Widerrufsjoker wird abgeschafft

Die Bankenlobby setzt sich durch

Der Widerrufsjoker hat in den letzten Jahren tausenden Verbrauchern bundesweit den Ausstieg aus hochverzinsten Darlehen ermöglicht. Welche Verluste dabei die Kreditwirtschaft hinnehmen musste, lässt sich nur mutmaßen. Jedenfalls waren diese Verluste so hoch, dass die Banken alle Hebel in Bewegung setzten, um zumindest die Einbußen für die Zukunft zu verhindern.

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Am besten funktioniert so etwas mit einem Gesetz. Mit einer Regelung also, die von demokratisch legitimierten Volksvertretern beschlossen wird. Als Unternehmen der Privatwirtschaft ist es gar nicht so einfach, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Doch spätestens seit der letzten Finanzkrise wird niemand die Stärke der Bankenlobby anzweifeln.

Und so hat die Kreditwirtschaft es wieder einmal geschafft. Am 27.01.2016 verbreitete das Bundesjustizministerium die folgende Nachricht:

„Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.“

Nun sind die schon seit Ende letzten Jahres bekannten und kontrovers diskutierten Pläne der Bundesregierung doch Wirklichkeit geworden.

Es bleibt wenig Zeit

Das Gesetz soll am 21. März in Kraft treten. Danach haben Verbraucher während einer dreimonatigen Übergangsfrist bis zum 21. Juni 2016 die Gelegenheit bekommen, ihre alten Verträge zu widerrufen. Danach soll Schluss sein.

Das wirklich Erstaunliche an dieser Gesetzesänderung ist ihre Rückwirkung. Hier wird in abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen – das ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten mehr als bedenklich.

Nicht überzeugend klingt auch die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs für Verbraucherschutz Ulrich Kelber, wenn er meint:

„Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit.“

Inwiefern hier tatsächlich ein „Ausgleich“ erfolgt, kann sich jeder selbst beantworten. Die Übergangsregelung sieht viel eher nach einem Feigenblatt aus, das den tiefen Einschnitt in die Verbraucherrechte kaschieren soll.

Aussichten

Nun sind die Gegebenheiten leider so wie sie eben sind. Verbraucher, die mit dem Gedanken spielen, Ihre ungünstigen Verträge zu widerrufen oder die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern, sollten daher keine Zeit verlieren.

Lassen Sie Ihre Möglichkeiten von Spezialisten prüfen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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