Was kann ich gegen die Vollstreckung tun?

Handeln Sie sofort

Bei einer Vollstreckungsankündigung sollten Sie sofort handeln, da Sie die Zwangsvollstreckung nur unter bestimmten Voraussetzungen abwenden können. Bei einer Vollstreckungsankündigung bleiben Ihnen in der Regel zwei Handlungsoptionen.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Folgende Handlungsoptionen stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. Sie haben die Möglichkeit, mit Ihren Gläubigern zu verhandeln und gemeinsame Lösung zu finden. Die Zustimmung der Gläubiger zu einem solchen außergerichtlichen vergleich erreichen Sie am ehesten, wenn Sie Ihren Zahlungswillen deutlich machen und eine Ratenzahlung anbieten. Akzeptieren die Gläubiger ihren Vorschlag, bitten Sie sie, den Vollstreckungbescheid zurückzuziehen. Diese Alternative zur Abwehr der Vollstreckung ist nur möglich, wenn Sie eine Vergleichsgrundlage haben, d.h. über die finanziellen Voraussetzungen verfügen, um den Gläubigern ein Angebot zu machen.
  2. Fehlt Ihnen diese Voraussetzung, können wir Ihnen dennoch helfen, eine Vollstreckung abzuwehren. In diesem Falle stellen Sie mit unserer Hilfe einen Insolvenzantrag. Sobald Sie uns beauftragen, erhalten die Gläubiger von uns eine entsprechende Mitteilung. In der Regel reicht diese allein aus, um die Vollstreckung zu verhindern. Die Gläubiger wissen, dass alle Vollstreckungmaßnahmen, die innerhalb eines Monats vor der Insolvenz durchgeführt werden, von dem Insolvenzverwalter/Treuhänder auf Kosten der Gläubiger rückabgewickelt werden. Die Gläubiger werden daher den Vollstreckungsbescheid zurückziehen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Vollstreckungsschutz bewirken

Darüber hinaus können Sie einen Vollstreckungsschutz bewirken, wenn die Vollstreckung für Sie eine besondere Härte darstellen würde, die nicht mit den guten Sitten vereinbar ist. Hier wird aber auch immer das Schutzbedürfnis des Gläubigers beachtet.

Sind nach Erlass des Vollstreckungsurteils Gründe eingetreten, aus denen Ihnen die Vollstreckung nicht rechtmäßig erscheint, können wir Ihnen z.B. durch eine Vollstreckungsgegenklage helfen.

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46 Kommentare
  1. Roza
    says:

    Hallo ,
    Beraten Sie auch auf Fremdsprachen? Wie russisch.
    LG Roza

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      könnten Sie uns zunächst mitteilen, worum es geht?

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Louisa
    says:

    Schönen guten Tag,

    Wir haben vor 2 Monaten Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass wir unsere Schulden + Gerichtsgebühren per Raten abbezahlen können, sofern wir sie jeden Monat pünktlich überweisen. Jetzt kam allerdings vor gut einem Monat Post vom Hauptzollamt, dass die Vollstreckung drohen würde. Habe dann eine Email dort hingeschrieben, dass wir den Betrag bereits per Raten abbezahlen. Es kam keine Antwort. Jetzt stand heute der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte mit meinem Mann sprechen, da er aber bei der Arbeit war, hat mir der Gerichtsvollzieher nur die Post gegeben und ist wieder gegangen. Jetzt möchte er genau wegen diesem Betrag Ende Oktober wieder zu uns kommen.. Dabei bezahlen wir doch schon längst diesen Betrag per Raten an die Staatsanwaltschaft.. Was können wir nun machen? Können wir den Gerichtsvollzieher noch abwenden?

    Danke und liebe Grüße

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau C.,

      nehmen Sie unmittelbaren, persönlichen Kontakt zum Hauptzollamt und zur Staatsanwaltschaft auf. Fragen Sie nach, welche Personen für die Forderungen zuständig sind und vereinbaren Sie mit diesen zuständigen Person ein Gesprächstermin und versuchen Sie dies persönlich zu klären. Gelingt dies nicht, empfehle ich Ihnen den Gang zu einem Rechtsanwalt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Aaron F.
    says:

    Hi, ich habe leider vor einigen Jahren versäumt auf eine Forderung zu reagieren. Im folge dessen bekamen die “Gläubiger” den Titel. Doch den betrag um den es geht hatte ich vor ort, im rahmen einer Club Miete, bezahlt. Ich habe auch eine Quittung dafür.

    Würde es sich lohnen dort Rechtlich vorzugehen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr F.,

      der Titel ist nur die Legitimation, die Forderung mithilfe staatlichen Zwangs durchzusetzen. Er ist keine “zweite” Forderung. Wenn Sie die Forderung nachweisbar erfüllt haben, fällt der Grund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme weg. Sie haben daher einen Anspruch auf Titelherausgabe vom Gläubiger.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Ich
    says:

    Hallo,
    wir haben von einer Gemeinde einen Vollstreckungsbescheid über Grabgebühren für die Beerdigung meines Vaters erhalten.
    Der Bescheid dazu ist strittig, bzw. wurde widersprochen, fristgemäß. Die Gegenseite hat eine Anwälting eingeschaltet, die mit mir Kontakt aufgenommen hat. Ich habe dagegen geschrieben und wie gesagt, Wiederpruch, Einsrpruch und den Antrag auf Stundung eingelegt.
    Dann kam keinerlei Antwort. Die Gebühren für ein Doppelgrab sind strittig:
    zuerst wurden für die Beerdigung 865 Euro genannt. Diese wurden über die Bestatterin abgerechnet, sowie sämtliche Gebühren und die Beerdigungskosten. Wir haben die Rechnung bezahlt; die Bestatterin hat erklärt, sie habe das Geld pünktlich an die Friedhofsgemeinde überwiesen.
    Dann kam eine erneute Rechnung von über 2800 Euro. Diese wären die Kosten für die Bestattung und das Doppelgrab, war wir aber schon über die Bestatterin bezahlt hatten.
    Normalerweise macht das ja die Bestatterin. Mit der Feier und dem Krimskrams. Die Bestatterin hat auch das Geld überwiesen.
    Daher haben wir Widerspruch eingelegt. Allerdings haben wir bezahlt. Das Geld ist auf das angegebene Konto geflossen. Nachweislich. Später wurde dann behauptet, das Bankkonto würde ja gar nicht der Friedhosgemeide gehören, sondern wäre ein Sammelkonto der ev. Kirche woanders.
    Eine Spende für die Kirchengemeinde konnten wir wieder zurück holen. Die gezahlten 2800 Euro dann nicht.
    Dann kam eine erneute Rechnung auch wieder über mehr als 2.800 Euro, dieses mal nur als Gebühren für das Doppelgrab. Es wurde mit einer Gebührenanhöhung begründet, die weit mehr über dem Gebührendurchschnitt aller Gemeinden in Deutschland liegt. Also, jetzt noch mal zahlen. Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt.
    Wir haben keinerlei Antwort bekommen, weder von der Friedhofsgemeinde, noch von der Anwältin der Gegenseite.
    Der Antrag auf Stundung wurde nicht berücksichtigt und auch Ratenzahlung wurden niemals angeboten.

