Falls Sie 4 Jahre vor Ihrem Antrag auf Insolvenz Vermögen an Ihre Verwandte übertragen haben, wird dies nach deutschem Recht in der Anfechtung des betreffenden Rechtsgeschäfts münden. In einem solchen Fall kann die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in England für Sie eine Lösung sein – Dort gelten weniger strikte Anfechtungsvorschriften.