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Prämiensparverträge sind Sparkassen ein Dorn im Auge – Doch Kündigungen sind oftmals unwirksam

(Köln – August 2021 – kgr) Geld als Altersvorsorge gut verzinst anlegen – So lautete das Versprechen der Sparkassen und Raiffeisenbanken beim Abschluss von Prämiensparverträgen. Von den Konditionen, die Sparern Anfang der 2000er Jahre eingeräumt wurden, kann man heute nur noch träumen. Doch vor 15 bis 20 Jahren boten die Sparkassen noch langfristige Verträge mit Zinsen um die 4 % an. Die aktuellen Niedrigzinsen von praktisch 0 % sorgen dafür, dass die Banken diese für sie verlustreichen Verträge schnellstmöglich loswerden möchten. Aber rechtlich ist dies meist gar nicht möglich. Betroffene Kunden können sich daher gegen eine Kündigung erfolgreich zur Wehr setzen.

Kündigung als Missachtung von Verbraucherrechten

Bereits seit einigen Jahren rollt eine “Kündigungswelle”, die im Jahr 2021 unvermindert anhält. Über 300.000 langjährige Kunden sind betroffen. Die Sparmodelle tragen Bezeichnungen wie S-Prämiensparen, VRZukunft, Bonusplan, Scala oder Combispar. Die Sparkassen begründen ihre Kündigungen damit, dass die Verträge eine schwere wirtschaftliche Belastung darstellen. Teilweise hätten sie sich auch nachträglich selbst eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt.

Doch diese Begründungen sind nicht tragfähig. Die Sparkassen mussten das Risiko anhaltend niedriger Zinsen auch damals schon einkalkulieren, dies ist die Pflicht jedes Kaufmanns. Schließlich wurde die lange Laufzeit explizit in der Werbung als Vorteil herausgestellt. Und die nachträglich eingefügten Kündigungsrechte sind laut Rechtsprechung in aller Regel unwirksam. So verstoßen die Sparkassen mit ihrer Kündigungswelle gegen geltendes Recht – und unterlagen bereits vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Bild von Regierungsgebäude

Urteil des BGH gibt Betroffenen Rückenwind

Bei festgelegter Laufzeit keine Kündigung seitens der Bank

Die Verbraucherzentralen und einige Anwaltskanzleien haben sich bereits seit einiger Zeit dem Thema angenommen und kämpfen gegen die Kündigungswelle der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Erfahrungen zahlen sich bei der neuerlichen Kündigungswelle zugunsten der Betroffenen Sparer aus. Zum Ärger der Banken bieten die spezialisierten Anwälte eine völlig kostenlose Überprüfung der Prämiensparverträge an. Insbesondere wenn die Laufzeit festgelegt ist, kommt laut BGH keine vorzeitige Kündigung in Betracht. Die Banken verlassen sich darauf, dass nur ein geringer Teil der Betroffenen gegen die Kündigung vorgehen wird. Doch verbraucherorientierte Kanzleien geben oft innerhalb von 48 Stunden nach Übersenden der Unterlagen eine kostenlose rechtliche Einschätzung, ob die Kündigung des Prämiensparvertrags wirksam war und ermöglichen damit, dass Verbraucher ihre Rechte durchsetzen.

Auch Zinsanpassungsklauseln oft unwirksam

Neben den unwirksamen Kündigungen stellt sich den Banken ein zweites Problem: Oft hatten sie zu geringe Zinsen ausbezahlt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte die Kreditinstitute bereits dazu verpflichtet, ihre Kunden über den Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Zinsen zu informieren. Nicht immer sind die Banken dem aber nachgekommen. Auch hierzu lohnt sich eine anwaltliche Überprüfung, denn teilweise können Bankkunden unverhofft signifikante Beträge erhalten. Durch die jahrelange fehlerhafte Berechnung der Zinsen steht Verbrauchern ein hoher Zinsbonus zu.

Betroffen sind Klauseln, in denen sich die Bank oder Sparkasse ein einseitiges, inhaltlich unbegrenztes Recht auf Zinsänderung nach eigenem Ermessen einräumt. Allerdings läuft eine Verjährungsfrist, so dass Verbraucher rechtzeitig handeln sollten.

Rechtsschutzversicherung übernimmt das Vorgehen

Auch wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherrechte bieten Bankkunden eine kostenlose anwaltliche Prüfung an. Für ein erste Einschätzung der Möglichkeiten stellen wir einen kostenlosen Online-Schnell-Check zur Verfügung. Sollte die Prüfung ergeben, dass Aussicht auf Erfolg besteht, wird eine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, das gesamte Kostenrisiko übernehmen.

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