Taktischer Kontowechsel: Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank

  • Kontowechsel

    So nutzen Sie den Kontowechsel als taktischen Schritt

    Schuldenfrei in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Keine Wartezeit ✓ Fachanwalt für Insolvenzrecht ✓

    Bild Restschuldbefreiung
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Der Kontowechsel ist ein taktischer Schritt: Sie zeigen, dass es Ihnen ernst ist

    Eröffnen Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank. Vor allem ist der Kontowechsel ein bewährter taktischer Schritt. Dessen Zweck ist es, dass die Gläubiger merken, dass es Ihnen mit Ihrer Entschuldung ernst ist. Wenn die Abbuchungen und Pfändungen der Gläubiger ins Leere gehen, werden sie spüren, dass Sie entschlossen sind, sich sofort zu entschulden. Erst dann werden sie bereit sein, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten.

    Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Stellen Sie Ihre Einkommenseingänge auf das neue Konto um

    Das neue Konto sollten Sie schnellstmöglich für den Empfang Ihrer Einkommenseingänge verwenden. Leiten Sie Ihre neuen Kontodaten unverzüglich Ihrem Arbeitgeber zu. Falls Sie Rente, ALG I oder II oder andere Zuwendungen wie Kindergeld, Wohngeld oder ähnliches bekommen, sollten Sie Ihre neuen Kontodetails der jeweiligen auszahlenden Stelle zuleiten. So bilden Sie eine Rücklage, aus der Sie Ihre Entschuldung finanzieren.

    Führen Sie Ihre wichtigsten Überweisungen vom neuen Konto durch

    Ihre wichtigsten Überweisungen sollten Sie nur noch von Ihrem neuen Konto durchführen. Dazu zählen erstens Gläubiger, die Ihre Lebensversorgung sicherstellen, wie beispielsweise Ihr Vermieter, der Stromversorger, Ihr Internetprovider oder die Telefongesellschaft. Zweitens sind das Gläubiger, die nicht in den Vergleich einbezogen werden, wie Ihr Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder ein Autokauf. Passen Sie bitte auf, dass von Ihrem neuen Konto keine Überweisungen an Ihre anderen Gläubiger abgehen. Dann würden diese von Ihrem neuen Konto erfahren und es ebenso pfänden, wie sie es mit dem alten Konto getan hätten. Die Einrichtung des neuen Kontos wäre sinnlos.

    Neues Konto bei einer völlig anderen Bankengruppe: ansonsten droht Verlust des Geldeingangs

    Bitte beachten Sie: Das neue Konto darf nicht bei einer Bank eröffnet werden, die mit Ihrer alten Bank oder einem Ihrer Schuldner in Verbindung steht! Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie ein Konto bei der Comdirekt Bank eröffnen, zuvor aber Kunde der Commerzbank waren oder Schulden bei dieser haben! Denn: die Comdirekt gehört zur Commerzbank. Dann besteht die Gefahr, dass die Bank ihre Forderungen im Wege der Verrechnung wiederholt.

    Nach Kontowechsel: Vergleichsverhandlungen beginnen

    Wenn die Forderungen Ihrer Gläubiger berechtigt sind, so ist es mit dem Kontowechsel alleine nicht getan. Früher oder später werden die Pfändungen wieder einsetzen. Im nächsten Schritt bereiten wir daher für Sie einen außergerichtlichen Schuldenvergleich vor, der Sie sofort, in 3 oder in 5 Jahren von Ihren Schulden befreit.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Taktischer Kontowechsel”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    The last comment and 125 other comment(s) need to be approved.
    217 Kommentare
    1. Recep U. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Das Privatinsolvenzverfahren wurde dieses Jahres im Februar 2021 eröffnet. Habe gestern mein P-Konto bei der Herner Sparkasse aufgelöst habe bei Sparkasse Herne Schulden aber es wurde alles ins Insolvenztabelle angemeldet. Überlege mir Sparkasse Bochum das Konto zu eröffnen. Sind Sparkasse eigentlich alle gleich? Oder soll ich mir lieber eine andere Bank suchen?
      Eigentlich sind doch die Sparkassen öffentlich. Vielleicht können sie mir weiter helfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr U.,

        ich empfehle Ihnen eher, ein Konto bei einer anderen Bankengruppe eröffnen zu lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Sascha
      says:

      Hallo,

      Ich habe folgendes Problem,

      Ich bin seit Juli 2021 in der wohlverhaltensphase.
      Ich habe mein P Konto bei der Sparkasse und habe hier nun mehr Zahlungen erhalten als mein eigentlicher Freibetrag ist.

      Das Problem ist, dass während der Corona Zeit eine neue Pfändung gekommen ist und somit mein über den Freibetrag hinausragender Geldeingang nun Pfändbar sein soll.

      Nun wollte ich wissen ob es denkbar ist das neue Gehalt, zumindest bis ein Beschluss vom Gericht vorhanden ist, mein Gehalt auf ein anderes Konto (natürlich auch auf mein Name lautend) umzustellen um so den höheren Betrag doch noch abheben zu können. Da dies dann allerdings kein P konto ist, würde ich nach einem Monat das Gehalt wieder auf mein p Konto leiten lassen da bis dahin der Beschluss angekommen sein sollte.

      Wäre dies eine Möglichkeit oder würde ich damit meine Restschuldbefreiung riskieren?

      Ebenso muss ich die kontowechsel meinem Insolvenzverwalter mitteilen obwohl ich in der wohlverhaltensphase bin?

      Lieben Dank für die Hilfe

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        um Ihre Restschuldbefreiung nicht zu gefährden, dürfen keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein herausgeabepflichtiges Vermögen verheimlicht werden. Über solches Vermögen muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder informiert sein (§ 295 InsO). Das bedeutet, dass ein neues Konto eröffnet werden kann und dieses dann nicht dem Insolvenzverwalter gemeldet werden braucht, solange sich dort kein von der Abtretungserklärung erfasstes Einkommen oder herausgabepflichtiges Vermögen befindet.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Enrico P.
      says:

      Guten Tag, ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse. Ich komme jetzt schon nicht mehr an meinen kompletten Lohn ran, da mein Selbstbehalt dafür nicht reicht. Jetzt mein Problem: meine Ex hat mich vor 4 Wochen raus geschmissen und ich muss mich komplett neu Einrichten und im November kommt der Lohn mit Weihnachtsgeld. Habe ich eine Chance eine Freistellung des Weihnachtsgeldes zu Erwirken oder ist es sinnvoller ein Online-Konto zu Eröffnen?
      MfG Enrico P.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        danke für Ihre Frage. Eine gute Nachricht: Das Weihnachtsgeld ist in der Regel bis zu einer Höhe von 500 Euro unpfändbar. Die Unpfändbarkeit muss in der Regel beim Vollstreckungsgericht beantragt werden.
        Leider kann aber für eine neue Wohnungseinrichtung kein zusätzlicher erhöhter Freibetrag beantragt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. S. .
      says:

      Muss ich einer anderen Bank von meiner kontopfändung schildern wenn ich ein neues aufmache ?
      Oder prüfen die das nicht nach

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die Bank wird dies in der Regel nachfragen und kann es auch selbst per Zugriff auf die Schufa-Datenbank prüfen. Daher sollte man mit offenen Karten spielen.
        Banken sind grundsätzlich Verpflichtet, ein Konto auf Guthabenbasis anzubieten, selbst wenn man negative Schufa-Einträge oder eine bestehende Pfändung hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Anonymus
      says:

      Was passiert denn mit gepfändetem Geld (wenn man eine Pfändung auf dem Konto und Geld festgehalten wird, noch nicht an den Gläubiger überwiesen wurde) und eine Insolvenz eröffnet würde?
      Und, wie oft empfohlen, auch das Konto gekündigt und gewechselt werden würde?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        das Geld auf dem Auskehrungskonto fließt in die Insolvenzmasse. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kurz vor der Insolvenz können rückgängig gemacht werden (§ 88 InsO).

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Franz N.
      says:

      Ich lebe als Rentner seit 2018 in der Türkei. Ich habe beim Finanzamt Neubrandenburg den Antrag auf die uneingeschränkte Steuerpflicht gestellt und für die vergangenen Jahre meine Steuerunterlagen, nebst Bescheinigungen von türkischen Finanzamt, aus denen hervorgeht das ich keine Nebeneinkünfte in der Türkei hatte, eingereicht. Der Antrag wurde abgelehnt und man hat mich auf beschränkt Steuerpflichtig gestellt, womit ich jegliche Freibeträge verlor.
      Nun will das o. g. Finanzamt von mir für die Jahre über 7.300 € an Steuern haben. Ich habe ein Konto in Deutschland, aber kann ich dieses aus der Türkei auf ein P-Konto umstellen, ohne extra nach Deutschland reisen zu müssen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr N.,

        zur Umstellung des Girokontos in ein P-Konto reicht ein telefonischer Anruf bei der Bank.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. Weronika
      says:

      Hallo, ich hätte eine Frage.
      Ich habe seit knapp einem Jahr eine Pfändung auf meinem Konto gegen die ich ankämpfe. Diese Pfändung ist durch die Telefonica, jedoch habe ich immer meine monatliche Rate bezahlt und habe nie eine offene Zahlung gehabt doch behaupten sie es stimmt nicht! Ich habe es auch beim zuständigen Gericht eingereicht doch die sagen die können nichts tun? Jetzt ist nun meine Frage kann ich ohne Probleme mein Konto ändern? Da ich ab November anfange auf Teilzeit zu arbeiten und ich möchte nicht das es auf das jetztige Konto geht da ich den vollständigen Betrag brauche um mein Kind zu versorgen und Miete etc. Zu bezahlen.
      Kann ich da einfach ohne bedenken ein neues Konto bei einer anderen Bank Eröffnen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Sie können Ihr Bank wechseln. Bedenken Sie jedoch, dass Sie zum Einen nur ein Konto als P-Konto führen können und zum Zweiten besteht ein gewisses Risiko, dass das neue Konto gepfändet wird, solange der Titel in der Welt ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Dr.  V.  G.
      says:

      Hallo Herr Dr. V. Ghendler,

      Was würde nun passieren wenn ich mein P-Konto kündige und ein neues Konto angebe auf dem noch keine Pfändungen sind.
      Muss die alte Bank das momentan eingefrorene Geld auf das neue Konto überweisen?
      Ich meine seid über 3 Monaten hat sich hier knapp 1000€ gesammelt und nichts wurde an Gläubigern überwiesen…
      Wenn ich nun eine sofortige Kündigung verlange kann ich so das Geld durch den Wechsel freibekommen?

      Vielen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        nein durch eine Kündigung erfolgt keine Freisetzung des in Beschlag genommenen Guthabens. Dies geschieht nur, wenn die Pfändung aufgehoben wird, wozu die Bank allein nicht berechtigt ist. Dies kann nur der Gläubiger tun oder das zuständige Gericht nach einem entsprechenden Rechtsbehelf.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Sandra A.
      says:

      Ich habe mal eine Frage, ich habe einen Antrag auf Insolvenz gestellt und auch den Eröffnungsantrag erhalten. Obwohl die Bank Bescheid weiß und die pfändbaren Beträge direkt vom Arbeitgeber abgeführt werden gibt die Bank nicht mein eingehendes Geld komplett frei. Laut Aussage der Diakonie darf man aber nicht doppelt und dreifach pfänden. Dies wird aktuell aber getan. Kann ich bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen um wieder an mein restliches Gehalt zu kommen?

      Liebe Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau A.,

        Sie können ein neues Konto eröffnen, sollten dies jedoch zuvor dem Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter anzeigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Asitoapz
      says:

      Guten Tag,
      ich habe eine Frage zu dem gesamten Ablauf einer Privatinsolvenz. Obwohl ich mir alles durchgelesen habe, verstehe ich ein paar Sachen nicht wirklich, oder denke hier vielleicht zu kompliziert. Und ich wäre für die Beantwortung sehr dankbar, weil ich wirklich Panik vor diesem Schritt habe.
      Nehmen wir folgenden Sachverhalt an, der Antrag auf Privatinsolvenz wurde ausgefüllt und an das zuständige Gericht gesendet.
      Nach durchlesen der ganzen Info Seiten und habe ich den Ablauf danach wie folgt verstanden:

      Nach Eingang des Antrages bei Gericht dauert es ca. weitere 6-8 zur Eröffnung der Privatinsolvenz.
      Hier bekomme ich dann vom Gericht Post nach Hause sobald die Insolvenz eröffnet ist.
      Sobald das Gericht die Privatinsolvenz eröffnet, geht dies mit der öffentlichen Bekanntmachung einher.
      Ich kann mich dann (so wie ich lese) darauf einstellen, dass ab diesem Zeitpunkt direkt das Konto gesperrt wird? Da Banken die Register abfragen?
      D.h. zu diesem Zeitpunkt spätestens sollte man nur noch ein Konto haben und dieses sollte auch schon als P-Konto geführt sein?

      Und was mir auch noch nicht klar ist, ist folgender Punkt:
      Wenn die Privatinsolvenz eröffnet wird, was bedeutet es wenn überall steht, dass der TH Kontoeinsicht hat und solange das Konto sperrt?
      Muss er von mir meine Online Zugangsdaten haben? Oder ruft er bei der Bank an?
      Wie lange dauert diese Prüfung und Freigabe? Und wann weiß ich wann diese anfängt?
      Woher nimmt er die Daten der Konten die er prüft?
      Aus den Angaben die im Insolvenzantrag gemacht wurden?
      Wenn mein Konto da schon ein P-Konto ist, ist dann “wenigstens” der Freibetrag geschützt? Oder gehen während dieser Prüfung/ Sperrung auch sämtliche Abbuchungen aus dem geschützen Betrag nicht mehr vom Konto? Nimmt er vor der Prüfung Kontakt auf?

      Was ist, wenn ich (nicht weil Vermögen verschoben wurde, sondern zum Beispiel aus Konditionsgründen oder anderen Gründen) , nach Abgabe des Insolvenzantrages ein neues Konto eröffnet wurde? Was, so wie ich verstanden habe nicht strafbar ist?

      Wann nimmt der TH das erste mal Kontakt auf?
      Ich habe hier gelesen teilweise dauert es Wochen bis er sich meldet? Aber was ist solange mit dem Konto? Das kann ja nicht solange gesperrt sein?

      Mit der Eröffnung der Insolvenz ist man, so habe ich es verstanden vor Pfändungen geschützt.
      Falls sich der TH wochenlang nicht melden sollte, an wen führt man in der Zwischenzeit was ab?
      Oder führt man solange nichts ab?

      Wie lange dauert das eigentliche Insolvenzfahren bei 3 Jahren?
      Von der Eröffnung der PI an ca. 1 komplettes Jahr?
      Und was genau prüft er alles in diesem Jahr?
      Und danach beginnt die Wohlverhaltensphase?

      Und einen letzten Punkt habe ich noch, da ich hier auch viele Einträge gelesen habe was das erste Gespräch mit dem TH angeht…

      Ist es i.d.R. so, dass er bevor er Vermieter und AG kontaktiert ein Gespräch mit mir suchen wird?
      Wo man ggfls. den Ablauf und seine Vorgehensweise von ihm vorab erfährt?
      Und was er alles haben will?
      Oder ist das wirklich sehr individuell und hängt vom einzelnen TH ab?
      Ich fände es schon wünschenswert wenn man “bevor” er los legt mit einem spricht.
      Und nicht schon anfängt den Vermieter oder Vetragspartner anzuschreiben.

