Bei der Regelinsolvenz:
- beraten wir Sie umfassend bei einem telefonischen oder persönlichen Gespräch
- erstellen Ihren individuellen Entschuldungsplan (vor allem zu der Möglichkeit einer Sanierung, ggf. durch eine Auffanggesellschaft)
- reichen Ihren Regelinsolvenzantrag ein
Zusätzlich werden wir
- Ihnen vor den wichtigen Verfahrensabschnitten der Vorbereitung der Regelinsolvenz, einen möglichen Schuldenvergleich und der Stellung des Insolvenzantrags als Anwaltskanzlei beratend zur Seite stehen,
- Ihren Antrag intensiv überprüfen (Vier-Augen-Prinzip)
- für Sie Abfragen bei Ihren Gläubigern und den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD durchführen und
- Sie bei der Einreichung Ihres Regelinsolvenzantrages anwaltlich begleiten
Vor allem bei der Regelinsolvenz empfehlen wir Ihnen, unter keinen Umständen einen Insolvenzantrag in Eigenregie zu stellen. Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen vermeiden Sie unnötige Fehler in Ihrem Antrag. Diese kosten insbesondere im Regelinsolvenzverfahren die Schuldner regelmäßig Ihre Restschuldbefreiung (§ 290 InsO). Die Gläubiger werden die kleinsten formalen Fehler Ihres Antrags angreifen, um Ihre Restschuldbefreiung zu verhindern. Wenn Ihr Antrag von einem Rechtsanwalt vorbereitet worden ist, werden Fehler regelmäßig nicht zur Versagung führen (AG Mönchengladbach NZI 2003, 221).