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    Mehrere positive Urteile: Jetzt Beiträge von der Allianz Krankenversicherung zurückfordern

    Die Anwälte unserer Kanzlei haben in mehreren Verfahren gegen die Allianz (Private Krankenversicherung) erfolgreich für unsere Mandanten Rückzahlungsforderungen durchgesetzt. Mit Urteil vom 27.09.2022 hat beispielsweise das Rostocker Oberlandesgericht unserem Mandanten 4.240,08 € zuzüglich Zinsen zugesprochen (4 U 132/21). In zahlreichen weiteren Verfahren konnten wir für Allianz-Kunden Erfolge erzielen. Eine Prämienanpassung von 2012 wurde von dem Gericht wegen mangelhafter Begründung für unwirksam erklärt.

    Privatversicherte bei der Allianz Krankenversicherung können daher hohe Rückzahlung geltend machen. Anknüpfungspunkt ist eine unzureichende Begründung der Beitragserhöhung. Die Allianz erhöhte die Beiträge in vielen Tarifen, ohne den Kunden dabei eine ausreichend konkrete Begründung zu geben. Dies ist ein Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz – was auch die Richter des OLG Rostock so bestätigten.

    Wenn auch Sie Kunde bei der privaten Krankenversicherung der Allianz sind, wurden vermutlich auch Ihre Tarife unzulässig verteuert. Nutzen Sie einfach unsere kostenfreie und unverbindliche PrüfungKontaktieren Sie uns einfach zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

    Anwaltliche Prüfung Ihrer PKV-Beitragserhöhung

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    BGH kippt Treuhänder-Urteile – Rückerstattung trotzdem möglich

    Kernstreitpunkt war bislang die Frage, ob der Treuhänder, der regelmäßige Beitragserhöhungen absegnet, den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Denn laut Versicherungsgesetz muss er wirtschaftlich unabhängig sein. Die Unabhängigkeit ist bei mehr als 30 % seiner Jahreseinnahmen durch den Versicherer und einer jahrelangen Bindung jedoch äußerst zweifelhaft.
    Der Bundesgerichtshof hat diesen Konflikt zwischen Versicherungsnehmern und den Privaten Krankenversicherungen aber im Jahr 2018 beendet. Die zivilen Gerichte seien für diese Prüfung gar nicht zuständig, das obliege einzig und allein der BaFin.

    Erhöhungen wegen unzureichender Begründung unrechtmäßig

    Was nach einer Hiobsbotschaft für die Kunden der Privaten Krankenversicherungen wie Allianz klingt, ist tatsächlich noch nicht das Ende des Streits um PKV-Beitragserhöhungen bei der Allianz. Denn Gerichte sind sehr wohl für die Frage zuständig, ob die Erhöhung korrekt berechnet und ordnungsgemäß begründet wurde. Und gerade im letzten Punkt liegt eine häufige Fehlerquelle. Die Praxis der Versicherer sieht nämlich wie folgt aus:

    Beitragserhöhungen werden meist pauschal mit „gestiegenen Gesundheitskosten“ begründet. Oftmals wird lediglich kurz das Gesetz zitiert. Weitere Ausführungen gibt es in den seltensten Fällen. Es besteht aber eine gesetzliche Verpflichtung dazu, dem Kunden eine Plausibilitätsprüfung zu ermöglichen. Der einzelne Versicherte muss nachvollziehen könne, warum es konkret zu einer Erhöhung bei seinem Tarif gekommen ist. Die formelhaften Ausführungen der Versicherer genügen diesen Anforderungen nicht. Nachdem dies mehrfach gerichtlich bestätigt wurde, haben Allianz-Kunden beste Aussichten auf eine Rückerstattung überzahlter Beiträge.

    Allianz muss sich Rückforderungen tausender Kunden stellen

    Selbst wenn es angesichts des BGH-Urteils zunächst schien, als habe die Allianz ihren Kopf aus der Schlinge ziehen können, bleiben die Beitragserhöhungen weiterhin angreifbar. Viele tausende Kunden könnten Rückforderungen in vierstelliger Höhe verlangen. Gleichzeitig käme es zu einer Reduktion des Beitrags auf den vorherigen Stand. Ob auch Ihr privater Allianz-Krankenversicherungstarif unzulässig verteuert wurde, können wir bei einer kostenfreien und unverbindlichen Prüfung feststellen. Kontaktieren Sie uns einfach.

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    Gerichte positionieren sich gegen floskelhafte Begründung

    Schon mehrfach wurde das Problem einer unzureichenden Begründung von Zivilgerichten entschieden. Hervorzuheben sind hier die Entscheidungen des LG Frankfurt/Oder (Az.: 14 O 203/16) und des LG Berlin (Az. 23 O 78/16). Beide sind sich einig, dass ein Verweis auf „gestiegene Gesundheitskosten“ dem Erfordernis des § 203 Abs. 5 VVG nicht gerecht wird. Die 14. Zivilkammer des LG Frankfurt/Oder führt hierzu aus, solche Allgemeinplätze dazu geeignet seien, bei dem Kunden die Vorstellung hervorzurufen, dass bei jeder Änderung eine beliebige Anpassung der Prämien erfolgen könne. Die Richter in Berlin gehen sogar noch weiter. Sie konstatieren, dass es ohne eine Begründung keine wirksame Beitragsanpassung geben könne, ganz gleich wie sehr diese inhaltlich geboten sei. Für die Allianz und andere private Krankenversicherungen, die sich mit ihren pauschalen Aussagen vor einer transparenten Erhöhung gedrückt haben, ist das ein Tiefschlag.
    Schließlich könnten hunderttausende Versicherte zuvielgezahlte Beiträge der letzten drei Jahre zurückverlangen. Besonders bei denjenigen, die sich zunächst auf die Problematik des abhängigen Treuhänders gestützt hatten, sollten prüfen lassen, ob nicht zusätzlich auch eine unzureichende Begründung der Erhöhung vorliegt.
    Entgegen des Eindrucks, den das jüngste Urteil des BGHs vermittelt, sind die Aussichten auf eine Rückerstattung für privat Versicherte auch weiterhin gut. Für Versicherungsnehmer gilt daher, dass sie ihre Ansprüche prüfen sollten, bevor diese verjähren.
    Lassen Sie jetzt kostenfrei überprüfen, ob auch Ihre Beiträge der privaten Krankenversicherung der Allianz zu Unrecht erhöht wurden.

    Ihr Anwaltsteam im Bereich Beitragserstattung PKV:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Ilja Ruvinskij
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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