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Unsere Kanzlei erzielt Erfolg gegen BMW Bank

14. August 2019/6 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
  • Widerruf BMW-Kredit
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    Fehlerhafte Verträge: Widerruf Autokredit bei der BMW Bank erfolgreich

    Immer mehr Verbraucher profitieren von der wohl größten juristischen Sensation der letzten Jahre, dem Widerruf des Autokredits. In einem weiteren aufsehenerregenden Erfolg vor Gericht konnte nun der BMW Bank eine herbe Niederlage beigebracht werden.
    Der Kunde ist seinen Mini Cooper nach einem Urteil des Ravensburger Landgerichts (Aktenzeichen 2 O 115/19) rund drei Jahre lang kostenlos gefahren. Für die rund 50.000 Kilometer, die er mit dem Wagen seit August 2016 zurückgelegt hatte, muss er nämlich keine Nutzungsentschädigung zahlen.
    Die gezahlten Beträge in Höhe von 20.626,56 Euro erhält er komplett wieder zurück. Die restlichen Raten muss er nicht mehr zahlen. “Diese Rechtsfolge mag zwar gegenüber der BMW-Bank hart erscheinen, doch sie ist vom Gesetzgeber so gewollt”, erklärt Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei.


    Inhalt dieser Seite:

    • Fehlerhafte Verträge: Widerruf Autokredit bei einer BMW Bank erfolgreich
    • So lief der Prozess am LG Ravensburg
    • Erfolgsaussichten jetzt noch besser
    • Widerruf Autokredit schon in den vergangenen Jahren erfolgreich
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    So lief der Prozess am LG Ravensburg

    Der Kunde hatte erfahren, dass Fehler in den Kreditverträgen fast aller Banken zum Widerruf des Autokredits oder Leasingvertrags berechtigen, selbst wenn der Vertrag bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen wurde. Und so war es auch in diesem Fall bei der BMW Bank. Aufgrund missverständlicher und falscher Angaben im Autokreditvertrag war es dem Kunden möglich, den Vertrag zu widerrufen. Das hat zur Folge, dass alle gezahlten Raten wieder zurückerstattet werden müssen.
    Bei anderen Urteilen sahen die Richter teilweise noch einen Anspruch der Bank auf eine sogenannte Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Die Ravensburger Richter jedoch folgten der verbraucherfreundlichen Auslegung des Gesetzes, wonach der Bank für die gefahrenen Kilometer und den Wertverlust des gebrauchten Autos kein Ersatzbetrag zusteht.

    Erfolgsaussichten jetzt noch besser

    Das Urteil verbessert noch einmal die Erfolgsaussichten der BMW-Kunden, die den Widerrufsjoker ziehen und den attraktiven finanziellen Vorteil erhalten möchten. Zudem ist der Fehler, der im aktuellen Fall ausschlaggebend für die Widerrufsmöglichkeit war, auch in Verträgen vieler anderer Banken enthalten. “Dieses Urteil ist ein weiterer Mosaikstein in der aktuellen, verbraucherfreundlichen Rechtsprechung und kann allen Autobesitzern helfen, die ihr Fahrzeug per Kredit finanziert haben”, so Ruvinskij.

    Anwaltskosten fallen beim Vorgehen zum Widerruf nicht an, da eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

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    René Brustmann
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    Ludger Knuth
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    Jan Glitsch
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    Widerruf Autokredit schon in den vergangenen Jahren erfolgreich

    Bild von einem BMW Autoreifen

    Immer mehr Verbraucher profitieren von der wohl größten juristischen Sensation der letzten Jahre, dem Widerruf des Autokredits.

    Schon in den vergangenen Jahren haben viele Kunden unterschiedlichster Banken wie etwa der Volkswagen-Bank und der Mercedes-Benz Bank den Widerruf ihrer Autokredite erfolgreich durchgesetzt. Die Banken haben die wortgleichen Formulierungen in ihren millionenfach genutzten Standardverträgen verwendet. Somit ist es nur folgerichtig, dass nun auch die BMW Bank die ersten Urteile gegen sich hinnehmen muss.

    Der Widerruf Autokredit ist für alle Autobesitzer interessant, die das Fahrzeug per Kredit finanziert haben. Insbesondere können aber Dieselkäufer profitieren, die aufgrund des Abgasskandals und des daraus resultierenden Wertverlustes sowie der Fahrverbote in Innenstädten ihren Diesel nun loswerden möchten.


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    Skandal im E-Sport-Bereich: Hat EA Sports Millionen FIFA-Spieler betrogen?

    4. Juni 2019/30 Kommentare/in Allgemein /von Dr. V. Ghendler
    • Auszug aus dem BGB
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      Spielehersteller steht unter Manipulationsverdacht

      Zocken auf Computern und Konsolen ist weit verbreitet. Seit einiger Zeit auch über das Internet, wodurch die Spieler miteinander oder gegeneinander auf der ganzen Welt zocken können. Eine der größten Spielehersteller ist Electronic Arts (EA), der insbesondere für das Fußballspiel FIFA bekannt ist. Nun könnte es für das Unternehmen ungemütlich werden. Denn ein von EA angemeldetes Patent soll offenbaren, dass sich EA einen Algorithmus entwickelt und eingesetzt hat, durch den der Ausgang virtueller Spiele beeinflusst werden kann. Schwächere und länger inaktive Spieler werden durch diesen Algorithmus bevorzugt. Damit sie nicht die Lust am Spielen verlieren und weiterhin dafür Geld ausgeben, wird das Spiel manipuliert.


      Inhalt dieser Seite:

      • Spielerhersteller steht unter Manipulationsverdacht
      • Kaufverhalten beeinflusst das Glück der Lootbxen
      • Anfechtung des Geschäftes in Lootboxen in Fifa
      • Problematik von Lootboxen
      • Ihre Fragen und unsere Antworten


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      Kaufverhalten beeinflusst das Glück bei Lootboxen

      Diese Manipulation passiert u. a. beim Kauf von sogenannten Lootboxen, die die FIFA-Spieler für reales Geld erwerben können. Bei diesen Lootboxen handelt es sich um virtuelle Kartenpakete, ähnlich wie für die “Panini”-Stickeralben. In diesen Paketen können sich Topfußballspieler wie Lionel Messi oder Cristiano Ronaldo “befinden”, oder auch quasi wertlose Durchschnittskicker. So kann der FIFA-Spieler durch echtes Geld seine virtuelle Mannschaft verstärken. Durch den Algorithmus sollen Zocker, die lange inaktiv waren, bessere Chancen auf gute Spieler in den Lootboxen haben. Dies soll sie animieren, wieder die Konsole anzuwerfen, FIFA zu spielen und letztendlich immer mehr Geld für die Kartenpakete auszugeben.

      Andersherum erhalten FIFA-Fans, die erst vor Kurzem viel Geld für die Stickerpacks ausgegeben haben, viel seltener einen guten Spieler. So werden auch sie animiert, es immer wieder zu versuchen und neue Packs zu kaufen. Die “Pechsträhne” wird künstlich verlängert.

      Eine weitere Manipulation erfolgt im laufenden Spiel. Ist ein Spiel zu einseitig, greift der Algorithmus ein und veranlasst, dass die virtuellen Fußballspieler im Computer oder in der Konsole plötzlich schlechter oder besser spielen.

      Anfechtung des Geschäftes mit Lootboxen in FIFA

      Nach Ansicht unserer Rechtsanwälte können FIFA-Spieler, die ingame beispielsweise für Lootboxen Geld ausgegeben haben, dieses Geld zurückfordern. Denn es handelt sich um ein anfechtbares Rechtsgeschäft. Der Grund für die Anfechtung ist eine arglistige Täuschung durch EA Sports. Gemäß § 123 BGB sind Verträge, die so zustande gekommen sind, anfechtbar. Dann können sie komplett rückgängig gemacht werden. Ein Spieler, der die ingame-Käufe anfechtet, kann also womöglich das für Lootboxen ausgegebene Geld komplett zurückerhalten.

      Problematik von Lootboxen

      Wenn Videospiele-Hersteller solche Finanzierungsmodelle wie Lootboxen in ihren Games einsetzen, so bewegen sie sich in einer rechtlichen Grauzone. Denn die Grenzen zum Glücksspiel verschwimmen hier schnell. Gemäß § 762 BGB sind Verträge, die ein Glücksspiel oder eine Wette zum Inhalt haben, ungültig. Man kann also über eine Wette keinen rechtskräftigen Vertrag abschließen. Allein aus diesem Grund könnten also alle ingame-Käufe von Lootboxen ungültig sein, die Spieler könnten das ausgegebene Geld zurückfordern. Wie andere Glücksspiele auch, können Lootboxen zudem ein Suchtverhalten hervorrufen und abhängig machen.

      In Belgien und in den Niederlanden beispielsweise gelten die Lootboxen in FIFA 18 bereits als illegales Glücksspiel. Electronic Arts will sich dieser Entscheidung aber nicht beugen, sodass der Fall vor Gericht landen könnte. Ein Urteil hätte Signalwirkung. In Deutschland stehen die Lootboxen grundsätzlich nicht auf dem Prüfstand, allerdings soll das Jugendschutzgesetz (JuSchG) angepasst werden. Dies hätte zur Folge, dass Lootboxen nicht mehr für minderjährige Spieler zugänglich sind.



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      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2019-06-04 18:25:292019-09-11 09:38:34Skandal im E-Sport-Bereich: Hat EA Sports Millionen FIFA-Spieler betrogen?

