Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) des Arbeitnehmers
Die Arbeit im Büro ist für den Tag geschafft, liegengebliebene Dinge im Haushalt konnten auch erledigt werden und man hatte sogar noch Zeit, sich am Abend in gemütlicher Runde mit Freunden treffen… ein rundum “produktiver” Tag – nach dem man zwar nicht selten müde ins Bett fällt, aber das vorherrschende gute Gefühl gibt einem Elan für den nächsten Tag. Doch am folgenden Morgen, wenn der Wecker klingelt, ist alles ganz anders: der “Schädel brummt”, die Nase ist verschnupft, der Hals tut weh und die Gliedmaßen schmerzen – der (Arbeits)Tag, den man eigentlich mit so viel Elan angehen wollte, ist gelaufen. Vielmehr hat einen die jährliche Grippewelle eingeholt, die einen krank ans Bett fesselt – wohl jeder kennt diese Situation, auf die man liebend gerne verzichten würde.
Für Arbeitnehmer hat “Kranksein” bzw. eine Erkrankung wie beispielsweise eine Grippe oder eine Erkältung noch eine ganz andere Bedeutung: sie sind nämlich arbeitsunfähig, das heißt, sie können nicht zur Arbeit gehen und ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen. Und als wäre eine Erkrankung nicht schon ärgerlich genug, gibt es als erkrankter bzw. arbeitsunfähiger Arbeitnehmer noch eine Reihe Dinge zu beachten. So kann man im Krankheitsfall etwa nicht einfach von der Arbeit fernbleiben, sondern muss sich zum einen krank melden und zum anderen krank schreiben lassen.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?
- Krankmeldung und Krankschreibung
- Was ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
- Krankmeldung bei Krankenkasse
- Dauer einer Krankschreibung
- Lohn trotz Krankheit?
- Abmahnung oder Kündigung bei Krankheit?
- Arbeiten trotz Krankschreibung?
- Krankmeldung per WhatsApp?
- Kostenlose Erstberatung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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