+++  Mandant von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ erhält 45.171,63 € Entschädigung; LG Berlin, Urteil v. 10.01.2023, Az. 26 O 131/22  +++

Anzeige

Abgasskandal: Millionen Autos manipuliert – EuGH spricht wichtiges Urteil

(Köln / Luxemburg März 2023 – kgr) Der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Autos erschütterte das Vertrauen in die Autohersteller. Die meisten Kunden sind bitter enttäuscht von den falschen Versprechungen der Konzerne – und leiden unter schmerzhaften Wertverlusten der Autos. Eilig aufgespielte Software-Updates schaden meist mehr, als sie nutzen. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof von März 2023 steht fest, dass die betrogenen Kunden vom Hersteller dafür entschädigt werden müssen.

Am 21. März 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen individualschützend ist. Dadurch genügt der Nachweis der Fahrlässigkeit bei den Autobauern für einen Schadensersatz! Das erhöht die Chancen von Betroffenen abermals erheblich.

Betroffene Kunden können das Auto an den Hersteller zurückgeben, natürlich nur gegen eine hohe Rückzahlung. Oder sie behalten das Auto und fordern Schadensersatz – hierzu ist trotz der klaren Rechtslage erfahrener juristischer Beistand empfehlenswert.

Abgasskandal betrifft immer mehr Autos

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA), das anfangs noch sehr zurückhaltend bei der Aufklärung des Dieselskandals war, ordnet jetzt immer mehr Rückrufe an. Diese treffen mittlerweile fast alle Hersteller, egal ob VW, Mercedes, Audi, Opel, BMW, Skoda, Fiat oder SEAT.
Bei allen wurden in der einen oder anderen Form illegale Abschalteinrichtungen gefunden – eine Prüfstandserkennung, die speziell entwickelt wurde, um bei den Abgastests für die Zulassung zu betrügen. Ob als Thermofenster oder über eine Erkennung des Lenkradeinschlags – illegal sind solche Vorrichtungen in jedem Fall, denn sie täuschen falsche Abgaswerte vor. Wenn auch bei Ihrem Auto deswegen ein Rückruf durchgeführt wurde, steht Ihnen vermutlich Schadensersatz zu.

Bild von Gebäude und deutscher Flagge

Die Richter des BGH verurteilten VW zu Schadensersatz

Gerichtsurteile gegen Autokonzerne sind eindeutig


Schon im Mai 2020 urteilte der Bundesgerichtshof und schloss sich den tausenden bereits in tieferen Instanzen ergangenen Gerichtsurteilen gegen die Autohersteller an. VW und Co. haben die Kunden “vorsätzlich sittenwidrig geschädigt” – im Klartext: betrogen.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 17.12.2020 über mehrere Fragen im Abgasskandal zu entscheiden. Auch hier ein eindeutiger Tenor: Eine Abschalteinrichtung ist illegal, wenn sie dazu führt, dass die realen Abgaswerte deutlich von den Messergebnissen abweichen. Dies betrifft insbesondere das “Thermofenster” von Daimler. Die Stuttgarter hatten zuvor vergeblich argumentiert, die Abschalteinrichtung sei zum Schutz des Motors notwendig. Dieses Argument hielt vor Gericht jedoch nicht stand.

Durch das aktuelle Urteil des EuGH von März 2023 haben jetzt noch mehr betroffene Kunden ein Anrecht auf Schadensersatz. Und eigentlich sind selbst die “nachgebesserten” Autos von VW & Co. immer noch nicht regelkonform und müssen zurück in die Werkstatt.

Kunden erhalten hohe Entschädigungen


“Die Rechtslage ist mehr als eindeutig: Autos, die an einer Rückrufaktion teilnehmen mussten, enthalten in aller Regel eine illegale Abschalteinrichtung.” so Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler, der mit der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei bereits tausende Mandanten im Abgasskandal vertritt und schon vielen davon erfolgreich zu Schadensersatz verhelfen konnte.
“Nicht nur Autos mit Schadstoffklassen EURO 4 und 5 sind betroffen, immer mehr Rückrufe gelten jetzt auch für die Schadstoffklasse 6”, so Dr. Ghendler. Und selbst wenn noch kein Rückruf für das Auto ergangen ist, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine der bemängelten Abschalteinrichtungen im Auto vorhanden ist.

Kostenlose Vorabprüfung der Chancen – Wenige Angaben genügen

Wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherrechte vertreten Geschädigte im Abgasskandal bereits von Anfang an und waren eine der ersten Kanzleien, die erfolgreiche Urteile erzielen konnten.

Das juristische Vorgehen lohnt sich in den meisten Fällen. Gerichte sind weitgehend an die Urteile des BGH und des Europäischen Gerichtshofs gebunden, die Hersteller bieten oft außergerichtliche Vergleiche an. Es ist aber sinnvoll, vorab eine juristisch fundierte Einschätzung des konkreten Einzelfalls einzuholen. Wenn gute Erfolgsaussichten bestehen, sollte man im nächsten Schritt eine Berechnung des zu erwartenden Schadensersatzes vornehmen lassen.

ONLINE-SCHNELL-CHECK

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

*Notwendige Angaben

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

 

45.000 € Entschädigung

Urteil im Abgasskandal: Audi Q5 – Landgericht Bonn zum V6 3-Liter Turbo-Motor am 16.03.2021 ( Aktenzeichen 7 O 304/20 )

28,814 € Entschädigung

Urteil im Abgasskandal: Skoda Yeti – Landegricht Zweibrücken vom 13.11.2020 zum Motor EA189 ( Aktenzeichen 1 O 118/20 )

35,047 € Entschädigung

Urteil im Abgasskandal: Audi A6 Avant – Landgericht Paderborn zum 3.0 TDI vom 25.11.2020 ( Aktenzeichen 3 O 239/20 )

Über

40.000

Mandate

Über

150.000

Kostenfreie Erstberatungen

Über

500

Spezialisierte Mitarbeiter