      Gründe für Schulden – Die Unterschiede zwischen Jung und Alt

      4. Juni 2019/2 Kommentare/in Insolvenzrecht /von Dr. V. Ghendler
      • Gesetzbuch aufgeschlagen im Insolvenzrecht

      Handyschulden für junge Leute oft problematisch

      Schulden können Menschen jeder Altersgruppe treffen. Dabei sind die Schulden selbst und auch die Gründe so unterschiedlich wie jeder Mensch. Zwar sind Überschuldungsursachen oft recht ähnlich, die Gewichtung liegt aber häufig anders. Es zeigen sich sowohl bei der Art der Schulden als auch bei den Gründen unterschiedliche Tendenzen. Das zeigt auch eine Statistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zur Überschuldungssituation in Deutschland im Jahr 2018.


      Inhalt dieser Seite:

      • Handyschulden oft problematisch
      • Unterschiede der Schulden
      • Hinweise Schuldnerstatistik
      • Ihre Fragen und unsere Antworten


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      Unterschiede in der Art der Schulden

      Zu den typischen Gläubigern aller Schuldner gehören

      • Kreditinstitute
      • Versandhandel
      • öffentliche Gläubiger (z. B. Finanzamt)
      • Energieunternehmen
      • Telekommunikationsunternehmen
      • Vermieter

      und in der Folge oft auch Inkassobüros.

      Nach Angaben von Destatis zeigten sich in der Verteilung jedoch einige Unterschiede zwischen der jungen und der älteren Generation. So hatten die jungen Menschen im Jahr 2018 vor allem bei Telekommunikationsunternehmen Schulden, während ältere Menschen Schulden bei Kreditinstituten haben.

      Die Verteilung der einzelnen Schuldenarten der im Jahr 2018 durch Schuldenberatungsstellen betreuten Personen sieht wie folgt aus:

      Grund Schuldner unter 25 Jahren Schuldner über 65 Jahren
      Arbeitslosigkeit 19,1 % 8,6 %
      Trennung/Scheidung, Tod des Partners 4,1 % 14,4 %
      Erkrankung, Unfall, Sucht 10,9 % 15,3 %
      unwirtschaftliche Haushaltsführung 26,8 % 8,4 %
      gescheiterte Selbständigkeit 1,6 % 12,9 %
      langfristig niedriges Einkommen 11,7 % 11,7 %


      Hinweise zur Schuldnerstatistik

      Die Ergebnisse der Statistik zur Überschuldungssituation im Jahr 2018 beruhen auf den Angaben von 559 Schuldnerberatungsstellen aus Deutschland, welche mit dem Einverständnis der Schuldner anonymisierte Daten von etwa 136.000 Personen zur Verfügung gestellt haben.

      Erschreckend war im Zusammenhang mit den Auslösern für die Entstehung von Schulden vor allem in der Altersgruppe unter 25 Jahren die geringe Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens von 777 Euro im Monat. Das Statistische Bundesamt folgerte daraus, dass junge Menschen mehr als zwei Monate für die Begleichung von Telekommunikationsschulden oder etwa ein Jahr zur Tilgung aller Schulden benötigen würden, sofern alle Einnahmen ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet werden.

      Schulden zwischen Jung und Alt sehen sehr unterschiedlich aus und haben viele verschiedene Gründe.

      Doch auch das Durchschnittseinkommen der älteren Schuldner ist mit etwa 1.051 Euro vergleichsweise niedrig. Für die Tilgung von Kreditschulden brauchen Schuldner in diesem Fall durchschnittlich 22 Monate, bis zur kompletten Schuldenbefreiung vergehen im Schnitt drei Jahre.

      Unterschiede gibt es übrigens auch in der Höhe der Gesamtschulden. So liegt diese bei der jüngeren Generation bei durchschnittlich 8.849 Euro und bei der älteren Generation im Durchschnitt bei 43.740 Euro. Dieser recht große Unterschied lässt sich mit der längeren Wirtschaftsaktivität begründen, die mit einem höheren Lebensalter einhergeht. Schuldenfreiheit kann jedoch unabhängig von der Schuldenhöhe mit der Einleitung einer Privatinsolvenz erreicht werden.


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      Landgericht Heilbronn: Kunde der Santander Bank erhält alle Raten zurück

      16. Mai 2019/2 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
      • Bild Paragraph 495 Widerrufsrecht

      Kein Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer bei der Santander Bank

      Die Widerrufswelle rollt weiter, auch die Santander Consumer Bank ist längst davon erfasst. Das Landgericht Heilbronn (Aktenzeichen Bi 6 O 3/19) hat sich in die mittlerweile lange Reihe von Gerichten eingefügt, die den Autofahrern beim Widerruf ihrer Autokredite in vollem Umfang Recht geben. In dem von unserer Kanzlei erreichten Urteil erhält der Kunde alle seine auf den Autokredit geleisteten Beträge ohne Abzüge für gefahrene Kilometer zurück.

      Der Widerruf Autokredit bleibt damit die beste Möglichkeit, den Wertverlust von Gebrauchtwagen zu umgehen. Die Banken haben in ihren verwendeten Verträgen mehrere entscheidende Fehler gemacht und damit gegen die Vorschriften zum Verbraucherschutz verstoßen. Die strengen Vorgaben über die Informationspflichten besagen: Wenn der Kunde nicht ausreichend informiert wurde, darf er den Vertrag widerrufen – auch, wenn der Vertragsschluss bereits mehrere Jahre her ist.


      Inhalt dieser Seite:

      • Kein Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer bei Santander Bank
      • Welche Fehler hat die Santander Bank gemacht?
      • Wie kann ein Kunde erfahren, ob auch sein Vertrag widerrufen werden kann?
      • Ihre Fragen und unsere Antworten


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      Welche Fehler habt die Santander Bank gemacht?

      Im aktuellen Urteil gegen die Santander Bank vor dem Landgericht Heilbronn (Aktenzeichen Bi 6 O 3/19) bestand der Fehler darin, dass die Bank im Kleingedruckten nicht transparent und deutlich genug auf die Kündigungsrechte des Kunden hingewiesen hatte. Insbesondere wird der Darlehensnehmer nicht explizit auf sein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB hingewiesen. Unsere Kanzlei hat diesen Fehler erfolgreich gerügt.
      Außerdem stand in dem Vertrag, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn der Kunde die geschuldeten Zinsen nicht binnen zwei Wochen zurückzahlt. Dies ist inkorrekt, denn es gilt nicht für alle Kündigungsarten, insbesondere nicht für eine Kündigung aus wichtigem Grund.

      Außerdem enthalten Verträge der Santander Consumer Bank regelmäßig weitere Fehler, unter anderem:

      1. Keine Angabe der Berechnungsmethode zur Vorfälligkeitsentschädigung
      2. Irreführende und fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
      3. Hinweis auf den Anspruch auf Tilgungsplan für den Kunden nicht klar und verständlich

      Aus diesem Grund kann der Kunde sein Widerrufsrecht noch ausüben, obwohl es eigentlich nur 14 Tage beträgt. Aufgrund der Fehler im Vertrag beginnt diese Frist nie zu laufen.

      Bild von einem schwarzen Pkw

      Ein Widerruf, der vor Ablauf der Frist erklärt wird, hat zur Folge, dass der gesamte Vertrag rückabgewickelt wird.

      Ein Widerruf, der vor Ablauf der Frist erklärt wird, hat zur Folge, dass der gesamte Vertrag rückabgewickelt wird. Damit ist der Kunde so zu stellen, wie er vor Abschluss des Vertrages stand. Das heißt: Alle Raten und die Anzahlung, die bis dahin an die Bank gezahlt wurden, erhält er zurück. Das Auto, das er bis dahin gefahren ist, gibt er dafür zurück an die Bank. Dass an dem Auto bis dahin ein Wertverlust entstanden ist, geht zulasten der Bank. Der Kunde ist das Auto also jahrelang kostenlos gefahren.

      Wer sein Auto auch trotz Widerruf behalten möchte, kann auch dies erreichen, beispielsweise indem man sich außergerichtlich mit der Bank einigt.

      Wie kann ein Kunde erfahren, ob auch sein Vertrag widerrufen werden kann?

      Die spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei werfen einen Blick auf Ihre Vertragsunterlagen. Nach einer kurzen, vollkommen kostenlosen Prüfung können wir beurteilen, ob das Widerrufsrecht für Sie in Betracht kommt.
      Nutzen Sie für die kostenlose Prüfung einfach unsere Upload-Funktion oder senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de 


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      Urteil zum Widerruf Autokredit – Mandant wird Mercedes verlustfrei los

      22. Februar 2019/0 Kommentare/in Autokredit /von Dr. V. Ghendler
      • Bild von einem schwarzen Mercedes von vorne
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        Er ist einer der zwei Königswege im Abgasskandal: Der Widerruf des Autokredits. Der finanzielle Vorteil ist deutlich höher als bei einem Verkauf des Wagens. Wer seinen finanzierten Wagen loswerden möchte – aus welchem Grund auch immer – sollte den Widerruf auf dem Schirm haben. Der Wagen wird abgegeben. Nahezu alle Zahlungen werden zurückerstattet. Bislang lag die Betonung auf “nahezu”. Denn meist gab es einen kleinen Wermutstropfen: Die Nutzungsentschädigung. Viele Gerichte urteilten, dass der Kunde seinen Wagen zwar abgeben darf, für dessen Verschleiß aber eine Pauschale entrichten muss. Nun könnte es eine Kehrtwende in der Rechtsprechung geben. Unserer Kanzlei ist es gelungen, vor dem LG Berlin ein Urteil mit Signalwirkung zu erstreiten. Am 29.01.2019 entschied die vierte Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Az.: 4 O 20/18) in einem von uns betreuten Verfahren. Mit einem sehr positiven Ergebnis: Nicht nur ist der Vertrag rückabzuwickeln. Auch die Nutzungsentschädigung entfällt. Unser Mandant hat seinen Mercedes damit wohl über Jahre hinweg kostenlos gefahren.

