Widerruf bei Diesel- und Benziner-Verträgen
Hohe Wertverluste durch den Abgasskandal und Diesel Fahrverbote in vielen deutschen Städten machen den Widerruf des Autokredits für Autofahrer zu einer sehr lukrativen Möglichkeit, das alte Auto loszuwerden und einen hohen finanziellen Vorteil gegenüber dem Verkauf zu erzielen.
Aber nicht nur für Dieselfahrer, sondern auch für Besitzer von Benzinern lohnt sich der Widerruf des Autokredits meistens stark, da beim Widerruf kein bzw. nur ein geringer Wertersatz (Entschädigung für gefahrene Kilometer) an die Bank gezahlt werden muss.
Keine oder geringe Nutzungsentschädigung fällig
Auch wenn manche Gerichte den Banken eine geringe Nutzungsentschädigung pro gefahrenem Kilometer zusprechen, sollten nach unserer Rechtsauffassung alle nach dem 13. Juni 2014 geschlossen Verträge ohne jeglichen Abzug rückabgewickelt werden können.
Aber auch für den Fall, dass doch eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen ist, sind die Abzüge bei einer gewöhnlichen Fahrzeugnutzung verhältnismäßig gering.
So kann ein Autokäufer sein beispielsweise 2014 für 26.000 € gekauftes Auto im Jahr 2019 für fast 22.000 € an die Bank zurückgeben. Wenn man überlegt, dass er das Auto 2019 nur noch für höchstens 10.000 € verkaufen könnte, ergibt sich so ein finanzieller Vorteil von 12.000 € für ihn.
Millionen Kreditverträge zahlreicher Autobanken stehen nun auf dem Prüfstand. Nutzen auch Sie die Chance, die der Widerrufsjoker bietet.