      Ich weiß, dass sind sehr sehr viele Fragen. Ich habe so auf diese Fragen hier leider keine Antworten gefunden und wäre sehr dankbar für die Beantwortung

      Vielen herzlichen Dank vorab

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        danke für Ihre Fragen. Leider sind diese Fragen so umfangreich, dass dies den Rahmen dieses kostenlosen Forums sprengen würde. Hierzu bieten wir aber eine kostenlose Erstberatung an. Dort können wir Ihnen diese und weitere Fragen sehr gerne beantworten.
        Grundsätzlich wird das P-Konto bei Insolvenzeröffnung nicht gesperrt, sondern bleibt weiter im Rahmen des Pfändungsfreibetrags nutzbar. Das Konto kann einfach fortgeführt werden.

        Beim Privatinsolvenzverfahren kann es bereits schneller zum Beginn der Wohlverhaltensphase kommen, es dauert nicht unbedingt ein ganzes Jahr. Der Insolvenzverwalter prüft insbesondere verwertbares Vermögen sowie Möglichkeiten zur Insolvenzanfechtung. Hinzu kommen aber noch viele andere Sachverhalte.

        Wir werden Ihre Fragen zum Anlass nehmen, unsere Seite weiter zu aktualisieren.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. Asitopaz
      says:

      Guten Tag, ich habe bzgl Konten auch eine
      Frage.
      Ich habe zur Zeit 3 Girokonten, wovon nur 1 mein Hauptkonto ist.
      Es ist eventuell so, dass mein derzeitiger außergerichtliche Einigungsversuch scheitern wird und nun doch Privatinsolvenz eingereicht werden muss. Bis alles bei Gericht ist dauert so wurde mir gesagt ca 6-8 Wochen, bis zur Eröffnung mind nochmal 4 Wochen . Ich würde jetzt noch gerne für den besseren Überblick 2 Konten kündigen, am liebsten alle 3 und ein neues Konto eröffnen, was dann auch mein P Konto werden soll.
      Ist dies unproblematisch? Oder muss ich diese Konten irgendwann nochmal dem
      Insolvenzverwalter zeigen können? Zum Beispiel mit Kontoauszügen? Ich könnte mir ja auch zum Beispiel jeweils die letzten aufheben?
      Frage Nummer 2, wie verhält es sich mit Schufafreien Konten ? Zum Beispiel von tomorrow oder Bunq (niederländische Bank).
      Wie könnten die aufgespürt werden, wenn sie doch nicht in der Schufa stehen ?
      Vielen Dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        Sie können grundsätzlich Kontos kündigen und ein neues eröffnen, ohne dass dies einen Einfluss auf Ihre Restschuldbefreiung nehmen würde. Während des Insolvenzverfahrens haben Sie gegenüber Ihrem Insolvenzverwalter jedoch umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. In der Regel wird Sie der Insolvenzverwalter hierzu um eine Erklärung bitten. Wie weit dies geht, hängt vom Insolvenzverwalter ab. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen nur sagen, dass es sich nicht anbietet, Vermögen auf diese Konten (vor einer Insolvenzeröffnung) zu verschieben. Sie haben Ihre Vermögensverhältnisse während des Insolvenzverfahrens selbstständig offenzulegen. Anderenfalls gehen Sie das Risiko ein, Ihre Restschuldbefreiung versagt zu bekommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. M. N. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghendler, mein Insolvenzverfahren wurde Ende April eröffnet, wenn ich jetzt ein neues Konto eröffne, muss ich es dem Insolvenzverwalter mitteilen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wir raten unseren Mandanten, ein solches Konto dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. Saunders
      says:

      Hallo,
      Ich habe vor 2 Monaten meine Restschuldbefreiung erhalten. Ich habe während der Insolvenz, ein online Konto bei einer Debit Bank eröffnet.
      Jetzt versuche ich ein Konto bei einer Regionalen Bank zu eröffnen, leider vergebens.
      Welche Möglichkeiten habe ich?
      Vielen Dank.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn Sie bereits über ein Konto verfügen, besteht keine Pflicht, Ihnen ein weiteres Konto zu ermöglichen. Falls Sie kein Konto mehr haben, dann haben Sie einen Anspruch, dass man Ihnen ein Guthabenkonto eröffnet.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. Matze
      says:

      Guten morgen,

      ich habe aktuell eine Kontopfändung in Höhe von über 2000 Euro auf meinem Konto.
      Mein Einkommen liegt bei 2490 Euro. Ich habe zwei Kinder zu versorgen. Dementsprechend würde ich in weitere finanzielle Probleme geraten, wenn ich mein Konto in ein P-Konto umwandeln würde.
      Wir würden mit dem festgelegten Satz nicht auskommen.

      Bei der Forderung handelt es sich um eine Stromnachzahlung der mittlerweile insolventen Firma Flexstrom. Diese wird vertreten durch Synergieinkasso und WHP Rechtsanwälte.

      Jahrelang konnte ich keine ausreichenden Raten aufbringen. Sobald ich 50 Euro angeboten habe, wollte man 150 Euro haben. Selbst die Bescheinigung über den Bezug von ALG II und der spätere Nachweis über ein geringfügiges Einkommen in Höhe von 1300 Netto wollte man nicht akzeptieren. Bei jeder Ratenzahlungsanfrage wurde darauf bestanden, dass man mehr zahlt.

      Daher hat man sich irgendwann damit abgefunden und ich habe nichts mehr unternommen.

      Im letzten Jahr dann eine 1000 Euro Kontopfändung. Diese wurde durchgeführt und wir mussten zu dieser Zeit finanziell arg kämpfen. Ich habe bisher auf die Umwandlung in ein P-Konto verzichtet.
      Grund: Mit dem Freibetrag fehlen uns fast 700 Euro, die wir aber zum Leben brauchen.

      Die Anwaltskanzlei blockt komplett ab und hat mir folgendes geschrieben:

      Ich wäre offensichtlich vollkommen unzuverlässig und nicht in der Lage mich an Zahlungsvereinbarungen zu halten.
      Aus deren Sicht mag das richtig sein, weil ich deren Aufforderung nicht nachgekommen bin. Wie auch, wenn man die Rate in der geforderten Höhe nicht aufbringen kann.

      Nebensatz der Anwälte:
      Nunmehr brauchen Sie sich nicht wundern, dass unsere Mandantin berechtigterweise Ihr Konto pfänden lässt um die titulierte Forderung einzutreiben.

      Man stellt sich seit Jahren quer und gibt mir keine Möglichkeit wenigstens etwas zu zahlen. Nun biete ich, weil ich endlich ausreichend verdiene 200 Euro im Monat an und man lehnt weiterhin ab!

      Ich weiß nicht, was ich tun kann.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        wenn Sie eine Kontopfändung auf dem Konto haben und dieses nicht als P-Konto geführt wird, dann müssten Sie keinen Verfügungsrahmen mehr haben. Wenn Sie ein P-Konto hätten, wäre jedenfalls monatlich ein Betrag von 1989,99 Euro unpfändbar. Wenn dieser Betrag nicht zum Leben reicht, können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen, dass dieser Betrag wegen höheren Lebenserhaltungskosten anzuheben sei. Einen Anspruch gegen den vertretenen Gläubiger, dass dieser sich auf die vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung einlassen muss, existiert dagegen nicht.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    15. Marvin
      says:

      Guten Tag,

      ich habe dieses Jahr mein Girokonto bei der Sparkasse in ein P-Konto umgewandelt. Auf diesem befinden sich aktuell noch zwei Pfändungen. Kann ich trotz der beiden Pfändungen das P-Konto und zugleich auch das Girokonto kündigen? Da mir die Gebühren bei der Sparkasse zu hoch sind, möchte ich gerne wechseln. Erhalten die beiden Gläubiger eine Mitteilung durch die Bank, wenn ich wechsle? Müssen diese dann erneut den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich ist es erlaubt, das Konto bei bestehender Pfändung zu kündigen und ein neues Konto auf den eigenen Namen bei einer anderen Bank zu eröffnen.
        Die Gläubiger müssen dann eine neue Pfändung beantragen. Sie werden von der Bank über die Schließung des Kontos informiert und müssen dann Abfragen stellen, um die neue Bankverbindung zu erfahren.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. Reus
      says:

      Hallo,

      ich habe ein P-Konto und möchte dieses nun kündigen(ich möchte das gesamte Girokonto kündigen und nicht nur das P-Konto) damit es nicht mehr in meiner Schufa Auskunft steht das ich ein P-Konto habe. In meiner Schufa Auskunft sind keine weiteren Einträge vorhanden außer der, dass ich ein P-Konto habe.
      Nun zu meinen Fragen. Wenn ich mein Konto Kündige wird das dem Gläubiger mitgeteilt ? Des Weiteren würde ich gerne wissen ob der Gläubiger mitgeteilt bekommt das ich ein neues Konto eröffne?

      Mit freundlichen Gruß

      Herr R.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        die Frage ist, woher der Gläubiger die Information beziehen könnte. Ihre bisherige Bank wird dem Gläubiger aus mangelnder Kenntnis selbst keine Auskunft erteilen können. Sie könnte doch wieder Auskunft erteilen, wenn Sie ein Konto bei der gleichen Bankengruppe eröffnen. Daher sollte beim Wechsel nicht nur die Bank, sondern die gesamte Bankengruppe gewechselt werden. Die neue Bank wird nicht von alleine auf den Gläubiger zugehen. Sollte Ihr Gläubiger jedoch einen Titel haben, kann er bei der Bank – wenn er denn auf die neue Bank (irgendwie) kommt – nachfragen, ob Sie dort Vermögen haben. Dann ist die neue Bank Drittschuldnerin und zur Auskunft verpflichtet.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. Corinna M.
      says:

      Hallo,

      ich habe drei Kredite bei easy Credit laufen, einer auf 20.000 Euro (Kreditrate im Monat 401,00 Euro), einer auf 9750,00 Euro (Kreditrate im Monat 177,00 Euro) und einer auf 7000,00 Euro (Kreditrate im Monat 174,00 Euro. Easy Credit hängt mit meiner Hausbank Raiffeisenbank zusammen. Alle drei Kredite laufen seit 2020. Da ich seit mehreren Monaten im Minus auf meinem Konto bin, habe ich Angst, das ich diese Raten nicht mehr bezahlen kann. Ich habe gelesen, dass man auch für mehrere Kredite eine Umschuldung machen kann. Dazu muss man allerdings ein anderes Bankkonto bei einer anderen Bank angeben. Das habe ich jedoch leider nicht. Wie funktoiniert das Ganze nun? Kann ich z.B. bei der Sparkasse ein Bankkonto eröffnen und muss ich dazu was einzahlen?

      Danke für die Antwort und Hilfe!

      Corinna M.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        in unserem Artikel Umschuldung erfahren Sie alle relevanten Informationen dazu. Falls Sie dann noch Fragen haben, stellen Sie diese gern unter dem Artikel.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. Yvonne D.
      says:

      Ich habe eine Pfändung seit 5 Monaten auf dem Konto. Würde jetzt aber gerne meine Bank wechseln, weil ich unzufrieden bin. Was passiert mit dem gepfändeten Geld. Bekomme ich des wieder oder ist es dann weg. Weil ich habe das meinen schuldenberater geschickt das der sich mit denen in Verbindung setzt, bis jetzt haben die die Pfändung nicht zurück genommen.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau D.,

        da Sie sich bereits in einem Beratungsverhältnis befinden, kann Ihnen keine Auskunft geben. Haben Sie hierfür bitte Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Sebastian T.
      says:

      Hallo,
      ich habe einen Kredit bei meiner Hausbank sowie einen mehr als ausgereitzten Dispo, ist es Ratsam ein neues Konto zu eröffnen da ich vorhabe in die Privatinsolvenz zu gehen!? Im Grunde genommen gehe ich jeden Monat weiter ins Minus auf Gru d der hohen Kredit Kosten.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        falls Sie aufgrund der hohen Schulden bei der Hausbank nicht mehr über Ihr Einkommen monatlich verfügen können, kann ein neues Konto Abhilfe schaffen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    20. Daniel M.
      says:

      Sehr geehrter Hr. Dr. Ghendler,

      Ich führe ein P-Konto aufgrund einer Pfändung auf dieses.
      Nun erwarte ich eine größere Zahlung (Abfindung), die ich gerne verwenden würde, um mich neu aufzustellen.
      Würde ich nun ein neues Konto eröffnen und diese dorthin fließen lassen, wäre das rechtens?
      Gäbe es andere Möglichkeiten die Abfindung so zu erhalten, dass diese nicht gepfändet wird?

      Herzlichen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        grundsätzlich könnte es rechtlich problematisch sein, die (eigentlich pfändbare) Abfindung auf diese Weise schnell abzuheben und somit eine Pfändung zu umgehen. Solange es sich um ein Konto im eigenen Namen und nicht das Konto eines Dritten handelt, ist mir zwar aktuell kein Fall bekannt, in dem eine Strafbarkeit bejaht wurde. Dennoch muss ich in diesem Rahmen von dem Vorgehen abraten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    21. Manfred
      says:

      Guten Tag
      Seit 2014 habe ich 3 Kontopfändungen. Ich bin in die Privatinsolvenz gegangen. In diesem Jahr wurde mir Restschuldbefreiung ohne irgend welche Einschränkungen erteilt.
      Ich habe alle drei Gläubiger angeschrieben mit der Aufforderung die Pfändung aufzuheben.
      Einer hat positiv reagiert. Ok.
      Der zweite sagt, das interessiert ihn nicht die stellen sich stur. Ich denje da bleibt nur die Vollstreckungsabwehrklage.
      Der dritte ist kompliziert. Er erklärt, er hätte den Titel verkauft. Ihn ginge das nichts mehr an. Allerdings weiss der Drittschuldner und auch ich nichts davon. Den neuen Gläubiger habe ich kontaktiert. Der sagt er hätte den Titel bereits wieder weitergegeben und müsse erstmal prüfen an wen und das könne dauern.
      Welche Handhabe habe ich gegen den dritten.
      Wäre es eine Option das Konto ganz und gar zu kündigen?
      Da aus Sicht des Drittschuldners weiterhin eine Pfändung besteht, könnte diese auf das Konto meiner Frau bei der gleichen Bank gerichtet werden. Dorthin gehen seit kurzem meine Lohnzahlungen um Diskussionen über Freigrenzen auf meinem Konto zu vermeiden.
      Wohlgemerkt, ich brauche die verblichenen Forderungen nicht zu bedienen. Aber die Bank muss sich an ihre Verpflichtungen halten.
      Was soll ich tun?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        das Einfachste ist es, das bestehende Konto zu kündigen und bei einer anderen Bankengruppe ein Konto zu eröffnen, bis alle Gläubiger ihre Pfändungen zurückgenommen haben. Gegen den Dritten haben Sie aus meiner Sicht allenfalls einen Auskunftsanspruch, den Sie auch schon geltend gemacht haben. Gegen den tatsächlichen Inhaber des Titels haben Sie einen Titelherausgabeanspruch.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Stefan
      says:

      Vielen Dank für Ihre Antwort. Also kann ich bei der Bank bleiben, wenn diese Bank kein Gläubiger ist ?

      Mit freundlichen Grußen
      Stefan

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Ja, bislang besteht ja nach Ihren Angaben noch gar keine Pfändung. Es spricht dann nichts dagegen, bei der gleichen Bank zu bleiben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Stefan
      says:

      Guten Tag,
      bisher habe ich alle meine Kreditraten bezahlt allerdings werde ich ab nächsten Monat die Kreditraten nicht mehr bedienen können. Momentan habe ich ein Gemeinschaftskonto welches man ja nicht auf P Konto umstellen kann. Deshalb habe ich ein neues Konto (bei der gleichen Bank!), diesmal ein Einzelkonto, eröffnet. Damit ich dieses dann bald als P Konto nutzen kann. Das Gemeinschaftskonto würde ich dann kündigen und die neue Bankverbindung den Gläubigern nicht mitteilen.
      Nun lese ich hier das man bei einer anderen Bank ein P Konto eröffnen soll. Aber was ist der Unterschied zu meinem Vorgehen ? Die Gläubiger haben die neue Bankverbindung ja nicht, oder teilt die Bank denen meine anderes Konto mit ? Wie gesagt, bisher wurden alle Raten bedient.

