In der Krise neigen viele Unternehmer und Selbstständige dazu kurzfristige Liquiditätsengpässeschnell und unbedacht zu überbrücken. Dabei werden waghalsige Umfinanzierungen gewagt, welche bei näherer Betrachtung weder finanziell noch rechtlich vertretbar sind.

Oft werden Kredite aufgenommen, um finanzielle Lücken zu überbrücken. Wer aber bei der Antragsstellung unrichtige oder unvollständige Angaben macht, macht sich wegen Betrugs (Eingehungsbetrug – §§ 263 ff. StGB) strafbar.

Hierdurch kann ggf. auch eine spätere Privat- oder Regelinsolvenz versagt werden (§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Liquiditätsengpässe sollten nur noch durch rechtlich erlaubte Mittel erfolgen.