    Jetzt heute, lag die Vollstreckungsankündigung im Briefkasten. Nicht unterschrieben. Kein Original. Nur eine Kopie. Ich weiß nicht, wer das eigentlich ist, der das Geld haben will. Scheint auch kein echter Gerichtsvollzieher zu sein. Nur ein Sachbearbeiter, der nicht unterschrieben hat. Er droht mit Zwangsvollstreckung.
    Der Hintergrund ist wahrscheinlich, dass diese Leute an das Erbe wollen, sprich das Grundstück unserer Familie.
    Also, entweder wir zahlen jedes Jahre neue Gebühren oder das Grundstück wird vom Bürgermeister gepfändet.
    Die Frist ist heute, 24.00 Uhr abgelaufen, um das Geld auf einmal zu zahlen. Ich habe keinerlei Möglichkeiten, das Geld so schnell aufzutreiben.
    Ich werder versuchen bis Mitternacht dagegen vorzugehen, in der Form, das ist aber jetzt weit hergeholt und Ratenzahlung anbieten.
    Ich weiß nicht, ob das klappt, zumal ja dann Pfingsten ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ich

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ich kann Ihren Ärger verstehen. Allerdings kann ich ohne Akteneinsicht keine Auskunft zu dem beschriebenen Fall liefer. Womöglich sollten die Sache einem Anwalt zur Klärung übergeben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Chris
    says:

    Schön guten Tag bei mir war jetzt der Gerichtsvollzieher und hat nir mit geteilt das das job Center noch unterhalt bekommt wo rauf ich erst mal stutzig war war ja schon 3 Jahre her nach kurzen Gespräch sagte ich ja glaube ich kann mich erinnern aber hatte damals auch gleich Brief bekommen das ich kein Unterhalt zahlen brauch er sagte soll mich mit denn job Center in Verbindung setzten. Habe ich auch gemacht jetzt werde ich aber zu hin eingeladen um die Summe zu bezahlen 280€ .Was kann ich tun ?? Beziehe keine Gelder vom Amt habe kein Einkommen mache .Bin Familienvater der zuhause auf kinder auf passt meine frau ist erleinverdinner

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Sie könnten der Stelle den Brief entgegenhalten, der Ihnen bescheinigte, dass keine Zahlung mehr erbringen brauchen. Falls dies nichts nützt oder der Brief nicht auffindbar ist, müsste man den Fall insgesamt prüfen, was jedoch einer eingehenden Beratung bedarf.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Anita
    says:

    Guten Tag
    Meine Tochter hat einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, angeblich 10 Briefe vorher bekommen, und 2014 einen vollstreckungsbescheid, jetzt am 12,3,2021 soll sie um Gericht eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wir wissen nicht was wie wann die Summe von fast 1900 € zustande kam. Soll sie wirklich was unterschreiben ohne zu wissen warum

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragestellerin,

      gegen Ihre Tochter liegt aller Ansicht nach ein Titel vor. Damit wird der Gerichtsvollzieher auch tätig. Wenn die titulierte Forderung nicht befriedigt wird, verlangt der Gerichtsvollzieher, dass Ihre Tochter die Vermögensverhältnisse niederlegt. Um herauszufinden, was Grund der Forderung ist, müssten Sie sich an den Gläubiger der titulierten Forderung richten. Ob dieser Auskunft gibt, ist fraglich, da mit Titulierung in der Regel kein
      außergerichtlicher Rechtsschutz mehr möglich ist. Um eine Zwangsvollstreckung aufzuhalten, käme nur noch eine Vollstreckungsabwehrklage in Frage. Die Erfolgsaussichten dieser Klage sind bei einer titulierten Forderung grundsätzlich eher gering einzustufen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Julia. T.
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    Ich habe vor ca 2 Wochen einen gelben Brief vom Amtsgericht erhalten.
    Daraufhin folgte vorgestern der zweite Brief.
    Allerdings wurden beide Briefe an die Adresse meiner Eltern gesendet, wo ich seit nun fast einem Jahr nicht mehr wohne und darüber auch nicht sofort benachrichtigt wurde.
    Es handelt sich hierbei um eine Inkasso Firma, diese von der Firma Klarna beauftragt wurde.
    Dabei ging es um bestellte Ware (im Wert von ca. 70 €), die ich damals aber wieder zurück retourniert habe.
    Mittlerweile beläuft sich die Summe aber auf ca 250 €.
    Die Überschrift des zweiten Briefes lautet “Vollstreckungsbescheid”.
    Ich weiß leider nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll.
    Zudem wäre es noch nennenswert, dass ich momentan Hartz II beziehe und diesen Betrag nicht begleichen kann.
    Da ich mir aber nichts zu Schulden kommen lassen habe, bin ich auch nicht gewillt, dieses zu bezahlen.
    Über eine kurze Stellungnahme Ihrerseits, wie ich mich nun weiterhin Verhalten soll, wäre ich äußerst dankbar.

    Liebe Grüße

    Julia.T

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau T.,

      grundsätzlich hätten Sie bereits auf den ersten Brief antworten müssen. Wenn dieser jedoch nicht an Ihre Meldeadresse gesendet wurde, können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, sofern Sie es nicht zu vertreten haben, dass der Gläubiger die falsche Anschrift genutzt hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Yilmaz
    says:

    Guten Tag

    Und zwar habe ich einen Schuldenberater beauftragt meine Schulden zu regulieren
    Ich zahle dem Anwalt monatlich 800€ bis jetzt schon 6 Monate im Vertrag stand kein Zeitraum.!
    meine Schulden betragen ungefähr 70.000€ ich sehe bis jetzt keinerlei Fortschritte habe vor 2 Wochen ein Mahnschbeid vom Gericht bekommen darauf hin den Anwalt kontaktiert er meinte mir bloß nicht widersprechen das würde zum Gericht gehen und dort würden wir nicht verhandeln können schicken sie mir den Mahnschbeid darauf hin habe ich den Mahnbescheid verschickt und jetzt habe ich vor kurzem ein Vollstreckungsbescheid bekommen und darauf hin wieder den Anwalt kontaktiert der meinte mir ich bekomme das alles hin machen sie sich keine Sorgen

    (DER ANWALT HATTE MIR AUCH VERGLEICHS VORSCHLÄGE GESCHICKT DIE ER ANGEBLICH DEN GLÄUBIGER ÜBERMITTELT HAT)

    Ich bin jetzt nicht sicher ob das alles seriös ist und ich schnell die Bank kontaktieren soll um doch aussgerichtlich mit einer Ratenzahlung einen Weg zu finden

