VW schummelt weiter – der Abgasskandal im Abgasskandal

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

VW Software Update möglicherweise ebenfalls illegal

Es erinnert stark an die russischen Matroschka-Puppen. Was zunächst nach nur einer Figur aussieht, stellt sich schnell als mehrere ineinander geschachtelte Figuren heraus. Das gleiche Phänomen scheint nun beim VW Abgasskandal aufzutreten. Der Weltkonzern steht schon wieder unter Verdacht: Er soll schon wieder manipuliert haben. Dieses Mal sogar auf eine besonders dreiste Art. Das Software Update, das die Folgen der ersten Manipulation beseitigen soll, könnte selbst ebenfalls illegal sein. Ein Update, das eine Abschalteinrichtung entfernt, enthält wiederum eine neue Abschalteinrichtung? Im Gegensatz zu den Matroschka-Puppen bringt dieses ineinandergeschachtelte systematische Manipulieren kein Glück, sondern vermutlich eine umfassende Rückrufaktion mit sich. Zehntausende VW-Kunden müssen wohl erneut in die Werkstatt.

Software Update – neue Abschalteinrichtung

Der Diesel Gipfel am 02.08.2017 – ein historischer Tag mit leeren Versprechungen. An einem runden Tisch kamen Automobilhersteller und Politiker zusammen. Das Ziel: die endgültige Lösung des Abgasproblems. Verbraucherschützer und Umweltverbände waren der Ansicht, dass VW und Co. noch zu milde davongekommen sind. Preiswerte Software Updates anstelle einer mechanischen Nachrüstung waren der Kompromiss. Seither sind die Updates immer wieder Gegenstand kritischer Diskussionen. Zu wenig Effekt, zu viele negative Auswirkungen auf den Motor, erhöhter Benzinverbrauch. Eineinhalb Jahre später zeigt sich jedoch, wie faul dieser Kompromiss wirklich war. Denn die alte Abschalteinrichtung wurde lediglich durch eine neue ersetzt, so lautet jedenfalls der Verdacht.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Abschalteinrichtung springt nach vollendeter Messung an

Aus alt macht neu. Getreu diesem Motto scheint VW das Update konzipiert zu haben. Die alte Abschalteinrichtung wurde beseitigt. Der Erfolg ist messbar. Eine Messung zeigt: Keine Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung. Diese offizielle Messung dauert exakt 1120 Sekunden. Ab der 1121. Sekunde aber wurden nun erneut Anomalien festgestellt. Einem Bericht der “Bild am Sonntag” zufolge habe VW selbst das Kraftfahrtbundesamt über die “Auffälligkeiten” informiert.

370.000 Diesel mit neuer Abschalteinrichtung – VW argumentiert mit Motorschutz

Betroffen von dem neuerlichen Manipulationsverdacht sind Diesel-Fahrzeuge mit einem 1,2-Liter-Motor der Euro 5-Norm. Deutschlandweit dürften das knapp 30.000 Autos sein. In ganz Europa betrifft das etwa 370.000 Fahrzeuge. Und das nachdem viele gerade erst mit dem Update aus der Werkstatt gerollt sind. Der Konzern selbst ist sich keiner Schuld bewusst. Dem Spiegel erklärt er lapidar: “Bei den regelmäßigen internen Qualitätskontrollen für Dieselfahrzeuge mit 1,2l-Motoren des Typs EA189 sind Auffälligkeiten verzeichnet worden, die nun weiter analysiert werden müssen.” Gegenüber dem Ministerium hieß es, die Funktion sei legal und diene dem Motorschutz. Ein altvertrautes Argument. Schon beim ersten Abgasskandal verwendeten die Hersteller die Abschalteinrichtung unter dem Deckmantel des Motorschutzes.
Nachdem zunächst eine unverzügliche Stilllegung im Raum stand, stehen die Zeichen nun auf einen erneuten Rückruf.

Trotz neuer Abschalteinrichtung – VW verweigert Hardware Nachrüstung

Gleichzeitig boykottiert VW die geplante Umrüstung alter Diesel Modelle mit Stickoxid-Katalysatoren. Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hatte nun endlich die erforderlichen Richtlinien vorgelegt, um SCR-Katalysatoren auf den Weg zu bringen. Hierbei minimiert sich der Stickoxid-Ausstoß durch das Einspritzen von Harnstoff. VW stellte bedauernd fest, die Entwicklung durch Hardware-Nachrüster aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unterstützen zu können. Außerdem sei man überzeugt, dass eine Hardware-Nachrüstung nicht die richtige Lösung sei.

Wieder neues Software Update und Rückrufwelle?

Und jetzt? Geht das Spiel wieder von vorne los? Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, wird VW in monatelanger Arbeit ein neues Update konzipieren. Das Kraftfahrtbundesamt segnet dieses sodann ab. Die Kunden werden daraufhin erneut in die Werkstatt „gebeten“ – unter Androhung einer Stilllegung. Aber hält man dieses Mal, was man verspricht? Oder verschiebt sich das Einsetzen der Abschalteinrichtung um weitere 1120 Sekunden nach hinten ? Zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Prognose zu treffen, ist schwer. Schließlich sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Den Betroffenen bleibt nichts Anderes als abzuwarten – oder?

