Der Diesel-Abgasskandal ist in Deutschland seit einigen Jahren ein großes Thema. Dies insbesondere nachdem Messungen ergeben haben, dass die Luft in deutschen Innenstädten übermäßig mit Schadstoffen belastet ist. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht es für rechtmäßig erklärt, mittels Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge dagegen vorzugehen, sodass in den letzten Jahren immer mehr Städte ein Diesel-Fahrverbot erlassen haben.
Rund zwei Drittel der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile ist mit einem Dieselmotor ausgestattet. Damit sind Wohnmobile nicht vom Diesel-Fahrverbot der Städte ausgenommen. Besitzer der Reisebegleiter fürchten, in Zukunft immer weniger Städte mit ihrem Camper besuchen zu dürfen und fragen sich, ob das Reisen mit dem Wohnmobil ganz unmöglich wird.

Kein generelles Verbot von Wohnmobilen

Grundsätzlich besteht kein allgemeines Fahrverbot von Wohnmobilen. Hier kommt es auf die Schadstoffklasse des Fahrzeugs an, sowie auch wo sie unterwegs sind.
Dabei stoßen besonders ältere Fahrzeuge, die nicht der Schadstoffnorm Euro 6 zugehörig sind, zu viel Stickstoffdioxid aus und tragen in besonderem Maße zu der Verschlechterung der Luftwerte in den Städten und Kommunen bei.
Die Fahrverbote richten sich dabei gerade danach: Bei der Planung des nächsten Städtetrips muss also schon im Voraus beachtet werden, an welchen Grenzen bzw. Grenzüberschreitungen der Abgasnorm sich die Städte bei ihren Verboten orientieren und anschließend, ob das eigene Fahrzeug zu den verbotenen Fahrzeugen gehört.
So kann ein spontaner Ausflug bald schon durch Umleitungen und Umfahrten betrübt werden. In den meisten Städten sind Dieselfahrzeuge nämlich nicht gänzlich, sondern in einzelnen Gebieten oder Straßen verboten.
Dennoch entsprechen die meisten Wohnmobil-Motoren nicht einmal der Schadstoffnorm Euro 5. Umrüstungen sind zwar möglich, jedoch mit hohen Kosten und unabsehbaren Schäden verbunden.

Schmerzhafter Wertverlust durch Diesel-Fahrverbote

Doch neben den Reise-Einschränkungen betrübt auch der immense Wertverlust der Reisebegleiter seine Besitzer. Neben dem Kaufpreis werden oftmals zusätzliche Maßnahmen und Anpassungen vorgenommen, um die Reise komfortabler zu gestalten. Doch lassen diese tief in die Tasche greifen. Indem nun die Erreichbarkeit vieler Städte und Ortschaften verhindert oder erschwert wird, trifft die Camper vor allem der rasante Wertverlust.

Es lohnt sich also immer weniger, ein Wohnmobil zu erwerben, welches nicht mindestens der Schadstoffnorm Euro 6 entspricht. Laut der Deutscher Umwelthilfe überschreiten viele Fiat Wohnmobile im Straßenbetrieb die Abgaswerte so stark, dass sie nicht einmal eine grüne Umweltplakette erhalten würden und dadurch sämtliche Umweltzonen ebenfalls nicht befahren dürften. Dies ist zwar bislang nicht umgesetzt, jedoch kündigte das Kraftfahrtbundesamt bereits an, weitere Schritte gegen die Reisebegleiter zu unternehmen. Zusätzlich führt der Diesel-Abgasskandal bei Wohnmobilen zu Unsicherheiten bei den Interessenten. Damit wird es auch schwerer, seinen geliebten Reisebegleiter zu einem angemessenen Preis weiterzuverkaufen, selbst wenn er der Schadstoffnorm Euro 6 entspricht.