      Mit freundlichen Grüßen
      Stefan

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        generell gilt dies vor allem dann, wenn die Bank einer der Gläubiger ist.
        Beachten Sie außerdem, dass wir diesen Ratschlag grundsätzlich nur vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichs empfehlen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. Otger
      says:

      Also verstehe ich das richtig ?
      ich habe mir jetzt einen neues Bankkonto eröffnet (T[…] Bank),weil es bei dieser Bank keine Schufa abfrage gab.
      Ich habe bereits ein P-Konto und dort gingen regelmäßig Zahlungen ein. wovon ich einen Teil immer abgegeben habe, Jetzt habe ich einen neuen Job wo ich auch Spesen bekomme zum Leben und diese auch gebraucht werden wenn ich unterwegs bin. Leider reichen mir da keine 1100 Euro aus die im Freibetrag drin sind beim P Konto, also wenn ich mein Gehalt jetzt auf das Konto von der Tomorrow Bank überweise kriegen die Gläubiger bei den ich die Schulden habe nichts davon mit ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        eine Alternative zur Überweisung ist die Einzahlung von Geld am Schalter oder Automaten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Luka S.
      says:

      Guten Tag,

      vielen Dank für ihre Hilfe.

      Ich habe eine Frage zur Beantragung eines Dispo- Kredits.

      Ich habe ein Geschäftskonto, welches auf mich und meinen Partner gemeldet ist. Ausserdem habe ich bei der selben Bank ein Privatkonto. Dieses wurde Ende März für eine kurze Zeit gepfändet. Es ging um einen niedrigen drei stelligen Betrag. Nun wollten wir einen Dispo- Kredit bei unserem Geschäftskonto beantragen. Dieses wurde aber aufgrund meiner “privaten” vorangegangen Pfändung abgelehnt. Gibt es hier die Möglichkeit, dass ich vom Geschäftskonto austrete?? Oder ein Konto bei einer anderen Bank, von einer anderren Bankengruppe, aufmache und dort einen Dispo beantrage? Sind die Banken so gut vernetzt, dass es mir dort verwehrt würde?

      Vielen Dank schon im Voraus,

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        alle genannten Varianten sind grundsätzlich möglich. In der Regel wird bei einem Dispo-Kredit-Antrag keine größere Bonitätsprüfung vorgenommen. Bei einer Bank einer anderen Bankengruppe dürfte es keine Schwierigkeiten geben, wenn Sie keinen negativen Schufa-Eintrag haben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. Mehdi B.
      says:

      Hallo ,
      ich wollte mich über Kontokündigung informieren und wollte fragen wenn ein Geschäftskonto bei der Bank wegen der Pfändungen die alle innerhalb einer Woche danach ausgeglichen worden sind , gekündigt wird , kann man durch einen Anwalt und eine schriftliche Wiederrede die Kündigung stornieren und sein Konto wieder haben ?
      Ich würde mich auf Ihre Rückmeldung freuen .
      Mit besten Grüssen
      Mehdi

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        das kann ich Ihnen nur nach Prüfung der Vertragsunterlagen sagen. Ausgeschlossen ist es nicht.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Gerhard B.
      says:

      Hallo Dr. Ghendler,

      Folgende Frage hätte ich und würde mich über eine Antwort sehr freuen.

      Ich möchte mein Konto wechseln weil meine aktuelle Bank kaum Filialen hat sodass ich keine Bareinzahlung tätigen kann oder Ansprechpartner habe.

      Nun habe ich bei einer anderen Bank einen Antrag gestellt der abgelehnt wurde weil ich schon ein Konto habe. Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.

      Die neue Bank sagt ich muss um den gesetzlichen Basiskontoanspruch zu erhalten das alte kündigen und erst dann ist die neue Bank zur Einrichtung verpflichtet. Für mich ist das Schikane.

      Wie soll ich mein altes Konto kündigen welches natürlich noch aktiv genutzt werden muss um dann das neue beantragen zu können. Ich kann ja schliesslich schlecht die Gelder des gekündigten Kontos irgendwo parken.

      Gibt es eine Möglichkeit die Schikane zu umgehen?

      Eine zusätzliche Frage wäre ob ich beim Insolvenzgericht formlos einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen kann (Grund: Geburt Kindes).

      Und welche Unterlagen benötigt werden. Oder kann ohne anwaltliche Unterstützung dabei etwas schiefgehen.

      Es gibt ja einige Muster im Internet für die Erhöhung. Und ich denke das als Unterlagen zur Erhöhung die Geburtsurkunde ja reichen müsste, sodass mir im Job nichat mein Gehalt auf die Mindestfreigrenze weggepfändet wird.

      Vielen dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        es ist so, dass eine Bank grundsätzlich nicht verpflichtet ist, ein Konto zu eröffnen. Anders ist dies u.U., wenn noch gar kein Konto besteht. Es ist daher zu empfehlen, ein anderes Bankinstitut aufzusuchen und dort zunächst ein normales Girokonto zu eröffnen. Wenn Sie das alte P-Konto auflösen, beantragen Sie dann bei der neuen Bank die Umwandlung des eröffneten Girokontos in ein P-Konto. Dies hat sich in der Praxis als bessere Vorgehensweise etabliert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, beim Insolvenzgericht risikolos Anträge, so wie den von Ihnen beabsichtigten zu stellen. Falls Nachweise erforderlich sind, gibt das Insolvenzgericht die nötigen Hinweise.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. Herbert
      says:

      Hallo,

      meine Bank akzeptierte keine Ruhendstellung einer Kontopfändung und hat das Geld einfach nach der Frist ausgekehrt. Ich hatte darüber keinerlei Kenntniss über die Nicht Akzeptanz seitens der Bank. Hätte ich auch einfach das Konto kündigen können. hätte es mir geholfen? Hätte ich dann das Geld retten können?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        Ihre Fragen kann ich so nicht beantworten, weil ich nicht weiß, ob Sie von einer Einzelvollstreckung oder einem Insolvenzverfahren betroffen waren. Wir haben für Sie einen Artikel, der sich speziell mit dem Thema Bank akzeptiert Ruhendstellung nicht – Was jetzt? beschäftigt. Stellen sehr gerne Ihre Fragen unter dem Artikel, soweit diese nach Lektüre des Beitrags nicht unbeantwortet geblieben sind.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    29. Karl H.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      Ich habe vier Gläubiger (Inkasso-Unternehmen) und möchte meine Schulden auch bezahlen. Aber in passablen Raten und nicht über eine Konto-Pfändung, da ich auch mit einem P-Konto meine Miete und Lebenshaltungskosten nicht decken könnte.
      Ich habe daher ein Konto in Belgien eröffnet, wohne und arbeite aber in Deutschland. Meine Frage ist. Wie lange ist mein Konto und Geld dort sicher? Wie schnell erfahren meine Gläubiger von meinem ausländischen Konto, sie wissen ja nicht in welchem Land?
      Oder suchen Inkasso-Unternehmen grundsätzlich ganz Europa ab?

      Vielen Dank und viele Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        grundsätzlich existiert das sogenannte EU-Kontenabrufverfahren. Damit können grundsätzlich auch Konten im EU-Ausland ermittelt werden und sind nicht mehr “unsichtbar”.
        Wie wahrscheinlich es ist, dass ein Gerichtsvollzieher dieses bürokratische Prozedere durchläuft, kann ich leider mangels Erfahrungswerten nicht beurteilen.
        Grundsätzlich muss sich das Inkasso-Unternehmen aber hierfür des Gerichtsvollziehers bedienen und kann die Abfrage nicht selber durchführen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    30. Ben40
      says:

      Guten Tag!

      Zunächst vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten. Vielleicht haben Sie einen Tipp für mich.

      Ich bin seit November 2019 in der Wohlverhaltensphase, das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen.

      Ich gehe arbeiten und habe mittlerweile auch ein bisschen Geld auf meinem Girokonto angespart. Davon würde ich gerne regelmäßig etwas an den Insolvenzverwalter bezahlen.

      Die Bank weigert sich jedoch Geld freizugeben, weil einige Insolvenzgläubiger die bestehenden Pfändungen für mein Bankkonto nicht gelöscht oder ausgesetzt haben und es deshalb wohl zu einer sog. Verstrickung kommt.

      In Monaten, in denen ich wesentlich weniger verdiene, als mir laut Pfändungsfreigrenze zustehen würde, komme ich ebenfalls nicht an mein Guthaben, was mich dann in Bedrängnis hinsichtlich meiner Lebenshaltungskosten bringt.

      Der Insolvenzverwalter hat die Gläubiger mehrfach aufgefordert, die Pfändungen aufzuheben, bisher ohne Erfolg.

      Meine Frage ist nun: Würde hier ein Wechsel der Bank helfen? Oder gibt es eine Möglichkeit die Bank zur Freigabe des angesparten Geldes zu bekommen?

      Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Rat!

      Beste Grüße B. W.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        Sie können einmal das Konto wechseln und/oder Sie fordern die Gläubiger auf, freiwillig die Pfändung aufzuheben, anderenfalls würden Sie einen Rechtsbehelf namens “Erinnerung” einlegen. Was das ist, erklärt Ihnen unser Beitrag Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung. Sie können dabei in Aussicht stellen, dass die hierbei entstehenden Kosten den Gläubigern in Rechnung gestellt werden könnte.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    31. Wolf
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      ich habe bei einer neuen Bank ein Basiskonto beantragt. In den Antragsunterlagen steht drin, dass die Bank das Konto bei der Schufa melden darf. Können dann Gläubiger (insbesondere andere Banken) die neue Kontoverbindung durch eine einfach Schufa Abfrage herausfinden?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        davon ist auszugehen. Daher sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, ein P-Konto einzurichten, falls eine Pfändung droht. Unser Artikel Pfändung – Unser Ratgeber vom Fachanwalt enthält die wichtigsten Informationen, wie schnell eine Pfändung erfolgen kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    32. Elayn
      says:

      Hallo,
      ich habe die RSB erteilt bekommen. Nun habe ich bei der Schufa Auskunft eingeholt und gesehen, dass 1 Gläubiger(Inkasso) immer wieder abgefragt hat. Der Gläubiger war mit in der Masse. Ich habe kein P Konto und keine Pfändungen auf meinem Konto. Ich fürchte aber, dass dieser Gläubiger versuchen wird zu pfänden. Alle anderen Gläubiger standen auch nicht mehr in der Schufa. Nun möchte ich ein neues Konto eröffnen, habe bereits bei einer Bank ein Konto beantragt. Wird der Gläubiger nun irgendwann auch das neue Konto pfänden?
      Raus kriegen wird er das schnell. Da er jedes Jahr 2-3 mal bei der Schufa abgefragt hat. Berechtigt wäre es nicht, da er mit in der Masse war und ich die RSB erteilt bekommen habe. Er ist der einzige der noch in der Schufa steht, warum auch immer. Was muss ich nun tun? Hatte eigentlich gehofft, dass nach der Insolvenz dieser Ärger vorbei ist. Lohnt sich da überhaupt ein Wechsel, wenn sowieso gepfändet werden kann? Bin eigentlich gern bei meiner Bank.
      Danke schon Mal für die Hilfe.
      LG Elayn

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Frau E.,

        eine Pfändung droht nur, wenn ein Titel gegen Sie in der Welt ist. Das lässt sich aus Ihren Schilderungen nicht entnehmen. Falls ein Titel vorliegt, können Sie den Gläubiger auffordern, den Titel an Sie herauszuverlangen. Kraft Restschuldbefreiung sind Sie befugt, die titulierte Forderung nicht befriedigen zu müssen. Wenn Sie den etwaigen Titel aus der Welt geschaffen haben, ist eine Pfändung nicht zu befürchten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    33. Lukas
      says:

      Hallo,

      Wann werden die Gläubiger Informiert, dass ich ein zweites Konto eröffnet habe?

      Wird automatisch nach Eröffnung eines neues Kontos auf die Sekunde, dieses Konto auch gepfändet? Oder dauert es ein paar Tage, Wochen bis die Gläubiger herausfinden dass ich ein neues Konto
      bei einer ganz anderen Bank eröffnet habe?

      Danke im vorraus für Ihre Antwort.
      LG Lukas

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        das lässt sich so genau nicht sagen. Es hängt auch davon ab, ob das neue Bankkonto bei der gleichen Bankengruppe eröffnet wurde, bei der gepfändet wurde. Handelt es sich um verschiedene Bankengruppen, dürfte das Prozedere in der Regel länger dauern.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    34. Romy
      says:

      Hallo Herr Dr Ghendler,

      ich bin seit 4,5 Jahren in der Regelinsolvenz und das INSOVerfahren ist immer noch nicht abgeschlossen. Ist so ein langer Lauf bei Selbstständigen normal?
      So bin ich immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase und darf kein Guthaben ansparen. Ich gehe arbeiten und vom Lohn führt der ArbeitGener die Pfändung (500 bis 750€) an den InsoVerwalter ab. Mein netto ist knapp an der PFreigrenze des P Kontos, weil ich ledig bin. Jetzt liege ich drüber und benötige nach 4,5Jahren auch mehr Geld zum Leben für Medikamente, Brille etc. Das P Konto hatte ich erst 2 Jahre nach Eröffnung des InSoVerfahrens eingerichtet. Nun möchte ich das P Konto rückumwandeln lassen, bräuchte dazu aber vom INSOVerwalter eine Bestätigung der Erlaubnis. Dieser weigert sich, so dass das Geld über 1178€ weiter eingefroren wird.

      Nun meine Frage:
      Darf ich ein Girokonto bei einer anderen Bank als Basiskonto eröffnen, zum Beispiel mit der Begründung, dass ich mit der alten Bank nicht zufrieden bin.
      Mein Gehalt dann vom Arbeitgeber auf das neue Konto überweisen lassen. Das neue Konto würde ich natürlich dem Verwalter anzeigen. Mir geht es halt darum, den Status des P Kontos bei der jetzigen Bank loszuwerden, weil ich durch den INSOVerwalter ja doppelt gepfändet werde. Ich kann mir leider keinen Rechtsbeistand leisten nach knapp 4,5 Jahren des Lebens am Limit, ist keine Rücklage mehr vorhanden (bzw ohne die Hilfe einer Person hätte ich gar nicht existieren können).

      Der InsoVerwalter schreibt nur, dass ich in der Endphase sei, der Schlusssbericht kann aber noch Monate dauern, so dass ich vermutlich gar nicht mehr in die Wohlverhaltensphase komme. Ist so ein langer Verlauf normal? Ich fühle mich auch unfair anderen Schuldnern gegenüber behandelt, die längst in der Wohlverhaltensphase sind und bei denen ja keine doppelte Pfändung durchgeführt werden darf. Aufgrund des BurnOuts durch die Selbstständigkeit konnte ich die ersten Jahre nur eingeschränkt arbeiten, möchte jetzt veruchen, weil ich Geld zum Lben benötige, wieder mehr zu arbeiten. Es ist ein Versuch…aber wenn alles Doppelt gepfändet wird, werde ich den hohen Einsatz durch mehr Arbeitsfahrten sind finanzieren können.