        Dem Sensationsurteil des Berliner Landgerichts liegt folgender Fall zugrunde: Im Februar 2016 kaufte unser Mandant einen Mercedes B 180 CDI. Er leistete eine Anzahlung in Höhe von 5.000 €. Den restlichen Kaufpreis finanzierte er über einen Autokredit der Mercedes Bank. In den Folgemonaten leistete er -wie vereinbart – regelmäßige Darlehensraten an die Bank. Wegen fehlender Pflichtangaben erklärte er dann im August 2017 den Widerruf des Kredits. Sein Ziel: er wollte den Wagen zurückgeben, die bezahlten Raten und seine Anzahlung zurückbekommen. Doch die Mercedes Bank stellte sich quer. Alles sei korrekt verlaufen, die Widerrufsfrist sei wie gewöhnlich innerhalb von 14 Tagen abgelaufen. Nachdem eine außergerichtliche Einigung scheiterte, mussten sich die Berliner Zivilrichter mit dem Fall auseinandersetzen.


        Inhalt dieser Seite:

        • LG Berlin erklärt sich zu Widerruf und Nutzungsentschädigung
        • Autokredit auch 1,5 Jahre später widerrufbar
        • Widerklage unbegründet
        • Trendwechsel in der Rechtsprechung
        • Die Folgen eines Widerrufs mit und ohne Nutzungsentschädigung
        • LG Hamburg spricht sich ebenfalls gegen Nutzungsentschaedigung aus
        • Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung
        • Ihre Fragen und unsere Antworten


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        LG Berlin erklärt sich zu Widerruf und Nutzungsentschädigung

        Das Verfahren hinsichtlich der Rückzahlung der geleisteten Raten, sowie der Anzahlung, der Feststellung des Annahmeverzugs und der Herausgabe von Sicherheiten wurde abgetrennt und an das LG Stuttgart verwiesen. Die Richter in Berlin entschieden dementsprechend nur über die Frage des Widerrufs und einer etwaigen Nutzungsentschädigung. Die Rückgabe des Fahrzeugs und die anderen Fragen werden abschließend im abgetrennten Verfahren in Stuttgart entschieden. Auf das Urteil der Stuttgarter Richter wird das Urteil des LG Berlins jedoch erhebliche Auswirkungen haben. Der Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten steht und fällt schließlich mit der Widerrufbarkeit des Kreditvertrags.

        Autokredit auch 1,5 Jahre später widerrufbar

        silberner Sportwagen

        Ein Autokreditwiderruf bietet sich immer dann an, wenn Sie Ihren Wagen loswerden wollen.

        Die Entscheidung der vierten Zivilkammer ist für unsere Kanzlei zwar unerwartet, aber völlig berechtigt. Schon lange vertreten wir den Standpunkt, dass eine Nutzungsentschädigung bei der Rückabwicklung über den Widerruf nicht zu zahlen ist. Bislang fehlt es an einer höchstrichterlichen Bestätigung dieser Rechtsauffassung, weswegen wir unsere Mandanten immer auf die Möglichkeit einer Nutzungsentschädigung hinweisen. Die Berliner Richter stellten zunächst fest, dass ein Widerrufsrecht unseres Mandanten bestand. Sein Widerruf sei auch eineinhalb Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags noch möglich gewesen, weil die Pflichtangaben unvollständig gewesen seien. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginne aber erst, wenn diese vollständig erteilt wurden, § 356b Abs. 2 und 3 BGB. Dieser gravierende Fehler der Mercedes Bank bietet dem Kunden nun die Chance, das gesamte Geschäft durch den Widerruf rückabzuwickeln. So weit, so gewohnt. Die Argumentation der Richter findet sich in vielen Urteilen zur Widerrufbarkeit eines Autokredits und ist dementsprechend wenig überraschend. Ein besonderes Augenmerk ist jedoch auf die Entscheidung zur Hilfswiderklage zu legen.

        Widerklage unbegründet – keine Nutzungsentschädigung für Mercedes Bank

        Die Mercedes Bank hatte diese erhoben, für den Fall, dass die Richter von einem erfolgreichen Widerruf ausgehen. Sie wollte in einem solchen Fall zumindest eine Nutzungsentschädigung von unserem Mandanten. Dieser hatte den Mercedes schließlich über ein Jahr gefahren und entsprechend abgenutzt. Grundsätzlich dient die Nutzungsentschädigung dem Ausgleich eines Wertverlusts und lässt sich mit einer Formel anhand der Kilometerzahl berechnen. Am 29.01.2019 aber musste der Taschenrechner nicht genutzt werden.
        Die Entscheidung begründete das Landgericht mit der nicht ordnungsgemäß erfolgten Widerrufsbelehrung. Hier finde § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB Anwendung. Die Wertersatzpflicht des Verbrauchers hänge also maßgeblich davon ab, ob er über sein Widerrufsrecht informiert worden sei. Eine fehlerhafte Belehrung stehe einer fehlenden Belehrung gleich. Hier verwies die Kammer auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.04.2008 (C-412/06, Rn. 35). Es käme auch nicht auf die Schwere des Belehrungsfehlers an. Entscheidend sei lediglich, ob der Fehler objektiv geeignet sei, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Das Landgericht Berlin ist der Auffassung, es sei der Wille des Gesetzgebers, dass der Darlehensnehmer und Kunde den vollständigen Kaufpreis erstattet bekomme.

        Trendwechsel in der Rechtsprechung – Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung?

        Die Auffassung der vierten Zivilkammer des Landgerichts Berlin teilt unsere Kanzlei schon länger. Wir sind der Ansicht, dass der Gesetzgeber einer ordnungsgemäßen Belehrung des Verbrauchers einen derart hohen Stellenwert beimisst, dass eine Nutzungsentschädigung in dieser Konstellation nicht gewollt ist. Der Wortlaut des Gesetzes, sowie die strenge Regelung der Aufklärungspflichten lässt unserer rechtlichen Einschätzung nach keine andere Auslegung zu. Das neuerliche Urteil ist ein besonderer Erfolg für unsere Kanzlei. Wir gehen davon aus, dass sich nun auch weitere Gerichte intensiver mit der Frage der Nutzungsentschädigung beim Autokreditwiderruf auseinandersetzen werden. Für die Rechtssicherheit unserer Mandanten wäre ein höchstrichterliches Urteil wünschenswert. Schließlich kann die Nutzungsentschädigung bei langer Nutzung des Wagens durchaus ins Gewicht fallen.


        Die Folgen eines Widerrufs mit und ohne Nutzungsentschädigung

        Ein Autokreditwiderruf bietet sich immer dann an, wenn Sie Ihren Wagen loswerden wollen. Sie planen eine Neuanschaffung, die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind aber zu niedrig? Sie brauchen das Geld für eine andere Investition, wollen aber keinen Verlust machen? Oder Sie möchten Ihren Diesel aufgrund des Abgasskandals loswerden und finden keinen Käufer? In all diesen Fällen kann der Widerrufsjoker Abhilfe schaffen. Eine Prüfung Ihres Kreditvertrags zeigt schnell, ob auch Sie widerrufen können. Trotz ihrer Expertise machen die Banken in einem Großteil ihrer Verträge gravierende Fehler. Und diese Fehler sorgen dafür, dass Sie nicht ausreichend über Ihre Rechte informiert sind. Für solche Konstellationen hält Ihnen der Gesetzgeber das Hintertürchen des Widerrufs auch weiterhin offen. Damit will er das Ungleichgewicht zwischen Ihnen und der Bank ausgleichen. Ein Widerruf hat die vollständige Rückabwicklung von Kreditvertrag und Kaufvertrag zur Folge. Die beiden Geschäfte sind nämlich miteinander verbunden. Im Ergebnis heißt das: Alles auf Anfang. Sie bekommen Ihre Anzahlung und Ihre Raten zurück. Weitere offene Raten müssen Sie nicht mehr begleichen. Dafür geben Sie dann den Wagen wieder ab. Geht das Gericht von einer Nutzungsentschädigung aus, werden die gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Als Faustformel gilt:

        Je weniger Sie gefahren sind, desto geringer ist die Nutzungsentschädigung. Je geringer die Nutzungsentschädigung, desto höher ist Ihr finanzieller Mehrwert beim Widerruf.

        LG Hamburg spricht sich ebenfalls gegen Nutzungsentschädigung aus

        Mit der jüngsten Rechtsprechung könnte diese Faustformel nun hinfällig sein. Schließlich ist das von uns erstrittene Urteil gegen die Mercedes Bank nicht das erste seiner Art. Bereits im August 2018 urteilte das Landgericht Hamburg zu Gunsten der Verbraucher (Az.: 330 O 145/18). Für Sie als Kunden bedeutet das eine verbesserte Verhandlungsposition. Bereits mehrere Gerichte haben sich der Auffassung angeschlossen, dass eine Nutzungsentschädigung bei jüngeren Kreditverträgen (nach dem 13.06.2014) nicht vorgesehen ist. Wird Ihnen keine Nutzungsentschädigung berechnet, können Sie Ihren Wagen abgeben, ohne dass Ihnen ein pauschaler Betrag abgezogen wird. Sie haben diesen dann kostenfrei genutzt. Mit der Rückzahlungssumme können Sie eine Neuanschaffung problemlos finanzieren.

        Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung – kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten

        BIld vom Brandenburgertor in Berlin

        Die Auffassung der vierten Zivilkammer des Landgerichts Berlin teilt unsere Kanzlei schon länger.

        Unsere Kanzlei hat schon in der Vergangenheit viele Mandanten im Bereich des Widerrufsrechts betreut. Während der Schwerpunkt vor wenigen Jahren noch auf dem Widerruf von Immobilienkrediten lag, befassen wir uns seit einiger Zeit intensiv mit dem Widerruf von Autokrediten. Gerade vor dem Hintergrund des Abgasskandals hat diese Möglichkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Wir betreuen eine Vielzahl an Mandanten, die ihren Diesel mithilfe des Autokreditwiderrufs loswerden wollen. Dementsprechend verfügen unsere Mitarbeiter über einen großen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet des Widerrufsrechts und können Ihren individuellen Fall innerhalb von kürzester Zeit prüfen. Hierzu bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Im Rahmen dieser wird Ihr Kreditvertrag innerhalb weniger Werktage auf Belehrungsfehler und fehlende Pflichtangaben überprüft. Teil der kostenlosen Erstberatung ist auch das anschließende Telefonat mit Ihnen, im Rahmen dessen unsere Mitarbeiter Ihnen ausführlich Ihre Rechte und Optionen erklären. Dabei kann auf individuelle Wünsche und Fragen Rücksicht genommen werden. Sind Sie beispielsweise vom Abgasskandal betroffen, werden Sie dahingehend beraten, ob eine Rückabwicklung durch den Widerruf oder über eine Schadensersatzforderung mehr lohnt. Wollen Sie Ihren Wagen eigentlich behalten und erhoffen sich nur eine Verbesserung der Kreditkonditionen, so beraten wir Sie, wie Sie dieses Ziel erreichen können. Eine weitere Frage, die im Rahmen der kostenlosen Erstberatung geklärt wird, ist die der Finanzierung. Gerne schlagen wir Ihnen Rechtsschutzversicherungen vor, die Sie bei einem Vorgehen unterstützen oder prüfen, ob Ihre bereits bestehende Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilen muss. In jedem Fall sollten Sie Ihren Kreditvertrag nicht ungeprüft lassen. Gerade in Hinblick auf sinkende Gebrauchtwagenpreise und die Tendenz der Gerichte, eine Nutzungsentschädigung abzulehnen, kann es sich lohnen, das Kleingedruckte in Ihrem Kreditvertrag einmal genauer zu betrachten. Nutzen Sie die Chance auf eine verlustfreie Rückabwicklung.


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        Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2019-02-22 11:16:422019-11-13 12:34:20Urteil zum Widerruf Autokredit - Mandant wird Mercedes verlustfrei los

        Musterfeststellungsklage droht zu scheitern

        13. Februar 2019/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
        • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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          OLG Stuttgart zweifelt an Klagebefugnis

          Sie sollte die Innovation der Verbraucherrechte sein. Sie sollte das Ob und Wie der Anspruchsdurchsetzung in Deutschland revolutionieren und die Gerichte entlasten. Die Rede ist von der Musterfeststellungsklage. Nachdem sie zum 01.11. vergangenen Jahres eingeführt wurde, gingen schnell die ersten Verfahren los. Gerade im Abgasskandal ging es um bares Geld. Die Verjährungsfristen sollten sicher gewahrt werden. Tausende Geschädigte schlossen sich den unterschiedlichen Musterfeststellungsklagen an. Die erste steht nun wohl in Stuttgart vor dem Aus. Ist die Musterfestsstellungsklage wirklich der Königsweg im Abgasskandal?



          Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.


          Inhalt dieser Seite:

          • OLG Stuttgart zweifelt an Klagebefugnis
          • Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Bank
          • Die Musterfeststellungsklage als Königsweg? Eher nicht
          • Oft trotzdem individuelles Vorgehen nötig
          • Widerrufsjoker oder Schadensersatz?
          • Verjährung der Schadensersatzansprüche?
          • Kostenlose Erstberatung
          • Ihre Fragen und unsere Antworten


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          Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Bank

          Die jetzige Musterfeststellungsklage richtet sich zunächst einmal gar nicht gegen Mercedes selbst. Klagegegner ist vorliegend die Mercedes Bank. Zwar sind wohl viele der klagenden Kunden vom Abgasskandal betroffen, trotzdem ist der Angriffspunkt ein anderer: Der Finanzierungsvertrag. Sämtliche betroffene Fahrzeuge wurden nämlich über sogenannte Autokredite finanziert. Aufgrund von Fehlern in deren Widerrufsinformationen sollen diese Geschäfte nun rückgängig gemacht werden.

          Neu ist dieses System keineswegs. Schon bei finanzierten Immobilien hatte der Widerrufsjoker Hausbesitzern vor einigen Jahren geholfen. Viele konnten ihre Schrottimmobilie dadurch loswerden. Auch eine günstigere Finanzierung war möglich. Bei einer Autofinanzierung funktioniert es ähnlich. Wird ein Widerrufsrecht bejaht, so kann der Kunde den Wagen zurückgeben und erhält nahezu den vollen Kaufpreis ersetzt. Ein gutes Geschäft – gerade im Abgasskandal. Aber auch so kann sich der Widerruf in Hinblick auf einen niedrigen Restwert des Fahrzeugs rechnen.
          Bei der Mercedes Musterfeststellungsklage steht keineswegs der Widerrufsjoker selbst in Frage. Es wird wohl schon an einem früheren Punkt scheitern. Die Richter des Oberlandesgerichts in Stuttgart gaben schon zu einem frühen Zeitpunkt in der mündlichen Verhandlung zu erkennen, dass sie die Klagebefugnis anzweifeln. Die Anforderungen an eine Musterfeststellungsklage sind nämlich streng. Klagebefugt sind nur bestimmte Vereine, wie Focus detailliert berichtete. Der Gesetzgeber wollte eine Klageindustrie vermeiden. Es muss geklärt werden, ob der klagende Verein genug Mitglieder habe. Eine vorgelegte anonymisierte Liste reichte dem Gericht als Nachweis bislang nicht aus. Es müsse ausgeschlossen werden, dass die Rechtsanwälte eigene Interessen vertreten. So berichtet es auch die Rhein-Neckar-Zeitung.
          Der Musterfeststellungsklage hatten sich laut dem Bundesamt für Justiz rund 680 Fahrzeugbesitzer angeschlossen. Nach ersten Einschätzungen könnte nur knapp ein Viertel davon berechtigt sein. Angaben des Richters zufolge, sollen nicht nur einige Doppeleintragungen vorliegen. Auch fehle es oftmals am Nachweis, dass überhaupt ein Darlehensvertrag vorliege.

          Die Musterfeststellungsklage als Königsweg? Eher nicht

          Die Musterfeststellungsklage scheint also erste Anlaufschwierigkeiten zu haben – mindestens. Während der NDR noch am 01.02. titelte: „VW Diesel: Musterklage als Königsweg“, scheint sich aktuell das Gegenteil abzuzeichnen. Schließlich gibt es noch keine Erfahrungswerte. Ob ein Verbraucherverein im Einzelfall klagebefugt ist, wird sich erst vor Gericht herausstellen. Weitere Mankos und Kinderkrankheiten der Musterfeststellungsklage wird die Rechtsprechung in den nächsten Verfahren aufdecken. Verfahren, die dann schlimmstenfalls vor dem Aus stehen. Warum also wird die Musterfeststellungsklage von Verbrauchervertretern derart beworben?
          Das hängt mit dem System der Musterfeststellungsklage eng zusammen. Gerade im Abgasskandal war bemängelt worden, dass Verbraucher in den USA und Canada ohne erheblichen Aufwand zehntausende Euro Schadensersatz erhalten konnten, indem sie sich einer Sammelklage anschlossen. Hierzulande war ein solches Ergebnis nur durch ein eigenes Vorgehen möglich. Und das geht immer mit einem wirtschaftlichen Risiko einher. Die Musterfeststellungsklage ermöglicht die Bündelung von vielen Anspruchsinhabern mit ähnlichen Forderungen. Diese müssen sich der Klage innerhalb eines bestimmten Zeitfensters anschließen. Ihr Vorteil: Sie brauchen keine Rechtsschutzversicherung und tragen auch ansonsten kein Kostenrisiko.

          Musterfeststelllungsklage – oft trotzdem individuelles Vorgehen nötig

          Trotzdem besteht das Risiko, dass Sie auch im Erfolgsfall nicht mit einer Überweisung am Folgetag rechnen können. Im Gegenteil. Gerade bei der Musterfeststellungsklage wegen des Widerrufs wird sich in der Regel ein Individualvorgehen kaum vermeiden lassen. Warum also den Umweg über die Musterfeststellungsklage gehen? Schließlich geht es doch auch bei einem solchen Individualvorgehen nahezu kosten- und risikofrei.
          Dass ein gerichtliches Vorgehen nicht zwangsläufig mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist, wissen die wenigsten. Tatsächlich scheut ein beträchtlicher Teil der im Abgasskandal betroffenen Kunden aus ebendiesem Grund davor zurück, seine Rechte geltend zu machen. Dabei gibt es viele Rechtsschutzversicherungen, die die Kosten decken. Das Risiko eines Prozessverlustes fällt damit in die Sphäre der Versicherung. Eine Möglichkeit, die sich in der Regel auch dann noch bietet, wenn Sie bereits überlegen aktiv zu werden. Manche Versicherungen erklären auch dann ihre Deckungszusage, wenn Sie die Versicherung erst kurz zuvor abgeschlossen haben. Es gibt faktisch also keinen Vorteil mehr, den die Musterfeststellungsklage gegenüber einem individuellen Vorgehen hat. Warum also das Verlustrisiko erhöhen, indem man ein Rechtsinstrument nutzt, das noch in den Kinderschuhen steckt?


