Beratungshilfe für die Privatinsolvenz wird heute leider immer seltener vergeben. Dabei handelt es sich um einen vom Gericht ausgestellten Beratungsschein, durch den man die Hilfe des Anwaltes ohne Kosten in Anspruch nehmen kann.

Leider wird der Beratungsschein bei immer mehr Gerichten abgeschafft und es dadurch äußert unwahrscheinlich, kostenlose Beratungshilfe im Rahmen der Privatinsolvenz zu erhalten..

Informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht, ob dieses noch Beratungsscheine ausstellt. Rufen Sie am besten dort an und fragen Sie nach einem Beratungsschein zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz. Verwechseln Sie bitte nicht die normale Beratungshilfe mit dem Beratungsschein zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz!

Falls Sie keinen Beratungsschein erhalten, müssen Sie die Kosten für die Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens selbst tragen.

Alternativ können Sie auch zu einer öffentlichen Schuldnerberatung gehen. Dort ist die Beratung zwar kostenfrei, die Bearbeitungszeit bis zum Einreichen des Insolvenzantrages bei Gericht kann aber leicht zwei Jahre dauern. In anspruchsvollen Fällen, wie z.B. vorheriger Selbständigkeit oder Immobilienbesitz, sind Schuldnerberatungsstellen schnell überfragt.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend und ohne Wartezeiten. Die Einleitung der Insolvenz kann somit in wenigen Wochen erfolgen.

Wir bieten Ihnen dabei gerne eine ratenweise Zahlung unseres Honorars an, sodass die Investition in Ihre Entschuldung für Sie tragbar ist.

Zudem können wir Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie die Kosten tragen können. Eine Möglichkeit wäre, dass Sie Ihr Einkommen zunächst auf ein neues Konto umleiten. Anschließend beenden Sie jegliche Zahlungen an Ihre Gläubiger. Dies ist erlaubt! Ihr pfändungsfreies Einkommen steht nur Ihnen zu. Dieses Geld können Sie nunmehr für Ihre Entschuldung verwenden.

Möglicherweise können aber auch Ihre Freunde oder Ihre Familie Sie dabei unterstützen. Schließlich helfen sie Ihnen bei einer endgültigen Befreiung aus der Schuldenspirale!