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      zwar kann ich es ohne nähere Kenntnis nicht mit Sicherheit beurteilen, jedoch gehe ich anhand Ihrer Schilderungen davon aus, dass es sich um eine unseriöse Schuldnerberatung handelt. Das sicherste Zeichen dafür ist, dass Sie eine monatliche Rate zahlen sollen, ohne zu wissen, welcher Anteil davon für die Schuldenrückzahlung gedacht ist und welcher Teil das Honorar der Schuldnerberatung. Sie werden aber gleich zu Anfang gefragt, welche monatliche Rate Sie maximal zahlen können. Diese Intransparenz ist typisch für unseriöse Anbieter, die den Fall nur möglichst in die Länge ziehen möchten.
      Des Weiteren betreibt ein Gläubiger sechs Monate nach der Beauftragung der Schuldnerberatung die Zwangsvollstreckung. Dies würde bei einem seriösen Anbieter nicht vorkommen.
      Leider kann ich ohne nähere Kenntnis nicht beurteilen, ob und mit welchen Folgen Sie dem Anwalt das Mandat wieder entziehen können.
      Kontaktieren Sie aber einmal die Bank und erfragen Sie, ob diese bereits ein Angebot des Anwalts erhalten hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihre KGR Anwaltskanzlei

  9. Petra A.
    says:

    Hallo,
    ich habe zwei unberechtigte Forderungen von zwei verschiedenen Inkasso-Unternehmen bekommen. Wegen der angeblichen Forderung der Telekom besteht ein Titel und ich soll am Dienstag beim Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abgeben, ansonsten wird Haftbefehl erlassen. Ich habe mit der Telekom Kontakt aufgenommen und die Dame sagte mir, ich wäre gar nicht mehr als Kundin registriert. Sie konnte mich unter keiner der genannten Adressen finden. Ich bin seit rund 21 Jahren keine Kundin der Telekom mehr, aber angeblich handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag vom 27.01.2009. Daraufhin rief ich den Gerichtsvollzieher an und dieser meinte, es ginge ihn nichts an, ich sollte mich mit EOS Inkasso in Verbindung setzen. Das tat ich, aber dort hieß es, der Gerichtsvollzieher wäre zuständig. Nun bekam ich vor ein paar Tagen aber erneut ein Schreiben von EOS Inkasso, in dem ich aufgefordert werde, eine Selbstauskunft abzugeben. Außerdem heißt es wörtlich

    “Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass Sie eine Kopie des Titels beim zuständigen Amtsgericht anfordern. Einwände, die das ehemalige Grundgeschäft betreffen, kommen nach der Titulierung zu spät. Daher werden auch keine Unterlagen mehr hierzu überlassen.”

    Was bedeutet das nun für mich, d.h. muss ich die unberechtigte Forderung bezahlen? Laut Gerichtsvollzieher sind es 218,90 EUR, laut EOS aber rund 356,25 EUR.

    Ich bin gesundheitlich total am Ende und weiß nicht mehr weiter, vor allem ist nun noch eine weitere unberechtigte Forderung eines anderen Inkasso-Unternehmens dazu gekommen, wo angeblich Forderungen in Höhe von 229,44 EUR von Klarna nicht beglichen wurden. Der Mitarbeiter von Klarna riet mir, die Angelegenheit zur Anzeige zu bringen, da ich kein Einzelfall bin. Angeblich existiert auch hier bereits ein Titel vom 09.03.2017.

    Was kann ich nun in beiden Fällen unternehmen? Ich kann doch nicht hunderte von Euro für unberechtigte Forderungen bezahlen!

    Freundliche Grüße
    Petra Aßmann

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Aßmann,

      leider ist es richtig, dass der richtige Zeitpunkt für Einwendungen gegen die Forderung bereits nach Eintreffen des Mahnbescheids gewesen wäre. Gegen eine bereits titulierte Forderung noch Einwände zu Erheben, ist jedoch prinzipiell möglich. Hierzu ist jedoch in der Regel anwaltliche Unterstützung erforderlich.
      Wenn das Inkassounternehmen Ihnen keine Kopie des Titels zusendet, können Sie diese entweder beim Amtsgericht erhalten, oder eine Feststellungsklage erheben und damit feststellen lassen, dass kein Titel besteht.
      Wenn doch ein Titel besteht aber Sie sich ganz sicher sind, dass Sie nie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten haben, können Sie eine Vollstreckungsgegenklage erheben. Die Gegenseite muss dann nachweisen, dass Sie die entsprechenden Bescheide erhalten haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. S.  H.
    says:

    Hallo,
    ich habe eine Vollstreckungsankündigung über die Stadt für nicht gezahlte GEZ Gebühren für das gesamte jahr 2019 erhalten,. Nachweislich, anhand von Kontobewegungen, sind diese Beträge jedoch beglichen worden. Seit Wechsel des Bundeslandes vor 3 Jahren, erhalte ich immer wieder Schreiben mit Zahlungsaufforderungen der GEZ, welche, bis auf die letzen beiden, immer beantwortet bzw. mit der Bitte um Auflistung der angeblich fehlenden Beträge, beantwortet habe.
    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Ich war nie in solch einer Situation und bin da emotional sehr involviert.

    Besten Dank und viele Grüße
    S.Höller

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte/r Herr/Frau Höller,

      sollte Ihnen bislang kein Mahnbescheid zugegangen sein, dem Sie hätten widersprechen können, so sollten Sie mit dem Gerichtsvollzieher oder dem zuständigen Gericht Kontakt aufnehmen und um eine Kopie des Titels bitten.
      Mithilfe eines Anwalts können Sie dann unter Umständen um Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bitten und der Forderung widersprechen, sollte diese unberechtigt sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Müller
    says:

    Hallo,

    Ich habe einen Brief bekommt wo drin steht das ich eine Vollstreckungsankündigung bekommen habe dabei habe ich bei niemandem irgendwelche Schulden habe auch nie eine Mahnung bekommen oder sonstiges. Ich soll jetzt 1030,20 in schon 10 Tagen überweisen und ich weiß nicht mal für was weil es in dem Brief nicht erwähnt wird.
    Was kann ich da gegen tuhn ?

    MfG

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Müller,

      sobald Sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie unbedingt reagieren. Wenn die Forderung unberechtigt ist, haben Sie Möglichkeiten, eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden. In diesem Fall sollten Sie die Forderung sofort bestreiten und z.B. eine Rechnung oder sonstige Beweise für den Bestand der Forderung verlangen.
      Wenn Sie keine Anhaltspunkte haben, woraus die genannte Forderung resultiert, scheint es sich um ein unseriöses Unternehmen zu handeln, welches normalerweise keine weiteren Schritte ergreifen wird, wenn Sie den Mahnbescheid angreifen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Holger S.
    says:

    Hallo,

    ich habe gerade mit einer förmlichen Zustellung eine Zwangsvollstreckungsursache bekommen und ich kann mit der Forderung nichts in Verbindung bringen, zu alledem ist mein Name in dieser Forderung falsch geschrieben? Was sollte ich tun? An wen muss ich mich wenden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Holger Schultz

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, sollten Sie dem Mahnbescheid widersprechen. Ein entsprechendes Formular ist dem Mahnbescheid in der Regel beigelegt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. Wasseh
    says:

    Hallo,

    ich habe einen Brief einer Möbelfirma erhalten wo mir gesagt wird, dass ich eine Rechnung i.H.v. 250€ zuzüglich 5% Zinsen zahlen soll. Die Firma droht mit der Zwangsvollstreckung, jedoch habe ich keine Leistungen von der Firma erhalten.
    Was kann ich tun???

