AGB Pflicht
eBay-Händler haben keine Pflicht zur Verwendung von AGB. Doch bestimmte Informationen müssen dem Käufer bei jedem einzelnen Kauf dennoch mitgeteilt werden, beispielsweise die Widerrufsbelehrung. In diesem Zusammenhang ist es für gewerbliche eBay-Händler empfehlenswert, gleichzeitig AGB zu verwenden.
Wirksame Einbeziehung von AGB auf eBay
Allgemeine Geschäftsbedingungen wirken erst dann gegenüber Ihren Kunden, wenn sie wirksam in den eBay-Verkauf einbezogen worden sind. Hierfür ist es ratsam, den eBay-eigenen Richtlinien zur Verwendung von Händler-AGB zu folgen. Dann ist gewährleistet, dass der Käufer auf die AGB
- vor Vertragsschluss hingewiesen wurde
- und er die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise davon Kenntnis zu nehmen.
Wir prüfen Ihre eBay-Händlerseite auf die ordnungsgemäße Einbeziehung der AGB, so dass die gesetzlichen Bestimmungen und die eBay-Richtlinien erfüllt sind, und weisen Sie falls notwendig auf Änderungsbedarf hin. Wenn Ihre eBay-Händler-AGB beispielsweise nur auf Ihrer „mich-Seite“ stehen, nicht jedoch bei jedem einzelnen Kauf einsehbar sind, so sind sie nicht ordnungsgemäß einbezogen.
Weniger strenge Anforderungen an AGB gegenüber Unternehmern
Auf eBay gibt es die Möglichkeit, seine Produkte nur an gewerbliche Käufer zu vertreiben. In diesem Fall gelten die strengeren Vorschriften für Geschäfte mit Verbrauchern nicht. Der ausdrückliche Hinweis auf die AGB muss dann nicht unbedingt bei Vertragsschluss erfolgen, es würde beispielsweise ein Hinweis auf die AGB im Angebot ausreichen. Bei eBay engen Sie Ihren potentiellen Käuferkreis stark ein, wenn Sie nur an gewerbliche Kunden verkaufen. Es ist möglich, die AGB so zu formulieren, dass sie gegenüber Verbrauchern und Gewerbetreibenden gleichermaßen verwendet werden können.
AGB auf Deutsch sind auf eBay ausreichend
Auf eBay Deutschland sind auch Nutzer aus anderen Staaten angemeldet. Nicht jeder davon spricht Deutsch. Doch wenn Sie als eBay-Händler von Deutschland aus verkaufen, so sind Ihre auf Deutsch verfassten eBay-AGB wirksam – auch dann , wenn Ihr Kunde kein Deutsch spricht. Sie müssen als deutscher eBay-Anbieter keine Übersetzung bereithalten, da Sie sich laut Gesetz keiner fremden Sprache bedienen müssen.
Überraschende Klauseln sind auch auf eBay unwirksam
Aufgrund der vorteilhaften Stellung des AGB-Verwenders müssen die AGB des eBay-Shopbetreibers nicht nur wirksam einbezogen sein. Es gelten auch inhaltliche Beschränkungen für AGB von eBay-Händlern. Beispielsweise werden Klauseln nicht zum Vertragsbestandteil, wenn sie so ungewöhnlich sind, dass der Käufer nicht mit ihnen rechnen musste (§ 305c Abs. 1 BGB). Solche Klauseln werden abgesehen von Ihrer Unwirksamkeit und dem davon ausgehenden Abmahnrisiko auch von eBay selbst nicht gerne gesehen.
Beispielsweise dürfen Sie keine versteckten Kosten in den eBay AGB einbauen.