          Widerrufsjoker oder Schadensersatz? Musterfeststellungsklage oder alleine?

          Tatsächlich stehen aktuell gleich mehrere Musterfeststellungsklagen in den Startlöchern. Während sich die hier besprochene gegen die Mercedes Bank richtet und den Widerruf der Finanzierung zum Inhalt hat, gibt es auch welche, die auf den Schadensersatz im Abgasskandal – beispielsweise von VW – abzielen. Während der Widerrufsjoker unabhängig vom Abgasskandal auch für andere Fahrzeuge finanziert, ist der Weg über den Schadensersatz nur betroffenen Dieselhaltern vorbehalten. Sie haben einen manipulierten Diesel gekauft? Dann stehen Ihnen unter Umständen mehrere Auswahlmöglichkeiten offen. Wenn Sie diesen Diesel finanziert haben, können Sie zwischen einem Vorgehen mittels des Widerrufsjokers und einem Schadensersatzbegehren wählen. Die Rechtsfolgen sind nahezu identisch. Im Erfolgsfalle können Sie Ihren manipulierten Diesel zurückgeben und erhalten eine Rückzahlung. Verlangen Sie Schadensersatz, so ist diese in etwa so hoch wie Ihr Kaufpreis. Widerrufen Sie Ihren Autokredit, so erhalten Sie die Anzahlung und die bereits bezahlten Raten zurück. In beiden Fällen wird der Rückzahlungsbetrag verzinst. Einzig und allein bei der sogenannten Nutzungsentschädigung könnte es Unterschiede geben. Während die Nutzungsentschädigung beim Schadensersatz feststeht, ist sie beim Widerrufsjoker umstritten. Es gibt gute Gründe, anzunehmen, dass Sie für die gefahrenen Kilometer hier keine Pauschale entrichten müssen. Je nachdem, wie viel Sie mit Ihrem Diesel gefahren sind, kann sich das spürbar auf Ihre Rückzahlung auswirken. Noch fehlt es aber an einem höchstrichterlichen Urteil zu dieser Frage.

          Verjährung der Schadensersatzansprüche?

          Entgegen der in den Medien dargestellten Position ist es noch nicht zu spät, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aufgrund der landläufigen Meinung, Die Ansprüche der Geschädigten würden bis zum 31.12.2018 verjähren, kam zumindest Tempo in die Einführung der Musterfeststellungsklage. Unsere Kanzlei und viele andere Anwälte vertreten jedoch die Auffassung, dass bei der Berechnung der Verjährung auf den falschen Zeitpunkt abgestellt wurde. Deswegen ist es noch bis zum 31.12.2019 möglich, etwaige Schadensersatzansprüche einzuklagen.

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          Bild von einem Mercedes

          Dass ein gerichtliches Vorgehen nicht zwangsläufig mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist, wissen die wenigsten.

          Auch Sie scheuen davor zurück, Ihre Rechte gegen den Automobilgiganten oder die übermächtig erscheinende Herstellerbank durchzusetzen? Fürchten Sie hohe Kosten im Falle eines Unterliegens und wollen sich deswegen lieber der Musterfeststellungsklage anschließen? Oder haben Sie sich bereits auf die Liste eingetragen und sind unsicher, ob das Verfahren in Ihrem Sinne ausgehen wird? Lassen Sie sich kostenlos von unseren versierten Mitarbeitern beraten und stellen Sie so sicher, dass Sie auf dem richtigen Weg sind und Ihre Ansprüche nicht verjähren. Wir prüfen innerhalb weniger Werktage Ihren individuellen Fall und geben Ihnen sodann Rückmeldung. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über unterschiedliche Vorgehensweisen und deren Mehrwert. Gerne beantworten unsere erfahrenen Mitarbeiter Ihnen Finanzierungsfragen, prüfen Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag oder empfehlen Ihnen eine Rechtsschutzversicherung. Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des Widerrufsrechts besonders spezialisiert und konnte als erste Kanzlei hier einen Sieg gegen die Mercedes Bank verzeichnen. Dementsprechend greifen wir auf die Erfahrung aus erfolgreich geführten Verfahren zurück, um auch für Sie eine Rückabwicklung zu erreichen. Wir vertreten zahlreiche Mandanten im Bereich des Widerrufsrechts.
          Uns ist es ein besonderes Anliegen, im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung Transparenz zu zeigen, sodass Sie sich sicher sein können, dass auch ein individuelles Vorgehen für Sie ohne finanzielles Risiko bleibt. Nutzen Sie unser Angebot, sich kostenlos über Ihre Rechte im Abgasskandal zu informieren und beraten zu lassen. Ermöglichen Sie sich selbst, Ihre eigenen Rechte geltend zu machen, ohne abhängig von einem Verein zu sein, der möglicherweise die Anforderungen an eine Musterfeststellungsklage nicht erfüllt. Seien Sie sich sicher, dass ein Vorgehen im Erfolgsfall zu einer Zahlung an Sie führen wird und kein weiteres Vorgehen erforderlich ist.


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          https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2019-02-13 18:52:372019-11-11 10:46:53Musterfeststellungsklage droht zu scheitern

          Schuldneratlas 2018 – Immer mehr Deutsche sind überschuldet

          5. Dezember 2018/0 Kommentare/in Schuldnerberatung /von Dr. V. Ghendler
          • Gesetzbuch aufgeschlagen im Insolvenzrecht
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            BILD titelt reißerisch: “So pleite sind die Deutschen”

            Am 13. November 2018 veröffentlichte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform den „Schuldneratlas Deutschland 2018“.
            Aus diesem geht hervor, dass die Zahl überschuldeter Verbraucher in Deutschland im vergangenen Jahr um 19.000 auf etwa 6,93 Millionen Personen angestiegen ist. Wenn der Anstieg auch moderat ist, so ist demnach jeder zehnte deutsche Erwachsene überschuldet. Bedenklich ist dabei laut Aussage der Creditreform der Anstieg der Zahl älterer Menschen, die von Überschuldung betroffen sind.

            Schaut man sich dagegen die Entwicklung der deutschen Wirtschaft mit einer Arbeitslosenquote auf Rekordtief und einer brummenden Konjunktur an, mag man nicht glauben, dass es dennoch zu weiteren Überschuldungen kommt. Die Prognosen besagen allerdings, dass in Zukunft sogar mit einer steigenden Zahl an Überschuldungsfällen zu rechnen sein wird. Doch gegen Schulden gibt es auch Lösungsmöglichkeiten.


            Inhalt dieser Seite:

            • Was ist der Schuldneratlas?
            • Regionale Unterschiede bei Überschuldung
            • Wann liegt eine Überschuldung vor?
            • Lösungsmöglichkeiten bei Überschuldung
            • Ihre Fragen und unsere Antworten


            Schuldenanalyse vom Fachanwalt



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            Regionale Unterschiede teils enorm

            Die regionalen Unterschiede bei Überschuldungen sind ebenfalls enorm. Mit knapp 14 Prozent verzeichnet noch immer Bremen die höchste Überschuldungsquote. Allein in der Hansestadt kann inzwischen jeder siebente Einwohner seine Rechnungen dauerhaft nicht mehr begleichen. Dicht hinter Bremen folgen Sachsen-Anhalt und Berlin.


            Balkendiagramm zur Überschuldung in den Bundesländern

            Quelle: Daten: Creditreform Schuldneratlas 2018, Grafik: Eigene Darstellung

            Eigentliches Sorgenkind ist jedoch das Ruhrgebiet. In vielen Städten dieser Region kam es sowohl im Landes- als auch im Jahresvergleich zu einem teils deutlichen Anstieg der Überschuldungszahlen.

            Die geringsten Überschuldungsfälle zeigen sich weiterhin in Bayern und Baden-Württemberg.

            Der Ost-West-Trend zeigt allerdings, dass die Überschuldungen in den neuen Bundesländern zurückgegangen sind. Im Westen hingegen kam es zu einem Anstieg. Die Spirale der Überschuldungen dreht sich also im Westen des Landes deutlich schneller.

            Wann liegt eine Überschuldung vor?

            Nach Auffassung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform ist ein Mensch dann überschuldet, wenn er dauerhaft seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Das bedeutet, die Ausgaben und laufenden Kosten übersteigen die Einnahmen, außerdem übersteigen die Verbindlichkeiten die Ersparnisse.

            Wenn diese Situation von längerer Dauer ist, entstehen schnell Schulden. In Deutschland haben die betroffenen Menschen durchschnittlich 30.000 Euro Schulden, bei älteren Personen ist der Schuldenbetrag oft höher. Die Prognosen zeigen derzeit, dass hier auch keine Entspannung zu erwarten ist. Der reußerische Titel der BILD-Zeitung “So pleite sind die Deutschen” war also nicht ganz aus der Luft gegriffen.

            Schuldnerberatung hilft!

