Home-Office – Arbeiten von zu Hause: Voraussetzungen und Regelungen
Jeden Morgen früh aufstehen, ein mehr oder weniger langer Weg zur Arbeitsstelle, Berufsverkehr, überfüllte Straßenbahnen und Busse… da sehnt sich so mancher Berufstätige mitunter danach, einfach von zu Hause aus arbeiten zu können: Home-Office ist – nicht nur in Corona-Zeiten – aktuell. Aber die Regel ist nun mal: wer einen Job hat, muss zur Arbeitsstelle fahren, um dort arbeiten zu können. Das liegt ganz einfach daran, dass in den meisten Fällen für die Berufstätigkeit Voraussetzungen gegeben sein müssen, die zu Hause nicht vorliegen: bestimmte Geräte oder Werkzeuge, Materialien oder andere Personen, zum Beispiel Kollegen, mit denen man zusammenarbeitet oder Patienten, Mandanten und Klienten, die direkte Unterstützung oder Beratung brauchen.
Andererseits gilt aber auch: keine Regel ohne Ausnahme. Im Zuge einer immer weitergehenden Digitalisierung und Vernetzung lassen sich eine Reihe von Arbeitsabläufen in zunehmendem Maße auch vom Computer aus erledigen und durch die Vernetzung der Computer untereinander wird die auszuführende Tätigkeit immer weniger abhängig von einem bestimmten Ort. So ergibt sich die Möglichkeit, die berufliche Arbeit unter Umständen nicht am Arbeitsplatz selbst, sondern auch von zu Hause aus zu erledigen.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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