Versetzung von Arbeitnehmern
Auch wenn es im Wandel der Zeit besonders unter jungen Arbeitnehmern zunehmend gang und gäbe wird, sein Berufsleben nicht mehr nur an ein und derselben Stelle zu verbringen, sondern eher einmal woanders zu arbeiten, ist ein Wechsel der Arbeitstätigkeit bzw. des Arbeitsbereiches nicht immer erfreulich und gewollt.
Vielmehr ist ein vom Arbeitgeber einseitig angeordneter Wechsel des Arbeitsbereiches – die bestens bekannte Versetzung – häufig negativ behaftet, kann dies doch bedeuten, dass der Arbeitnehmer fortan an einem anderen Standort des Unternehmens (in der Regel in einer anderen Stadt) arbeiten und gegebenenfalls sein bisheriges Leben aufgeben und umstellen muss. So führt eine Versetzung des Arbeitnehmers nicht selten zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und häufig stellt sich den Beschäftigten die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Versetzung.
Unter welchen Umständen kann der Arbeitnehmer versetzt werden bzw. darf der Arbeitgeber eine Versetzung anordnen? Und muss der Arbeitnehmer der Versetzung zustimmen?
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Was bedeutet eine Versetzung im Arbeitsrecht?
- Arbeitsvertragliche Regelungen gelten vor Weisungsrecht
- Zumutbarkeit der Versetzung für den Arbeitnehmer
- Versetzung durch Änderungskündigung des Arbeitsvertrages
- Zustimmung des Betriebsrates erforderlich
- Kostenlose Erstberatung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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