Wenn sich eine Schuldensituation über längere Zeit hinzieht, ist dies eine enorme psychische Belastung für den Schuldner. Oftmals werden nur noch finanzielle Lücken gestopft und Schulden nach dem Gesichtspunkt zurückgezahlt, welcher Gläubiger gerade mehr Druck ausübt. Vielfach werden Anschreiben der Gläubiger dann ignoriert. In dieser Situation kann es passieren, dass einzelne Gläubiger “aufgeben” und keine weiteren Mahnungen mehr schicken. Das bedeutet aber nicht, dass der Gläubiger seine Forderung auch in Zukunft nicht mehr geltend macht. Dadurch kann es vorkommen, dass einzelne Gläubiger in Vergessenheit geraten und Sie nicht mehr alle Ihre Gläubiger kennen.

Wenn Sie einen oder mehrere Ihrer Gläubiger vergessen haben, sollten Sie sich bemühen, deren Daten wieder zu erlangen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, damit die Privatinsolvenz nicht gefährdet wird.

Die Anmeldung der Privatinsolvenz bedarf einer großen Sorgfalt. Eine Grundvoraussetzung für die Erlangung der späteren Restschuldbefreiung ist, dass die Liste der Gläubiger und der Verbindlichkeiten vollständig und richtig ist. Dabei müssen die genauen Zustellungsanschriften der Gläubiger benannt und deren Forderungen nach Grundforderung, Kosten und Zinsen aufgeteilt werden. Sollten der Schuldner oder sein Berater hier Fehler machen, droht die spätere Versagung der Restschuldbefreiung. Unsere Kanzlei legt daher einen äußerst hohen Wert auf besonders sorgfältige Bearbeitung und Recherche aller relevanten Daten. Dazu suchen wir zunächst nach „vergessenen“ Gläubigern und setzen uns anschließend mit allen Gläubigern in Verbindung. Erst nachdem wir alle notwendigen Daten gesammelt haben, können wir Ihre Privatinsolvenz anmelden.

“Vergessene” Gläubiger ermitteln wir, indem wir Abfragen gemäß § 34 BDSG bei verschiedenen Registern durchführen. Insbesondere sind dies die Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD. So können selbst Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Zudem existiert ein Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort. Auch hier führen wir für Sie eine Abfrage durch, so dass sicher gestellt ist, dass kein Gläubiger vergessen wird. Zudem führen wir für Sie Schuldenstandsabfragen durch, um den aktuellsten Stand Ihrer Verbindlichkeiten inklusive Zinsen und ggf. Inkasso- oder Mahngebühren zu ermitteln.