Arbeitszeugnis
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Arbeitszeugnis. Hier erfahren Sie unter anderem welche Zeugnistypen es gibt, nach welchen Kriterien sich eine Beurteilung richten muss und was man unternehmen kann, wenn man mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist.
Wer einen beeindruckenden Lebenslauf vorweisen kann, hat Vorteile bei der Jobsuche. Aber wenn das letzte Arbeitszeugnis nicht stimmt, kann es mit der Neueinstellung schwierig werden. Denn das Arbeitszeugnis ist die Visitenkarte eines Arbeitnehmers. Mit seiner Hilfe gewinnt der potentielle Arbeitgeber einen wichtigen Eindruck von dem beruflichen Profil des Bewerbers und entscheidet, ob dieser die Anforderungen an die vakante Stelle erfüllt. Es ist daher für einen Arbeitnehmer besonders wichtig, ein positives Zeugnis zu erhalten. Dieses soll einerseits seine fachlichen und persönlichen Kompetenzen hervorheben und andererseits keine unsachlichen Bemerkungen enthalten, die den Bewerber in ein schlechtes Licht rücken könnten. So etwas kann aber schnell geschehen, ohne dass der Betroffene das merkt.
Welche Anforderungen werden an ein Arbeitszeugnis gestellt?
Das Arbeitszeugnis muss wahr sein. Das ist die wichtigste Anforderung, wie das Bundesarbeitsgericht bereits vor über 50 Jahren entschieden hatte.
„Das Arbeitszeugnis soll dem Arbeitnehmer einerseits als Unterlage für eine neue Bewerbung dienen und den potentiellen Arbeitgeber über den Kandidaten unterrichten. Daher muss er alle Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für den Dritten von Interesse sind. Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer, seine Führung und Leistung nicht charakteristisch sind – seien sie für ihn vorteilhaft oder nachteilig – gehören nicht in das Zeugnis. Weder Wortwahl noch Satzstellung noch Auslassungen dürfen dazu führen, dass bei Dritten der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen“, (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.1960, 5 AZR 560/58).
Diese Grundsätze gelten immer noch. Daher soll ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis Aussagen zur Leistung, Verhalten und Persönlichkeit des Arbeitnehmers treffen. Was nebensächlich ist, darf nicht zu einem kennzeichnenden Charakteristikum aufgebläht werden. Der Arbeitgeber muss stets sachlich bleiben und darf das Arbeitszeugnis nicht dazu nutzen, dem Arbeitnehmer zum Schluss noch „eins auszuwischen.“
Außerdem hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Der Arbeitgeber trägt nämlich auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine gewisse soziale Fürsorge für den Arbeitnehmer und darf diesen nicht grundlos am beruflichen Fortkommen hindern.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Welche Anforderungen werden an ein Arbeitszeugnis gestellt?
- Art und Inhalt eines Arbeitszeugnis?
- Nach welchem Bewertungsschlüssel wird die Leistung des Arbeitnehmers beurteilt?
- Wie kann man unzulässige Verschlüsselungen im Arbeitszeugnis entdecken?
- Was bedeutet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines wohlwollenden Zeugnisses?
- Welche Note kann ein durchschnittlicher Arbeitnehmer beanspruchen?
- Kann man das Arbeitszeugnis auch selbst schreiben?
- Was darf in das Arbeitszeugnis mit aufgenommen werden und was nicht?
- Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abschlussformulierung?
- Gibt es für das Arbeitszeugnis eine vorgeschriebene Form?
- Welche Formalien muss ein Arbeitszeugnis sonst erfüllen?
- Wer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses?
- Steht auch Leiharbeitnehmern das Recht auf ein Arbeitszeugnis zu?
- Gibt es einen Zeugnisanspruch, wenn der Arbeitnehmer schon in der Probezeit ausscheidet?
- Wann ist das Arbeitszeugnis zu erteilen?
- Wie haftet der Arbeitgeber für das Zeugnis?
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