Es gibt eine Reihe von Vorteilen einer Auffanggesellschaft gegenüber dem direkten Weg in ein Regelinsolvenzfahren.

  1. Sie können Einkommen erhalten, welches aufgrund Ihrer Arbeitnehmereigenschaft von den Pfändungsfreigrenzen geschützt sein wird.
  2. Die Abführung an den Insolvenzverwalter hängen von dem tatsächlichen und nicht fiktiven Einkommen ab.
  3. Das Risiko der Versagung der Restschuldbefreiung wird erheblich gesenkt. Denn bei der Insolvenzantragsstellung bei laufendem Geschäftsbetrieb stehen das Vermögen und die Schulden meistens gar nicht fest. Kommt ein vergessener Gläubiger hinzu, kann dieser später einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
  4. Unter Umständen werden Sie das deutlich entspanntere Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen können.