Banken-, Versicherungs- und Schadensersatzrecht

Telefonische Erstberatung

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Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

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    Ihre Experten im Banken-, Versicherungs- und Schadensersatzrecht

    Die erfahrenen Fachanwälte unserer Verbraucherkanzlei konzentrieren sich auf die bundesweite Beratung und Vertretung von Privatleuten, die sich gegen große Konzerne, Banken und Versicherungen zur Wehr setzen. Unsere Mandanten schätzen die offene und ehrliche Beurteilung ihrer Erfolgsaussichten und die Beratung aus einem wirtschaftlichen Blickwinkel.

    Von der kostenlosen telefonischen Erstberatung bis zur Gerichtsverhandlung, falls nötig über mehrere Instanzen – Wir begleiten unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. 

    Ob geschädigte Autokäufer im Dieselskandal oder Versicherungsnehmer, die unter hohen Beiträgen zu leiden haben – Aufgrund unserer Spezialisierung im Verbraucherrecht beraten wir umfassend und kompetent. Durch uns erstrittene Urteile fanden bereits öfter große Beachtung in den Medien.

    Die Besucher unserer Internetseite schätzen zudem die vielen informativen Beiträge rund um aktuelle Themen im Banken- und Versicherungsrecht und die Möglichkeit, im Forum und in den Kommentaren unter den Beiträgen allgemeine Fragen zu diesen Rechtsthemen zu stellen.

    Darüber hinaus zeichnet sich unsere Kanzlei durch rechtsgebietsübergreifende Kompetenz und ein breites Partnernetzwerk aus. 

    Anwaltliche Dokumentenprüfung

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    geprüfte Fälle

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    Unsere Prinzipien

    Überdurchschnittlicher Service

    Wir kämpfen für Ihr Recht und begleiten Sie von der
    Mandatsübernahme bis zum erreichten Ziel, sei es gegen Großkonzerne,
    Banken oder Versicherungen.
    Unsere Kanzlei ist sieben Tage die Woche von 9 – 22 Uhr für Sie erreichbar.

    Transparenz

    Schon in der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie
    von uns eine offene und ehrliche Beurteilung Ihrer Erfolgsaussichten.
    Im laufenden Verfahren bleiben Sie stets über alle abgeschlossenen
    und noch kommenden Schritte informiert.

    Fokussierung

    Unsere Kanzlei konzentriert sich auf ausgewählte Rechtsdienstleistungen,
    denen wir unsere gesamte Aufmerksamkeit schenken.
    Bei themenübergreifenden Fragestellungen
    kommt uns unser breites Partnernetzwerk zugute.

    So gehen wir für Sie vor

    Ausführliche Erstberatung – Kostenlos und ohne Wartezeit

    Die telefonische Erstberatung ist zu 100 % kostenlos und für Sie
    ohne jegliche Verpflichtungen. Die kostenlose Vorab-Prüfung
    Ihrer Dokumente ermöglicht uns dabei bereits
    eine rechtlich fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

    Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

    In der Regel wird unser Honorar durch die Rechtsschutzversicherung übernommen – Für Sie besteht kein Kostenrisiko,
    außer der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung.

    Außergerichtliche Lösung oder Vertretung vor Gericht

    Zunächst streben wir eine einvernehmliche und schnelle
    außergerichtliche Lösung an. Sollte dies nicht möglich sein,
    vertreten unsere spezialisierten Prozessanwälte
    Sie vor Gericht, egal wie groß der Gegner ist.

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    Aktuelle Beiträge

    Immobilienfonds

    Geschlossene Immobilienfonds – die hochriskante Anlage in „Betongold“ Seit 2010 sind die Immobilienpreise in Deutschland durchschnittlich um 46 % gestiegen. Die niedrigen Zinsen und die Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten abseits des auf und ab an den Börsen lassen viele Bürger zum „Betongold“ greifen. Wer nicht oder nicht nur in das Eigenheim investiert und das anzulegende Ersparte nicht für einen Gewerbekomplex, ein Hotel oder gar einen Flughafen reicht, ist ein potenzieller Zielkunde der Investmentbranche. Zahlreiche Anbieter locken Anleger mit einem oft haltlosen Renditeversprechen in Investmentvehikel, die dann Großbauprojekte verwirklichen. Diese Vehikel sind eher bekannt als geschlossene Immobilienfonds. Inhalt dieser Seite: Geschlossene

    Widerrufsjoker: Wann man die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern kann

    Die Vorfälligkeitsentschädigung Wer einen Kredit vorzeitig zurückzahlt, muss in aller Regel an die Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Denn durch die frühe Rückzahlung entgehen der Bank Zinsvorteile. Es handelt sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung also quasi um eine Strafzahlung, da man den ursprünglich vereinbarten Vertrag nicht einhält. Bei hohen Sollzinssätzen, wie sie noch bis 2011/2012 üblich waren und einer 10- bis 15jährigen Zinsbindungsfrist können hier beträchtliche Summen zusammenkommen. Vorfälligkeitsentschädigungen in fünfstelliger Höhe sind die Regel. Wer beispielsweise Anfang 2009 einen Darlehensvertrag mit zehnjähriger Zinsbindungsfrist und einem Sollzinssatz von 3,9 % abgeschlossen hatte, monatlich 1.000,00 € in Raten zahlt und heute

