Antragsberechtigung

  • Bild Restschuldbefreiung

In England besteht keine Unterscheidung zwischen Regelinsolvenz und Privatinsolvenz. Deshalb sind sowohl

  • Privatpersonen / Verbraucher als auch
  • Unternehmer und Selbstständige

antragsberechtigt. Für Sie spielt es deshalb keine Rolle, ob Sie beispielsweis ein Arbeitnehmer sind oder eine eigene Unternehmung haben.Neben Ihnen als Schuldner sind noch andere Personen berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies sind die Gläubiger einzeln oder gemeinsam, der Supervisor eines Individual Voluntary Arrangements (Außergerichtliche Einigung) und jede Person, die hierdurch gebunden ist.Ein einzelner Gläubiger ist nur dann antragsberechtigt, wenn seine Forderung mindestens das „bankruptcy level”, aktuell 750 £, erreicht. Gläubiger, deren jeweilige Forderungen diese Schwelle nur in der Summe erreichen, können den Antrag gemeinsam stellen. Die Schuld muss weiterhin der Höhe nach feststehen und entweder fällig sein oder zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt mit Sicherheit fällig werden. Dinglich gesicherten Gläubigern (z.B. durch Grundschuld oder Hypothek) steht kein Antragsrecht zu, es sei denn, der Gläubiger verzichtet auf seine Sicherheit.

Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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