Ist das Urlaubsgeld pfändbar?

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Urlaubsgeld in der Insolvenz

Darf in der Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz das Urlaubsgeld gepfändet werden?

Der BGH hat mit Beschluss vom 26.04.2012  (IX ZB 239/10)  klargestellt, dass das Urlaubsgeld grds., also auch in der Privatinsolvenz, unpfändbar ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in gleichartigen Unternehmen an Arbeitnehmer üblicherweise solche Urlaubsgeldzahlungen ebenso erfolgen.

Die Üblichkeit ist anhand der Verhältnisse in gleichartigen Unternehmen zu prüfen. Stellt man hierbei eine Üblichkeit fest, liegt keine Umgehung des § 850c ZPO vor und eine Unpfändbarkeit ist gegeben. Dies gilt auch, wenn das Urlaubsgeld eine erhebliche Höhe erreicht. Der BGH begründet die Unpfändbarkeit des Urlaubsgeldes mit der Zweckgebundenheit der Leistung. Sie wird aus besonderem Anlass gewährt und soll auch dem Arbeitnehmer zukommen.

Wenn der Insolvenzverwalter oder Treuhänder dennoch pfändet, so ist das Insolvenzgericht und dort der Rechtspfleger, für die Entscheidung über den tatsächlich pfändbaren Teil der Gehaltsabrechnung zuständig.

BGH Beschluss vom 26.04.2012, Az.: IX ZB 239/10

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Ist das Urlaubsgeld pfändbar?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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20 Kommentare
  1. Dante
    says:

    Hallo
    Ich bin seit diesem Jahr in der Privatinsolvenz. Im letzten Jahr hatte ich eine Amputation und kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Im September 2021 wurde ich gegündigt, Ich bekomme durch die Soka-Bau noch Urlaub für das Jahr 2020. Ist das Pfändungsfrei? Oder bekommt das der Insolvenzverwalter. Momentan bekomme ich nur Arbeitslosengeld von knapp 1000€.

    MFG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Ratsuchender,

      es muss zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung unterschieden werden. Urlaubsabgeltung bedeutet, dass Ihnen der Arbeitgeber die nicht genommenen Urlaubstage bezahlt. In dem Fall wird die Urlaubsabgeltung und das Arbeitslosengeld zusammengerechnet und es wird entsprechend der Pfändungstabelle im Insolvenzverfahren gepfändet.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. M. A. .
    says:

    Guten Morgen
    Ich bin seit 16.6.21 in der privatinsolvenz und habe Urlaubsgeld bekommen vom Lohn ging schon der pfändbare teil runter und der rest ist auf meinem p konto und die Bank gibt es nicht frei . Ich hatte schon viele Telefonate mit insolvenverwalter und Vollstreckungsgericht,aber niemand fühlt sich zuständig, was kann ich tun um an mein Geld zu kommen? So langsam weiss ich nicht mehr weiter .
    Vielen Dank im voraus

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau A.,

      wenn Sie ein P-Konto haben, ist Ihnen gesetzlich der Pfändungsfreibetrag monatlich grundsätzlich sicher. Findet beim Arbeitgeber die Pfändung statt, dann steht der auf dem Konto eingehende Lohnbetrag grundsätzlich zu Ihrer Verfügung. Ist dies nicht der Fall, soll Ihnen die Bank erklären, weshalb sie das Geld einfriert. Womöglich möchte die Bank eine deklaratorische Freigabeerklärung vom Insolvenzverwalter. Wenn dies der Fall ist, bitten Sie den Insolvenzverwalter eine solche Freigabeerklärung gegenüber der Bank abzugeben. Bezüglich des Urlaubsgeldes ist es so, dass dieser Betrag grundsätzlich unpfändbar ist. Wird Ihnen nur das Urlaubsgeld nicht freigegeben, klären Sie zunächst mit der Bank, ob diese diesbezüglich auch eine deklaratorische Freigabeerklärung vom Insolvenzverwalter möchte. Falls auch hier eine Freigabeerklärung gefordert wird, bitten Sie den Insolvenzverwalter zur Abgabe einer solchen. Stattdessen können Sie auch einen Pfändungsschutzantrag beim Insolvenzgericht stellen, auf dass sie die Unpfändbarkeit des Urlaubsgeldes erklären mögen. Sollte die Bank Ihnen keine brauchbaren Auskünfte geben können, können Sie auch den Wechsel zu einer anderen Bank in Erwägung ziehen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Tolga K.
    says:

    Guten Tag.
    Mein Antrag auf Privat Insolvenz wurde im März eröffnet und habe auch ein P konto mit einem freibetrag von 2500€. Meine Frage ist, wie bekomm ich mein Urlaubsgeld ausbezahlt, da ich mit mein Gehalt schon auf das Freibtrag komme. Habe derzeit knapp 6000€ mit Uralubsgeld auf dem Konto, und komme nur an das Freibetrag jeden Monat drann. Bei mir gab es nur eine Lohnpfändung und diesen Monat soll auch eine Kontopfändung desen Insolvensberater geben..