    DBV – Beitragsrückerstattung – Rechtsschutzversicherung

    Hallo, ich habe eine Rechtsschutzversicherung allerdings mit 150 € Selbstbeteiligung. Frage: Wenn ich nun Ihre Tätigkeit beauftrage, und Sie mit mir das Erstgespräch führen, möchte die RVS wohl gleich die zuerst einmnal diesen Selbstbehalt. Wie wird dieser im Verfahren gehandhabt? Wer übernimmt diese Gebühr, wenn ich nach dem Erstgespräche keine weitere Veranlassung sehe? – Ihre […]

    Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde von einer Kollegin erzählt, dass die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen in vielen Fällen rechtswidrig waren. Die Kollegin ist bei Ihnen Mandant. Nun möchte ich meine Unterlagen auch mögliche Fehler von Ihnen prüfen lassen. Wie gehen wir hier vor? Mit freundlichen Grüßen Markus Rönnike

    Fehlerhafter wiederspruch Kreditvertrag

    Sehr geehrte Damen und Herren, Habe in meinem Vertrag einen fehlerhaften Wiederspruch. Können Sie das bitte überprüfen. Mfg Armin Seefried

    Wiederuf Aorokredit trotz Totalschaden

    Ich wollte ihre Hilfe bei einem Widerruf des Autokredit damit ich alle geleisteten Ratenzahlung der Finanzierung zurück bekomme so wie angegeben auf ihrer Seite. Leider hatte ich mit meine Frau mit dem Fahrzeug inzwischen ein Unfall mit Totalschaden der selber verursacht wurde. Ist ein Widerruf trotzdem noch möglich? Leider habe ich nur eine Teilkasko Versicherung […]

    Ihr Anwaltsteam im Banken-, Versicherungs- und Schadensersatzrecht:

    Ilja Ruvinskij
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Fatbardha Kameraj
    Rechtsanwältin

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    4 Kommentare
    1. Tihomir T.
      says:

      Guten Tag,

      mein Name ist Tihomir T. und ich bin Softwarehändler und ich vertreibe meine Produkte auf unterschiedlichen Kanälen, hauptsächlich im Internet.

      Daher ist es für mein Geschäft unabdingbar Geld auf meine Bankkonten zu empfangen. Nun habe ich mit zwei ausländischen Banken ein Problem, denn dort wurde mir mein Bankkonto gesperrt, obwohl sich noch Guthaben von mir darauf befindet.

      Ich habe also keinerlei Zugriff auf mein Geld und bitte daher um Ihre Hilfe.

      Es geht um folgende Banken: Monese Ltd., hat 46.509,54 EUR von mir eingefroren und Payoneer EU Ltd., hat von mir 5.760,65 USD, 9.998,40 EUR, 5.258,92 GBP.

      Also um letztlich hohe Summen.

      Ich hoffe Sie können mir helfen und mich ggf. anwaltlich unterstützen.

      Bitte kontaktieren Sie mich vorzugsweis per Mail, da ich derzeit nicht in Deutschland bin.

      Viele Grüße,
      Tihomir T.

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu meinem Bedauern kann unsere Kanzlei Sie bei dem genannten Anliegen derzeit nicht unterstützen, da wir für diesen Bereich aktuell keine Kapazitäten besitzen. Ich bitte Sie um Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    2. Ria H.
      says:

      Ich habe meine Immobilie verkauft, um schuldenfrei zu sein. Beide Baufinanzierungsbanken
      Spardabank Mainz und Münchener Hyp haben meine Tilgungen überhaupt nicht berücksicht.
      Trotz Kaufvertrag fand eine Zwangsversteigerung durch die Justiz in Bad Kreuznach rechtswidrig
      zum Preis von 270.000 Euro statt. Ich hätte zum Marktwert von 350.000 Euro verkaufen können,
      woran ich durch eine Inhaftierung gehindert wurde…. eine nicht zu duldende Menschenrechtsverletzung, die beim Bundesverfassungsgericht mit 80 tausend Euro Schadensersatzverlangen im Eilantrag eingefordert werden kann. Im AZ 36 K 60/17
      ging nichts mit rechten Dingen zu. Die Unterwerfung unter eine ZV beim Baufi.vertrag ist eine rechtswidrige, kundenschädigende Bankklausel. Ich bin bei der ERGO rechtsschutzversichert.
      Können wir uns 80tausend Euro Schaden gegen die Justiz Bad Kreuznach über das Bundesverfassungsgericht ERFOLGREICH einklagen? In der o.g. AZ Sache lief alles offenkundig RECHTSWIDRIG!!!! Bis heute habe ich trotz mehrfacher Anfragen bei der Justiz keine
      Antwort auf die Frage der Geldverteilung in Höhe von 270.000 Euro erfahren!!!!
      Ein Justizskandal!!!! 250.000 Euro gingen an die Baufi.-banken. Was ist mit meinen restlichen 20.tausend Euro, die nach dem notariellen Kaufvertrag an mich ausgekehrt worden wären!!!!
      Können Sie mir helfen?????
      MfG Ria H.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

        es scheint sich bei Ihnen um einen komplexen Fall zu handeln. Daher bitte ich Sie von unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon Gebrauch zu machen. Sie erreichen uns werktäglich unter 0221 67770055. Wir helfen Ihnen gerne.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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