Sollten Sie sich für die Durchführung eines Privatinsolvenzverfahrens entschieden haben, so haben wir eine klare Empfehlung für Sie. Richten Sie sich ein neues Konto bei einer anderen Bank ein. Dieser Aufwand ist nicht allzu hoch, hat aber zahlreiche positive Folgen für Sie. Das neue Konto sollten Sie als P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten. Somit ist Ihr pfändungsfreier Betrag gemäß Pfändungstabelle vor der Pfändung durch Gläubiger geschützt.

Das neue Konto sollten Sie bei einer anderen Bank eröffnen. Insbesondere, aber nicht nur dann, wenn Sie bereits Schulden bei Ihrem Kreditinstitut haben. Andernfalls kann Ihre Bank bei vorhandenen Forderungen gegen Sie Ihr Einkommen einbehalten. Dies kann nicht geschehen, wenn Sie ein Konto bei einer anderen Bank haben.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihre Gläubiger, die keine Kenntnis von dem neuen Konto haben, nicht darauf zugreifen können. So können Sie möglichen Pfändungen entgehen. Die Kenntnis von dem neuen Konto erhalten die Gläubiger regelmäßig erst, wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Alle Ihre Einkünfte sollten Sie von nun an auf das neue Konto buchen lassen. Von den Beträgen sollten Sie nur noch die Rechnungen bezahlen, die für Ihre Lebenshaltung wichtig sind, wie Ihre Miete, die Nebenkosten und die Stromrechnung.