VG München verurteilt Bayern zu Zwangsgeld

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Freistaat weigerte sich, Konzept für Fahrverbote zu erstellen


Es gibt viele Vorschriften, Mittel und Maßnahmen die langfristig für bessere Luft in deutschen Städten sorgen sollen. Für den Freistaat Bayern gab es sogar richterliche Vorgaben. Das Land sollte zur Verbesserung der Luftqualität zumindest Fahrverbote planen. Diese Weisung wurde jedoch weitestgehend ignoriert. Mit Konsequenzen – wie sich nun zeigt. Gegen Bayern wurde gerichtlich ein Zwangsgeld angeordnet.

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Konzept für Fahrverbote sollte entwickelt werden

Hintergrund der ursprünglichen Anordnung war die Tatsache, dass der Jahresmittelwert an Stickoxid auf mehreren Straßenabschnitten in München die zulässigen Höchstwerte überschritt. Deswegen forderte der bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote. Eine Entscheidung über solche Verbote könne aber noch warten, bis die Rechtslage geklärt sei. Trotzdem sah der neue Luftreinhalteplan des Freistaats kein derartiges Konzept vor. Im Gegenteil. Einem Zeit-Artikel zufolge bezeichnete die vorsitzende Richterin die von der Regierung vorgelegten Unterlagen als „Alibiplanung“ und viel „Blabla“ auf einer „halben Larifari-Seite“.

Bayern missachtet Urteil

In dem Urteil monierte die vorsitzende Richterin Martina Scherl den Umstand, dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte. Dies sei völlig neu und ein Unding. Wegen der Missachtung wurde jetzt ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 € verhangen. Gleichzeitig wurde ein weiteres Zwangsgeld angedroht. Bis Ende Mai hat der Freistaat Zeit zur Planung weiterer Verbote und zur Veröffentlichung ebendieser Pläne. Ansonsten muss er erneut 4.000 € zahlen. Bereits im vergangenen Jahr fiel ein Bußgeld in dieser Höhe an, weil Bayern sich nicht an den vorgegebenen Zeitplan hielt.

Deutsche Umwelthilfe wieder federführend

Das Zwangsgeld wurde – wie sollte es auch anders sein – von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstritten. Der Verband hatte außerdem gefordert, Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf zu inhaftieren. Dem entsprach das Gericht aber nicht. Nach der Entscheidung äußerte Scharf sich kritisch zu pauschalen Fahrverboten: „Das trifft viele Bürger in unverhältnismäßiger Weise.“. Im Laufe des Verfahrens hatten die Vertreter des Freistaates Bayern die Frage aufgeworfen, ob gerichtlich angeordnete Fahrverbote nicht die Autorität der Regierungen untergruben. Damit könnte ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung gegeben sein. Dieser rechtlichen Einschätzung widersprach die Richterin bestimmt. Sie halte sich an Recht und Gesetz.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 22. Februar

Ob und inwieweit Fahrverbote tatsächlich rechtens sind, entscheidet sich am 22. Februar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter verhandeln in der Sprungrevision. Zunächst geht es um die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Das Urteil könnte richtungsweisend für das weitere Vorgehen gegen die Luftverschmutzung in Deutschland sein.

Ansprüche prüfen lassen

Kunden müssen keineswegs abwarten, wie die Richter entscheiden werden und ob ein Fahrverbot auch in der eigenen Stadt umgesetzt wird. Für einen Verkauf ist es nämlich dann zu spät. Schon aktuell lohnt es sich kaum noch, seinen Diesel zu verkaufen, betrachtet man den einstürzenden Dieselmarkt und die stetig sinkenden Preise. Eine Option ist es, gegen den Händler oder den Hersteller vorzugehen, um eine Rückabwicklung oder Schadensersatz zu erhalten. Dieselhalter, die ihr Fahrzeug mittels eines Autokredits über die Herstellerbank finanziert haben, könnten außerdem womöglich ihren Finanzierungsvertrag widerrufen und den Vertrag so rückabwickeln. Die Rückzahlung beliefe sich auf einen Betrag, der den Restwert des Wagens um ein vielfaches übersteigt.

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