Fahren trotz Fahrverbot

Der Deutsche liebt bekanntermaßen sein Auto, fährt gerne schnell und hat Spaß am Fahren. Auf das Auto bzw. das Autofahren verzichten? Für viele Fahrzeugbesitzer undenkbar – und dennoch manchmal erforderlich und unvermeidbar. Beispielsweise bei einem Fahrverbot, als Strafmaßnahme verhängt von der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht infolge eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr. In diesem Fall muss der Betroffene seinen Führerschein vorübergehend abgeben und darf für den entsprechenden Zeitraum nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Stützlast

Auch wenn Autofahren meistens Spaß macht und viele Kfz-Fahrer einerseits gerne, andererseits sicher fahren, schwingt doch immer auch Anspannung mit. Denn im Straßenverkehr gibt es unzählige Risikofaktoren, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können. Entsprechend verlangt die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug den Fahrern einiges ab: Sorgfalt, Aufmerksamkeit, Konzentration und Rücksichtnahme sind unerlässlich. Umso mehr, je größer und schwerer das Fahrzeug oder das Fahrzeuggespann ist.

Fahrtkostenerstattung

Ein eigenes Auto ist bekanntermaßen ein Luxus und strapaziert den Geldbeutel. Dabei wird es für den Fahrzeugbesitzer umso teurer, je häufiger er fährt. Sprit, Reparaturen und Verschleiß des Kfz etc. – jede Fahrt kostet. Da fällt es mitunter zusätzlich ins Gewicht, wenn der Fahrzeugbesitzer bzw. Arbeitnehmer mit seinem Kfz nicht nur privat zu “Vergnügungsfahrten” unterwegs ist, sondern sein Auto auch beruflich nutzen muss, da der Vorgesetzte eine Dienstfahrt anordnet.

Überstunden

Es gibt diese Tage, da vergeht die Arbeitszeit wie im Flug, man ist in dem, wie es so schön heißt, “Flow” und äußerst produktiv – ehe man sich versieht ist der Arbeitstag vorbei und am Ende hat man gar noch länger gearbeitet, da an diesem Tag alles so leicht von der Hand ging. Häufig arbeiten Beschäftigte von sich aus auch länger, da viel Arbeit anfällt und diese erledigt werden muss bzw. der Arbeitnehmer diese endlich erledigt haben möchte. Und dann gibt es noch den absoluten “Spezialfall”: am Ende eines langen, zähen Arbeitstages hat der Chef noch ein Anliegen und trägt seinem Mitarbeiter noch eine Aufgabe auf, die sofort zu erledigen ist.