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      selbstverständlich sollten Sie sich zeitnah mit dieser Firma in Verbindung setzen und auf diesen Umstand hinweisen – am besten schriftlich. Sofern dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  14. Pyun
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich würde gerne eine Vollstreckungsgegenklage einreichen. Wie muss ich dafür vorgehen?

    Mit freundlichen Grüßen,
    S. Pyun

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Pyun,

      Sie sollten diesbezüglich unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Eine solche Klage kann aufgrund der Komplexität nicht in diesem Rahmen erläutert werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  15. Rany
    says:

    Hallo

    Ich habe heute eine Vollstreckungsankündigung bekommen und müsste über 8.000€ zahlen und es in zwei Wochen die Schulden begleichen, könnte man irgendwie auf ein Ratenzahlung vereinbaren oder in der Richtung?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wenn es sich nur um einen Gläubiger handelt, sollten Sie ihn kontaktieren und ihm mitteilen, dass Sie nicht die gesamte Summe zahlen können. Wenn der Gläubiger jedoch vermutet, dass bei Ihnen “etwas zu holen” ist, wird er die Pfändung trotzdem durchführen.
      Sollte er Ihr Angebot also nicht annehmen, könnten Sie in Betracht ziehen, mit unserer Hilfe einen außergerichtlichen Vergleich durchzusetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  16. Jennifer
    says:

    Schönen Guten Tag,

    ich bezahle über den Gerichtsvollzieher mehrere Schulden ab, allerdings bekomme ich wöchentlich weiterhin Briefe das ich meine offenen Forderungen zahlen soll von den Inkassounternehmen. Wenn ich dann dorthin schreibe, das Sie mir doch bitte eine Forderungsaufstellung schicken sollen was noch offen ist und welche Zahlungen schon geleistet sind, wird mir eine Aufstellung zu gesendet, allerdings wo dann steht “Gezahlte Leistungen 0,00€”. & dies kann ja nicht sein, wenn ich über den Gerichtsvollzieher es bezahle. Wo geht dann seit Monaten mein Geld hin?????

    Liebe Grüße

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      vermutlich handelt es sich dann um andere Gläubiger, die bisher noch nicht den Gerichtsvollzieher eingeschaltet haben. Der Gerichtsvollzieher wird nur im Auftrag eines Gläubigers tätig, und zwar desjenigen, der zuerst die Pfändung betreibt. Erst in der Privatinsolvenz gibt es die Pflicht, alle Gläubiger gleichmäßig zu bezahlen.
      Wenn Sie Ihre Schuldensituation planmäßig und nachhaltig angehen möchten, biete ich Ihnen an, eine kostenlose Beratung mit unseren Mitarbeitern zu vereinbaren unter 0221 – 6777 0055

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  17. Vivi
    says:

    Hallo hab heute ein zwangsvollstreckung meiner Wohnung bekommen dabei hab ich aber meine Miete nach Erhalt meines Lohnes überwiesen
    Was kann ich tun

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      sollten Sie eine unrechtmäßige Zwangsvollstreckung erduldet haben, sollten Sie dies umgehend beim Amtsgericht bzw.dem Obergerichtsvollzieher aufzeigen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  18. Semra K.
    says:

    Hallo,
    Habe eine Vollstreckung vom Jugendamt bekommen weil Kita kosten nicht gezahlt wurden, das Problem ist dass das Jugendamt irgendwann aufgehört hat per Lastschrift die Beiträge einzuziehen ohne meines Wissens. Wir haben dann Bescheide bekommen in der Ständen das kein kita Beitrag mehr gezahlt werden müsste.
    Jetzt aber sollen wir über 5000€ nachzahlen und ich weis nicht ob das rechtens ist bzw wie ich diesen Betrag zahlen soll.
    Ich habe dem Amt auch lohnnachweise zukommen lassen und obwohl wir nicht den Höchstsatz zahlen müssten, wurde es so berechnet….. ich weis nicht mehr weiter :(

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      zur genauen Besprechung würde ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch anbieten wollen. Bitte kontaktieren Sie mein Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  19. Alas
    says:

    Guten Tag,
    Ich hatte bei meiner Krankenkasse meine Smemesterbeitrag nicht rechtzeitig beglichen. Heute habe ich eine Vollstreckungsankündigung bekommen, obwohl ich schon vor 10 Tage die ganze Schulde bezahlt?}
    Was soll ich jetzt machen? Einfach ignorieren weil, ich das doch bezahlt habe?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Sie sollten sich selbstverständlich mit einem Zahlungsnachweis an den Gläubiger wenden und die Angelegenheit dadurch aufklären.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  20. Schlößner
    says:

    Einen schönen Tag wir haben folgendes Problem meine Tochter hat Schulden bei der gez gemacht hat leider nicht auf das Mahnschreiben reagiert somit kam jetzt in Brief vom Finanzamt mit einer Zahlungsaufforderung wir haben die Bearbeitern im Finanz Amt angerufen zwecks einer Ratenzahlung wurde aber abgelehnt deshalb meine Frage wie kann uns geholfen werden Mit freundlichen Grüßen Schlößner

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller, da die Forderung des Rundfunkbeitrags berechtigt zu sein scheint, wäre die Zahlung der Forderung natürlich der beste Weg, darauf zu reagieren. Alternativ bliebe ein anwaltliches Vorgehen, beispielsweise im Wege einer Vollstreckungserinnerung. Auch von einer Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz wären GEZ Forderungen umfasst.
      Gerne beraten wir Sie zu weitergehenden Maßnahmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      RA Dr. V. Ghendler

  21. Jana C.
    says:

    Hallo,

    Meiner Schwester droht eine Zwangsvollstreckung aufgrund von Schulden durch ihren damaligen besuch einer Privat Uni. Sie ist total hilflos und weiß nicht was sie machen soll, da die Ratenzahlung nicht akzeptiert wurde. Was kann sie und auch ich als Schwester unternehmen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Castenholz,

      gerne biete ich Ihrer Schwester ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie mein Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  22. Becker J.
    says:

    Hallo mein Freund hat eine Zwangsvollstreckung und das soll ihn sofort vom Lohn abgezogen werden
    So da uns nur ganz wenig beleibt los nur für die Miete und das wars
    Ich wollte mal fragen was man da machen kann

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Becker,

      ich würde Ihnen empfehlen, als erste Maßnahme ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen. So erhalten Sie einen Schutz des unpfändbaren Einkommens. Aus Ihren Angaben geht nicht hervor, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Sollten die Forderungen berechtigt sein, gibt es nur die Möglichkeit, die Schulden zu bezahlen oder einen Schuldenvergleich oder evtl. eine Privatinsolvenz durchzuführen.