            Doch auch für hohe Schulden gibt es Lösungsmöglichkeiten. Sind auch Sie von Überschuldung betroffen oder geraten in die Schuldenspirale? Dann zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Als Spezialist für Schuldnerberatung und Fachanwälte für Insolvenzrecht stehen wir Ihnen in Ihrer Situation gern mit unserem Wissen zur Seite. Wi beraten Sie zu den besten Lösungsmöglichkeiten für Überschuldung:

            Wer seinen Gläubigern zumindest einen Teilbetrag zurückzahlen kann, kann oftmals einen außergerichtlichen Schuldenvergleich schließen und damit sämtliche Schulden in kurzer Zeit loswerden, ohne eine Privatinsolvenz durchzuführen.

            Mittelfristig oft kostengünstiger als der außergerichtliche Vergleich ist der Insolvenzplan für Verbraucher, wobei wir Sie gerne beraten.

            Die Privatinsolvenz hingegen befreit Sie sicher von allen Schulden – unabhängig davon, ob Sie überhaupt etwas zurückzahlen können.


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            https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2018-12-05 12:05:532019-09-10 10:48:38Schuldneratlas 2018 – Immer mehr Deutsche sind überschuldet

            Musterfeststellungsklage gegen die VW Bank

            7. November 2018/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
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              Was ist dran an der “Sammelklage” gegen die VW Bank?

              Die Musterfeststellungsklage im Abgasskandal gegen den VW Konzern ist derzeit in aller Munde. Nun wurde bekannt, dass eine zweite Musterklage im Namen der Autokäufer vorbereitet wird.

              Diesmal richtet sich die sogenannte Sammelklage nicht direkt gegen die Volkswagen AG, sondern gegen die Volkswagen Bank GmbH. Ziel der Anwälte, die die Klage im Namen der Verbraucherorganisation “Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.” vorbereiten ist es, die Möglichkeit des Autokredit Widerrufs rechtskräftig feststellen zu lassen. Doch hierzu ist das Instrument der Musterfeststellungsklage allein schon aufgrund ihrer unkalkulierbaren Dauer äußerst ungeeignet.

              Erfolgsaussichten der Musterfeststellungsklage gegen die VW Bank

              Unsere Kanzlei ist seit mehreren Jahren auf den Widerruf von Autokrediten spezialisiert. Die Prüfung tausender Verträge der VW Bank hat ergeben, dass nahezu alle Verträge seit dem 10.06.2010 fehlerhaft sind. Die Fehler berechtigen die Darlehensnehmer zum Widerruf ihrer Autokredite. Hieran besteht unserer Erfahrung nach kein Zweifel, auch die Gerichte schließen sich reihenweise dieser Auffassung an. Somit sind die Erfolgsaussichten der Musterfeststellungsklage durchaus gut.


              Inhalt dieser Seite:

              • Was ist dran an der Sammelklage gegen die VW Bank?
              • Erfolgsaussichten der Musterfeststellklage gegen die VW Bank
              • Musterfeststellklage aus juristischer Sicht
              • Das Kostenrisiko beim Autokredit Widerruf
              • Was ist der Autokredit Widerruf?
              • Musterfeststellklage und die Nutzungsentschädigung
              • Unsere Empfehlung: Streiten Sie für sich selbst
              • Ihre Fragen und unsere Antworten


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              Warum dann einzeln klagen?

              Trotzdem empfehlen wir Verbrauchern, die einen Vertrag mit der VW Bank aus dem genannten Zeitraum haben, ihren Widerruf selbst zu erklären. Der Grund dafür ist, dass die Musterfeststellungsklage einige Nachteile in sich birgt:


              Warum wir die Musterfeststellungsklage nicht empfehlen

              • Lange Dauer

                Bis zum Urteil in der Musterfeststellungsklage wird viel Zeit vergehen. Bis der Verbraucher sein Geld in Händen hält, wird es zwei bis fünf Jahre dauern. Denn noch steht der Termin nicht fest, außerdem muss jeder Teilnehmer nach dem Urteil seinen Anspruch noch separat einklagen. Falls eine Nutzungsentschädigung anfallen sollte, so wäre der finanzielle Vorteil dahin, wenn der Kläger sein Auto bis zum Urteil weiterfährt.
                Stattdessen erreichen Sie den finanziellen Vorteil bei einem individuellen Vorgehen deutlich schneller, oftmals bereits in weniger als sechs Monaten.

                Zwar wäre auch in der Musterfeststellungsklage ein schneller Vergleich möglich, es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die VW Bank sich gütlich einigen wird. Viel eher wird die VW Bank das Urteil so lange wie möglich hinauszögern. Selbst wenn es zu einem Vergleich käme, ist nicht einzuschätzen, ob die Konditionen ähnlich günstig wären, wie bei einer individuell erzielten Einigung.

              • Was ist mit dem Kostenrisiko?

                Der vermeintlich größte Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass es kein Kostenrisiko gibt. Doch aufgrund der mittlerweile zahlreichen Gerichtsurteile, die den Widerruf bestätigen, sind die Erfolgsaussichten ohnehin schon ausgesprochen gut. Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs übernimmt die beklagte Bank die Kosten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, dessen Kostenrisiko entfällt ohnehin.

                Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, in vielen Fällen können wir dann bereits mit hoher Genauigkeit sagen, ob Ihr Widerruf erfolgreich sein wird. Somit entstehen keine unvorhergesehen Kosten für Sie.

              • Rechtliche Bedenken

                Bei der Musterfeststellungsklage zum Widerruf könnte es aufgrund der langen Dauer zu einigen juristischen Problemen kommen. Insbesondere die sogenannte Verwirkung des Anspruchs könnte eintreten, wenn man mit seinem Widerruf so lange wartet, bis es zu einem Musterfeststellungsurteil kommt. Übt man seinen Widerruf vorher aus, so hat man noch kein Urteil, auf das man sich berufen könnte.


              Musterfeststellungsklage aus juristischer Sicht

              Die Musterfeststellungsklage gegen die VW-Bank ist auch unter rechtlichen Gesichtspunkten äußerst bedenklich. Als individuelles Gestaltungsrecht sollte der Widerruf in dem Zeitpunkt ausgeübt werden indem man sich vom Vertrag lösen will. Weiß man von seinem Widerrufsrecht und übt dieses nicht aus, tritt diesbezüglich die sogenannte Verwirkung ein. Dann verfällt der Widerruf.

              Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der Verwirkung ist ebenfalls zeitlicher Natur. Dass die Musterfeststellungsklage bis zu ihrem Abschluss in der zweiten Instanz mehrere Jahre brauchen wird, liegt auf der Hand. Die meisten Darlehen, die zum Beginn der Sammelklage noch liefen, werden nach Abschluss des Verfahrens schon lange abgelöst, die Autos in vielen Fällen schon verkauft sein.

              Auch bei dem Widerruf von lange abgelösten Krediten nimmt die Rechtsprechung regelmäßig Verwirkung an. Schließlich gestaltet sich die Rückabwicklung von einem bereits verkauften Auto – und das liegt auch für einen juristischen Laien auf der Hand – mehr als schwierig.

              Das Kostenrisiko beim Autokredit Widerruf

              Die Musterfeststellungsklage wurde eingeführt, damit Verbraucher im Stile einer “Sammelklage” auch gegen große Konzerne vorgehen können, ohne sich von deren gut bezahlten Anwälten einschüchtern zu lassen. Denn eine so prall gefüllte “Kriegskasse” wie die Konzerne besitzt keine Privatperson. Doch im Falle des Widerrufs von Autokrediten greift dieses Argument nicht. Zum einen ist die Rechtslage im Hinblick auf die VW-Bank im Augenblick sehr günstig. Im Laufe des Jahres hat eine Vielzahl von Gerichten zugunsten der Verbraucher und gegen die VW-Bank (auch Audi, Skoda und Seat) entschieden. Dieser Pfad ist daher gut eingelaufen, die Aussichten auf einen zügigen Erfolg sind somit sehr gut.

              Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten

              Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, braucht weder die Musterfeststellungsklage, noch einen Prozessfinanzierer. Die Rechtsschutz trägt das Kostenrisiko beim Widerruf von Autokrediten. Auch wer kurz vor dem Widerruf eine Versicherung abschließt, kann davon profitieren. Wir haben gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Versicherern – gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen.

              Fazit

              Die Musterfeststellungsklage gegen die VW-Bank halten wir für einen rechtlich bedenklichen und praktisch schwer nachvollziehbaren Irrweg und empfehlen allen Kreditnehmern die individuelle Rechtsdurchsetzung.

              KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ


              Ilja Ruvinskij
              Rechtsanwalt und Partner

              KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ


              Dr. V. Ghendler
              Rechtsanwalt und Partner

              KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ


              Fatbardha Kameraj
              Rechtsanwältin

              KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ


              Ludger Knuth
              Rechtsanwalt

              KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ


              René Brustmann
              Rechtsanwalt


              Was ist der Autokredit Widerruf?

              Der Widerruf des Autokredits ist aufgrund der Fehler in den Verträgen zeitlich unbegrenzt möglich, denn das Widerrufsrecht der Kunden beginnt nie zu laufen. Somit kann die eigentlich nur 14-tägige Widerrufsfrist auch nie ablaufen. Wird ein Vertrag dann nach mehreren Jahren widerrufen, so führt das zur Rückabwicklung des Vertrags. Das heißt im Klartext: Man gibt sein Fahrzeug wieder zurück, dafür erhält man sämtliche bislang gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück.
              Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Gebraucht- oder Neuwagen, ein Diesel oder ein Benziner ist. Mit dem zurückerhaltenen Geld kann man sich dann ein anderes Auto finanzieren oder das Geld anderweitig verwenden.

