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Planung und Vorbereitung zur Gründung

Bevor Sie als Gründer eine Gesellschaft gründen und ein Gewerbe anmelden, sollten Sie sich Zeit nehmen, um die Gründung sorgfältig zu planen. Gründen Sie unter keinen Umständen unbedarft eine Firma, um dann festzustellen, dass Sie z. B noch einen Gesellschafter aufnehmen oder noch ein zusätzliches Geschäftsfeld bedienen wollen. Denn jede nachträgliche Änderung Ihres Gesellschaftsvertrages/Gründungsunterlagen kostet Sie Zeit und Geld. So benötigen Sie ggf. einen Gesellschaftsbeschluss, dessen Ausfertigung und Beurkundung weitere anwaltliche und notarielle Kosten verursachen. Noch schlimmer kann es wiegen, wenn Sie mit einem Partner keine vertraglichen Regelungen getroffen haben. Im Streitfalle kann dies zum Ende der Unternehmung führen.

Dies wird verhindert, wenn Sie vorausschauend mit der Vorbereitung beginnen, um im Nachgang Ihre Vorstellungen und offenen Fragen von Spezialisten überprüfen zu lassen.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.