      Mit freundlichen Grüßen
      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  23. Marlene
    says:

    Hallo. Ich habe eine zwangsvollstreckung mit haftbefehl.
    Ich habe vor zwei wochen die forderung bezahlt. Der insolvenzverwalter sagte das die sache sie erledigt hat und der haftbefehl erledigt ist. Jetzt habe ich wieder einen brief vom gerichtsvollzieher erhalte und ich soll zum termin erscheinen und die vermögensauskunft geben. Was nun?ich habe bezahlt! Muss ich zu dem termin und werde ich dann gezwungen die vermögensauskunft abzugeben?oder kann ich es verhindnern.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,
      sobald die Forderung bezahlt ist, entfällt die Grundlage für den Haftbefehl bzw. die Abgabe der Vermögensauskunft. Der Gerichtsvollzieher hat vermutlich die Auskunft vom Insolvenzverwalter noch nicht erhalten, dass die Forderung bezahlt ist. Sie sollten dem Gerichtsvollzieher daher einen Beleg über die geleistete Zahlung zukommen lassen.

      Mit freundlichen Grüßen

      V. Ghendler

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46 Kommentare
  1. Roza
    says:

    Hallo ,
    Beraten Sie auch auf Fremdsprachen? Wie russisch.
    LG Roza

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      könnten Sie uns zunächst mitteilen, worum es geht?

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Louisa
    says:

    Schönen guten Tag,

    Wir haben vor 2 Monaten Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass wir unsere Schulden + Gerichtsgebühren per Raten abbezahlen können, sofern wir sie jeden Monat pünktlich überweisen. Jetzt kam allerdings vor gut einem Monat Post vom Hauptzollamt, dass die Vollstreckung drohen würde. Habe dann eine Email dort hingeschrieben, dass wir den Betrag bereits per Raten abbezahlen. Es kam keine Antwort. Jetzt stand heute der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte mit meinem Mann sprechen, da er aber bei der Arbeit war, hat mir der Gerichtsvollzieher nur die Post gegeben und ist wieder gegangen. Jetzt möchte er genau wegen diesem Betrag Ende Oktober wieder zu uns kommen.. Dabei bezahlen wir doch schon längst diesen Betrag per Raten an die Staatsanwaltschaft.. Was können wir nun machen? Können wir den Gerichtsvollzieher noch abwenden?

    Danke und liebe Grüße

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau C.,

      nehmen Sie unmittelbaren, persönlichen Kontakt zum Hauptzollamt und zur Staatsanwaltschaft auf. Fragen Sie nach, welche Personen für die Forderungen zuständig sind und vereinbaren Sie mit diesen zuständigen Person ein Gesprächstermin und versuchen Sie dies persönlich zu klären. Gelingt dies nicht, empfehle ich Ihnen den Gang zu einem Rechtsanwalt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Aaron F.
    says:

    Hi, ich habe leider vor einigen Jahren versäumt auf eine Forderung zu reagieren. Im folge dessen bekamen die “Gläubiger” den Titel. Doch den betrag um den es geht hatte ich vor ort, im rahmen einer Club Miete, bezahlt. Ich habe auch eine Quittung dafür.

    Würde es sich lohnen dort Rechtlich vorzugehen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr F.,

      der Titel ist nur die Legitimation, die Forderung mithilfe staatlichen Zwangs durchzusetzen. Er ist keine “zweite” Forderung. Wenn Sie die Forderung nachweisbar erfüllt haben, fällt der Grund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme weg. Sie haben daher einen Anspruch auf Titelherausgabe vom Gläubiger.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Ich
    says:

    Hallo,
    wir haben von einer Gemeinde einen Vollstreckungsbescheid über Grabgebühren für die Beerdigung meines Vaters erhalten.
    Der Bescheid dazu ist strittig, bzw. wurde widersprochen, fristgemäß. Die Gegenseite hat eine Anwälting eingeschaltet, die mit mir Kontakt aufgenommen hat. Ich habe dagegen geschrieben und wie gesagt, Wiederpruch, Einsrpruch und den Antrag auf Stundung eingelegt.
    Dann kam keinerlei Antwort. Die Gebühren für ein Doppelgrab sind strittig:
    zuerst wurden für die Beerdigung 865 Euro genannt. Diese wurden über die Bestatterin abgerechnet, sowie sämtliche Gebühren und die Beerdigungskosten. Wir haben die Rechnung bezahlt; die Bestatterin hat erklärt, sie habe das Geld pünktlich an die Friedhofsgemeinde überwiesen.
    Dann kam eine erneute Rechnung von über 2800 Euro. Diese wären die Kosten für die Bestattung und das Doppelgrab, war wir aber schon über die Bestatterin bezahlt hatten.
    Normalerweise macht das ja die Bestatterin. Mit der Feier und dem Krimskrams. Die Bestatterin hat auch das Geld überwiesen.
    Daher haben wir Widerspruch eingelegt. Allerdings haben wir bezahlt. Das Geld ist auf das angegebene Konto geflossen. Nachweislich. Später wurde dann behauptet, das Bankkonto würde ja gar nicht der Friedhosgemeide gehören, sondern wäre ein Sammelkonto der ev. Kirche woanders.
    Eine Spende für die Kirchengemeinde konnten wir wieder zurück holen. Die gezahlten 2800 Euro dann nicht.
    Dann kam eine erneute Rechnung auch wieder über mehr als 2.800 Euro, dieses mal nur als Gebühren für das Doppelgrab. Es wurde mit einer Gebührenanhöhung begründet, die weit mehr über dem Gebührendurchschnitt aller Gemeinden in Deutschland liegt. Also, jetzt noch mal zahlen. Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt.
    Wir haben keinerlei Antwort bekommen, weder von der Friedhofsgemeinde, noch von der Anwältin der Gegenseite.
    Der Antrag auf Stundung wurde nicht berücksichtigt und auch Ratenzahlung wurden niemals angeboten.