Sind die eBay-Händler-AGB mehrdeutig und unklar formuliert, geht dies zu Ihren Lasten (§ 305 c Abs. 2 BGB). Deshalb gilt es bei jeder Erstellung von AGB für eBay-Verkäufer, Fingerspitzengefühl zu zeigen. Zwar nutzen wir die rechtlichen Spielräume weitestmöglich zu Ihren Gunsten aus, ohne aber dabei die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage zu missachten. Darüber hinaus gibt es im BGB einen Katalog von Klauseln, welche entweder pauschal unzulässig sind (§ 309 BGB) oder deren Wirksamkeit durch richterliche Auslegung beurteilt werden muss (§ 308 BGB). Wir vermeiden derartige Klauseln und die damit verbundenen Risiken in unseren eBay-Händler-AGB.
Folgen unrichtiger AGB als eBay-Verkäufer
Auf vollständige und professionell erstellte AGB für Ihren eBay-Shop können Sie sich verlassen. Sie steigern Ihre Effizienz beim Verkauf auf eBay und schützen Sie vor Abmahnungen Ihrer Konkurrenten. Die Verwendung von AGB, die nicht den gesetzlichen und eBay-spezifischen Vorgaben entsprechen, ist dagegen problematisch. Sie können sich nicht auf die Klausel berufen, in einem möglichen Rechtsstreit mit einem früheren Kunden müssen Sie eingestehen, dass Sie im Unrecht sind. Sie müssen also die Nachteile in Kauf nehmen, die ansonsten vermeidbar gewesen wären. Außerdem kann Ihnen eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes ins Haus stehen. Der BGH hat das Recht von Unternehmern bejaht, andere Unternehmer wegen falscher AGB abzumahnen (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11).
Zahlungs- und Versandbedingungen
Wichtig für den Handel auf eBay sind die gesetzlichen Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV). Die PAngV regelt die Pflicht des gewerblichen Händlers, dem Verbraucher anzugeben, ob und in welcher Höhe Liefer- und Versandkosten anfallen. Die AGB für eBayshop-Betreiber enthalten Zahlungs- und Versandbedingungen, mit denen Sie im eBay-Fernabsatzhandel gegenüber Verbrauchern rechtmäßig Ihre Versandkosten präsentieren und damit dem Kunden die benötigten Informationen zur Verfügung stellen.
Folgen fehlerhafter Versandbedingungen
Auch bei eBay kann ein fehlerhafter, unvollständiger oder irreführender Hinweis auf Versandkosten ein Abmahngrund sein. Beispielsweise wird die Formulierung “Versicherter Versand” als irreführend angesehen, da Postsendungen immer versichert sind und somit der Anschein erweckt wird, es handele sich um einen freiwilligen und zusätzlichen Mehrwert. Der Satz „Versandkosten auf Anfrage” ist ebenfalls ein Verstoß gegen die PAngV und somit unzulässig. Wenn ein eBay-Händler seine Versandkosten nach Gewicht staffeln möchte, ist dies grundsätzlich möglich. Es ist jedoch erforderlich, das Gewicht des Artikels anzugeben.
Exkurs: Jugendschutz auf eBay
Als eBay-Verkäufer dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Filme und Videospiele, die einer Altersbeschränkung ab 18 Jahren („FSK ab 18“ bzw. „USK ab 18“) unterliegen, anbieten und verkaufen. Wenn Sie mit solchen Artikeln auf eBay handeln möchten, gilt es sicherzustellen, dass die Artikel nur an volljährige Empfänger ausgeliefert werden. Dies ergibt sich unter anderem auch aus den eBay-eigenen AGB. eBay bietet seinen Händlern an, bei den Versandmethoden eine Alterssichtprüfung auszuwählen. Der Paketbote prüft dann das Alter des Empfängers. Damit haben Sie die Jugendschutz-Voraussetzungen, die eBay stellt, erfüllt. Achten Sie darauf, dass auch die Artikelbeschreibungen die Grundsätze des Jugendschutzes erfüllen und Sie keine Bilder einstellen, die unter Umständen beanstandet werden könnten. Ebenfalls dürfen keine Filme, Texte und Videospiele angeboten werden, die auf dem „Index“ der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stehen.
Lesen Sie hier mehr zum Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. AGB-Recht.