• So kommen Sie ohne Schaden aus dem Skoda Abgasskandal

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    Skoda Abgasskandal – Jetzt noch Schadensersatz fordern

    Schon früh stellte sich heraus: Der VW Abgasskandal ist auch der Skoda Abgasskandal, denn der ursprünglich tschechische Hersteller nutzt natürlich auch die Motoren des VW-Konzerns. Beinahe bei jedem Hersteller finden sich Modelle, die die Abgasmanipulationssoftware aufweisen und deswegen direkt von Fahrverboten und Stilllegungen bedroht sind. Eine kurze Analyse des Automobilmarktes zeigt schnell: Überall wo, VW nicht drauf steht, ist trotzdem VW drin.

    Diese leicht überzeichnete Aussage trifft natürlich nicht immer zu – in Bezug auf Skoda allerdings schon. Das tschechische Unternehmen wurde 1895 zwar unter Laurin & Klement gegründet, gehört aber schon seit 1991 zur Volkswagen AG. Inzwischen ist eine Komplettübernahme erfolgt. Diese Tatsache zeigt eines: Auch Skoda ist vom Abgasskandal betroffen. Damit haben Geschädigte des Abgasskandals als Kunden von Skoda Ansprüche gegen den Hersteller. Sie können den ihnen entstandenen Schaden direkt beim Automobilriesen geltend machen.

    Warum verjähren die Ansprüche?

    Der VW-Konzern hat die Vorwürfe im Abgasskandal bereits 2015 eingeräumt und die betroffenen Kunden 2016 darüber informiert. Das hat für die Kunden Vor- und Nachteile. Der Vorteil ist, dass eine schwierige Beweisführung entfällt und sich die Ansprüche unproblematisch darlegen lassen. Der Nachteil ist, dass die Ansprüche nach drei Jahren verjähren. Diese Frist läuft zum 31.12.2019 ab, daher sollten Kunden, die bislang nicht reagiert haben, noch rechtzeitig ihre Ansprüche durchsetzen.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

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    Der finanzielle Vorteil im Skoda Abgasskandal

    Nach dem Schock-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende Februar 2018 wollen die meisten Dieselfahrer nur noch eins: Schadensbegrenzung. Und diese wird am besten erreicht, indem man seinen Diesel loswird und ein anderes Auto kauft, dem kein Fahrverbot droht. Dass die klassische Version – der Verkauf – dabei mehr und mehr zu einem Verlustgeschäft wird, macht die Situation nicht besser. Alternative Möglichkeiten rücken mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Warum nicht einfach vom Hersteller eine Rückabwicklung verlangen? Oder von der Bank? Aber lohnt sich das wirklich im Vergleich zu einem Verkauf? Diese Frage beantwortet unser von Stiftung Warentest als „gut“ und „leicht bedienbar“ bewerteter Rückabwicklungsrechner.

    Unser Vorgehen im Skoda Abgasskandal

    Kostenlose Erstberatung

    Wir beraten Sie kostenlos zu Ihren Rechten im Skoda Dieselskandal. Ihnen liefert dies eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation, wir können Sie vielleicht davon überzeugen, im Falle eines Vorgehens unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Letztlich entstehen Ihnen durch diese Beratung keinerlei finanzielle Risiken oder Kosten. Kostenpflichtig tätig werden wir erst nach einer Mandatierung.

    Überprüfung Ihres Falles

    Für eine seriöse Beratung benötigen wir die entsprechenden Unterlagen von Ihnen. Dazu gehört zum Beispiel eine Kopie Ihres Kaufvertrags oder Ihres Darlehensvertrags. Innerhalb von drei Werktagen überprüfen wir Ihre Dokumente kostenfrei und melden uns anschließend mit unserer Einschätzung bei Ihnen zurück. Häufig gilt als erstes Anzeichen für einen Anspruch, wenn Sie von Skoda im Rahmen des Diesel Rückrufs angeschrieben worden sind.