    Jetzt heute, lag die Vollstreckungsankündigung im Briefkasten. Nicht unterschrieben. Kein Original. Nur eine Kopie. Ich weiß nicht, wer das eigentlich ist, der das Geld haben will. Scheint auch kein echter Gerichtsvollzieher zu sein. Nur ein Sachbearbeiter, der nicht unterschrieben hat. Er droht mit Zwangsvollstreckung.
    Der Hintergrund ist wahrscheinlich, dass diese Leute an das Erbe wollen, sprich das Grundstück unserer Familie.
    Also, entweder wir zahlen jedes Jahre neue Gebühren oder das Grundstück wird vom Bürgermeister gepfändet.
    Die Frist ist heute, 24.00 Uhr abgelaufen, um das Geld auf einmal zu zahlen. Ich habe keinerlei Möglichkeiten, das Geld so schnell aufzutreiben.
    Ich werder versuchen bis Mitternacht dagegen vorzugehen, in der Form, das ist aber jetzt weit hergeholt und Ratenzahlung anbieten.
    Ich weiß nicht, ob das klappt, zumal ja dann Pfingsten ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ich

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ich kann Ihren Ärger verstehen. Allerdings kann ich ohne Akteneinsicht keine Auskunft zu dem beschriebenen Fall liefer. Womöglich sollten die Sache einem Anwalt zur Klärung übergeben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Chris
    says:

    Schön guten Tag bei mir war jetzt der Gerichtsvollzieher und hat nir mit geteilt das das job Center noch unterhalt bekommt wo rauf ich erst mal stutzig war war ja schon 3 Jahre her nach kurzen Gespräch sagte ich ja glaube ich kann mich erinnern aber hatte damals auch gleich Brief bekommen das ich kein Unterhalt zahlen brauch er sagte soll mich mit denn job Center in Verbindung setzten. Habe ich auch gemacht jetzt werde ich aber zu hin eingeladen um die Summe zu bezahlen 280€ .Was kann ich tun ?? Beziehe keine Gelder vom Amt habe kein Einkommen mache .Bin Familienvater der zuhause auf kinder auf passt meine frau ist erleinverdinner

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Sie könnten der Stelle den Brief entgegenhalten, der Ihnen bescheinigte, dass keine Zahlung mehr erbringen brauchen. Falls dies nichts nützt oder der Brief nicht auffindbar ist, müsste man den Fall insgesamt prüfen, was jedoch einer eingehenden Beratung bedarf.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Anita
    says:

    Guten Tag
    Meine Tochter hat einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, angeblich 10 Briefe vorher bekommen, und 2014 einen vollstreckungsbescheid, jetzt am 12,3,2021 soll sie um Gericht eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wir wissen nicht was wie wann die Summe von fast 1900 € zustande kam. Soll sie wirklich was unterschreiben ohne zu wissen warum

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragestellerin,

      gegen Ihre Tochter liegt aller Ansicht nach ein Titel vor. Damit wird der Gerichtsvollzieher auch tätig. Wenn die titulierte Forderung nicht befriedigt wird, verlangt der Gerichtsvollzieher, dass Ihre Tochter die Vermögensverhältnisse niederlegt. Um herauszufinden, was Grund der Forderung ist, müssten Sie sich an den Gläubiger der titulierten Forderung richten. Ob dieser Auskunft gibt, ist fraglich, da mit Titulierung in der Regel kein
      außergerichtlicher Rechtsschutz mehr möglich ist. Um eine Zwangsvollstreckung aufzuhalten, käme nur noch eine Vollstreckungsabwehrklage in Frage. Die Erfolgsaussichten dieser Klage sind bei einer titulierten Forderung grundsätzlich eher gering einzustufen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Julia. T.
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    Ich habe vor ca 2 Wochen einen gelben Brief vom Amtsgericht erhalten.
    Daraufhin folgte vorgestern der zweite Brief.
    Allerdings wurden beide Briefe an die Adresse meiner Eltern gesendet, wo ich seit nun fast einem Jahr nicht mehr wohne und darüber auch nicht sofort benachrichtigt wurde.
    Es handelt sich hierbei um eine Inkasso Firma, diese von der Firma Klarna beauftragt wurde.
    Dabei ging es um bestellte Ware (im Wert von ca. 70 €), die ich damals aber wieder zurück retourniert habe.
    Mittlerweile beläuft sich die Summe aber auf ca 250 €.
    Die Überschrift des zweiten Briefes lautet “Vollstreckungsbescheid”.
    Ich weiß leider nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll.
    Zudem wäre es noch nennenswert, dass ich momentan Hartz II beziehe und diesen Betrag nicht begleichen kann.
    Da ich mir aber nichts zu Schulden kommen lassen habe, bin ich auch nicht gewillt, dieses zu bezahlen.
    Über eine kurze Stellungnahme Ihrerseits, wie ich mich nun weiterhin Verhalten soll, wäre ich äußerst dankbar.

    Liebe Grüße

    Julia.T

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau T.,

      grundsätzlich hätten Sie bereits auf den ersten Brief antworten müssen. Wenn dieser jedoch nicht an Ihre Meldeadresse gesendet wurde, können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, sofern Sie es nicht zu vertreten haben, dass der Gläubiger die falsche Anschrift genutzt hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Yilmaz
    says:

    Guten Tag

    Und zwar habe ich einen Schuldenberater beauftragt meine Schulden zu regulieren
    Ich zahle dem Anwalt monatlich 800€ bis jetzt schon 6 Monate im Vertrag stand kein Zeitraum.!
    meine Schulden betragen ungefähr 70.000€ ich sehe bis jetzt keinerlei Fortschritte habe vor 2 Wochen ein Mahnschbeid vom Gericht bekommen darauf hin den Anwalt kontaktiert er meinte mir bloß nicht widersprechen das würde zum Gericht gehen und dort würden wir nicht verhandeln können schicken sie mir den Mahnschbeid darauf hin habe ich den Mahnbescheid verschickt und jetzt habe ich vor kurzem ein Vollstreckungsbescheid bekommen und darauf hin wieder den Anwalt kontaktiert der meinte mir ich bekomme das alles hin machen sie sich keine Sorgen

    (DER ANWALT HATTE MIR AUCH VERGLEICHS VORSCHLÄGE GESCHICKT DIE ER ANGEBLICH DEN GLÄUBIGER ÜBERMITTELT HAT)

    Ich bin jetzt nicht sicher ob das alles seriös ist und ich schnell die Bank kontaktieren soll um doch aussgerichtlich mit einer Ratenzahlung einen Weg zu finden

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      zwar kann ich es ohne nähere Kenntnis nicht mit Sicherheit beurteilen, jedoch gehe ich anhand Ihrer Schilderungen davon aus, dass es sich um eine unseriöse Schuldnerberatung handelt. Das sicherste Zeichen dafür ist, dass Sie eine monatliche Rate zahlen sollen, ohne zu wissen, welcher Anteil davon für die Schuldenrückzahlung gedacht ist und welcher Teil das Honorar der Schuldnerberatung. Sie werden aber gleich zu Anfang gefragt, welche monatliche Rate Sie maximal zahlen können. Diese Intransparenz ist typisch für unseriöse Anbieter, die den Fall nur möglichst in die Länge ziehen möchten.
      Des Weiteren betreibt ein Gläubiger sechs Monate nach der Beauftragung der Schuldnerberatung die Zwangsvollstreckung. Dies würde bei einem seriösen Anbieter nicht vorkommen.
      Leider kann ich ohne nähere Kenntnis nicht beurteilen, ob und mit welchen Folgen Sie dem Anwalt das Mandat wieder entziehen können.
      Kontaktieren Sie aber einmal die Bank und erfragen Sie, ob diese bereits ein Angebot des Anwalts erhalten hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihre KGR Anwaltskanzlei

