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Nächster Abgasskandal: Illegale Abschalteinrichtungen auch in Wohnmobilen

Schöner reisen mit Wohnmobilen? Nicht mit manipulierten Abgaswerten, die die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide massiv überschreiten.

Der Abgasskandal zieht immer weiter seine Kreise, mittlerweile auch international und ist, nachdem bereits 2016 die ersten Vorwürfe laut geworden sind, nun endgültig auch bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) angekommen. Der italienische Fahrzeughersteller trickst ebenso wie andere Automobilhersteller durch illegale Abschaltrichtungen auf manipulative, betrügerische Art bei den zulässigen Abgaswerten. Betroffen sind unter anderem Wohnmobile von Dethleffs und Pilote, in denen Fiat Ducato Motoren verbaut sind. Fahrzeugbesitzer haben Anspruch auf eine Entschädigung durch den Hersteller.

Abgasgrenzwerte um fast das 10-fache überschritten

Seit Jahren ist es gängige Praxis der Fahrzeughersteller: der Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung, um Abgaswerte zu manipulieren und die Stickoxidwerte auf dem Prüfstand (also im Abgastest) unter den gesetzlichen Grenzwerten zu halten. Im Straßenverkehr werden diese Stickoxidgrenzwerte allerdings um ein Vielfaches überschritten – ein bewusstes, laut einschlägiger Rechtsprechung betrügerisches Täuschungsmanöver, dessen sich auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) bedient. So sind die Stickoxidgrenzwerte bei Wohnmobilen der Hersteller Dethleffs und Pilote mit Fiat Ducato Diesel-Motoren (Schadstoffklasse 5) im Normalbetrieb im Straßenverkehr fast bis zum 10-fachen bzw. 7-fachen höher als zulässig. Betroffen sind Wohnmobile des Typs Fiat Ducato 150 Multijet Dethleffs T7150 mit Erstzulassung im Mai 2015 sowie Fiat Ducato 150 Multijet Pilote G700G mit Erstzulassung im Mai 2016.

Da der Fiat Ducato Motor allerdings in fast allen Wohnmobilen deutscher Hersteller eingebaut ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch die Motoren unzähliger weiterer Fahrzeuge manipuliert wurden. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt sind möglicherweise etwa 200.000 Kraftfahrzeuge betroffen.

Bild von Gebäude und deutscher Flagge

Gerichte bestätigen Anspruch auf Entschädigung

Fahrzeugbesitzer haben Anspruch auf Entschädigung

Die Folgen eines derartigen Betruges wie einer Abgasmanipulation sind weitreichend. Zum einen sind manipulierte Motoren nicht behördlich genehmigungsfähig und daher im Straßenverkehr verboten – Fahrverbote und Stilllegungen inklusive; im Endeffekt haben Verbraucher ein Fahrzeug nicht nur mit verkehrswidrigen Mängeln, sondern auch zu einem zu hohen Verkaufspreis bekommen. Zum anderen haben betroffene Kunden, deren Fahrzeug bzw. Wohnmobil aufgrund einer illegalen Abschalteinrichtung zu hohe Stickoxidwerte ausstößt, Anspruch auf Entschädigung – entweder durch eine hohe Rückzahlung bei Rückgabe des Fahrzeuges oder durch Schadensersatz, wenn der Kunde das Fahrzeug behält.

KBA gibt Vorwürfen neue Nahrung

Dabei sind die Vorwürfe gegen den italienischen Autobauer nicht neu: bereits 2016 gab es Anschuldigungen, die Abgaswerte seien manipuliert und würden nur auf dem Prüfstand eingehalten werden – im Straßenverkehr allerdings würden die gesetzlich vorgeschrieben Stickoxidgrenzwerte um ein Vielfaches überschritten. Jetzt erhalten die Vorwürfe unter anderem durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) neue Nahrung und gehen in eine entscheidende Phase.

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