Keine Panik! – Wir schützen Sie vor Wertverlust

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Städte die bereits vom Diesel-Fahrverbot betroffen sind:

  • Berlin (seit 01.11.2019)
  • Darmstadt (seit 01.06.2019)
  • Hamburg (seit 31.05.2018)
  • Stuttgart (erweitert seit 01.07.2020)

Städte, in denen offen ist, ob ein Fahrverbot erlassen wird:

  • Aachen
  • Backnang
  • Esslingen
  • Freiburg
  • Halle (Saale)
  • Hannover
  • Heilbronn
  • Limburg
  • Marbach
  • Nürnberg
  • Oldenburg
  • Passau
  • Regensburg
  • Würzburg

Aktuelle Lage in deutschen Städten

Dank der Corona-Pandemie ist es jedoch vielen Städten gelungen, deutlich unter den Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Grenzwerten zu bleiben. Damit befinden sich auch in den vergangenen Jahren als „aussichtlose“ Fälle bekannte Städte wie Mainz mittlerweile innerhalb der EU-Vorgaben.
So kommt der Stadt Mainz in der Ausführung ihrer Lösungen gegen eine Erhöhung der Werte ein erhöhter Gestaltungsspielraum zu. Doch schließt dies den Bestand von Fahrverboten nicht aus.
In Düsseldorf und Frankfurt sind die Werte noch nicht niedrig genug, um von der Maßnahme des Diesel-Fahrverbots Abstand zu nehmen.
Auch Stuttgart und Hamburg sind auf dem Weg zur Besserung, ohne jedoch die Werte aktuell zu unterschreiten.
Doch sollten diese Nachrichten, als Ergebnis der Pandemie, nicht überbewertet werden. Die Einschränkungen der Pandemie sind abgeklungen und so bewegen sich wieder mehr Fahrzeuge auf den deutschen Straßen. Die Rückkehr zur Normalität nähert sich und so werden auch in den Städten die Schadstoffwerte wieder steigen. Insbesondere das Reisen mit dem Wohnmobil ist aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Reisebeschränkungen wieder Trend geworden.
Darüber hinaus wurde vor allem in Bezug auf Stuttgart bekannt, dass die Einhaltung der Schadstoffwerte eher sekundärer Natur sei. Ziel sei vielmehr, Städte für ältere Dieselmotoren gänzlich unbefahrbar zumachen.

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Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Besonders Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 6 sind vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen. Auch ältere Dieselfahrzeuge der Normen 4 und 5 sind nicht von den Verboten betroffen, soweit sie weniger NO² (unter 270 mg pro km) ausstoßen bzw. entsprechend umgerüstet wurden.
Jedoch ist dies keine Garantie. Denn die Kommunen können ihre Grenzen, ab wann ein Fahrverbot bestehen soll, nach eigenem Ermessen auch höher ansetzen. Die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes dienen dabei nur als Mindestanforderungen und lassen nach oben hin alles offen.
So gilt beispielsweise in Stuttgart ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 4 und schlechter.

Die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs finden Sie über die Schadstoff-Schlüsselnummer im Fahrzeugschein.

Autos mit Zulassung vor dem 01.10.2005:
Fahrzeugschein > links oben > “Schlüsselnummer – zu 1” > die letzten beiden Ziffern

Autos mit Zulassung nach dem 01.10.2005:
Zulassungsbescheinigung Teil 1 > mittig unten > “14.1” > die letzten beiden Ziffern

Diesel Fahrverbot Zulassungsbescheinigung Teil 1

Anhand Ihrer Schadstoff-Schlüsselnummer können Sie nun die Euronorm Ihres Autos herausfinden:

  • Euro 6: 36NO – 36YO
  • Euro 5: 35AO – 35MO
  • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
  • Euro 3: 30, 31, 36 ,37, 42, 44-61
  • Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
  • Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77

Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im Bereich Diesel-Fahrverbote:

Dr. Veaceslav Ghendler
Rechtsanwalt und Partner

Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt und Partner

Ludger Knuth
Rechtsanwalt

Täglich neue Diesel-Fahrverbote

Diesel-Fahrer müssen jetzt ausbaden, was Politik und Großkonzerne angerichtet haben.

Ihr Diesel-Fahrzeug dürfen Sie in immer weniger Städten fahren. Ist Diesel fahren bald überhaupt noch möglich?