      Kann ich dann das P Konto kündigen, wenn ich das neue Konto eröffnet habe?
      Bzw.wenn der Arbeitgeber das Gehalt auf das neue Konto überweist, kann der InSoverwalter hier auch alles doppelt pfänden, weil ich ja kein Geld besitzen darf? Ich möchte halt die doppelte Pfändung durch den Verwalter nicht, da ich das Geld benötige für meinen Lebensunterhalt….Das P Konto habe ich bisher nicht benötigt, da keine Pfändungen eingingen/vorliegen.

      Ich hatte zuvor 2 Rechtsanwälte, die mit dem InSoVerwlater überhaupt nicht zurecht kamen. Entweder hat er sich erstmal nicht gemeldet oder alles abgelehnt. Nun habe ich seit 2 Jahren keinen Rechtsbeistand mehr…und keine finanziellen und nervlichen Reserven mehr.

      Worin liegt das Problem des INSOVerwalters, wenn er genehmigen würde, mein P KontoStatus aufheben zu lassen? Die Verfahrenskosten sind schon lange gedeckt. Einen Grund bekomme ich vom INSOBüro nicht genannt, warum er meinen Antrag ablehnt, nur den Hinweis, dass ich beim Vollstreckungsgericht beantragen könnte, den unpfändbaren Anteil des Gehaltes auf dem P Konto freigeben zu lassen. Ich finde das alles unbegreiflich. Wie alnge würde so ein Antrag beim Vollstreckungsgericht dauern. Greift die Entscheidung des Gerichts dann ab Antragstellung oder erst, wenn das Gericht drüber entschieden hat? Dann vergehen ja wieder Monate, ich brauche aber jetzt Geld zum Leben z.B.für die neue Brille für den Vollzeitjob…

      Ich weiss, leider nicht mehr weiter, nur, dass ich das Gefühl habe, dass alles eine unendliche Geschichte wird und ich keinen Lebensmut mehr habe.

      Vielen herzlichen Dank im Vorfeld für ihre Antwort
      Romy

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        vielen Dank für Ihre umfassende Frage.
        Grundsätzlich kommt es immer wieder vor, dass ein Insolvenzverfahren bis zum Ablauf der Wohlverhaltensphase nach fünf oder sogar sechs Jahren immer noch nicht aufgehoben ist, so dass man gar nicht erst in die Wohlverhaltensphase kommt. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, hierfür wäre der Einzelfall genauer zu betrachten. Es gibt jedoch nur wenige Möglichkeiten, den Insolvenzverwalter zur Eile anzuhalten.
        Grundsätzlich kann ich mir auch nicht erklären, wie laut Ihrer Angaben monatlich 500 Euro pfändbar sind und dann nur ca. 1200 Euro netto “übrig” bleiben. Ein pfändbares Einkommen von 500 Euro entspricht einem Netto-Gehalt von 1.900 Euro, es müssten demnach ca. 1.400 Euro übrig bleiben.

        Grundsätzlich dürfen Sie auch in der Insolvenz ein neues Konto eröffnen, solange die Bank dies ermöglicht und Sie den Insolvenzverwalter darüber informieren.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    35. Claudiu
      says:

      Hallo Dr. V. Ghendler

      Danke und Entschuldigung für deine Antwort. Ja, falsch geschrieben sorry.
      Meine Frage ist, ob ich ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen kann, bei der ich mein Geld von nebenjob erhalten kann. Wenn ich dies tue, wirkt sich dies auf meine andere Karte / mein anderes Konto aus. Ich möchte zwei verschiedene Banken haben, bei denen ich mein Geld von verschiedenen Jobs stecke. Ich werde diesen Nebenjob bald beginnen. Wenn ich dieses Konto eröffne, wird es mich betreffen, ich werde diese Hilfe vom Staat verlieren (mit dieser Corona brauche ich Hilfe, weil ich seit 1 Jahr in Kurzarbeit bin)?

      Danke für deine Hilfe
      Mit freundlichen Grüßen
      Claudiu

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich ist es kein Problem, hierfür ein neues Konto zu eröffnen.
        Die Einkünfte müssen aber der Behörde, von der Sie Leistungen erhalten, mitgeteilt werden. Ob das Einkommen zu einer Reduzierung Ihrer staatlichen Leistungen führen wird, kann ich nicht beurteilen, grundsätzlich ist dies gut möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    36. Claudiu
      says:

      Guten Morgen
      Ich habe ein persönliches Konto bei einer Bank (Ec-Karte / Kreditkarte) Ich habe keine Schulden oder Probleme, ich habe einen niedrigen Satz, den ich normalerweise ohne Probleme bezahle, auf diesem Konto erhalte ich das Geld von meiner Arbeit (teilzeit).
      Meine Frage ist, ob ich ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen kann, bei der ich mein Geld aus dem Unsinn eingeben kann. Wenn ich dies tue, wirkt sich dies auf meine andere Karte / mein Konto aus dem aktuellen Verbot aus. Ich möchte nur zwei verschiedene Banken haben, bei denen ich mein Geld aus verschiedenen Werken stecke. Ich werde diesen Unsinn bald anfangen, aber ich habe auch Hilfe, um die Miete vom Staat zu bezahlen. Betrifft es mich, wenn ich dieses Konto eröffne, ich verliere diese Hilfe von stat (mit dieser Corona brauche ich Hilfe, weil ich seit 1 Jahr in Kurzarbeit bin)?
      Ich habe Probleme, wenn ich das mache?
      Danke für deine Hilfe
      Mit freundlichen Grüßen
      Claudiu

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        leider kann ich nicht erkennen, worauf Sie mit Ihrer Frage abzielen. Was ist mit “Unsinn” gemeint?
        Grundsätzlich können fast alle Einkünfte auf Sozialleistungen angerechnet werden. Wenn staatliche Hilfen bezogen werden, ist daher grundsätzlich immer anzugeben, wenn Einkünfte erzielt werden. Ein zweites Konto ist in der Regel kein Problem, solange es nicht genutzt wird, um Einkünfte zu verheimlichen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    37. Florian
      says:

      Möchte Mein P konto kündigen trotz Aktiver Pfändung.ich möchte komplett von der Bank weg.Aber die Bank stellt sich quer und will es nicht kündigen.Was kann ich tun das die meinen Wunsch nachkommen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Sie können den Gläubiger bitten, die Pfändung aufzuheben. Danach befindet sich Ihr Konto in keinem öffentlich-rechtlichen Verwicklungsverhältnis mehr und sie können es anschließend kündigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    38. Ronny75
      says:

      Hi.
      Ich habe,so glaube ich,3 unberechtigte Pfändungen auf mein P Konto,welches ich seit 2014 habe.Die Pfändungen sind von 1 und 13.Habe sie angeschrieben,keine Antwort.Schufa steht auch nichts.Die Bank verweist,die Gläubiger zu fragen.Muss meine Bank nicht der Schufa bescheid sagen und warum haben sie damals bei normalen Girokonto nichts gepfändet?Hier stimmt doh was nicht.
      Grüsse

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Bank hat insoweit Recht, als eine Pfändung nur vom Gläubiger zurückgenommen werden kann. Falls Sie die Pfändung für rechtswidrig halten, sollten Sie die Gläubiger auffordern, die Pfändung zurückzunehmen. Anderenfalls kommt eine Vollstreckungsabwehrklage in Betracht.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    39. Sven
      says:

      Guten Morgen,
      Ich habe ein Konto bei der Bank x würde gern ein anderes Konto eröffnen,da ich Zuviel verdiene höher als mein Freibetrag.
      Und von meinem Konto x die Gläubiger nach und nach bezahlen. Ist das rechtlich erlaubt oder nicht?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        es wäre grundsätzlich erlaubt, ein neues Konto auf den eigenen Namen zu eröffnen. Es ist aber zu erwarten, dass auch dieses Konto sehr schnell den Gläubigern bekannt wird und dann ebenfalls gepfändet wird.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    40. Joe
      says:

      Guten Tag,
      ich besitze ein Konto was gefändet ist, mein Konto weißt ein haben auf und somit leider kein Zugriff auf das Konto. Was kann ich tun um Miete und Unterhalt zahlen zu können? Bank und Gläubiger stellen sich quer und schieben sich gegenseitig sie schuld zu.

      Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Sie können das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Hierzu kontaktieren Sie die Bank. Damit haben Sie zumindest einen monatlichen Pfändungsfreibetrag eingeräumt bekommen, mit dem Sie Ihre erforderlichen Zahlungen vornehmen können.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    41. Rosemarie
      says:

      Guten Tag,

      ich bin zahlungsunfähig, kann Raten weder begleichen noch einen Vergleich anbieten, und möchte in die private Insolvenz gehen. Ein weiteres Girokonto habe ich bereits bei einer anderen Bank eröffnet, Einkommen geht zukünftig darauf und es wird noch in ein P-Konto umgewandelt werden.
      Da ich aufgrund einer freiwilligen Krankenversicherung den Freibetrag später entsprechend über ein Gericht erhöhen lassen möchte, muss doch eine Konto-Pfändung vorliegen, richtig? Muss diese Pfändung auf dem neuen Konto erfolgen, oder geht das auch auf dem anderen, noch bestehenden Konto? D. h. ist es nur relevant, dass überhaupt eine Kontopfändung einer meiner Konten erfolgt, oder MUSS es zwangsläufig das Konto sein, das in ein P Konto umgewandelt wird und für das ich eine Erhöhung des pfändungsfreien Einkommens aufgrund der abzuführenden Beiträge an die Krankenversicherung beantragen möchte? Vielen Dank.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        da das Gericht ein Bezugsobjekt für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags braucht, ist das Konto anzugeben, auf den sich der Vollstreckungsschutz beziehen soll. Ferner kann das Vollstreckungsgericht grundsätzlich erst entscheiden, wenn eine Pfändung vorgenommen wurde. Im Übrigen muss für jede Pfändung einzeln ein solcher Antrag beim Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) gestellt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    42. Nicole
      says:

      Hallo,

      Ich habe bei der Postbank ein P-Konto, auf dem auch Pfändungen sind.
      Jetzt würde ich gerne das Konto wechseln.
      Ich habe schon ein neues Konto bei der Sparkasse.
      Kann ich das Konto bei der Postbank trotz der Pfändungen kündigen und aus dem Konto bei der Sparkasse ein P Konto machen?

      Danke für Ihre Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragestellerin,

        grundsätzlich ist dies möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    43. Tomas
      says:

      Guten Tag, was halten Sie von diese Nachricht was ich bekommen habe .Wie gefährlich ist es wenn ich es tue.

      Wir helfen Ihnen auf andere Weise.
      Sie eröffnen ein Konto bei der Com direct bank oder ING bank, das Sie uns zur Verfügung stellen. Mit der Eröffnung dieser Konten erhalten Sie jede Woche 150 Euro gratis.
      Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

      Danke Tomas

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in diesem Rahmen können wir nur Auskünfte zum insolvenzrecht geben. Grundsätzlich werden über solche Konten, die man unbekannten Dritten „zur Verfügung stellt“, meines Wissens in der Regel illegale Geschäfte abgewickelt. Es besteht also ein hohes Risiko, im schlimmsten Falle zum Ziel polizeilicher Ermittlungen zu werden und Beihilfe zu Straftaten zu leisten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    44. Oliver
      says:

      Einen schönen guten Tag,
      ich habe bei der Wirecard ein P-Konto, mit Pfändungen vom FA, ca. 12.000€.
      Eine Ratenzahlung hat das FA warum auch immer abgelehnt, nur ESt.
      Weiter habe ich die EV wegen 2 weiterer Pfändungen abgegeben.
      Ich finde Ihre Antworten hier sehr gut, werde mich auch telefonisch erstbersten lassen.

      Vorab aber bitte folgendes:
      Die Wirecard Bank hat mir nun das Konto zum 28.02.21 gekündigt. :

      “aufgrund der bevorstehenden Abwicklung der Wirecard Bankgemäß § 19.2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung zum28. Februar 2021”.

      Kann ich z.B. am 20.02.21 bei der Sparkasse ein Guthabenkonto eröffnen ( hoffe, sie eröffnen es mir ) und am oder zum 01.03.21 als p-konto, bzw, ab Eingang einer Pfändung umwandeln?
      Ist das zum 1.3. überhaupt möglich?

      Vielen Dank schon mal.

      Oliver

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragsteller,

        viele Dank für Ihr Interesse an unsere Dienstleistung. Bei der Umwandlung in eine P-Konto ist darauf zu achten, dass ein etwaiges vorheriges P-Konto nicht mehr besteht. In dem Fall haben Sie jederzeit einen Anspruch auf Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto. Für weitere Anliegen sind wir für Sie telefonisch werktäglich unter 0221 6777 00 55 erreichbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    45. Sophia
      says:

      Guten Tag Dr. V. Ghendler,
      ich habe momentan eine ungerechtfertigte Pfändung auf meinem Konto und kann das Inkassounternehmen nicht erreichen. Jetzt ist die Frage, ob ich bei einer anderen Bank (bin momentan bei der Volksbank) problemlos ein neues Konto eröffnen kann, dann direkt als P-Konto (habe nur ein normales Girokonto) oder ob die Pfändung dann direkt auf dieses Konto übergehen kann oder Ähnliches. Ich habe einen eigenständigen Haushalt und mein Kindergeld ist für mich als Schülerin überlebenswichtig.

      Mit freundlichen Gruß

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Sie können auch einfach Ihr derzeitiges Girokonto bei der Volksbank in ein P-Konto umwandeln lassen. Sie brauchen dafür kein neues Girokonto eröffnen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    46. Andre
      says:

      eine Frage:

      und zwar hatte ich ein konto bei der Postbank was gepfändet wurde von der Stadt Köln seit einem jahr obwohl ich die schulden abbezahle in monatlichen raten war die pfändung trotzdem noch drauf, dieses konto habe ich jetzt gekündigt und meine frage ist: wenn mein alg2 jetzt bei einer kontoneueröffnung auf das neue konto drauf kommt was dann ein normales girokonto ist wie lange dauert es bis dort eine pfändung drauf ist????

      weil ein girokonto kann man erst nach ein paar monaten in ein P konto umwandeln.
      weil ich habe angst wenn ich jetzt die iban und bic des neuen kontos angebe das dies direkt gepfändet wird.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        zu Ihrer ersten Frage kann ich kein genauen Zeitraum nennen, da es von Aktivität der Stadt Köln abhängt und ob die neue Bank der gleichen Bankengruppe wie der Postbank angehört. Grundsätzlich haben Sie aber unmittelbar nach Eröffnung eines Girokontos die Möglichkeit, dieses als P-Konto umwandeln zu lassen. Das Gesetz sieht hier keine mehrmonatige Wartezeit vor.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    47. Markus S.
      says:

      Sehr geehrter Herr Ra. Dr. V. Ghendler,

      Entschuldigen Sie diese Frage:

      Auf der einen Seite empfehlen Sie einen “taktischen Kontowechsel” , auf der anderen Seite wahrnen Sie davor, da es möglicherweise den Tatbestand der vereitelten Zwangsvollstreckung erfüllen könnte.