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      Sie stellen das Urlaubsgeld von der Pfändung frei, indem Sie einen Pfändungsschutzantrag beim Insolvenzgericht stellen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Hans S. .
    says:

    Hallo,

    ich bekomme 50% des Bruttogehaltes als Urlaubsgeld und 100% als Weihnachtsgeld.
    Kann man das irgendwie (notfalls neuer Vertrag) tauschen?
    Weihnachtsgeld wird ja auf 500 Euro gekappt und Urlaubsgeld (gar) nicht.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      das ist eine Sache, die Sie mit dem Arbeitgeber aushandeln können. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch Urlaubsgeld beschränkt gepfändet werden kann. Denn eine Summe, die das branchenübliche Urlaubsgeld überschreitet, ist ebenfalls pfändbar (§ 850a Nr. 2 ZPO).

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Gabby M. .
    says:

    Hallo,

    mein Freund ist in der Insolvenz, jedoch vertut sich seine Insolvenzverwalterin ganz gerne mal in der Berechnung des pfändbaren Betrages wie wir festgestellt haben.

    Meine Frage daher: Wie hoch darf das Urlaubsgeld denn sein? ich lese hier nur solange es den üblichen Rahmen nicht übersteigt… und darf eine Notdienstpauschale angerechnet werden und wenn ja wieviel? Von seiner Insolvenzverwalterin bekommt man leider nicht viel erklärt, sie sagt nur das sie ein Programm hat in dem Sie die Zahlen eingibt…

    Liebe Grüße Gabby M.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau M.,

      der Gesetzgeber hat die Formulierung absichtlich gewählt, weil je nach Branche das Urlaubsgeld unterschiedlich hoch im Durchschnitt ausfällt. Den Rahmen des Üblichen bestimmen Sie, indem Sie die Urlaubsgeldauszahlungen anderer Arbeitgeber in der gleichen Branche miteinander vergleichen. Ein Notdienstpauschale ist grundsätzlich als Einkommen pfändbar. Überstunden sind zur Hälfte unpfändbar. Eine Erschwerniszulage (z.B. Sonn- und Feiertags- und Nachtzulagen) sind ebenfalls unpfändbar, sofern sie nicht besonders hoch ausfallen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Manni
    says:

    Bin bei der Firma angemeldet
    Habe aber jetzt Urlaub
    Kann das urlaubsgeld gepfändet werden
    Lg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Urlaubsgeld, was sich der Höhe nach im Rahmen des Üblichen bewegt, ist unpfändbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Benno
    says:

    Hallo, ich bin in der Privaten Insolvenz. Und soll jetzt Urlaubsgeld bekommen. Wie hoch darf dieses sein. Ich verdiene 5400 Brutto im Monat und das Urlaubsgeld ist 3000 Euro. Ist das unpfändbar? Ist ja viel aber weniger als mein Monatsgehalt.
    Bitte um kurze Info

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Urlaubsgeld ist, soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt, unpfänbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Trinowitz G.
    says:

    Hallo!
    Ich befinde mich in privatinsolvenz und bin zur Zeit krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat mir während der Krankschreibung gekündigt. Jetzt erhalte ich noch das Geld für 16 Tage Urlaub. Ist das pfändbar?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Trinowitz,

      grundsätzlich ist die Urlaubsabgeltung wie Arbeitseinkommen gemäß § 850c ZPO pfändbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Sven D. .
    says:

    Hallo Guten Tag

    Ist das Urteil noch aktuell ?
    In meiner Firma wurde die Zahlung des Urlaubgeldes umgestellt so das Ich das ganze Urlaubsgeld auf einen Schlag bekomme.
    Mir wurden jetzt vom Inso Verwalter ca 600 Euro gepfändet
    Auf Nachfrage beim Inso Verwalter sagte man mir das es normal wäre wenn es so eine hohe Summe ist.
    Das Urlaubsgeld ist branchen üblich

    Mit freundlichen Grüßen
    Sven D.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      ein Urlaubsgeld (Urlaubsgratifikation) ist grundsätzlich unpfändbar, soweit die Höhe der Auszahlung den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Das Urlaubsgeld soll den urlaubsbedingten finanziellen Mehraufwand ausgleichen. Daher ist das Urlaubsgeld höchstpersönlicher Natur und in der Regel nicht pfändbar (§ 36 InsO in Verbindung mit § 850a Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Ich empfehle Ihnen, sich an den Rechtspfleger am für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht zu wenden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Andre Kraus
    says:

    Danke für den Kommentar! Hier ein neuer Artikel zur Nettomethode: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/bag-zur-nettomethode-urlaubsgeld-und-weihnachtsgeld-bleiben-schuldnern-erhalten-schuldnerfreundliche-berechnung-pfandungsfreibetrags/

    MfG RA Andre Kraus

  11. Ex-unternehmer
    says:

    Hier sollte ergänzt werden, dass sich mittlerweile die Rahmenbedingungen geändert haben, da nunmehr die Nettomethode bei der Berechnung des Pfädungsbetrages bei Urlaubsgeldbezug angewendet wird!

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