GmbH Stammkapital und Stammeinlage: 12.500 € / 25.000 € Einlage und Sachgründung

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Das Stammkapital einer GmbH

Das Stammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 5 GmbHG 25.000 €. Dieser Betrag setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen, die unterschiedlich hoch sein können.


Um eine GmbH gründen zu können, reicht es jedoch aus, dass Sie zumindest eine Einlage in Höhe von 12.500 € leisten (§ 7 Abs. 2 GmbHG) – in diesem Fall bleibt es bis zur Einbringung von 25.000 € bei einer persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung aller Gesellschafter für den Differenzbetrag von 12.500 €. Dies kann im Einzelfall neutral sein, jedoch beispielsweise auch einen Gesellschafter benachteiligen, der persönlich finanziell besser aufgestellt ist, aber eine niedrigere Kapitalaufbringungspflicht hatte. Gerne beraten wir Sie zu dieser Frage im Rahmen unserer Gründungsberatung.

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Welche Arten der Einlage gibt es bei der GmbH? Geldeinlage oder Sacheinlage?

Neben den beiden Stammkapitalgrößen von 12.500 € und 25.000 € kann auch die Art der Einbringung der Stammeinlage variieren.

Es sind folgende Formen der Einlage denkbar:

  • Geldeinlage, auch Bareinlage genannt
  • Sacheinlagen. Hier leisten die Gesellschafter ihren Beitrag durch werthaltige Sachen oder durch Rechte. Das können z.B. Maschinen, Immobilien, Forderungen gegen Dritte oder Marken- bzw. Urheberrechte sein. Ein Problem, welches die Gründung dabei verzögern kann, ist hierbei oftmals die Bewertung der Sacheinlagen. Ein weiteres Beratungsfeld sind die sog. verdeckten Sacheinlagen. 
  • Gemischte Einlagen. Bar- und Sacheinlagen lassen sich auch kombinieren. Dann wird ein Teil in Geld eingebracht, ein anderer Teil in Sachen oder Rechten.

Wann sollten die Einlagen erbracht sein?

Der entscheidende Zeitpunkt für die Erbringung der Einlagen ist die Eintragung der GmbH ins Handelsregister.

In welchem Umfang sollten die Einlagen erbracht sein?

  • Bareinlagen müssen nicht in voller Höhe eingezahlt worden sein, es reicht bereits die Einbringung von einem Viertel
  • Sacheinlagen müssen komplett eingebracht werden
  • Bei den gemischten Einlagen muss das Geld zu einem Viertel und die Sachen im Ganzen eingebracht werden
  • Für die Eintragung einer GmbH in das Handelsregister müssen mindestens 12.500 € (Geldeinlagen und eventuelle Sacheinlagen) eingebracht sein.

Sie haben eine UG: Wie wird eine UG in eine GmbH umgewandelt?

Falls Sie eine UG haben, baut diese durch die sogenannte Ansparpflicht eine immer höhere Stammeinlage auf. Sollte diese durch eine erfolgreiche Geschäftsführung auf 12.500 € anwachsen, kann die UG durch einen Gesellschafterbeschluss in eine GmbH umgewandelt werden. Wie bei der Gründung einer GmbH reicht es auch bei der Umwandlung der UG in eine GmbH aus, dass 12.500 € Stammeinlage aufgebracht werden. Anderenfalls wären UG-Gründer gegenüber Gründern einer GmbH benachteiligt (BGH, Beschluss vom 19. 4. 2011 – II ZB 25/10). Lesen Sie hier mehr zur Stammeinlage der UG und den damit zusammenhängenden Besonderheiten.

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1 Antwort
  1. Wenz
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben momentan eine UG und haben das ganze Kapital eigentlich in Sacheinlagen, wie Ware usw. Mich hat nun unser Bankberater darauf gebracht das dies auch möglich ist es in eine GmbH umzuwandeln. Hier ist nun die Frage wie funktioniert das und wie wird der Lagerbestand berechnet, nach EK oder VK? Ich habe auch gelesen das man hier auch alle anderen Werte wie Ausstellungsstücke und Büro mit einbringen kann. Könnten Sie mich da kurz informiere?

    Außerdem noch eine Frage, wenn wir schon dabei sind, da die UG nur auf meine Frau läuft, da dies zur Eröffnung nicht anders möglich war, wäre es möglich und macht es Sinn mich durch die GmbH gleich einzubringen?

    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen
    Wenz

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