      Wenn ich jetzt trotz mehreren Pfändungen mein P-Konto kündige, um
      1. ein neues Konto eröffnen möchte, was “sauber von Pfändungen ist” (erstmal),
      2. einen Aussergerichtliche Einigung herbeiführen will
      3. ab Dezember eine unbefristete Stelle habe

      Um dann bei “Einigung ” monatliche Raten zu bezahlen, ohne eine erneute Vermögensauskunft (im April 21) abgeben zu müssen und mit “ruhenden” Pfändungen…

      Ist das dann “legal” oder versteh ich da was falsch (taktischer Kontowechsel)? Bzw. Wann wird es strafrelevant!? Ich will ja eine Lösung und die Schulden zurück zahlen. (PS:Eine Insolvenz kommt erst in 04/22 wegen einer Sperrfrist von 10 Jahren in betracht. Leider)

      Mit freundlichen Grüßen

      M.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        alle von Ihnen genannten Punkte können Sie grundsätzlich auf legalem Wege durchführen, ohne sich strafbar zu machen. Strafrechtlich relevant würde es beispielsweise u.a. dann, falls Sie Teile Ihres Lohnes dauerhaft auf das Konto eines Dritten überweisen lassen und damit den Vollstreckungszugriff vereitelten. Weitere Informationen zum erlaubten und unerlaubten Verhalten bei Pfändungen finden Sie in unserem Beitrag Darf man sein Gehalt auf ein anderes Konto überweisen? .

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    48. Jana
      says:

      Guten Tag,

      bezüglich eines Kontowechsels habe ich Fragen.

      Ich befinde mich in der Vollstreckung durch das Finanzamt und habe nun etliche Pfändungen wegen keiner Möglichkeit meiner Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eidesstattliche Versicherung etc. wurden abgegeben, da es keinen anderen Weg mehr gab.

      Ich möchte Insolvenz anmelden, da ab Oktober die 3 Jahresfrist beginnt statt wie bisher 6 Jahre.

      Derzeit habe ich ein P-Konto jedoch werde ich ab nächsten Monat wieder in reguläre Arbeit kommen und demnach auch mehr als den Freibetrag verdienen.

      Ein neues Konto wurde abgelehnt, da ich schon eines besitze.

      Macht es Sinn das alte Konto zu kündigen und ein neues zu eröffnen um sich dann mit den Gläubigern ( circa 7, Hauptforderung FA mit Zinsen und Zinseszins circa 45 tausend € Euro) zu verhandeln?
      Würden bei einer Insolvenz auch die eidesstattlichen Versicherungen mit einbezogen werden?

      Wie schnell erfahren Gläubiger von einem neuem Konto und wie schnell wird dann wieder gepfändet?

      Welche Insolvenz käme für mich in Frage, da vorher freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wurde.

      Vielen Dank für eine 1. Einschätzung meiner Situation.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistung. Ich möchte Sie auf unsere kostenlose Erstberatung am Telefon hinweisen (0221 6777 00 55), in der Sie erfahren, wie Sie am besten Schritt für Schritt in die Insolvenz gehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    49. Patrizia
      says:

      Guten Tag. Ich befinde mich in der Insolvenz und habe nun die Freigabe meines Insolvenzverwalters für eine gewerbliche Tätigkeit erhalten. Kann ich jetzt bei einer anderen Bank ein Geschäftskonto eröffnen und unterliegt dieses dann ebenfalls im Vollstreckungsschutz, wie mein bisheriges? Muss ich davon ausgehen, dass meine bisherige Bank mir mein Privatkonto kündigt, wenn dort kein Gehalt mehr eingeht? Eine Überweisung von einem neuen Konto, dass auf meinen Namen registriert ist, zu meiner bisherigen Bank wird sicher nicht ratsam sein? Reicht der neuen Bank für die Eröffnung und ggf. Vollstreckungsschutz das entsprechende Schreiben des Insolvenzverwalters? Muss ich meinem Insolvenzverwalter oder Gericht oder sonstigem meine neue Bankverbindung mitteilen? Was muss ich ggf. darüber hinaus beachten?
      Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau W.,

        1. Vollstreckungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte schuldnerische Vermögen, also auch auf das Guthaben des neuen Geschäftskontos.
        2. Ob eine Kündigung erfolgt, lässt sich nicht genau sagen, weil es einmal von den Vertragsbedingungen und von der Geschäftspraxis der Bank abhängt. Sie können natürlich kleine Beträge auf das Konto einzahlen (nicht unbedingt vom neuen Konto überweisen), sodass zumindest ein gewisser Geldeingang stattfindet, um diese Wahrscheinlichkeit zu minimieren.
        3. Der Vollstreckungsschutz funktioniert grundsätzlich so, dass den Gläubigern eine Pfändung verboten ist. Es ist aber nicht so, dass Ihre neue Bank Sie vor Pfändungen schützt. Ich bezweifle daher, ob irgendein der neuen Bank vorgelegtes Schreiben eine günstige Wirkung hätte.
        4. Während des Insolvenzverfahrens haben Sie eine umfassende Mitteilungspflicht, sodass Sie ein neues Geschäftskonto grundsätzlich angeben müssen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    50. Rosi
      says:

      Guten Tag,
      ich besitze ein P-Konto bei der Commerzbank und befinde mich seit Juli 2020 im Insolvenzverfahren. Ich beziehe eine Rente, die bislang knapp unter dem Pfändungsfreibetrag lag. Da ich in Zukunft einen Mini-Job annehmen möchte, um mein Einkommen etwas zu erhöhen (mir ist bewusst, dass ich einen Teil davon an den Insolvenzverwalter abführen muss), überlege ich, ein neues Guthabenkonto bei einer anderen Bank zu eröffnen, ohne Pfändungsschutz, um die bestehende Kontopfändung loszuwerden. Ist dies während des Insolvenzverfahrens rechtens und sinnvoll? Oder gibt es einen anderen Weg, die Kontopfändung aufheben zu lassen?
      Vielen Dank im Voraus!.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        während des Insolvenzverfahrens trifft Sie eine umfassende Mitteilungspflicht gegenüber Ihrem Treuhänder/Insolvenzverwalter. Nicht angegebenes Vermögen – auch aus einem Mini-Job – kann Ihre Restschuldbefreiung gefährden und ist daher grundsätzlich nicht zu empfehlen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    51. Trischa
      says:

      Hallo es geht darum das ich eine Pfändung auf meinem Konto habe und ich gerne die Bank wechseln möchte. Würde dann gerne ein p Konto eröffnen. Ist dies möglich oder kann ich auch einfach bei meiner Bank aus meinem Girokonto ein p Konto machen und kann dann wieder normal über mein Gehalt verfügen ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Sie können Ihr bestehendes Girokonto jederzeit als P-Konto umwandeln lassen. Sie müssen dafür die Bank nicht wechseln. Wenn Sie das Konto als P-Konto führen, steht Ihnen monatlich ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von derzeit 1.178,59 Euro zur Verfügung.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    52. Bernd
      says:

      Hallo ich habe eine kontopfändung allerdings habe ich auch ein P-konto. Jetzt habe ich jedoch eine pfändung auf meinem konto und kann daher andere gläubiger nicht mehr finanzell bedienen. Meine frage ist wenn ich mein gehalt nun auf das konto meiner freundin einzahlen lasse und dann das nötige geld für die gläubiger auf mein konto zahle und ich sie so bezahlen kann ich dan den rest gehalt zu meiner freien verfügung nutzen ohne angst zu haben das das konto meiner freundin gepfändet wird?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        diese Vorgehensweise ist grundsätzlich nicht erlaubt und könnte schlimmstenfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ebenfalls wäre es dann für Gläubiger, die davon Kenntnis erlangen möglich, zumindest diese Beträge vom Konto des Dritten zu pfänden. Daher kann ich dieses Vorgehen nicht empfehlen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    53. Cindy K.
      says:

      Ich habe Privatinsolvenz angemeldet, allerdings habe ich den Besprechungstermine erst Ende Januar.
      Ich sollte mein Konto wechseln und dies als P Konto machen (am 22.10.2020), allerdings ist jetzt meine Sorge das die Gläubiger dies schnell mitbekommen. Zu sagen ist auch das ich noch keine Pfändung auf meinem alten und neuen Konto habe.
      Eine weitere Frage wäre: Wenn das Insolvenzverfahren beginnt, was passiert dann mit den Pfändungen auf dem Konto (wenn bis dahin eine drauf ist) und was passiert mit dem „eingefrorenen“ Geld ?

      Danke im Voraus

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        grundsätzlich ist es äußerst sinnvoll, im Vorfeld der Insolvenz das Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Sie können damit auch noch etwas abwarten, wenn bislang keine Pfändungen auf dem Konto lasten. Der Schutz des P-Kontos gilt auch rückwirkend, wenn man die Umwandlung vornimmt, sobald eine Pfändung eingeht.
        Ins Insolvenzverfahren können Sie nur die pfändungsfreien Beträge auf Ihrem P-Konto “mitnehmen”. Alle andere Beträge fallen in die Insolvenzmasse.
        Wenn Sie für eine umfassende Beratung nicht bis Januar warten möchten, können Sie auch sofort einen Termin bei unserer Kanzlei vereinbaren. Rufen Sie dafür einfach unter 0221 – 6777 0055 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    54. Dieter
      says:

      Gutenn Tag ich habe eine pfändung drauf und habe jetzt bei der Postbank ein p konto eröffnet.Die haben mich gefragt ob ich noch ein weiteres Konto habe habe ich nein gesagt weil ich dachte.Das konto von der Targobank wo ich schulden hab und Dispo überzogen hab wäre gekündigt. Habe aber heute festgestellt erst zum 07.12.2020 was muss ich tun kann die Postbank mich kündigen.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich ist dies nicht befürchten. In der Regel dient diese Frage dazu, zu ermitteln, ob Sie bereits ein P-Konto haben. Es ist nicht verboten, mehrere Konten zu führen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    55. Marco B.
      says:

      Guten Tag,

      ich bin Azubi und besitze seit mehreren Jahren eine P-Konto bei der Norisbank.
      Auf Grund einer hinzugekommenen Pfändung verfüge ich seit knapp 14 Tagen nicht mehr über mein Azubi Gehalt. Erst hieß bei einem Telefonat, dass meine Karte defekt sei, weil ich kein Geld abheben konnte, ich wurde in mehrere Abteilungen telefonisch weitergeleitet. Nach gut 7 Tagen fällt mir auf, dass meine Überweisungen zurückgewiesen werden, in diesem Zeitpunkt erhielt ich ebenfalls eine neue Karte (Karte immer noch ungültig laut Automat), nach erneuten telefonieren stellte sich dann heraus, dass die Rechtsabteilung geschlafen hat und das mein Gehalt am Montag 19.10.2020 freigeschaltet werden soll. Am Dienstag ein weiterer Anruf, das Konto wäre angeblich freigeschaltet, heute stelle ich fest das meine Überweisung erneut zurückgewiesen werden. Ich muss meine Miete überweisen, andere Rechnungen begleichen, zum Glück haben meine Eltern einen Weg von 100km zurückgelegt um mir Geld zu leihen (Die Fahrtkosten werden die von der Norisbank zurückfordern) Welche Rechte habe ich? Darf ich mein Konto fristlos Kündigen? Um bei einer örtlichen Bank wie der Spk ein Konto zu eröffnen?
      -Mein Konto wird nicht als Gemeinschaftskonto geführt
      -Es liegen keine Pfändungen vom Finanzamt vor
      -Ich besitze nur ein P-Konto

      Das geht doch in die Richtung der Unterschlagung!? Hätte ich meine Eltern nicht wäre mein Kühlschrank seit mehreren Tagen leer.

      MfG Marco

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        anhand Ihrer Aussage handelt es sich um einen Fehler seitens der Bank. Dass dieser nicht schnell korrigiert werden kann ist allerdings sehr ärgerlich und könnte durchaus zu Schadensersatz berechtigen. Dies wäre jedoch im Einzelfall zu prüfen. Ob ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Girokontos besteht, kann ich in diesem Rahmen nicht beurteilen, da hierfür eine Prüfung der AGB der Bank notwendig wäre.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    56. Wilko
      says:

      Hallo. Ich bin jetzt in Insolvenz verfahren. Mein Konto ist gesperrt worden da ich noch kein p Konto habe und ein Dispo habe. Kann ich mein arbeitslosengeld auf das Konto meiner Frau überweisen lassen die bei einer anderen Bank ist als ich?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich wäre es empfehlenswert, ein neues Konto zu eröffnen, welches auf Ihren Namen läuft.
        Solange sämtliche pfändbaren Beträge dem Insolvenzverwalter offengelegt und an diesen abgeführt werden, liegt zwar keine Benachteiligung der Gläubiger vor. Dennoch ist es in der Regel nicht ratsam, Geld auf das Konto eines Dritten überweisen zu lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    57. Sven S.
      says:

      Hallo,
      Ich bin im Besitz eines P-Kontos und bekomme mein Gehalt immer 2 Tage vor Monatsende. Ende August war es mir Aufgrund Krankheit nicht möglich mein Geld von der Bank zu holen und nahm es in den September mit. Ende September war es mir dann nicht möglich meine Miete usw. wegen Überschreitung meines Freibetrages zu überweisen und musste damit bis 1. Oktober warten. Gibt es eine Möglichkeit dies wieder in den normalen Rhythmus zu lenken, da ich Angst habe dass mir auf einmal der komplette Lohn gepfändet wird?

      MfG

      Sven S.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        es ist grundsätzlich so, dass Sie für einen Monat einen Pfändungsfreibetrag haben, der einmal in den nächsten Monat übernommen werden kann, soweit er nicht aufgebraucht wurde. Dies geht grundsätzlich nur von einem Monat zum nächsten Monat. Eine Veränderung dieses Verfahrens ist nicht möglich. Damit lässt sich in einem Monat maximal der doppelte Pfändungsfreibetrag ansparen, wenn im vorherigen Monat keine Verfügung stattfand. Der komplette Lohn wird bei einem P-Konto insoweit nicht gepfändet, als dass Sie in jedem Monat Ihren Pfändungsfreibetrag eingeräumt bekommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    58. Pshemek Thomas G.
      says:

      Ich hatte eine Pfändungsschutzkonto in Kreissparkasse.
      Vor einer Woche habe ich diese Pfändungsschutzkonto aufgehoben. Ein Bankangestellter sagte, es sei noch drei Jahre im Schufa. Ich habe gestern versucht, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, weil das aktuelle zu teuer ist. Leider gab es eine Ablehnung. Bedeutet dies, dass ich drei Jahre lang kein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen kann?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr G.,

        die Tatsache, dass Sie ein Pfändungsschutzkonto geführt haben, wird aus der SCHUFA gelöscht, sobald das Pfändungsschutzkonto wieder in ein normales Konto umgewandelt wird. Womöglich meint der Bankangestellte, dass die Forderung, aufgrund derer die Pfändung durchgeführt wurde, drei Jahre lang in der SCHUFA gespeichert bleibt. Das ist grundsätzlich möglich. Sie können versuchen, ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen zu lassen. Banken sind nicht verpflichtet, einem Antragsteller, der bereits über ein Konto verfügt, ein weiteres Konto zu ermöglichen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz

    59. Manuela M.
      says:

      Ich habe ein p konto bei der Deutschen Bank wo auch soweit ich weiß 3pfändungen drauf sind. Darf die Bank wenn eine oder mehrere lastschriften von der Bank aus nicht ausgeführt wurden weil noch keine Deckung vorhanden war mir diese als geldeingang anrechnen? Den wenn es mal passiert fehlt mir das Geld zum Leben. Nun noch eine Frage. Ich habe beim Arbeitsgericht eine lohnnachforderung gestellt und auch gewonnen jetzt geht es um eine Summe von ca 25,000 Euro die mein ex Chef an mich zu zahlen hat. Kann ich das Geld auf ein sparbuch eines Bekannten überweisen lassen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        vielen Dank für Ihre Fragen.
        Diese Rückbuchung wird in der Tat grundsätzlich als Zahlungseingang registriert und schadet somit Ihrem Freibetrag.
        Es ist möglich, diesbezüglich beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO zu stellen, in der Regel geben die Rechtspfleger die Beträge dann frei.