    Das weitere Vorgehen – Ihre Entscheidung

    Ob, wie und mit wessen Hilfe Sie nun im Abgasskandal gegen Skoda vorgehen wollen, bleibt Ihre Entscheidung. Entscheiden Sie sich, Ihre Rechte mit unserer Hilfe durchzusetzen, werden wir für Sie tätig. Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Kommunikation mit dieser und zugleich die Verhandlungen mit Ihrem Forderungsgegner.

    Vertretung – außergerichtlich und gerichtlich

    Das erste Ziel ist es, Skoda zu einer außergerichtlichen Einigung, zu einem Angebot zu bewegen. Sollten wir damit scheitern, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

    Ihre Situation im Überblick

    • Auch Skoda-Kunden sind unter Umständen vom Abgasskandal betroffen. Diesel-Fahrzeuge, die den Motor EA 189 verbaut haben, sind aller Wahrscheinlichkeit Teil des Skandals um manipulierte Abgasvorrichtungen.

    • Auch Skoda bietet ein Software-Update an. Dieses wird den Schaden in der Regel allerdings nicht beheben, sondern die Situation womöglich noch weiter verschlimmern.

    • Wer das Software-Update verweigert, muss mit einer Stilllegung rechnen. Wer es durchführen lässt, muss weiterhin mit Fahrverboten rechnen. Außerdem sind die Langzeitfolgen der Nachrüstung noch nicht erforscht. Von einem höheren Verbrauch und starkem Verschleiß ist die Rede.

    • Kunden können sich gegen Skoda im Dieselgate wehren. Sie können möglicherweise ihre Finanzierung widerrufen oder Schadensersatz verlangen. In beiden Fällen ist eine Rückabwicklung möglich. Ob eine Nutzungsentschädigung anfällt, bestimmt sich nach dem Einzelfall und ist noch nicht für jede Konstellation abschließend geklärt.

    Abgasskandal Skoda – Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten

    Ein Vorgehen gegen den Hersteller wird in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Dabei gehört das Stellen einer Deckungsanfrage und die weitergehende Kommunikation mit Ihrer Versicherung zu unserem kostenlosen Service. In der letzten Zeit gab es einige Urteile, die die Rechtsschutzversicherungen zu einer Kostenübernahme im Abgasskandal verpflichteten. Darunter war auch ein zweitinstanzliches Urteil des OLG Düsseldorf, das ein Vorgehen gegen VW explizit als aussichtsreich bezeichnete. Aufgrund dieses Urteils ist zu erwarten, dass viele Versicherer eine Kostenübernahme ohne weiteres zusichern werden. So tragen Sie unsere Kosten nicht, sondern lediglich die Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    Sollten Sie noch nicht rechtsschutzversichert sein, können wir Sie auch hier beraten. Auch für den Fall, dass Sie weder rechtsschutzversichert sind, noch sich in naher Zukunft versichern wollen, gibt es eine Lösung. Wir berechnen unsere Vergütung dann entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder besprechen mit Ihnen eine erfolgsabhängige Vergütung. In jedem Fall ist es uns wichtig, dass Sie keine unwägbaren Kosten tragen müssen und sich auf die Transparenz unserer Preisgestaltung verlassen können.

    Verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Skoda Abgasskandal

    Wer denkt, ein erfolgreiches Vorgehen gegen Skoda scheitere schon an der wirtschaftlichen Übermacht des Konzerns, der irrt. Tatsächlich gab es im letzten Jahr eine ganze Reihe Urteile, die den geprellten Dieselkunden Recht gaben. So erkannte beispielsweise das LG Kleve am 06.10.2017 auf Schadensersatz an (Az. 3 O 201/16). Skoda, beziehungsweise die Volkswagen AG sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Der Kunde musste das Fahrzeug zurückgeben und eine Nutzungsentschädigung leisten. Dieses Urteil ist aber nur eines von vielen, die den Kunden im Skoda Dieselskandal in seinen Rechten bekräftigen. Sehen Sie hier unsere Rechtsprechungsübersicht im Abgasskandal mit den wichtigsten und aktuellsten Urteilen im Abgasskandal.

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