Fernsehauftritt zum Thema Boris Becker – Insolvenz des Tennisstars

KGR Anwaltskanzlei bei WDR Aktuell zum Thema Insolvenz von Boris Becker

Am 04.10.2017 um 21:45 Uhr war die KGR Anwaltskanzlei im Westdeutschen Rundfunk (WDR) zu sehen. In der Sendung “WDR Aktuell” geht es um den Sachverhalt der Insolvenz von Boris Becker in Großbritannien. Der frühere Tennisstar und Wimbledonsieger muss jetzt die Auflagen des Insolvenzverwalters erfüllen. Zu diesem Thema besuchte ein Kamerateam des WDR die Geschäftsräume der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ in Köln. Im Interview mit dem WDR informierte Rechtsanwalt V. Ghendler, Partner der Kanzlei, über die Besonderheiten von Boris Beckers Insolvenz.

Hier sehen sie Aufnahmen vom Videodreh für den Beitrag in der Aktuellen Stunde im WDR Fernsehen.

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Zur Insolvenz von Boris Becker hatte sich bereits zuvor Rechtsanwalt und Partner der auf Insolvenzrecht spezialisierten KGR Anwaltskanzlei A. Kraus in einem Interview geäußert und seine rechtliche Einschätzung der Thematik abgegeben.

Besonderheiten der Insolvenz von Boris Becker

Boris Becker durchläuft ein Insolvenzverfahren nach britischem Gesetz. Damit könnte sein Insolvenzverfahren bereits nach einem Jahr wieder beendet sein. Anders wäre die Situation in Deutschland, wo eine Verbraucherinsolvenz frühestens nach drei Jahren beendet ist. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Großbritannien musste Boris Becker aber seine gesamten Vermögenswerte und Gläubiger dem britischen Insolvenzdienst offenlegen. Im Laufe des einjährigen Verfahrens muss Boris Becker zudem umfassend mit dem Insolvenzverwalter kooperieren und detailliert über seine Einnahmen und Ausgaben Auskunft geben.

Vorbereitung der Insolvenz in Großbritannien

Damit der Insolvenzantrag in Großbritannien angenommen wird, muss der Schuldner mindestens sechs Monate lang in England, Schottland, Wales oder Nordirland seinen Lebensmittelpunkt gehabt haben. Boris Becker lebt mit seiner Frau schon länger als sechs Monate in London, daher war dieser Punkt für ihn bereits geregelt. Ein deutscher Schuldner, der seinen Lebensmittelpunkt nur für die Durchführung der einjährigen Insolvenz nach Großbritannien verlegt, hat dagegen geringe Chancen, dass dies anerkannt wird. Falsche Angaben diesbezüglich werden vom Gericht mit einer Annullierung des Insolvenzverfahrens bestraft. Insbesondere das Beauftragen einer Organisation, die sich darauf spezialisiert, für Nicht-Briten den Lebensmittelpunkt zu kreieren, gilt als Anhaltspunkt für das Vortäuschen falscher Tatsachen.

Restschuldbefreiung (Discharge) in der britischen Insolvenz

Auch in Großbritannien gilt zudem die Regelung, dass Vermögenswerte, die kurz vor der Insolvenz beispielsweise an Verwandte übertragen wurden, vom Insolvenzverwalter unter Umständen zurückgefordert werden können. Wenn Boris Becker sich aber in dem einen Jahr tadellos verhält, so steht am Ende die Restschuldbefreiung, mit der er schuldenfrei sein wird. In manchen Fällen verweigerten deutsche Gerichte jedoch die Anerkennung der Restschuldbefreiung nach dem Durchlaufen einer Insolvenz im Vereinigten Königreich. Lesen Sie hier mehr zur Anerkennung der englischen Restschuldbefreiung (Discharge) in Deutschland. Sollte Boris Becker Vermögen verheimlichen, droht ihm eine Verlängerung der Verfahrensdauer.

Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2014 ist er mit seinem Team auf die Entschuldung und Beratung von Personen in finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Rechtsanwalt Dr. Ghendler bei Dreharbeiten
Rechtsanwalt Dr. Ghendler und Kameramann

Schuldensituation kann jeden treffen

Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei in der Schuldnerberatung zeigt, dass die Überschuldung heute für viele Menschen der Normalfall ist. Das Geld reicht gerade noch dazu, die finanziellen Lücken zu stopfen, je nach dem, welcher Gläubiger gerade mehr Druck macht. Obwohl die Konjunktur in Deutschland auf Hochtouren läuft, kommt vom Wohlstand bei vielen Menschen nichts an. Die Gründe dafür sind vielfältig. Rechtsanwalt Andre Kraus sagt dazu:

Die verbreitete Meinung, wer überschuldet ist, ist selbst schuld, stimmt nicht. Eine finanzielle Schieflage kann schneller entstehen, als man denkt. Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Tod des Partners und Krankheit sind die häufigsten Gründe für eine Schuldensituation. Ein solcher Schicksalsschlag kann jeden treffen. Wenn man dann keinen finanziellen Rückhalt in seiner Familie oder Gemeinde hat, ist es fast unmöglich, aus eigener Kraft wieder aus der Situation hinauszukommen.

Rechtsanwalt V. Ghendler fügt hinzu:

Das Konsumverhalten der Menschen hat sich stark gewandelt. Die Industrie versucht mit immer neuen psychologischen Tricks, die Kunden zum Kaufen zu verleiten. Kredite werden selbst dann gewährt, wenn die Kunden sie sich eigentlich nicht leisten können. Und wenn dann das Geld nicht ausreicht, schalten die Firmen schnell Inkassounternehmen ein, die die Forderungen teilweise auch noch ungerechtfertigt in die Höhe treiben.

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