              Musterfeststellungsklage und die Nutzungsentschädigung

              Bild von einem Lenkrad

              Der Widerruf des Autokredits ist aufgrund der Fehler in den Verträgen zeitlich unbegrenzt möglich, denn das Widerrufsrecht der Kunden beginnt nie zu laufen.

              Eine immer wieder diskutierte Frage lautet, ob die Bank bei einem Widerruf des Autokredits den kompletten Kaufpreis abzüglich Zinsen zurückzahlen muss, oder ob sie für die in der Zwischenzeit gefahrenen Kilometer etwas abziehen darf. Bisher waren sich die Gerichte hier nicht einig, unter anderem kommt es auch auf die Art der Fehler in den Kreditverträgen an. Mit der Musterfeststellungsklage könnte diese Frage nun beantwortet werden. Falls eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss, wäre dies für Kunden, die ihr Fahrzeug für die Jahre bis zum Urteil weiterfahren ein Schlag ins Gesicht. Da noch bis zu fünf Jahre vergehen werden, bis jeder Kläger seine gezahlten Beträge zurückerhält, wird durch die Nutzungsentschädigung in der Zwischenzeit jeglicher finanzielle Vorteil “aufgefressen”.

              Unsere Empfehlung: Streiten Sie für sich selbst

              Die Musterfeststellungsklage ist in mancher Hinsicht eine Stärkung des Verbraucherschutzes. Im Falle des Abgasskandals oder des Widerrufs von Autokrediten ist sie dies jedoch nicht, denn ihre Vorteile werden durch die Nachteile mehr als ausgeglichen.
              Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zu Ihren Möglichkeiten als Verbraucher und Autobesitzer. Danach können Sie sich entscheiden, ob Sie für das Angebot einer vollständigen Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer entscheiden, oder doch an der Musterfeststellungsklage teilnehmen möchten.


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              Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

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              https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2018-11-07 13:14:442020-05-15 16:05:16Musterfeststellungsklage gegen die VW Bank

              Schuldenampel – Das sind die Kennzeichen für Überschuldung

              5. November 2018/2 Kommentare/in Schuldnerberatung /von Dr. V. Ghendler
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                Mit der Schuldenampel Überschuldung verhindern

                Der Weg in eine Überschuldung verläuft manchmal schleichend und manchmal wird man von einem unerwarteten Ereignis direkt hinein befördert. Hauptursachen für finanzielle Notlagen sind der Verlust des Arbeitsplatzes, die Trennung oder Scheidung vom Partner, Krankheiten oder der Tod des Partners. Aber auch unwirtschaftliche Haushaltsführung sowie eine gescheiterte Selbstständigkeit können eine Überschuldung zur Folge haben. Viele Betroffene schämen sich für Ihre Situation, ob selbstverschuldet oder nicht. Sie leugnen diese oft vor sich selbst und trauen sich nicht, Hilfe anzunehmen. Der Weg aus der Schuldenfalle gelingt aber nur durch Ehrlichkeit vor sich selbst, Erkennen der Warnsignale und rechzeitiges Ergreifen von Gegenmaßnahmen. Hierbei kann die Schuldenampel helfen.
                Befinden auch Sie sich in einer finanziell schwierigen Situation? Ist das Geld oft knapp? Haben Sie den Überblick über Ihre Ausgaben und Schulden verloren? Analysieren Sie Ihre Situation ohne Angst. Nutzen Sie die Schuldenampel, um zu erkennen, ob eine Überschuldung vorliegt und Sie unsere Hilfe benötigen.


                Inhalt dieser Seite:

                • Mit der Schuldenampel Überschuldung verhindern
                • Schuldenampel auf grün
                • Schuldenampel auf gelb
                • Schuldenampel auf rot
                • Ihr Ausweg aus finanziellen Schwierigkeiten
                • Fazit: Rechtzeitig reagieren
                • Ihre Fragen und unsere Antworten


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                Schuldenampel auf grün

                Sie können alle anfallenden Rechnungen fristgerecht bezahlen? Ihren Dispositionskredit benötigen Sie nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen? Dann brauchen Sie sich finanziell keine Sorgen zu machen: Ihre Schuldenampel steht auf grün. Selbst wenn Sie einen Ratenkredit haben, weil Sie ein Auto finanzieren oder sich Geld für den Hausbau geliehen haben, ist das kein Grund zur Sorge. Solange Sie die Raten immer pünktlich bezahlen können und der Darlehensbetrag dadurch stetig geringer wird, droht Ihnen keine Überschuldung. Idealerweise haben Sie mehrere Monatsgehälter als “Reserve” auf dem Konto.

                Schuldenampel auf gelb

                Wenn Sie langsam anfangen, sich Gedanken um Ihre finanzielle Situation zu machen da beispielsweise regelmäßig Ihr Konto überzogen ist, dann springt Ihre Schuldenampel von grün auf gelb. Ein typisches Anzeichen: Sie können nicht mehr alle Rechnungen pünktlich bezahlen, zahlen die Rechnungen erst mit dem Geld vom nächsten Monat und erhalten daher regelmäßig Mahnungen. Hier liegt noch keine Überschuldung vor, aber die Warnsignale sind deutlich zu erkennen.

                Einige Gegenmaßnahmen sind: Erstellen Sie einen Haushaltsplan und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Lage. Als ersten Schritt zurück in den grünen Bereich können Sie Ihr Konsumverhalten ändern um Kosten einzusparen. Wenn Sie sich im gelben Bereich bewegen, aber Ihre Schulden noch aus eigener Kraft abtragen können, wird Ihre Schuldenampel auf langfristige Sicht wieder auf grün springen. Doch der Weg in die andere Richtung ist nicht weit. Durch Mahngebühren zahlen Sie beispielsweise höhere Rechnungen, als bei einer grünen Schuldenampel. So steigen die Kosten, ohne überhaupt eine Gegenleistung dafür zu erhalten.

                Ist der finanzielle Engpass von längerer Dauer und wird der Schuldenberg immer größer, droht Ihre Schuldenampel auf rot zu springen. Handeln Sie schon, bevor Sie in den roten Bereich geraten und vereinbaren Sie einen Termin für eine professionelle Schuldnerberatung. Wir können Ihnen helfen den roten Bereich zu vermeiden, bevor es zu spät ist.


                Schuldenampel auf rot

                Sobald sie Ihre auflaufenden Schulden nicht mehr selbst begleichen können, droht Ihnen die Überschuldung. Ihre Schuldenampel ist auf rot gesprungen, wenn das Konto dauerhaft im Minus ist und zudem die monatlichen Raten kaum noch Luft zum Atmen lassen. Spätestens jetzt sollten Sie sich umgehend professionelle Hilfe holen. Setzen Sie sich für eine Telefonische Erstberatung mit uns in Verbindung. Die folgenden Punkte sind eindeutige Zeichen dafür, dass es spätestens jetzt an der Zeit ist zu handeln:

                • Sie erhalten Mahn- und Vollstreckungsbescheide
                • Ihnen wurde eine Kontokündigung angedroht
                • von Ihnen wird eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) gefordert
                • Ihnen droht eine Lohn- oder Kontopfändung
                • Versorgungsunternehmen drohen Ihnen mit einer Liefersperre
                • Sie sind mit existentiellen Zahlungen wie der Mietzahlung im Rückstand

                Ihr Ausweg aus finanziellen Schwierigkeiten

                Wenn Sie nicht handeln, droht Ihnen im schlimmsten Falle die Kündigung der Wohnung. Eine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, dies zu verhindern. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Lösungswege auf. Wir setzen uns mit Ihren Gläubigern in Verbindung und versuchen, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Wir entwickeln Lösungsvorschläge, die Ihre finanzielle Notlage verbessern und auch für die Gläubiger annehmbar sind. Können wir trotz aller Bemühungen keinen annehmbaren Lösungsweg für alle Beteiligten finden, stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über den gescheiterten Schuldenbereinigungsplan aus. Damit können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz stellen.

                Fazit: Rechtzeitig auf Anzeichen einer Überschuldung reagieren

                Seien Sie ehrlich zu sich selbst und gestehen Sie sich ein, wenn Sie professionelle Hilfe benötigen. Selbst wenn Ihre Schuldenampel noch auf gelb steht, können wir Ihnen helfen Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Nutzen Sie das Angebot einer anwaltlichen Schuldnerberatung, bevor Sie in den roten Bereich geraten. Zur Vorbereitung Ihrer Entschuldung benötigen wir in der Regel lediglich sechs Wochen. Öffentliche Schuldnerberatungen sind stark überlastet und haben oft Wartezeiten von ein bis zwei Jahren. Zudem führen wir alle Schritte der Entschuldung für Sie durch, Sie müssen die Korrespondenz mit Ihren Gläubigern nicht selbst übernehmen. Wir sind deren Ansprechpartner und fungieren als “Puffer” zwischen Ihnen.
                Sie haben Ihre finanzielle Situation nun klar erkannt und benötigen unsere Hilfe? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.


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                Insolvenzantrag stellen – Worauf man achten sollte

                28. September 2018/6 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
                • Gesetzbuch aufgeschlagen bei § 286 Insolvenzordnung

                Insolvenzantrag richtig stellen

                Sie befinden sich in einer schwierigen finanziellen Situation und suchen nun nach einer Lösung?

