Was ist das Gewohnheitsrecht?
Das Gewohnheitsrecht ist ein nicht schriftlich fixiertes (ungeschriebenes) Recht, das – im Gegensatz zum sogenannten Richterrecht – nicht auf (einer) Gesetzgebung, also auf förmlich beschlossenen und niedergeschriebenen Gesetzestexten beruht, sondern seinen Ursprung in über lange Zeit angewandten Regelungen und geübter (Rechts-)Praxis hat. Wenn alle Beteiligten eine bestimmte Praxis über einen längeren Zeitraum hin regelmäßig pflegen und akzeptieren, ergibt sich hieraus langfristig ein sogenanntes Gewohnheitsrecht. Dieses hat den gleichen Rang wie das positive (in Gesetzesparagraphen schriftlich fixierte) Recht, solange nicht von Gesetzes wegen eine schriftliche Regelung ausdrücklich gefordert wird. Sollte eine lange geübte Praxis allerdings gegen geltendes (positives) Recht verstoßen, kann sie natürlich nicht zum Gewohnheitsrecht werden; in Zweifels- oder Streitfällen müssen Gerichte entscheiden.
Das Gewohnheitsrecht findet grundsätzlich in allen Rechtsgebieten Anwendung, kommt allerdings am häufigsten im Arbeitsrecht und im Immobilienrecht vor.
Speziell im Arbeitsrecht gilt, dass ein Gewohnheitsrecht dann entsteht oder entstehen kann, wenn bestimmte Handlungen, Gewohnheiten, Zustände usw. 1. über einen längeren Zeitraum (das heißt, für gewöhnlich mindestens drei Jahre), 2. regelmäßig, 3. im beiderseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeführt werden bzw. bestehen. So können zum Beispiel den Mitarbeitern Leistungen gewährt werden, die weder aus Gesetzen noch aus Tarif- oder Arbeitsverträgen bzw. besonderen Betriebsvereinbarungen resultieren. Wenn dann solche “Sonderleistungen” wie oben beschrieben gewährt und von allen Seiten ohne Widerspruch akzeptiert werden, werden sie ebenso verbindlich wie Gesetzestexte.
Hallo! Ich würde gerne wissen ob meine Chefin meine Arbeitszeit ändern darf? Wir bekommen aktuell pro Patient eine feste Zeit bezahlt. Dies soll nun gekürzt werden, wodurch ich automatisch weniger verdiene. Ist das erlaubt? Ich arbeite dort seid 10 Jahren zu den gleichen Konditionen.
Lg Christiane
Sehr geehrte Fragestellerin,
hier kommt es meines Erachtens auf die Regelung im Arbeitsvertrag an. ist dort nichts geregelt, dürfte eine solche arbeitgeberseitige Änderung zulässig sein.
Grundsätzlich muss im Arbeitsvertrag eine (Mindest-) Arbeitszeitdauer vereinbart sein. Diese darf dann nicht unterschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Glitsch
Rechtsanwalt