Schadensersatzanspruch gegen VW

Falsch. Die 30.000 Dieselhalter, die von dieser Hiobsbotschaft betroffen sind, haben rechtliche Handhabe. Auch nachdem das Software Update installiert wurde. Die Rede ist von Schadensersatzansprüchen gegen den Konzern. Denn das Unternehmen hat über viele Jahre hinweg „saubere Diesel“ verkauft, die in Wirklichkeit so schmutzig sind, dass sie nicht einmal die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. „Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“, heißt das auf juristisch. Gemäß § 826 BGB muss der Schädiger dem Geschädigten deswegen einen Ausgleich leisten. Dieser Schadensersatz wird in der Praxis meist wie folgt geltend gemacht: Der Kunde gibt seinen manipulierten Diesel zurück und erhält dafür den Kaufpreis verzinst zurück. Abgezogen wird lediglich eine Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer.

Schadensersatzansprüche längst verjährt?

Bild von dem VW Logo

Die 30.000 Dieselhalter, die von dieser Hiobsbotschaft betroffen sind, haben rechtliche Handhabe, auch nachdem das Software Update installiert wurde.

„Sind die Forderungen nicht längst verjährt?“, ist hier die meistgestellte Frage. Das Ende der dreijährigen Verjährungsfrist zum 31.12.2018 war zum Jahreswechsel medial omnipräsent. Mit Ablauf dieses Tages soll eine Geltendmachung der Schadensersatzansprüche nicht mehr möglich sein. Der Konzern stellte auf den Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Abgasskandals ab– das Eingeständnis „Ja, wir haben manipuliert.“ Viele Juristen sind sich jedoch einig: Es kommt auf die individuelle Kenntnis an. Und die Kenntnis der eigenen Betroffenheit vom Abgasskandal haben die Kunden erst mit der Aufforderung zur Nachrüstung erhalten – im Jahr 2016. Nach dieser Rechtsauffassung tritt eine Verjährung der Gewährleistungsansprüche erst Ende 2019 ein. Es ist also noch nicht aller Tage Abend.

Rückabwicklung durch den Widerrufsjoker

Gleiches gilt auch für eine Rückabwicklung durch den Widerrufsjoker. Auch sie ist nach wie vor möglich. Der Verjährung unterliegt sie nicht. Wer seinen Diesel über einen Autokredit finanziert hat, muss keine Rücksicht auf den Stichtag des 31.12.2018 nehmen. Denn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt auch Jahre nach Abschluss des Autokreditvertrags zur Widerrufbarkeit. Der Gesetzgeber sieht eine umfassende Aufklärung durch den Kreditgeber vor. Hält sich dieser nicht an die Vorgaben, kann der Kunde den Widerruf erklären. Die Folge ist eine Rückabwicklung des Kreditvertrags und des mit ihm verbundenen Kaufvertrags. Sie erhalten die bis dahin gezahlten Raten, sowie Ihre Anzahlung zurück. Weitere Raten entfallen. Dafür geben Sie Ihren Diesel zurück. Ob auch hier eine Nutzungsentschädigung anfällt, ist noch nicht abschließend geklärt. In jedem Fall lohnt sich ein solches Vorgehen aber auch bei einer Nutzungsentschädigung im Vergleich zu einem Verkauf.

Kostenlose Erstberatung zum neuen VW Abgasskandal

Sie sind aufgrund der neuesten Nachrichten verunsichert? Fürchten Sie, bald erneut ein Software Update über sich ergehen zu lassen oder sogar eine Stilllegung Ihres Diesels? Haben Sie bereits durch das erste Update eine Verschlechterung Ihres Fahrzeugs bemerkt und wollen das Risiko einer weiteren Verschlechterung nicht eingehen? Oder Sie befürchten nach wie vor, von einem Fahrverbot betroffen zu sein und wollen Ihren Diesel loswerden? Selbst wenn Sie nur Ihre Kreditkonditionen verbessern wollen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal. Dafür brauchen wir Ihre Kauf- und gegebenenfalls Kreditunterlagen. Innerhalb weniger Werktage nach Erhalt Ihrer Unterlagen bekommen Sie eine ausführliche kostenlose Erstberatung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter geben Ihnen einen Überblick über Ihre individuelle Situation im Abgasskandal und legen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten offen. Im Anschluss können Sie die wirtschaftlichen Vorteile unterschiedlicher Handlungsoptionen gegeneinander abwägen.

Sie sind nun in der Position, mündig zu entscheiden. Fahren Sie Ihren Diesel trotz der bekannten Risiken weiter? Verkaufen Sie Ihren Diesel und nehmen einen möglicherweise hohen Wertverlust in Kauf? Verlangen Sie die Rückabwicklung durch den Schadensersatz und minimieren Sie dadurch Ihren Verlust? Oder lösen Sie das Problem über den Widerruf? Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich unabhängig von neuen Manipulationsvorwürfen und Negativnews zu machen.

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