        Bezüglich Ihrer zweiten Frage besteht hier ein großes Risiko. Dieses Geld darf grundsätzlich nicht auf das Konto eines Dritten überwiesen werden, sonst besteht die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Vollstreckungsvereitelung.
        Allerdings muss bei einer Nachzahlung grundsätzlich der pfändbare Betrag für alle Monate, für die der Betrag gezahlt wird, neu berechnet werden. Auch hierfür ist ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gem. § 850k ZPO erforderlich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    60. Kaya
      says:

      Hallo ich möchte ein p konto bei einem anderen bank eröfnen da ich aber schlechere bonitets habe möchte das keine machen müssen die mir eins eröfnen oder nicht danke

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr E.,

        soweit Sie bereits über ein Konto verfügen, muss Ihnen keine Bank, ein neues Konto einrichten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    61. Michael
      says:

      Hallo
      Folgendes Problem
      Ich habe ein p Konto auf dem eine eventuell mehrere Pfändungen drauf sind.
      Konto ist bei der Sparkasse x.
      Ich bin jetzt ca 400km weit weg umgezogen und habe es aber nicht rechtzeitig geschafft das Konto mitzunehmen. Ich weiß jetzt nicht was alles auf dem Konto los ist weil in meinem Wohnort Sparkasse y keine Auskunft geben kann darf was auch immer.
      Wie muss ich jetzt handeln um nicht 400 km zur Sparkasse x zu fahren nur meine Geschäfte zu erledigen und mir die Informationen einzuholen. Wenn ich jetzt ein neues Konto eröffne dann wird das wahrscheinlich innerhalb von paar Tagen ebenfalls gepfändet.
      Ich möchte die Pfändung wegbekommen aber von hier aus alles regeln können ohne die 400 km fahren zu müssen.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        manche Banken erteilen Ihnen per Telefon oder per Mail Auskunft darüber, wer Ihr Konto gepfändet hat. Ansonsten könnten Sie auch bitten, die jeweiligen Dokumente per Post zugeschickt zu bekommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    62. Nick M.
      says:

      Wenn ich mein Konto Wechsel (P-Konto) und die gehaltszahlungen dann änder, habe ich ja erstmal keine Pfändung auf den anderen Konto was neu ist. Kann ich das einmalig machen damit das „gepfändete“ Geld retten und mir ein neues Konto bei einer Bank anlegen ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        grundsätzlich könnte dies den Tatbestand der vereitelten Zwangsvollstreckung erfüllen.
        Bei einem einmaligen Kontowechsel ist dies zwar in der Regel noch nicht gegeben. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass ich dieses Vorgehen grundsätzlich nicht empfehlen würde.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    63. Mikael
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      gibt es eine Bank, die Sie als Alternative zu moneyou empfehlen würden?
      Da die moneyou eingestellt wird und ich keine andere Bank kenne, die keinerlei Verbindung zur Schufa hat (sogar die Fidor tätig eine Schufa-Abfrage bei der Einrichtung eines Kontos), würde mich die Antwort interessieren.

      Vielen Dank und viele Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich zu dieser Frage keine Einschätzung abgeben. Grundsätzlich besteht für jeden Bürger der Anspruch auf ein Basiskonto. Auch ein “normales” Girokonto ist vielfach möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    64. Carmen
      says:

      Hallo, ich habe ein neues SPK-Konto eröffnet und möchte es in ein P-Konto verwandeln .Das Problem ist, dass ich noch ein Postbankkonto habe mit pfandung , kann ich den alten schließen? oder kann ich das neue Konto problemlos in ein P-Konto umwandeln?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich darf man nur ein P-Konto besitzen. Sollte das alte Konto also noch als P-Konto geführt sein, wäre dies erst wieder rückgängig zu machen bevor das neue Konto als P-Konto geführt werden kann. Die Bank muss diese Rückumwandlung genehmigen, auch wenn noch Pfändungen auf dem Konto lasten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    65. Karsten K.
      says:

      Hallo. Ich habe mehrere kontopfändung en auf meinem sparkassenkonto. Kann ich jetzt “einfach” z. B zur Commerzbank gehen und mir dort ein neues Konto eröffnen damit ich wenigstens weiter meine Miete zahlen kann und das “überschüssige” Geld auf das gepfändete Konto überweisen damit die Pfändung irgendwann beglichen ist?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        wir empfehlen dies ausdrücklich nur im Vorfeld einer Insolvenz, da die Eröffnung eines neuen Kontos ansonsten möglicherweise den Tatbestand der vereitelten Zwangsvollstreckung erfüllen könnte. Außerdem werden die Gläubiger relativ schnell von dem neuen Konto erfahren und es ebenfalls pfänden.
        Empfehlenswert wäre daher eher die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit den Gläubigern. Zu Ihren Möglichkeiten, eine Entschuldung herbeizuführen, können wir Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung informieren. Rufen Sie uns dafür einfach unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    66. Cassandra
      says:

      Hallo, ich habe eine Frage und zwar habe ich ein p-konto habe aber durch einen Autounfall einen Monat lang mehr Ausgaben als ich zur Verfügung habe wie kann ich das am besten regeln das ich die laufenden Kosten weiterhin bezahlen kann ohne aber auf normale Einkäufe verzichten zu müssen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn Sie aufgrund des Autounfalls nachweislich höhere Ausgaben hatten, können Sie sich an das Vollstreckungsgericht wenden und an eine zumindest zeitweise Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beantragen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    67. Micha
      says:

      Hallo,

      ich habe eine Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden.

      P Konto mit Freibetrag für 1 Kind ist eingerichtet.

      Wieviel darf mir gepfändet werden?

      Mfg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        es kommt auf das Einkommen an. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.622,16 €. Darüber hinausgehendes Einkommen ist gemäß der Pfändungstabelle pfändbar. Diese zusätzlichen Freibeträge müssen jedoch vom Vollstreckugnsgericht bescheinigt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    68. Elje
      says:

      Hallo

      Ich habe eine Frage. Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse. Dieses wurde dann von der Sparkasse eigenmächtig in Bürgerkonto umbenannt. Die Gebühren monatlich sind 10 Euro. Gleiche Dienste bietet aber ein günstigeres Kontomodell bei der Sparkasse an. Ich habe nun dieses Kontomodell online abgeschlossen und möchte nach Monatswechsel das P-Konto kündigen und das günstigere Giros Modell in ein P Konto umwandeln lassen. Alles bei der gleichen Sparkasse, es liegen Pfändungen drauf. Mache ich mich strafbar ? Ich bleibe ja bei der Bank und es geht rein um die Ersparnis der Kontogebühren von monatlich immerhin 7,10 Euro , was für mich sehr viel Geld bedeutet.

      Danke für eine Antwort

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

        eine strafbare Handlung ist grundsätzlich nicht erkennbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    69. Patrick
      says:

      Guten Tag, Herr Rechtsanwalt,
      ich hätte auch eine Frage:

      Ich bin zurzeit auf Kurzarbeit und kann somit meinen Laufenden Kredit nicht zahlen was bis jetzt ja kein Problem war da ich ihn stilllegen konnte!
      Doch jetzt wurde die Kurzarbeit um weitere 3 Monate Verlängert und die offene Rate konnte von meinem Konto nicht abgebucht werden ich hab meiner Betreuerin Geschreiben das sie bitte die Stundung vom Kredit weiterhin aufrecht erhalten soll da ich immer noch auf Kurzarbeit bin wie sie ja im Lohneingang sehen kann und das es wie es zum Heutigen Tag aussieht die Kurzarbeit bis März 2021 Verlängert wieder und der Antrag von der Firma schon Abgeschickt wurde.

      Sie hat mir dann nur zurück geschrieben das ich echt Spät dran sei und sie schaut was sie machen kann! Da Frag ich mich Hallo Spät dran sein der Kredit ist schon seid 3 Monaten stillgelegt wegen Kurzarbeit und man sieht doch was reinkommt und was nicht.

      Und heute wollte ich mir kurz Geld von meinem Konto abheben und mein Konto war auf einmal ohne das ich eine Nachricht bekommen habe Gesperrt obwohl knapp 300 Euro Plus am Konto sind und alle meine Abbuchungen Trotzt Kurzarbeit Abgebucht wurden bis aufm Kredit bei dem ich eigentlich am Anfang ausging das er nicht stillgelegt ist da ich ja auf Kurzarbeit bin!

      Meine Frage ist jetzt zum ersten Darf die Bank sowas überhaupt machen und wenn ja kann ich mir bei einer anderen Bank ein neues Konto erstellen da ich bei meiner Hausbank im Moment auf D runtergefallen bin was zur Folge hat ich muss egal um was es geht zuerst meine Betreuerin Fragen ob ich das machen kann usw. und das ganze ist nur deswegen passiert weil ich so Dumm war in einer Hinsicht und damals gesagt habe ich gehe nicht in die Privatinsolvenz und ich der Bank einen Vorschlag gemacht habe das ich denn Kredit für ein Jahr stilllegen will da es im Vertrag ja so Festgelgt war das ich das machen kann wenn es Finanziell eng ist was es zu dem Zeitpunkt war da ich von Deutschland wieder nach Österreich gezogen bin und ich noch steuern nachzahlen musste war bis vor der Stilllegung auf C darum hab ich denn Vorschlag ja eigentlich auch gebracht um noch noch weiter Runter zu rutschen was aber in die Hosen ging den nach dem jahr hat mir meine Betreuerin gesagt das ich jetzt auf der D stufe sei und nix mehr abgebucht wird wenn das konto nicht vollständig gedeckt sei!

      Komme mir im Moment echt Verarscht vor denn wenn man es anders sieht war ich ja der Jenige der gesagt hat ich will die Schulden Ohne Privatinsolvenz abbezahlen und jetzt werde ich so behandelt!

      Ich hoffe sie können mir weiterhelfen ich weis keinen Ausweg mehr!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ich kann Ihnen zu dem Vorgehen der Bank nur dann eine Aussage abgeben, wenn ich die Vertragsbedingungen zu Ihrem Kredit kennen würde. Sie können sich grundsätzlich bei einer anderen Bank ein neues Konto einrichten lassen. Falls eine Pfändung durch Ihre jetzige Bank droht, sollten Sie das neue Konto ggfls. nach der Eröffnung (ein paar Tage oder Wochen danach) als P-Konto führen lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    70. Markus
      says:

      Hallo ich hätte eine kurze Frage

      Ich habe aktuell ein P konto bei meiner Hauptbank da dort 3 Pfändungen liegen

      Und ich spiele mit dem Gedanken ein anderes Konto zu eröffnen um auch die anderen gläubiger zu bedienen die nicht gepfändet haben da ich bei einigen niedrige Beträge habe die ich sofort bezahlen kann und die Beträge die gepfändet sind meist 3.000,00 € betragen um eben so ein szenario zu vermeiden und aus einer 50 € Rechnung nicht 200 werden zu lassen

      Jetzt ist es so das ich angst habe das dieses zweit Konto das kein P Konto ist sofort gepfändet wird da die anderen Pfändungen die aktuell auf meinem Hauptkonto sind immer einfach plötzlich da waren und der Brief vom GV erst Wochen später kam und ich einfach über Nacht das Konto nicht mehr nutzen konnte

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr P.,

        zunächst dürfen Sie ein weiteres Konto eröffnen, welches Sie dann aber bei einer ganz anderen Bankengruppe eröffnen sollten. Wenn Sie zunächst die Forderungen in geringer Höhe bedienen wollen, dann ist dies grundsätzlich zulässig, soweit diese Forderungen fällig und durchsetzbar sind und soweit Sie sich noch keinen Insolvenzverfahren gegenüber sehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    71. Natalie
      says:

      Hallo , ich habe Restschuldbefreiungbekommen und habe ein P Konto bei der Sparkasse … mein Mann würde sich gerne auch ein Konto bei der Sparkasse eröffnen ein normales Giro Konto.. ich habe bei der Bescheinigung über den Freigabe Betrag steht es auch drinne .. wenn er sich ein Konto eröffnet wird sich bei mir der Pfändbarebetrag ändern ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        dies ist kein Problem, der Ehepartner darf selbstverständlich auch ein eigenes Konto besitzen, er zählt trotzdem grundsätzlich als Unterhaltspflicht für den Freibetrag mit.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    72. Beate M.
      says:

      Guten Abend Herr Ghendler , die Bank Schulden dort mit Kontopfändung diese Konto ist kein P-Konto ,das wurde bereits bei einer anderen Bank eingerichtet .Jobcenter Behörde hat es nicht rechtzeitig geschafft das Geld auf das P -Konto zu überweisen und hat es auf das Konto mit dem Dispo überwiesen . Nun behält die bank nicht nur das ALG 2 ein sondern droht auch mit Kontoauflösung damit soll lt AGB sofort der Dispo bezahlt werden ,kann ich aber mit Alg 2 nicht .Was tun .Pfändet die Bank dann auch ? oder wird man gezwungen insolvenz anzumelden ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        die Bank kann die eingehenden Beträge grundsätzlich mit dem Dispo verrechnen, bis das Konto wieder ausgeglichen ist.
        Möglicherweise greift der Pfändungsschutz für Sozialleistungen, dies kann ohne nähere Angaben jedoch nicht beurteilt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    73. Viktoria
      says:

      Ich bin Kunde bei der Postbank,da habe ich eine P-Konto mit Pfändung drauf. Ich bin sehr unzufrieden mit der Bank ( schwere Erreichbarkeit am Telefon, Schwierigkeiten bei Telefonbanking, ständig Problemen bei Onlinebanking usw….) und oben drauf wo ich momentan wohne gibt’s gar keine Postbank Filiale…. also könnte ich alles nur per Telefon oder online abwickeln – wenn es funktionieren würde.
      Deshalb möchte ich mein bank wechseln und irgendwo ein andere P- Konto eröffnen.
      Besteht die Möglichkeit irgendwo,von mir aus auch bei einem reinen online Bank einen anderen P- Konto zu eröffnen?
      Worauf sollte ich achten?
      Lg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich darf man so viele Girokonten besitzen, wie Sie möchten. Eine andere Bank darf die Kontoeröffnung jedoch ablehnen, wenn Sie bereits woanders ein Konto haben.
        Es ist nicht erlaubt, zwei P-Konten gleichzeitig zu führen. Die Vorgehensweise für den “Umzug” eines P-Kontos wäre also, zunächst die Geldeingänge auf das neue Konto zu leiten, dann das alte Konto zu kündigen bzw. jedenfalls nicht mehr als P-Konto zu führen und dann das neue Konto zu einem P-Konto umzuwandeln.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    74. Jenna
      says:

      Hallo
      ich stehe negativ in der schufa und habe actuell ein p Konto …
      kann ich trotzdem ein neues konto bei einer anderen bank eröffen um das andere aufzulösen ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich schon, allerdings ist die Bank nicht dazu verpflichtet.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    75. Bim
      says:

