Die höchste Instanz hat entschieden – Fast jeder Autokredit in Deutschland ist fehlerhaft
(Luxemburg – März 2020 – kgr) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im jahrelangen Kampf zwischen Banken und Autokäufern zugunsten der Verbraucher entschieden (Aktenzeichen C-66/19). Eine sehr häufig verwendete Klausel in den Widerrufserklärungen von Kreditverträgen entspricht nicht der europäischen Richtlinie für Verbraucherkreditverträge. Somit dürften ca. 20 Millionen deutsche Autokredit- und Leasingverträge unwirksam sein und können nun widerrufen werden. Die Folge ist, dass Autofahrer auch Jahre nach dem Kauf ihr Auto an die Bank zurückgeben können und somit alle ihre gezahlten Raten und die geleistete Anzahlung zurückerhalten. Es geht um Verträge im Gesamtvolumen von mehreren hundert Milliarden Euro.
Missachtung von Verbraucherrechten kommt Banken teuer zu stehen
Durch den sogenannten “Kaskadenverweis”, eine Verweiskette auf verschiedene Gesetze und Paragraphen, werden Verbraucher nach Ansicht des EuGH in die Irre geführt. Durch das komplizierte Vertragswerk hat ein Nicht-Jurist quasi keine Möglichkeit mehr zu verstehen, ob sein Vertrag rechtmäßig ist und welche Pflichten und Rechte mit diesem einhergehen. Diese zwielichtige Vertragsgestaltung kommt die Banken jetzt teuer zu stehen: So kann ein Autokäufer sein beispielsweise 2014 für 26.000 € gekauftes Auto im Jahr 2020 für fast 21.000 € an die Bank zurückgeben. Wenn man überlegt, dass er dasselbe Auto 2020 für höchstens 9.000 € verkauft bekommen würde, ergibt sich ein riesiger finanzieller Vorteil von 12.000 €.
Autokäufer starten Klagewelle – Banken fürchten sich vor findigen Anwälten
Einige große Anwaltskanzleien haben sich seit Jahren auf die Widerrufe von Autokrediten spezialisiert und kämpfen seitdem an allen Fronten gegen die Machenschaften der Finanzindustrie. Und nun dürfte sich dieser Kampf endlich für die deutschen Autofahrer ausgezahlt haben, denn gegen das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof kann nicht weiter vorgegangen werden. Zum Ärger der Banken bieten die spezialisierten Anwälte zudem eine völlig kostenlose Überprüfung von Autokredit-Verträgen an. Autofahrer mit finanziertem PKW müssen teilweise nur Fotos von ihrem Kreditvertrag an die entsprechende Kanzlei senden und erhalten innerhalb von 48 Stunden eine kostenlose rechtliche Einschätzung, ob der Widerruf Autokredit in ihrem Fall möglich ist.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung – Widerruf ohne Kostenrisiko
Was die Verbraucher besonders freuen dürfte: Eine passende Rechtsschutzversicherung muss erst zum Zeitpunkt des Widerrufs abgeschlossen sein. Betroffene Autofahrer können eine spezialisierte Anwaltskanzlei also ganz ohne Kostenrisiko beauftragen.
Kostenlose Vorabprüfung der Chancen – Drei Angaben genügen
Auch wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherrechte bieten Autofahrern mit Autokredit eine kostenlose anwaltliche Prüfung an. Für ein erste Einschätzung der Möglichkeiten stellen wir einen kostenlosen Online-Schnell-Check zur Verfügung. Es sind nur wenige Angaben nötig und das Ergebnis erhält man innerhalb von 30 Minuten per E-Mail.