                Es gibt verschiedene Wege zur Entschuldung. Neben dem außergerichtlichen Vergleich stellt vor allem der Antrag auf Privatinsolvenz einen Weg aus den Schulden dar.

                Mit dem Insolvenzantrag gehen Sie den ersten Schritt zur Schuldenbefreiung und werden in drei, fünf oder sechs Jahren schuldenfrei.



                Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.


                Inhalt dieser Seite:

                • Das ist ein Insolvenzantrag
                • Voraussetzungen
                • Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?
                • Insolvenzantrag durch Gläubiger
                • Wie und wo wird der Antrag gestellt?
                • Wann kann wieder ein Insolvenzantrag gestellt werden?
                • Ihre Fragen und unsere Antworten


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                Der Insolvenzantrag – Was ist das eigentlich?

                Der Insolvenzantrag, also der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist an keine bestimmte Form gebunden und kann entweder schriftlich gestellt oder in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts mündlich zu Protokoll gegeben. Die Antragstellung ist allerdings an einen Grund gebunden – die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

                Ein Insolvenzantrag birgt dennoch ein paar bürokratische Schwierigkeiten. Schon die Frage nach der Wahl des richtigen Verfahrens (Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz, selten auch Nachlassinsolvenz) erfordert zumindest grundlegende Kenntnisse im Insolvenzrecht. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen auch während des Insolvenzverfahrens zu beachten. Und hier kommen wir ins Spiel: Da ein fehlerhaft gestellter Insolvenzantrag nachteilige Folgen hat und gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 6 der Insolvenzordnung (InsO) auch zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann, sollte ein Insolvenzantrag im besten Fall von sachkundigen Beratern begleitet werden. Wenn Sie einen Insolvenzantrag zur Entschuldung stellen, sollten Sie hierbei keine vermeidbaren Fehler machen.

                Eine öffentliche Schuldnerberatung berät Sie kostenfrei zum Insolvenzantrag. Jedoch beträgt die Wartezeit oftmals ein ganzes Jahr. Nehmen Sie stattdessen unsere Beratung in Anspruch, können wir für Sie sofort den Insolvenzantrag stellen.

                Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag

                Möchten Sie einen Insolvenzantrag auf Privatinsolvenz stellen, dann müssen gemäß § 304 InsO folgende gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

                • der Antrag einer natürlichen Person
                • Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit
                • Bescheinigung nach § 305 InsO

                Eine weitere Voraussetzung ist vor allem auf persönlicher Ebene wichtig: Der feste Entschluss, den Weg der Privatinsolvenz zur Entschuldung zu gehen.

                Noch vor dem Insolvenzantrag gehen wir als Fachanwaltskanzlei mit Ihnen den Weg der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Allen Gläubigern unterbreiten wir dabei einen Schuldenbereinigungsplan. In einigen Fällen stimmen alle Gläubiger diesem Vergleichsangebot zu, womit der Insolvenzantrag nicht mehr erforderlich ist. Dies ist jedoch eher selten der Fall, jedenfalls, wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist. Stimmt ein Gläubiger nicht zu, liegt die Voraussetzung für den Insolvenzantrag vor. Die notwendige Bescheinigung nach § 305 InsO über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung stellen wir als „geeignete Stelle“ für Sie aus.

                Weiterhin muss mit dem Insolvenzantrag gemäß § 305 Abs. 1 InsO ein Gläubigerverzeichnis eingereicht werden, welches vollständige und korrekte Angaben zu allen Gläubigern sowie zur Höhe der offenen Forderungen enthält. Eingereicht werden muss zudem ein Vermögensverzeichnis, um die Vermögensverhältnisses und die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit zu prüfen.


                Welche Personen können einen Insolvenzantrag stellen?

                Einen Antrag auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens können Sie nach § 304 Abs. 1 InsO dann stellen, wenn Sie eine natürliche Person sind, die derzeit keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Sind Sie also Arbeitnehmer, Empfänger von ALG 1 oder ALG 2, Beamter, Rentner oder auch arbeitsunfähig, dann können Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Ihr Einkommen ist für den Insolvenzantrag nicht relevant.

                Sind Sie hingegen selbständig oder freiberuflich tätig, Arzt mit eigener Praxis, Rechtsanwalt oder Unternehmer, dann ist der Antrag auf Regelinsolvenz die richtige Wahl.
                Als ehemaliger Selbständiger können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Privatinsolvenz beantragen. Sofern es nicht mehr als 19 Gläubiger gibt und aus Arbeitsverhältnissen keine Löhne oder andere Forderungen ausstehen, besteht die Möglichkeit der Privatinsolvenz. Somit können viele ehemals Selbstständige diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen.

                Insolvenzantrag auch durch Gläubiger

                Die Beantragung einer Insolvenz kann auf zwei Wegen erfolgen:

                • durch den Schuldner
                • durch einen Gläubiger

                Als Schuldner können Sie mit unserer Hilfe rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen und einem Gläubigerantrag zuvorkommen. Gläubiger können den Insolvenzantrag stellen, wenn ein rechtliches Interesse besteht und die Forderung und der Grund für die Insolvenzeröffnung glaubhaft gemacht werden können. Sind Sie als Schuldner zahlungsunfähig, dann liegt ein Eröffnungsgrund vor.
                Stellt ein Gläubiger einen Insolvenzantrag, müssen Sie als Schuldner schnell handeln. Natürlich helfen wir Ihnen dabei. Denn: Eine Restschuldbefreiung ist nur möglich, wenn Sie selbst die Verbraucherinsolvenz gemeinsam mit der Restschuldbefreiung beantragen. Entsprechend der Insolvenzordnung (§ 305 Abs. 3 Satz 2) besteht für Sie die Möglichkeit, noch vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, innerhalb von drei Monaten nach Antrag des Gläubigers, selbst einen Insolvenzantrag zu stellen.


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                Wie und wo kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?

                Wir helfen Ihnen in unserer Tätigkeit als anerkannter Schuldnerberater und Fachanwalt für Insolvenzrecht gern beim Insolvenzantrag. Sind Sie selbst betroffen, dann müssen Sie die erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag auf Privatinsolvenz einreichen. Die Auseinandersetzung mit der Schuldensituation kann unangenehm sein und Ihnen dabei Fehler unterlaufen. Beispielsweise könnten aufgrund fehlender Briefe einige Gläubiger vergessen werden. Daher führen wir entsprechende ABfragen durch und ermitteln sämtliche Gläubiger und die aktuellen Schuldenstände.

                Bild von Mann in blauem Anzug

                Gemeinsam mit Ihnen füllen wir das für den Insolvenzantrag notwendige Formular richtig und vollständig aus. Dem Antrag müssen – wie bereits erwähnt – die Bescheinigung zum Scheitern des außergerichtlichen Schuldenvergleichs (Bescheinigung nach § 305 InsO), eine Vermögensübersicht und ein Vermögensverzeichnis, der Schuldenbereinigungsplan sowie die Beantragung auf Erteilung der Restschuldbefreiung beigefügt werden.

                Der Insolvenzantrag ist schriftlich zu stellen oder kann beim Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden. Welches Gericht zuständig ist, bestimmt nach § 3 InsO der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners. Generell ist für den Insolvenzantrag das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk sich der ständige Wohnsitz des Schuldners befindet.

                Für Geschäftsführer eines Unternehmens ist zu beachten, dass bei Überschuldung sowie bei bestehender Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenzantragspflicht besteht. Andernfalls kann sich ein Unternehmer unter Umständen mit dem Tatbestand der Insolvenzverschleppung strafbar machen. Als Privatperson machen Sie sich bei Hinauszögern des Insolvenzantrags nicht strafbar, doch Gläubiger können beispielsweise eine unangenehme Kontopfändung durchführen.


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                Wie oft kann man einen Insolvenzantrag stellen?

                Haben Sie schon einmal einen Insolvenzantrag gestellt, müssen Sie mindestens drei Jahre bis zu einer erneuten Beantragung der Privatinsolvenz warten.

                Hervor geht dies aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010. Demnach kann bei Verwehrung der Restschuldbefreiung erst drei Jahre nach der rechtskräftigen Versagung ein erneuter Insolvenzantrag gestellt werden. Die Frist beginnt dabei erst mit Rechtskraft des jeweiligen Beschlusses. Die Sperrfrist von drei Jahren gilt auch, wenn Sie als Schuldner nach dem Antrag eines Gläubigers keinen eigenen Insolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.

                Eine Frist von fünf Jahren bis zur erneuten Stellung des Insolvenzantrags gilt dann, wenn der Schuldner die Restschuldbefreiung nicht erhalten hat, weil er rechtskräftig aufgrund von begangenen Insolvenzstraftaten verurteilt wurde.

                Hat ein Schuldner die gesamte Wohlverhaltensphase erfolgreich hinter sich gebracht und anschließend die Restschuldbefreiung erhalten, so gilt eine Frist von zehn Jahren, bis er wieder einen Insolvenzantrag stellen kann.

                Bei der reinen Anzahl von Insolvenzanträgen, die ein Schuldner stellen kann, gibt es hingegen keine Beschränkung.

                Wir helfen beim Insolvenzantrag

                Da das Stellen eines Insolvenzantrags mit vielen Hürden verbunden ist, wenden Sie sich mit Ihren Problemen gern an uns. Als anerkannter Fachanwalt für Insolvenzrecht und Schuldnerberater stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Insolvenz beratend zur Seite. Vor dem Insolvenzantrag empfehlen wir Ihnen, unsere kostenfreie telefonische Erstberatung in Anspruch zu nehmen.


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                Seite 1 von 29123›»
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