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Schmerzhaft hohe Wertverluste

Etliche Diesel-Besitzer sind mittlerweile sogar gezwungen, ihr Diesel-Fahrzeug zu verkaufen.
Das Problem: Durch die ständig zunehmenden Diesel-Fahrverbote verliert Ihr Diesel-Fahrzeug rasant an Wert.

Ihren Diesel zu verkaufen lohnt sich also immer weniger – jeden Tag.

Die gute Nachricht: Wir schützen Sie vor Wertverlust!

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➧ Schadensersatz vom Hersteller

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➧ Widerruf der Kfz-Finanzierung

Sie haben Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wir holen Ihnen Ihr Geld zurück! Es ist egal, ob Sie noch laufende Raten zahlen – oder ob Ihr Darlehensvertrag bereits abgeschlossen ist.

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Dr. V. Ghendler
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René Brustmann
Rechtsanwalt

Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt und Partner

Ludger Knuth
Rechtsanwalt

  • Hamburg (seit 01.06.2018)
  • Aachen (ab 01.01.2019)
  • Stuttgart (ab 01.01.2019)
  • Frankfurt am Main (ab 01.02.2019)
  • Berlin (ab 01.04.2019)
  • Köln (ab 01.04.2019)
  • Bonn (ab 01.04.2019)
  • Gelsenkirchen (ab 01.07.2019)
  • Essen (ab 01.07.2019)
  • Mainz (ab Herbst 2019)
  • Augsburg
  • Backnang
  • Bensheim
  • Bergisch Gladbach
  • Bielefeld
  • Bochum
  • Darmstadt
  • Dinslaken
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Esslingen am Neckar
  • Freiburg im Breisgau
  • Gießen
  • Gladbeck
  • Hagen
  • Halle a.d. Saale
  • Hannover
  • Heidenheim a.d. Brenz
  • Heilbronn
  • Herne
  • Herrenberg
  • Hildesheim
  • Hürth
  • Kiel
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Leonberg
  • Leverkusen
  • Limburg a.d. Lahn
  • Ludwigsburg
  • Ludwigshafen am Rhein
  • Mannheim
  • Mönchengladbach
  • Mühlacker
  • Mülheim a.d. Ruhr
  • München
  • Neuss
  • Nürnberg
  • Heilbronn
  • Herne
  • Herrenberg
  • Hildesheim
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  • Mülheim a.d. Ruhr
  • München
  • Neuss
  • Nürnberg
  • Oberhausen
  • Offenbach am Main
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Overath
  • Paderborn
  • Pleidelsheim
  • Regensburg
  • Remscheid
  • Reutlingen
  • Schwerte
  • Siegen
  • Solingen
  • Tübingen
  • Walzbachtal
  • Wiesbaden
  • Witten
  • Wuppertal

Quelle: Luftdaten Umweltbundesamt

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Betroffene Schadstoffklassen

Nach derzeitigem Stand sind nahezu alle Schadstoffklassen vom Diesel-Fahrverbot betroffen. Sogar neue Euro 6 Diesel könnten zu den ausgesperrten Autos gehören, falls sich die Luftqualität in den jeweiligen Städten nicht kurzfristig stark verbessert. Die Normen Euro 4 und niedriger werden mit Sicherheit von den Fahrverboten betroffen sein.

Schadstoffklasse Ihres Autos

Die Schadstoffklasse Ihres Autos erhalten Sie über die Schadstoffschlüssel-Nummer in Ihrem Fahrzeugschein:

Autos mit Zulassung vor dem 01.10.2005:

Fahrzeugschein > links oben > “Schlüsselnummer – zu 1” > die letzten beiden Ziffern

Autos mit Zulassung nach dem 01.10.2005:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 > mittig unten > “14.1” > die letzten beiden Ziffern

Diesel Fahrverbot Zulassungsbescheinigung Teil 1

Anhand Ihrer Schadstoff-Schlüsselnummer können Sie nun die Euronorm Ihres Autos herausfinden:

  • Euro 6: 36NO – 36YO
  • Euro 5: 35AO – 35MO
  • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
  • Euro 3: 30, 31, 36 ,37, 42, 44-61
  • Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
  • Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
  • Sonstige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

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