      Hallo. Ich habe ein pfändungsschutzkonto und möchte ein 2. Konto eröffnen. Mir wurde gesagt, dass ich einen Abschlag abzahlen kann wenn ich kein p Konto besitze. Wenn ich mein p Konto auflöse, wird mein Konto gesperrt und ich komme nicht an mein Gehalt ran. Daher möchte ich ein zweites Konto eröffnen und das p Konto bei meiner Bank kündigen. Ist es dennoch strafbar und wird mein anderes Konto dann auch gleich gepfändet? Ich frage nur vorher falls ich wirklich die Möglichkeit habe ein 2. Konto zu eröffnen. Vielen Dank im Voraus.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich wäre es nicht strafbar, das P-Konto zu kündigen und ein neues Konto zu eröffnen, solange Sie das Konto weiterhin auf Ihren Namen führen und somit Ihr Gehalt nicht beiseiteschaffen.
        Es besteht das Risiko, dass das neue Konto, welches kein P-Konto ist, gepfändet wird. Sie werden darüber jedoch vorab informiert und hätten dann noch die Gelegenheit, das Konto auch in ein P-Konto umzuwandeln um zumindest das unpfändbare Einkommen des jeweiligen Monats zu sichern.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    76. Corinna
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      ich habe seit einigen Monaten eine Kontopfändung von etwa 350€ auf meinem Konto.
      Da es sich bei meinem Konto um ein P Konto handelt, war dies bisher kein Problem, da mein Gehaltseingang immer unter der Pfändungsfreigrenze lag.
      Nun erhalte ich eine einmalige Sonderzahlung zu meinem Gehalt.
      Die Gesamtsumme würde dann über der Pfändungsfreigrenze liegen.
      Da ich zwei Unterhaltspflichtige Kinder habe, sollte die Grenze entsprechend angehoben werden.
      Hier kam es aber zu Fehlern und falschen Informationen seitens der Bank, sodass mein Anliegen drei Tage vor Gehaltseingang
      noch nicht bearbeitet wurde.
      Somit würde man mir in den kommenden Tagen die 350€ komplett pfänden.
      Ich habe mein Konto nun völlig verärgert aufgelöst und möchte zu einer anderen Bank wechseln.
      Habe ich bei einem solchen Vorgehen etwas zu befürchten, da
      der Gläubiger der Kontopfändung so ja nun erstmal nicht sein Geld bekommt?
      Ich werde den Gläubiger jedoch kontaktieren und eine Ratenzahlung anbieten, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

      Mit freundlichen Grüßen
      C.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn der Gläubiger über den Wechsel der Kontodaten informiert wird und der Grund für den Kontowechsel Unzufriedenheit mit der Bank ist, stellt dies keinen verbotenen Tatbestand dar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    77. Franka
      says:

      Guten Tag, ich befinde mich seit März 2017 in der Privatinsolvenz. Nun habe ich ein Problem. Ich befinde mich immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Ich möchte aber mein P-Konto auflösen und eigentlich auch gerne die Bank wechseln, da mir die monatlichen und jährlichen Gebühren bei meiner Sparkasse einfach zu hoch sind.
      Ist es möglich ohne P-Konto in der Insolvenz zu sein? Es gab nie eine Pfändung auf das Konto. Und ist es erlaubt dann ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und das bisherige bei der Sparkasse zu kündigen?
      Ich freue mich über eine Antwort.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        das P-Konto kann auch vor der Wohlverhaltensphase in ein normales Konto umgewandelt werden, wenn der Insolvenzverwalter die Freigabe des Kontos erklärt hat und das Kontoguthaben somit nicht mehr vom sog. Insolvenzbeschlag umfasst ist.
        Gleiches gilt für ein neu eröffnetes Konto, auch hier sollte der Insolvenzverwalter zunächst die Freigabe erklären, bevor Sie Ihr Gehalt bzw. anderes Einkommen darauf überweisen lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    78. Kemkon
      says:

      Hallo, ich habe eine Gehaltspfändung und mehrere Kontopfändungen. Wenn ich ein neues p Konto bei einer anderen Sparkasse eröffne, wie lange würde es dauern, bis auch dieses gepfändet wird? Mir wurde von der Schuldnerberaterin empfohlen, sobald die Regelinsolvenz beginnt, ein neues p Konto zu eröffnen. Mein Arbeitgeber überweist den Pflichtteil, weil Überstunden und Zuschläge zum Teil nicht pfändbar sind. Somit liegt der überwiesen Betrag immer höher als mein Freibetrag beim. Konto. Obwohl Doppelpfändungen ja nicht zulässig sind, kann ich anscheinend die Pfändungen auf dem Konto nicht aufheben lassen. Was kann ich tun?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn auf dem Konto aufgrund der Lohnpfändung nur unpfändbare Beträge eingehen, haben Sie die Möglichkeit, gemäß § 850l ZPO die Unpfändbarkeit des Guthabens auf dem Konto zu beantragen.
        Es lässt sich nicht genau sagen, wie lange es dauert, bis die Gläubiger von dem neuen Konto erfahren.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    79. Michaela B.
      says:

      Ich möchte gern die bank wechseln kann ich das mitten in der privatinsolvenz

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Brecht,

        grundsätzlich spricht nichts dagegen. Unter Umständen verweigern einige Banken die Eröffnung eines neuen Kontos, wenn man sich im Insolvenzverfahren befindet. Sie haben jedoch Anspruch auf ein Basiskonto.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    80. Kühn
      says:

      Guten Tag, ich bin seit 03/2018 in einer Privatinsolvenz ( leider noch nicht in der Wohlverhaltensphase) und beginne ab August 2020 eine neue Arbeit. Ich bekomme vom Jobcenter evtl. eine monatliche Zuwendung von 300 € für 6 Monate.
      Wir wird dies gehändelt vom Inso Verwalter zum Gehalt. Vom Gehalt werden ca 160 € monatlich in die Insolvenzmasse fließen, wieviel wird von den 300 € mon vom JC abgezogen? Oder ist die Summe komplett freizugeben? Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus. Mit freundlichen Grüßen Frau Kühn

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Kühn,

        diese Zuwendung ist wie Einkommen pfändbar. Das heißt, sie erhöht das im Sinne der Pfändungstabelle pfändbare Einkommen.
        Sie können also mittels der Pfändungstabelle ermitteln, wie viel Ihnen verbleiben wird.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    81. Janna
      says:

      hallo ich habe ein pfändungsschutzkonto und möchte gerne ein 2. schufafreies konto dazu eröffnen, wo ich Nur den teil, der mir zusteht drauflege, ganz nach den pfändungsschutzlinien, darf ich das?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Sie dürfen ein weiteres Konto führen, aber immer nur ein Pfändungsschutzkonto haben. Der Schufa wird in der Regel gemeldet, wenn Sie ein neues Konto eröffnen. Schon der Umstand, dass Sie ein Pfändungsschutzkonto führen, wird es Ihnen erschweren, ein neues Konto zu eröffnen. Außerdem ist das auf dem neuen Konto eingezahlte Vermögen nicht vom Pfändungsschutz des Pfändungsschutzkontos umfasst. Außerdem dürfen Sie bei einer Vollstreckung kein Vermögen beiseite schaffen, da Sie sich ansonsten strafbar machen könnten (vgl. u.a. § 288 StGB).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    82. Nicole
      says:

      Guten Tag, ich habe den Meister gemacht und bekomme dafür eine Prämie vom Staat, diese ist dafür gedacht das der Aufstiegsbafög bezahlt werden kann. Ich befinde mich zur Zeit noch nicht in der Insolvenz, habe aber ein P-Konto bei einer Bank. Wenn ich das Geld auf dieses Konto bekomme ich es gesperrt und mit Glück wird es mir Frei gegeben vom Amtsgericht, wenn aber nicht, kann ich es nicht weiter Überweisen und die Summe für mein Aufstiegsbafög begleichen. Habe an ein zweites Konto gedacht wo die Summe überwiesen wird und ich es dann sofort weiter überweisen könnte ohne diese Sperrung und Prüfung. Würde das gehen? Und wie schnell erfahren die Gläubiger von meinem zweiten Konto ?
      LG

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        selbst wenn Sie ein zweites Girokonto eröffnen, so müssen Sie dieses natürlich angeben und dürfen kein Vermögen beiseite schaffen. Falls Sie es doch tun, gefährden Sie damit Ihre Restschuldbefreiung. Daher ist der Freistellungsantrag bezüglich der zu erwartenden Prämie der vorzugswürdigere Weg.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    83. Andrej
      says:

      Guten Tag,

      bei mir wurde im März das Verbraucher-Insolvenzverfahren eröffnet.

      Von meinem Gehalt sind aktuell mit einem Kind 0,00 € pfändbar. Allerdings bekomme ich Unterhalt, Kindergeld und noch die Hälfte des Schulgeldes vom Kindsvater für unser Kind auf mein Konto überwiesen. Somit ist meine Freigrenze bei der Bank immer überschritten.

      Ist es möglich, ohne Konsequenzen den Kindsvater zu bitten, dass er die Schulgebühren selbst an die Schule oder auf ein anderes Konto überweist? Dann wäre ich monatlich immer unter der Pfändungsfrenze

      Rein theoretisch ist es ja Geld für das Kind, und nicht für mich.

      Vielen Dank!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        da es sich bei der Zahlung der Schulgebühren um Ausbildungskosten Ihres gemeinsamen Kindes handelt, spricht nichts dagegen, wenn Ihr Ehemann die Schulgebühren unmittelbar beim Schulträger bezahlt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    84. Melinda
      says:

      Hallo Herr Rechtsanwalt ich habe auch eine Frage
      wenn man eine Vermögenauskunft abgibt wo man seine Bankdaten und Bankarte dem GV zeigt aber dann einige Woche später dieses Konto kündigt und die Bank wechselt, ist es
      1. Erlaubt ?
      2. Muss man dem GV das mitteilen ?
      3. Bekommt der Gläubiger davon mit ?

      Danke

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        ich würde davon jedenfalls abraten. Aufgrund der Vermögensauskunft hört es sich jedenfalls so an, dass Verbindlichkeiten bestehen und Gläubiger auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen werden. In diesem Fall könnte das genannte Vorgehen strafbar sein.
        Gläubiger erfahren in der Regel erst durch eine erneute Vermögensauskunft davon, der Gerichtsvollzieher kann es bereits früher erfahren.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    85. Thomas F.
      says:

      ich habe eine frage in diesem Bezug, weil ich es jetzt schon öfter gelesen habe hier:

      “….in diesem Fall droht eine Strafbarkeit wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung gemäß § 288 StGB, daher können wir dieses Vorgehen nur empfehlen, wenn die Eröffnung einer Privatinsolvenz kurz bevor steht.”

      warum darf ich ein neues KTO eröffnen wenn ich eine Insolvenz anmelden möchte?

      Vielen Dank für Ihre Mühen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Fleckenstein,

        vielen Dank für Ihre sehr interessante Frage. Grundsätzlich wird ein neues Konto durch den Schuldner eröffnet, was letztendlich auch die Gläubiger durch Abfragen bei Auskunfteien etc. ermitteln können. Das Geld wird also nicht an Dritte o.ä. geleitet, es wird also nicht heimlich beiseite geschafft. Solange das Geld dann außerdem dazu dient, die Lebenshaltungskosten im Vorfeld der Privatinsolvenz zu sichern, kommt der Tatbestand des 288 StGB nicht in Betracht.
        Zudem schützt § 288 StGB das Recht des einzelnen Gläubigers auf Einzelbefriedigung aus dem Schuldnervermögen. Dies ist in der Insolvenz gerade nicht das Ziel, sondern eine gemeinschaftliche gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    86. Andreas
      says:

      Hallo,

      ich besitze ein P-Konto ohne Pfändungen und ein weiteres Girokonto, welches praktisch ohne Umsätze läuft und bei 0,00 EUR geführt wird und seit ca. 30 Jahren besteht. Nun wird in Kürze der Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und ich möchte auch das zweite Konto behalten. Muss dieses zweite Girokonto im Antrag auf Privatinsolvenz angegeben werden und kann ich es während der Privatinsolvenz weiter benutzen oder darf man bei Eröffnung der Privatinsolvenz nur ein Girokonto besitzen? Vielen Dank für Ihre Mühen! MFG Andreas

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Sie dürfen ohne weiteres mehrere Konten besitzen. Sofern das Konto nicht gekündigt wird, dürfen Sie es weiter behalten. Das Konto ist auch ohne Guthaben dem Insolvenzverwalter zu melden. Sie können den Insolvenzverwalter um eine Freigabe des Kontos bitten. Bitte beachten Sie, dass nach gängiger Praxis das Kontoguthaben auf einem “normalen” Girokonto, das kein P-Konto ist, vom Insolvenzverwalter gepfändet wird, solange das Konto nicht freigegeben ist oder die Wohlverhaltensphase nicht begonnen hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    87. Lukas R.
      says:

      Guten Tag, Herr Rechtsanwalt,
      ich hätte auch eine Frage:

      Wenn man ein P-Konto hat (Postbank), die Schufa und der Gerichtsvollzieher weiß (Vermögensauskunft), bekommen die Gläubiger mit, wenn man bei den sogenannten “Neo-Banken” ein Konto eröffnen, was NICHT der Schufa gemeldet wird ? (tomorrow.one)

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Raas,

        ein Gerichtsvollzieher hat die Möglichkeit, einen sogenannten Kontenabruf über das Bundeszentralamt für Steuern durchzuführen (§ 802l ZPO). Hier spielt die Schufa keine Rolle.
        Zudem würde das Verheimlichen von Kontoguthaben eine Straftat darstellen (§ 288 StGB), somit ist davon stark abzuraten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    88. Christel
      says:

      Hallo
      Habe eine Frage.
      Ich besitze ein P Konto und bin leider, nach vielen hin und her, jetzt arbeitslos. Die Berechnungen haben sich 3 Monate hingezogen, warum auch immer (Corona). Nun habe ich das gesamte Geld mit einmal auf mein Konto überwiesen bekommen,bekam leider nur den Pfändungfreibetrag ausgezahlt. Konnte 3 Monate meine monatlichen Unkosten nicht begleichen wie zum Beispiel, Miete, Strom, Telefon usw. nun habe ich neue Schulden wegen der uneinsichtigen Bank.
      Habe ein Schreiben zum Gericht geschrieben und um Freigabe meines Kontos gebeten. Ich hoffe es klappt und es nicht zu lange dauert. Auf Grund des Vorfalls bin ich sauer auf meine Bank und möchte ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, kann ich dieses so einfach tun.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        das Gericht ist jedenfalls der richtige Ansprechpartner, ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, das zu Unrecht gepfändete Geld zurückzuerhalten.
        Ein neues Konto können Sie eröffnen, die Bank ist jedoch nicht dazu verpflichtet, Ihnen ein Konto anzubieten, wenn Sie bereits eines bei einer anderen Bank haben.
        Eine Person kann darüber hinaus nur ein P-Konto führen. Sie müssten also zunächst das erste Konto wieder in ein normales Konto umwandeln.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    89. Cem C.
      says:

      Hallo,

      Ich befinde mich in der wohlverhaltungsphase also im ersten Jahr meiner privatinsolvenz und habe aber schon einen p- konto doch verdiene über den Freibetrag und möchte jetzt einen neuen konto öffnen bei einer anderen Bank wäre das möglich oder könnten die gläubiger während der wohlverhaltensphase mein zweites konto dann auch pfänden?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Eröffnung eines zweiten Kontos wäre möglich. Allerdings muss ich Ihnen vom Verheimlichen von Arbeitseinkommen dringend abraten. Dies könnte ein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung sein. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass der Insolvenzverwalter dies bemerkt. Der Betrag oberhalb des Pfändungsfreibetrags muss in die Insolvenzmasse abgeführt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    90. Yee
      says:

      Hallo folgendes ,
      Ich habe ein p Konto und bin seid über 1 Jahr in der Insolvenz , ich erwarte 2 Gehälter als Nachzahlung die vom Gericht beschlossen wurden von meinem alten Arbeitgeber ! Ist der Überschuss weg weil Freibetrag nicht so hoch ist ?! Oder steht mir das Geld komplett zu ? Wenn ja was muss ich tun ?
      Neuer Arbeitgeber zahlt im ersten Monat nach 1,5 Monaten und danach kommt wenige Tage später nochmal Gehalt weil das Gehalt im voraus bezahlt wird ! Somit auch über Freibetrag ! Was kann ich tun damit ich das behalten kann was mir zu steht !