  9. Petra A.
    says:

    Hallo,
    ich habe zwei unberechtigte Forderungen von zwei verschiedenen Inkasso-Unternehmen bekommen. Wegen der angeblichen Forderung der Telekom besteht ein Titel und ich soll am Dienstag beim Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abgeben, ansonsten wird Haftbefehl erlassen. Ich habe mit der Telekom Kontakt aufgenommen und die Dame sagte mir, ich wäre gar nicht mehr als Kundin registriert. Sie konnte mich unter keiner der genannten Adressen finden. Ich bin seit rund 21 Jahren keine Kundin der Telekom mehr, aber angeblich handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag vom 27.01.2009. Daraufhin rief ich den Gerichtsvollzieher an und dieser meinte, es ginge ihn nichts an, ich sollte mich mit EOS Inkasso in Verbindung setzen. Das tat ich, aber dort hieß es, der Gerichtsvollzieher wäre zuständig. Nun bekam ich vor ein paar Tagen aber erneut ein Schreiben von EOS Inkasso, in dem ich aufgefordert werde, eine Selbstauskunft abzugeben. Außerdem heißt es wörtlich

    “Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass Sie eine Kopie des Titels beim zuständigen Amtsgericht anfordern. Einwände, die das ehemalige Grundgeschäft betreffen, kommen nach der Titulierung zu spät. Daher werden auch keine Unterlagen mehr hierzu überlassen.”

    Was bedeutet das nun für mich, d.h. muss ich die unberechtigte Forderung bezahlen? Laut Gerichtsvollzieher sind es 218,90 EUR, laut EOS aber rund 356,25 EUR.

    Ich bin gesundheitlich total am Ende und weiß nicht mehr weiter, vor allem ist nun noch eine weitere unberechtigte Forderung eines anderen Inkasso-Unternehmens dazu gekommen, wo angeblich Forderungen in Höhe von 229,44 EUR von Klarna nicht beglichen wurden. Der Mitarbeiter von Klarna riet mir, die Angelegenheit zur Anzeige zu bringen, da ich kein Einzelfall bin. Angeblich existiert auch hier bereits ein Titel vom 09.03.2017.

    Was kann ich nun in beiden Fällen unternehmen? Ich kann doch nicht hunderte von Euro für unberechtigte Forderungen bezahlen!

    Freundliche Grüße
    Petra Aßmann

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Aßmann,

      leider ist es richtig, dass der richtige Zeitpunkt für Einwendungen gegen die Forderung bereits nach Eintreffen des Mahnbescheids gewesen wäre. Gegen eine bereits titulierte Forderung noch Einwände zu Erheben, ist jedoch prinzipiell möglich. Hierzu ist jedoch in der Regel anwaltliche Unterstützung erforderlich.
      Wenn das Inkassounternehmen Ihnen keine Kopie des Titels zusendet, können Sie diese entweder beim Amtsgericht erhalten, oder eine Feststellungsklage erheben und damit feststellen lassen, dass kein Titel besteht.
      Wenn doch ein Titel besteht aber Sie sich ganz sicher sind, dass Sie nie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten haben, können Sie eine Vollstreckungsgegenklage erheben. Die Gegenseite muss dann nachweisen, dass Sie die entsprechenden Bescheide erhalten haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. S.  H.
    says:

    Hallo,
    ich habe eine Vollstreckungsankündigung über die Stadt für nicht gezahlte GEZ Gebühren für das gesamte jahr 2019 erhalten,. Nachweislich, anhand von Kontobewegungen, sind diese Beträge jedoch beglichen worden. Seit Wechsel des Bundeslandes vor 3 Jahren, erhalte ich immer wieder Schreiben mit Zahlungsaufforderungen der GEZ, welche, bis auf die letzen beiden, immer beantwortet bzw. mit der Bitte um Auflistung der angeblich fehlenden Beträge, beantwortet habe.
    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Ich war nie in solch einer Situation und bin da emotional sehr involviert.

    Besten Dank und viele Grüße
    S.Höller

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte/r Herr/Frau Höller,

      sollte Ihnen bislang kein Mahnbescheid zugegangen sein, dem Sie hätten widersprechen können, so sollten Sie mit dem Gerichtsvollzieher oder dem zuständigen Gericht Kontakt aufnehmen und um eine Kopie des Titels bitten.
      Mithilfe eines Anwalts können Sie dann unter Umständen um Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bitten und der Forderung widersprechen, sollte diese unberechtigt sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Müller
    says:

    Hallo,

    Ich habe einen Brief bekommt wo drin steht das ich eine Vollstreckungsankündigung bekommen habe dabei habe ich bei niemandem irgendwelche Schulden habe auch nie eine Mahnung bekommen oder sonstiges. Ich soll jetzt 1030,20 in schon 10 Tagen überweisen und ich weiß nicht mal für was weil es in dem Brief nicht erwähnt wird.
    Was kann ich da gegen tuhn ?

    MfG

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Müller,

      sobald Sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie unbedingt reagieren. Wenn die Forderung unberechtigt ist, haben Sie Möglichkeiten, eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden. In diesem Fall sollten Sie die Forderung sofort bestreiten und z.B. eine Rechnung oder sonstige Beweise für den Bestand der Forderung verlangen.
      Wenn Sie keine Anhaltspunkte haben, woraus die genannte Forderung resultiert, scheint es sich um ein unseriöses Unternehmen zu handeln, welches normalerweise keine weiteren Schritte ergreifen wird, wenn Sie den Mahnbescheid angreifen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Holger S.
    says:

    Hallo,

    ich habe gerade mit einer förmlichen Zustellung eine Zwangsvollstreckungsursache bekommen und ich kann mit der Forderung nichts in Verbindung bringen, zu alledem ist mein Name in dieser Forderung falsch geschrieben? Was sollte ich tun? An wen muss ich mich wenden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Holger Schultz

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, sollten Sie dem Mahnbescheid widersprechen. Ein entsprechendes Formular ist dem Mahnbescheid in der Regel beigelegt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. Wasseh
    says:

    Hallo,

    ich habe einen Brief einer Möbelfirma erhalten wo mir gesagt wird, dass ich eine Rechnung i.H.v. 250€ zuzüglich 5% Zinsen zahlen soll. Die Firma droht mit der Zwangsvollstreckung, jedoch habe ich keine Leistungen von der Firma erhalten.
    Was kann ich tun???

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      selbstverständlich sollten Sie sich zeitnah mit dieser Firma in Verbindung setzen und auf diesen Umstand hinweisen – am besten schriftlich. Sofern dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  14. Pyun
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich würde gerne eine Vollstreckungsgegenklage einreichen. Wie muss ich dafür vorgehen?

    Mit freundlichen Grüßen,
    S. Pyun

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Pyun,

      Sie sollten diesbezüglich unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Eine solche Klage kann aufgrund der Komplexität nicht in diesem Rahmen erläutert werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  15. Rany
    says:

    Hallo

    Ich habe heute eine Vollstreckungsankündigung bekommen und müsste über 8.000€ zahlen und es in zwei Wochen die Schulden begleichen, könnte man irgendwie auf ein Ratenzahlung vereinbaren oder in der Richtung?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wenn es sich nur um einen Gläubiger handelt, sollten Sie ihn kontaktieren und ihm mitteilen, dass Sie nicht die gesamte Summe zahlen können. Wenn der Gläubiger jedoch vermutet, dass bei Ihnen “etwas zu holen” ist, wird er die Pfändung trotzdem durchführen.
      Sollte er Ihr Angebot also nicht annehmen, könnten Sie in Betracht ziehen, mit unserer Hilfe einen außergerichtlichen Vergleich durchzusetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  16. Jennifer
    says:

    Schönen Guten Tag,

    ich bezahle über den Gerichtsvollzieher mehrere Schulden ab, allerdings bekomme ich wöchentlich weiterhin Briefe das ich meine offenen Forderungen zahlen soll von den Inkassounternehmen. Wenn ich dann dorthin schreibe, das Sie mir doch bitte eine Forderungsaufstellung schicken sollen was noch offen ist und welche Zahlungen schon geleistet sind, wird mir eine Aufstellung zu gesendet, allerdings wo dann steht “Gezahlte Leistungen 0,00€”. & dies kann ja nicht sein, wenn ich über den Gerichtsvollzieher es bezahle. Wo geht dann seit Monaten mein Geld hin?????

    Liebe Grüße

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      vermutlich handelt es sich dann um andere Gläubiger, die bisher noch nicht den Gerichtsvollzieher eingeschaltet haben. Der Gerichtsvollzieher wird nur im Auftrag eines Gläubigers tätig, und zwar desjenigen, der zuerst die Pfändung betreibt. Erst in der Privatinsolvenz gibt es die Pflicht, alle Gläubiger gleichmäßig zu bezahlen.
      Wenn Sie Ihre Schuldensituation planmäßig und nachhaltig angehen möchten, biete ich Ihnen an, eine kostenlose Beratung mit unseren Mitarbeitern zu vereinbaren unter 0221 – 6777 0055

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  17. Vivi
    says:

    Hallo hab heute ein zwangsvollstreckung meiner Wohnung bekommen dabei hab ich aber meine Miete nach Erhalt meines Lohnes überwiesen
    Was kann ich tun

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      sollten Sie eine unrechtmäßige Zwangsvollstreckung erduldet haben, sollten Sie dies umgehend beim Amtsgericht bzw.dem Obergerichtsvollzieher aufzeigen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  18. Semra K.
    says:

    Hallo,
    Habe eine Vollstreckung vom Jugendamt bekommen weil Kita kosten nicht gezahlt wurden, das Problem ist dass das Jugendamt irgendwann aufgehört hat per Lastschrift die Beiträge einzuziehen ohne meines Wissens. Wir haben dann Bescheide bekommen in der Ständen das kein kita Beitrag mehr gezahlt werden müsste.
    Jetzt aber sollen wir über 5000€ nachzahlen und ich weis nicht ob das rechtens ist bzw wie ich diesen Betrag zahlen soll.
    Ich habe dem Amt auch lohnnachweise zukommen lassen und obwohl wir nicht den Höchstsatz zahlen müssten, wurde es so berechnet….. ich weis nicht mehr weiter :(

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      zur genauen Besprechung würde ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch anbieten wollen. Bitte kontaktieren Sie mein Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  19. Alas
    says:

    Guten Tag,
    Ich hatte bei meiner Krankenkasse meine Smemesterbeitrag nicht rechtzeitig beglichen. Heute habe ich eine Vollstreckungsankündigung bekommen, obwohl ich schon vor 10 Tage die ganze Schulde bezahlt?}
    Was soll ich jetzt machen? Einfach ignorieren weil, ich das doch bezahlt habe?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Sie sollten sich selbstverständlich mit einem Zahlungsnachweis an den Gläubiger wenden und die Angelegenheit dadurch aufklären.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  20. Schlößner
    says:

    Einen schönen Tag wir haben folgendes Problem meine Tochter hat Schulden bei der gez gemacht hat leider nicht auf das Mahnschreiben reagiert somit kam jetzt in Brief vom Finanzamt mit einer Zahlungsaufforderung wir haben die Bearbeitern im Finanz Amt angerufen zwecks einer Ratenzahlung wurde aber abgelehnt deshalb meine Frage wie kann uns geholfen werden Mit freundlichen Grüßen Schlößner

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller, da die Forderung des Rundfunkbeitrags berechtigt zu sein scheint, wäre die Zahlung der Forderung natürlich der beste Weg, darauf zu reagieren. Alternativ bliebe ein anwaltliches Vorgehen, beispielsweise im Wege einer Vollstreckungserinnerung. Auch von einer Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz wären GEZ Forderungen umfasst.
      Gerne beraten wir Sie zu weitergehenden Maßnahmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      RA Dr. V. Ghendler

  21. Jana C.
    says:

    Hallo,

    Meiner Schwester droht eine Zwangsvollstreckung aufgrund von Schulden durch ihren damaligen besuch einer Privat Uni. Sie ist total hilflos und weiß nicht was sie machen soll, da die Ratenzahlung nicht akzeptiert wurde. Was kann sie und auch ich als Schwester unternehmen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Castenholz,

      gerne biete ich Ihrer Schwester ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie mein Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  22. Becker J.
    says:

    Hallo mein Freund hat eine Zwangsvollstreckung und das soll ihn sofort vom Lohn abgezogen werden
    So da uns nur ganz wenig beleibt los nur für die Miete und das wars
    Ich wollte mal fragen was man da machen kann

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Becker,

      ich würde Ihnen empfehlen, als erste Maßnahme ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen. So erhalten Sie einen Schutz des unpfändbaren Einkommens. Aus Ihren Angaben geht nicht hervor, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Sollten die Forderungen berechtigt sein, gibt es nur die Möglichkeit, die Schulden zu bezahlen oder einen Schuldenvergleich oder evtl. eine Privatinsolvenz durchzuführen.

      Mit freundlichen Grüßen
      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  23. Marlene
    says:

    Hallo. Ich habe eine zwangsvollstreckung mit haftbefehl.
    Ich habe vor zwei wochen die forderung bezahlt. Der insolvenzverwalter sagte das die sache sie erledigt hat und der haftbefehl erledigt ist. Jetzt habe ich wieder einen brief vom gerichtsvollzieher erhalte und ich soll zum termin erscheinen und die vermögensauskunft geben. Was nun?ich habe bezahlt! Muss ich zu dem termin und werde ich dann gezwungen die vermögensauskunft abzugeben?oder kann ich es verhindnern.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,
      sobald die Forderung bezahlt ist, entfällt die Grundlage für den Haftbefehl bzw. die Abgabe der Vermögensauskunft. Der Gerichtsvollzieher hat vermutlich die Auskunft vom Insolvenzverwalter noch nicht erhalten, dass die Forderung bezahlt ist. Sie sollten dem Gerichtsvollzieher daher einen Beleg über die geleistete Zahlung zukommen lassen.

      Mit freundlichen Grüßen

      V. Ghendler

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