Homeoffice in Zeiten von Corona

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Homeoffice in Zeiten von Corona

Die aktuelle Lage ist und bleibt angespannt. Die Fallzahlen der mit Corona-Infizierten in Deutschland steigt weiter, jedoch deutlich langsamer. Die Gefahr ist aber noch lange nicht gebannt. Die Bundesregierung denkt über schrittweise Lockerungen des Shutdowns nach. Dennoch sind viele Bürger weiter verunsichert und nicht wenige Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob Sie nicht ein Recht darauf haben, ihre Tätigkeit im Homeoffice durchführen zu dürfen, um sich und ihre Familien vor Ansteckung zu schützen. Diese Frage ist verständlich und auch durchaus nachvollziehbar.

Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.

Darf ein Arbeitnehmer Homeoffice verlangen?

Die Antwort hierauf lautet ganz klar: Nein! Denn ein Recht auf Homeoffice gibt es nicht. Auch nicht während der Corona-Krise. Natürlich haben viele Arbeitnehmer Angst davor, sich mit Corona zu infizieren. Doch diese Angst alleine ist kein Grund ins Homeoffice zu gehen. Selbst bei den im Moment in ganz Deutschland herrschenden Ausgangsbeschränkungen ist dies nicht möglich. Denn der Weg zur Arbeit bleibt von diesen Beschränkungen ganz klar ausgenommen.

Gibt es jedoch im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer bestehenden Betriebsvereinbarung einen Passus über Regelungen zur Heimarbeit, so sind diese anzuwenden.

Anders liegt der Fall, wenn ein oder mehrere Kollegen im Büro bereits an Corona erkrankt sind. Ist dies der Fall, so müssen Sie als Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen und können von Ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dies jedoch nur dann, wenn Ihr Arbeitgeber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergreift. Ihr Arbeitgeber hat eine sogenannte Fürsorgepflicht für Sie und Ihre Kollegen. Er hat Sie also vor Krankheiten oder Infektionen schützen. Dazu kann eben auch die Anordnung von Homeoffice zählen.

Darf mich mein Arbeitgeber im Homeoffice kontrollieren?

Zuerst einmal ist klarzustellen, dass Sie im Homeoffice selbstverständlich die gleiche Arbeitszeit abzuleisten haben, wie im Büro auch. Da Ihr Arbeitgeber bei Ihnen zu Hause nicht anwesend ist, kann er verlangen, dass Sie eine Art Tagebuch führen, in welchem Sie Ihren Arbeitsbeginn, Ihre Pausen und das Ende der Arbeitszeit niederschreiben. Nichtsdestotrotz setzt die Arbeit im Homeoffice ein großes Vertrauen voraus – von beiden Seiten. Ihr Arbeitgeber hat nicht das Recht, Sie permanent zu kontrollieren. Jedoch haben Sie Konferenzen per Telefon oder auch Video zu akzeptieren und auch stichhaltige Leistungsüberprüfungen sind erlaubt.

Sind Sie also verunsichert und haben Angst vor einer Ansteckung durch Corona, so suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Chef und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung, welche für beide Parteien akzeptabel ist.

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