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        da Sie sich in der Insolvenz befinden, wird die Nachzahlung vermutlich pfändbar sein, wenn es sich um eine Abfindungszahlung handelt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    91. Sarah
      says:

      Hallo. Und zwar wollte ich jetzt mit Hilfe einer Bekannten meine Schulden außergerichtlich bezahlen. Gestern, also am 26.02.2020 habe ich alle Gläubiger angeschrieben, damit sie mir die Forderungen etc. schicken. Also damit ich die genauen Summen habe. Heute habe ich dann gelesen, dass es ratsam ist ein neues Konto zu eröffnen. Ist es in dem Fall dann auch so oder kann ich mich dann auch strafbar machen? Lieben Gruß.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn die Eröffnung des neuen Kontos nicht kurz vor der Privatinsolvenz erfolgt, könnte es eine strafbare Vereitelung der Zwangsvollstreckung darstellen. Daher ist in Ihrem Fall davon abzuraten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    92. Leonie
      says:

      Guten Tag
      Ich habe auch eine Frage
      Und zwar habe ich noch ein p-Konto bei der Sparkasse, fange jetzt aber wieder in Vollzeit an zu arbeiten und das Gehalt ist um ein Vielfaches höher als der Freibetrag…
      Sollte ich also ein neues Konto bei einer andern Bank eröffnen? Und wären dann die Pfändungen auch auf diesem neuen Konto oder hätte ich Zeit die Gläubiger zu kontaktieren.?
      Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn der Kontowechsel nicht in Zusammenhang mit der Anmeldung einer Insolvenz erfolgt, kann dies als Vereitelung der Zwangsvollstreckung strafbar sein, daher ist davon abzuraten.
        Bei bevorstehender Gehaltserhöhung bzw. einem neuen Job kann ein außergerichtlicher Vergleich allerdings erfolgversprechend sein. Gerne können Sie uns unter 0221 – 6777 0055 zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung anrufen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    93. Lena
      says:

      Guten Abend,

      mein einzig bestehendes Konto ist bereits ein P-Konto. Hier liegt eine Pfändung vor. Nun muss ich die Zinszahlungen für einen Rahmenkredit meiner Bank einstellen, da mir dieses Geld jeden Monat fehlt. Die Schuldnerberaterin meinte, ich solle ein neues Konto eröffnen, da meine Hausbank ja auch zeitgleich ein Gläubiger ist (Rahmenkredit) und mir früher oder später sowieso kündigen wird.

      Da man ja nur ein P-Konto haben darf, stellt sich mir die Frage der Sicherheit meines Geldes innerhalb des Freibeträge, auch wenn es nur ein normales Konto ist.

      Mein Vorgehen wäre jetzt folgendes:
      -Neues Konto eröffnen
      -Geldeingänge auf neues Konto
      -Notwendige Geldabgänge Regeln (Miete, Strom, usw.)
      -Kündigung altes P-Konto

      Und dann!?
      Abwarten bis neues wieder gepfändet wird oder gleich als P-Konto einrichten?

      Wenn ich warte… Darf dann in der Zeit soviel wie ich möchte auf mein Konto eingezahlt werden?
      Mir steht noch eine Rückzahlung einer Kaution bevor welche direkt als neue Kaution dienen soll, sowie eine Nachzahlung von Sozialleistungen für den letzten Monat.

      Ich stehe noch nicht kurz vor der Insolvenz, aber es wurde mir geraten diesen Schritt zu gehen. Also in spätestens einem Jahr nach ausreichender Beratung.

      Würde mich über eine zeitnahe Antwort freuen.

      Viele Grüße!

      • A. Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn die Eröffnung der Insolvenz nicht kurz nach dem Kontowechsel erfolgt, könnte schlimmstenfalls eine Strafbarkeit wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung vorliegen. Daher kann ich in diesem kostenlosen Rahmen keine Antwort auf Ihre Frage geben, ich bitte Sie um Verständnis.
        Eine Erstberatung bei unserer Kanzlei ist kostenlos möglich, hier können wir auf diese und weitere Fragen eingehen. Rufen Sie einfach unter 0221 – 6777 0055 an und lassen Sie sich einen Termin geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    94. Friedl
      says:

      Habe ein Ratenzahlung mit. GV vereinbart. Auch Raten immer bezahlt. Habe Brief von GV erhalten das nach mehrfacher Anforderung der einzelgeldempfangsvollmacht, hat GLVin den Antrag zurück genommen. Das ich keine Raten mehr bezahlen soll. Und die gezahlten Beträge abquittiert wurden sind und beim Amtsgericht hinterlegt.
      Was bedeutet das?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        leider kann ich in diesem Fall keine Auskunft geben, ohne den Schriftwechsel vorher zu lesen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    95. Andreas51
      says:

      Hallo,
      ich habe ein P-Konto bei der Norisbank mit einer Pfändung, möchte aber bei der Comdirekt eine neues Konto eröffnen.
      Wird dort sofort gepfändet oder dauert das eine Weile? Ich habe auf Ihrer Seite gelesen, das es nicht ratsam ist, wenn man ein neues Konto bei der selben Bankengruppe eröffnet. Ich finde aber nicht wirklich raus, ob die beiden Banken zur gleichen Bankengruppe gehören, da beide Cash Group Banken sind.
      Viele Grüße und Danke im Voraus für die Antwort!
      Andreas

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        es kommt darauf an, aber für gewöhnlich dauert es zumindest eine kurze Zeit.
        Es ist jedoch nicht ratsam, auf einem “ungeschützten” Konto Guthaben zu haben, wenn eine Kontopfändung besteht.
        Wenn Sie das alte Konto kündigen, können Sie das neue Konto wieder als P-Konto einrichten, dieser Schutz gilt dann auch rückwirkend.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    96. Lydia
      says:

      Ich habe eine Frage – ich habe im November ein neues Konto eingerichtet. Mein altes Konto möchte ich gerne Kündigen (ist ein P-Konto) mit einem Guthaben in Höhe von rd. 280,00 Euro. Es besteht derzeit eine Pfändung in Höhe von 455 Euro. Die Sparkasse möchte mir das Guthaben aufgrund der Pfändung nicht auf mein neues Konto überweisen. Sie nimmt ebenso aus diesem Grund meine Kündigung nicht entgegen. Darüber hinaus möchte die Sparkasse auch nicht das Guthaben an den Gläubiger auszahlen. Was kann ich tun? Verpflichtungen meinerseits gegenüber der Sparkasse bestehen nicht – weder ein Dispositionsrahmen noch ein Darlehen o. Ä.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Frau M.,

        Sie dürfen grundsätzlich durch Kündigung Ihr gepfändetes Konto auflösen, allerdings darf das Kontoguthaben weder von Ihnen eingezogen werden, noch darf die Bank Ihnen das Guthaben auszahlen oder überweisen. Dies liegt an § 829 ZPO im Rahmen der Pfändung. Nur nach Aufhebung der Pfändung wird eine Auszahlung möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    97. Dominik
      says:

      Hallo Herr Dr. Ghendler,
      Vor ein paar Monaten wurde mein Konto gepfändet. Ich habe sofort mein Konto in ein p-Konto ändern lassen. Es ist aber schon vorgekommen das der Freibetrag überschritten wurde und Geld auf meinem Konto lag ohne das ich da dran kam. Meine Frage ist jetzt ob es hilfreich wäre ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Und ob ich dann Geld von einem aufs andere überweisen kann oder ob dies sofort das neue Konto für den gläubiger aufdecken würde.
      Danke für Ihre Zeit und Antwort.
      Mfg Dominik

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ein solches Vorgehen ist nur im Vorfeld einer Insolvenz zu empfehlen. Ansonsten könnte es sich um eine Vereitelung der Zwangsvollstreckung handeln. Es ist daher nicht zu empfehlen, durch Eröffnung eines neuen Kontos die Kontopfändung zu umgehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    98. Katharina
      says:

      Hallo, ich habe im Sommer die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Gleich danach ein neues Konto bei der Commerzbank eröffnet. Letzten Monat habe ich eine Lohn und Kontopfändung erhalten auf dem Konto Sparkasse. Bei der Sparda Bank habe ich ein P Konto wo ich ab nächsten Monat mein Gehalt überweisen lassen werde weil ich diesen Monat Weihnachtsgeld bekomme und die Grenze nicht so hoch ist. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gläubiger das Commerzbank Konto pfänden können ?
      Vielen Dank im Voraus
      LG

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Gerichtsvollzieher haben Zugriff auf Ihre Kontodaten. Wenn das Konto bereits seit Sommer existiert, kann es daher gut sein, dass Gläubiger bereits Kenntnis von dem Konto haben. Wenn das Konto allerdings im letzten Monat noch nicht gepfändet wurde, spricht aber auch einiges dafür, dass dieses Konto den Gläubigern noch nicht bekannt ist, weil der Gerichtsvollzieher keinen Zugriff auf die Kontostammdaten angefordert hat. Eine genaue Einschätzung ist leider nicht möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    99. Maik W.
      says:

      Hallo, ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensphase. Also ca. im 5. Jahr meiner Insolvenz. Ich würde gerne meine Bank wechseln. Ist dies ohne weiteres möglich? Bekommt die neue Bank die Abtretungspflicht automatisch, falls ich mal über meinem Selbstbehalt komme?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Wannicke,

        grundsätzlich ist dies möglich, aber es könnte sein, dass Ihnen die Bank das Konto aufgrund der Privatinsolvenz verweigert. Sie ist nicht verpflichtet, Ihnen ein Konto zu geben, wenn Sie bereits woanders eines haben. Wenn Sie das andere Konto vorher kündigen, so besteht aber das Anrecht auf ein Basiskonto.
        Die Änderung der Kontoverbindung müssen Sie dem Insolvenzverwalter sofort mitteilen. Dieser wird dafür sorgen, dass die pfändbaren Beträge weiterhin abgeführt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    100. Matthias
      says:

      Hallo.
      Ich habe folgende Frage.
      Meine Lebensgefährtin ist in der Beratung zu Privatinsolvenz.
      Jetzt ist folgendes, bei der Bank A wurde ein Konto damals eröffnet, gleichzeitig auch ein Kredit. Kreditraten wurden lange Zeit gezahlt… In einem Jahr was vergangen ist, ist man leider in die Schulden gerutscht, so das man das bestehende Konto in ein p Konto umgewandelt hat.
      Auf diesem Konto geht jedoch kein geld mehr ein.
      Bei einer Bank b wurde ein normales Konto eröffnet wo jedoch leider auch geld drauf eingegangen ist. Dieses wurde jetzt gesperrt.
      Das alte Konto kann nicht gekündigt werden, weil die Pfändung noch besteht.
      Jetzt meine Frage kann ich das Konto bei bank A komplett kündigen trotz der offenen Pfändung, und dann ein bestehendes Konto bei der bank B in ein p Konto umwandeln lassen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich kann ein Konto trotz Pfändung gekündigt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    101. Janine M.
      says:

      Guten Abend

      Ich habe meine Bank gewechselt von der Postbank zur Sparkasse. Ich hatte vorher ein P konto und habe nun ein normales Girokonto wo ich schalten und walten kann wie ich möchte. Meine Insolvenz läuft bereits 3 Jahre bzw bin ich nun in der Wohlverhaltensphase. Nun meine Frage. Ich habe noch auf dem Postbank Konto Geld drauf. Bekomme ich das noch und behält die Bank sich das ein? Mein Konto ist bereits gekündigt. Bitte um Antwort. Danke.

      Mit freundlichen Grüßen Janine

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Möller,

        anhand Ihrer Angaben sehe ich keine Veranlassung, warum die Postbank den Betrag behalten dürfte. In der Wohlverhaltensphase dürfen Sie aus dem unpfändbaren Einkommen oder aus sonstigen Zuwendungen wieder Ersparnisse bilden. Daher sind die Beträge meines Erachtens nicht pfändbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    102. Richter
      says:

      Bin bei Deutschen Bank hab da ein P Konto und Brauch ein Konto wo ich nur Gläubiger bezahle per Ueberweisung

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wir empfehlen einen solchen Kontowechsel nur unmittelbar vor der Insolvenz. Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert, eine Zwangsvollstreckung auf diese Art zu vereiteln, denn dies könnte gemäß § 288 StGB strafbar sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    103. Veysel A.
      says:

      Ich habe eine Frage. Ich besitze ein Konto bei einer Bank. Jedoch wird mir wegen des p Kontos immer Geld gesperrt. Nun wollte ich bei einer anderen Bank ein zweites Konto öffnen wo auch mein Lohn kommt. Habe aber angst das meine gläubiger das zweite konto erfahren. Nach 1 Monat werde ich das neue Konto auch auf p konto wechseln. Brauche mein geld halt für diesen monat komplett. Ist das möglich? Können Gläubiger sofort das zweite konto Pfänden??
      Mit freundlichen grüßen
      Arslan Veysel

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in diesem Fall droht eine Strafbarkeit wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung gemäß § 288 StGB, daher können wir dieses Vorgehen nur empfehlen, wenn die Eröffnung einer Privatinsolvenz kurz bevor steht.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    104. Anonym
      says:

      Guter Beitrag, aber ich bin mir dennoch unsicher.
      Muss man jetzt nur das Konto wechseln oder ein neues Konto eröffnen sprich beim Wechseln existiert dann ja nur noch ein Konto und bei der Neueröffnung dann zwei. Vielen Dank für Ihre baldige Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        gemeint ist die Eröffnung eines neuen Kontos. Das alte Konto lässt man “vor die Wand fahren”.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    105. Tamam E.
      says:

      Vielen dank für die tollen Tipps. So weiss ich jetzt, wie ich das mit dem Wechsel des Kontos machen werde.

    106. Rätz
      says:

      Guten Tag,ich wollte nach meiner Privatinsolvenz ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen leider bekam ich kein Konto da ich ja noch in der schufa stehe und die mir deshalb kein Dispo einrichten können. meine Frage ist es rechtens mich abzuweisen oder wie komme ich an andere Girokonten ran die für mich auch Preisgünstiger sind.
      Danke R. Rätz

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Rätz,

        in vielen Fällen können Sie sich zumindest ein Konto auf Guthabenbasis, also ohne Dispo-Kredit, einrichten lassen. Fragen Sie hierfür am besten nach dem Basis-Konto oder Jedermann-Konto.
        Allerdings darf die Bank Sie abweisen, wenn Sie bereits ein Konto bei einer anderen Bank besitzen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    107. Jay
      says:

      Der Tipp ist sehr hilfreich, jedoch ist meine Sorge, das auf das neue Konto zugegriffen werden kann und somit mein gesamtes Einkommen weg ist.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ich darf mich für Ihren Beitrag bedanken. Tatsächlich wären Sie nach der Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto weitestgehend geschützt. Im Übrigen brauchen die Gläubiger Zeit, um Kenntnis von Ihrem neuen Konto zu erlangen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    108. Tanja
      says:

      Sollte das neue Konto was eröffnet wird, auch direkt als P schutz konto geführt werden oder als ganz normales konto?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        das neue Konto kann auch erst bei Vorliegen einer Pfändung in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Ich empfehle Ihnen diesen Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/fragen-und-antworten-zum-p-konto/

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    109. Christian
      says:

      Dieser Tipp war sehr hilfreich und hat mir sehr geholfen, bis die außergewöhnliche Einigung abgelehnt und das Insolvenz Verfahren eröffnet wurde war nichts gepfändet und somit sicher

      • Anka47
        says:

        wo gibt es diese konten denn? die meisten Banken lehnen ab, wenn ein P-Konto vorhanden ist.

    Trackbacks & Pingbacks

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei