Täglich neue Diesel-Fahrverbote

Diesel-Fahrer müssen jetzt ausbaden, was Politik und Großkonzerne angerichtet haben.

Ihr Diesel-Fahrzeug dürfen Sie in immer weniger Städten fahren. Ist Diesel fahren bald überhaupt noch möglich?

Schmerzhaft hohe Wertverluste

Etliche Diesel-Besitzer sind mittlerweile sogar gezwungen, ihr Diesel-Fahrzeug zu verkaufen.
Das Problem: Durch die ständig zunehmenden Diesel-Fahrverbote verliert Ihr Diesel-Fahrzeug rasant an Wert.

Ihren Diesel zu verkaufen lohnt sich also immer weniger – jeden Tag.

Die gute Nachricht:
Wir schützen Sie vor Wertverlust!

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➧ Fahrzeug-Kauf rückgängig machen

Wir holen Ihr Geld direkt vom Hersteller zurück. So bekommen Sie deutlich mehr Geld, als beim Verkauf Ihres Fahrzeugs. Das funktioniert auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug schon vor Jahren gekauft haben.

➧ Schadensersatz vom Hersteller

Sie möchten Ihr Fahrzeug behalten? Trotzdem haben Sie womöglich die Chance auf erheblichen Schadensersatz. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen Geld vom Hersteller zusteht!

➧ Widerruf der Kfz-Finanzierung

Sie haben Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wir holen Ihnen Ihr Geld zurück! Es ist egal, ob Sie noch laufende Raten zahlen – oder ob Ihr Darlehensvertrag bereits abgeschlossen ist.

Denn auch Jahre nach Vertragsabschluss haben Sie oft die Chance, Ihr gezahltes Geld zurück zu bekommen. Der Grund: Viele Darlehensverträge haben Formfehler – und sind deshalb ungültig!

Jetzt vor Diesel-Fahrverbot schützen!

Prüfung Ihrer Möglichkeiten durch unsere spezialisierten Anwälte:

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Städte die bereits vom Diesel-Fahrverbot betroffen sind:

  • Hamburg (seit 01.06.2018)
  • Stuttgart (seit 01.01.2019, gilt seit 01.04. sogar für Anwohner)
  • Darmstadt (seit 01.06.2019)

Weitere Diesel-Fahrverbote sind hier bereits beschlossen bzw. angekündigt:

  • Berlin (offiziell seit 01.09.2019; derzeit ausgesetzt aufgrund von fehlenden Verkehrsschildern)
  • Aachen (Fahrverbot möglich vorbehaltlich eines verbesserten Luftreinhalteplans)
  • Frankfurt am Main (Fahrverbot beschlossen aber derzeit ausgesetzt, möglich bei Verschlechterung der Messwerte)
  • Köln (Fahrverbote beschlossen, Einführung voraussichtlich 2020)
  • Bonn (Fahrverbot beschlossen aber derzeit ausgesetzt, möglich bei Verschlechterung der Messwerte)
  • Gelsenkirchen (Fahrverbot beschlossen aber derzeit ausgesetzt, möglich bei Verschlechterung der Messwerte)
  • Essen (Fahrverbot beschlossen aber derzeit ausgesetzt, möglich bei Verschlechterung der Messwerte)
  • Mainz (Fahrverbot beschlossen aber derzeit ausgesetzt, möglich bei Verschlechterung der Messwerte)
  • München (München lehnt trotz Gerichtsurteil Fahrverbote ab)

Strengstes Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

Die Bewohner der “Hauptstadt der Luftverschmutzung” Stuttgart sind vom Diesel-Fahrverbot besonders stark betroffen. Hier dürfen seit 01.04.2019 nicht einmal Anwohner mehr ihren Diesel nutzen, wenn dieser nicht mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllt. Zudem sind die Kontrollen des Diesel-Fahrverbots in Stuttgart äußerst streng: Parkende Autos werden regelmäßig auf ihre Abgasnorm überprüft.

Bald keine Diesel mehr in ganz Deutschland?

In vielen deutschen Städten werden die verpflichtenden Stickoxid-Grenzwerte weit überschritten. Kommunen und Städte sind aber durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gezwungen, diese Grenzwerte einzuhalten.

Diesel-Fahrverbote in Hamburg, Stuttgart und Darmstadt sind also vermutlich erst der Anfang. Denn eine wirkliche Reduzierung der Schadstoffe in den anderen Städten ist nicht in Sicht.

Diesel-Fahrverbote werden also für etliche weitere Gebiete in ganz Deutschland immer wahrscheinlicher.

Überhöhte Messwerte – Städte die das Diesel-Fahrverbot als nächstes treffen könnte:

  • Augsburg
  • Backnang
  • Bensheim
  • Bergisch Gladbach
  • Bielefeld
  • Bochum
  • Darmstadt
  • Dinslaken
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Esslingen am Neckar
  • Freiburg im Breisgau
  • Gießen
  • Gladbeck
  • Hagen
  • Halle a.d. Saale
  • Hannover
  • Heidenheim a.d. Brenz
  • Heilbronn
  • Herne
  • Herrenberg
  • Hildesheim
  • Hürth
  • Kiel
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Leonberg
  • Leverkusen
  • Limburg a.d. Lahn
  • Ludwigsburg
  • Ludwigshafen am Rhein
  • Mannheim
  • Mönchengladbach
  • Mühlacker
  • Mülheim a.d. Ruhr
  • Neuss
  • Nürnberg
  • Oberhausen
  • Offenbach am Main
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Overath
  • Paderborn
  • Pleidelsheim
  • Regensburg
  • Remscheid
  • Reutlingen
  • Schwerte
  • Siegen
  • Solingen
  • Tübingen
  • Walzbachtal
  • Wiesbaden
  • Witten
  • Wuppertal

Quelle: Luftdaten Umweltbundesamt

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Betroffene Schadstoffklassen

Nach derzeitigem Stand sind nahezu alle Schadstoffklassen vom Diesel-Fahrverbot betroffen. Sogar neue Euro 6 Diesel könnten zu den ausgesperrten Autos gehören, falls sich die Luftqualität in den jeweiligen Städten nicht kurzfristig stark verbessert. Die Normen Euro 4 und niedriger werden mit Sicherheit von den Fahrverboten betroffen sein.

So können Sie die Schadstoffklasse Ihres Autos herausfinden:

Die Schadstoffklasse Ihres Autos erhalten Sie über die Schadstoffschlüssel-Nummer in Ihrem Fahrzeugschein:

Autos mit Zulassung vor dem 01.10.2005:

Fahrzeugschein > links oben > “Schlüsselnummer – zu 1” > die letzten beiden Ziffern

Autos mit Zulassung nach dem 01.10.2005:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 > mittig unten > “14.1” > die letzten beiden Ziffern

Diesel Fahrverbot Zulassungsbescheinigung Teil 1

Anhand Ihrer Schadstoff-Schlüsselnummer können Sie nun die Euronorm Ihres Autos herausfinden:

  • Euro 6: 36NO – 36YO
  • Euro 5: 35AO – 35MO
  • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
  • Euro 3: 30, 31, 36 ,37, 42, 44-61
  • Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
  • Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77

Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im Bereich Diesel-Fahrverbote:

Dr. Veaceslav Ghendler
Rechtsanwalt und Partner

Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt und Partner

Ludger Knuth
Rechtsanwalt

Täglich neue Diesel-Fahrverbote

Diesel-Fahrer müssen jetzt ausbaden, was Politik und Großkonzerne angerichtet haben.

Ihr Diesel-Fahrzeug dürfen Sie in immer weniger Städten fahren. Ist Diesel fahren bald überhaupt noch möglich?

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Schmerzhaft hohe Wertverluste

Etliche Diesel-Besitzer sind mittlerweile sogar gezwungen, ihr Diesel-Fahrzeug zu verkaufen.
Das Problem: Durch die ständig zunehmenden Diesel-Fahrverbote verliert Ihr Diesel-Fahrzeug rasant an Wert.

Ihren Diesel zu verkaufen lohnt sich also immer weniger – jeden Tag.

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➧ Fahrzeug-Kauf rückgängig machen

Wir holen Ihr Geld direkt vom Hersteller zurück. So bekommen Sie deutlich mehr Geld, als beim Verkauf Ihres Fahrzeugs. Das funktioniert auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug schon vor Jahren gekauft haben.

➧ Schadensersatz vom Hersteller

Sie möchten Ihr Fahrzeug behalten? Trotzdem haben Sie womöglich die Chance auf erheblichen Schadensersatz. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen Geld vom Hersteller zusteht!

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Sie haben Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wir holen Ihnen Ihr Geld zurück! Es ist egal, ob Sie noch laufende Raten zahlen – oder ob Ihr Darlehensvertrag bereits abgeschlossen ist.

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Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im Bereich “Diesel-Fahrverbot”:

Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt und Partner

René Brustmann
Rechtsanwalt

Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt und Partner

Ludger Knuth
Rechtsanwalt

  • Hamburg (seit 01.06.2018)
  • Aachen (ab 01.01.2019)
  • Stuttgart (ab 01.01.2019)
  • Frankfurt am Main (ab 01.02.2019)
  • Berlin (ab 01.04.2019)
  • Köln (ab 01.04.2019)
  • Bonn (ab 01.04.2019)
  • Gelsenkirchen (ab 01.07.2019)
  • Essen (ab 01.07.2019)
  • Mainz (ab Herbst 2019)
  • Augsburg
  • Backnang
  • Bensheim
  • Bergisch Gladbach
  • Bielefeld
  • Bochum
  • Darmstadt
  • Dinslaken
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Esslingen am Neckar
  • Freiburg im Breisgau
  • Gießen
  • Gladbeck
  • Hagen
  • Halle a.d. Saale
  • Hannover
  • Heidenheim a.d. Brenz
  • Heilbronn
  • Herne
  • Herrenberg
  • Hildesheim
  • Hürth
  • Kiel
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Leonberg
  • Leverkusen
  • Limburg a.d. Lahn
  • Ludwigsburg
  • Ludwigshafen am Rhein
  • Mannheim
  • Mönchengladbach
  • Mühlacker
  • Mülheim a.d. Ruhr
  • München
  • Neuss
  • Nürnberg
  • Heilbronn
  • Herne
  • Herrenberg
  • Hildesheim
  • Hürth
  • Kiel
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Leonberg
  • Leverkusen
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  • Ludwigsburg
  • Ludwigshafen am Rhein
  • Mannheim
  • Mönchengladbach
  • Mühlacker
  • Mülheim a.d. Ruhr
  • München
  • Neuss
  • Nürnberg
  • Oberhausen
  • Offenbach am Main
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Overath
  • Paderborn
  • Pleidelsheim
  • Regensburg
  • Remscheid
  • Reutlingen
  • Schwerte
  • Siegen
  • Solingen
  • Tübingen
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Quelle: Luftdaten Umweltbundesamt

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Betroffene Schadstoffklassen

Nach derzeitigem Stand sind nahezu alle Schadstoffklassen vom Diesel-Fahrverbot betroffen. Sogar neue Euro 6 Diesel könnten zu den ausgesperrten Autos gehören, falls sich die Luftqualität in den jeweiligen Städten nicht kurzfristig stark verbessert. Die Normen Euro 4 und niedriger werden mit Sicherheit von den Fahrverboten betroffen sein.

Schadstoffklasse Ihres Autos

Die Schadstoffklasse Ihres Autos erhalten Sie über die Schadstoffschlüssel-Nummer in Ihrem Fahrzeugschein:

Autos mit Zulassung vor dem 01.10.2005:

Fahrzeugschein > links oben > “Schlüsselnummer – zu 1” > die letzten beiden Ziffern

Autos mit Zulassung nach dem 01.10.2005:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 > mittig unten > “14.1” > die letzten beiden Ziffern

Diesel Fahrverbot Zulassungsbescheinigung Teil 1

Anhand Ihrer Schadstoff-Schlüsselnummer können Sie nun die Euronorm Ihres Autos herausfinden:

  • Euro 6: 36NO – 36YO
  • Euro 5: 35AO – 35MO
  • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
  • Euro 3: 30, 31, 36 ,37, 42, 44-61
  • Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
  • Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
  • Sonstige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

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