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Stammeinlage UG: Wie hoch sollte die Stammeinlage einer UG sein?

Das Mindestkapital einer UG beträgt bei ihrer Gründung 1,- € (§ 5a GmbHG). Es kann aber auch theoretisch bis 24.999 ,- € steigen. Ab 25.000 € Stammkapital kann keine UG mehr, sondern nur eine GmbH gegründet werden. Das Stammkapital setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen. Diese können sich in der Höhe unterscheiden. Allerdings empfehlen wir unseren Mandanten regelmäßig, eine höhere Stammeinlage zu wählen. Diese sollte ausreichen, um den Geschäftsbetrieb inkl. aller Anschaffungen, Gehaltszahlungen, Buchführungskosten usw. sicherzustellen. Beachten Sie: Kann die UG wegen eines zu niedrigen Stammkapitals ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, gerät der Geschäftsführer in eine sogenannte Verschleppungshaftung (§ 15a Abs. 4 InsO). Er ist dann verpflichtet, alsbald einen Insolvenzantrag zu stellen und wird auch privat für die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit entstandenen Schulden haften.