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    Versicherungsprämien von der DKV zurückerhalten

    Immer wieder gibt es Streit um die häufig saftigen Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen wie der DKV. Nun können Versicherte aufatmen: Der BGH hat in ihrem Sinne entschieden, dass viele Beitragserhöhungen unwirksam waren und zurückerstattet werden müssen. Bereits 2018 entschied der BGH im sog. “Treuhänderstreit”: Die Erhöhung der Prämien ist unwirksam, wenn sie unzureichend begründet ist.

    Unsere Kanzlei nahm daraufhin die Begründungen der DKV und anderer Versicherungen genau unter die Lupe. Denn die “Begründungen” waren oftmals so dünn, dass der Versicherungsnehmer daraus keinesfalls ableiten kann, warum letztlich sein Tarif teurer geworden ist. Ein Verfahren unserer Kanzlei ging daraufhin bis zum OLG Köln, wo wir für den DKV-Kunden ein äußerst positives Urteil erzielen konnten.

    Das von uns erreichte Urteil (Aktenzeichen 9 U 227/19) hat Signalwirkung für Millionen Kunden der DKV und anderer Versicherungen. Betroffen waren der Tarif XL, der Krankentagegeldtarif TG42 und der Tarif “KombiMed KUR”. Bei allen anderen Tarifen der DKV bestehen voraussichtlich identische Ansprüche.

    In der Konsequenz können Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge der vergangenen Jahre zurückverlangen.

    Mittlerweile gab es mehrere BGH-Urteile zu den Begründungen der Beitragserhöhungen, die ebenso dem Versicherten Recht gaben. Eines davon hat unsere Kanzlei erzielt (Aktenzeichen IV ZR 36/20). DKV-Kunden können von dieser gefestigten Rechtslage jetzt profitieren und ebenso viel Geld zurückerhalten.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

    Anwaltliche Prüfung Ihrer PKV-Beitragserhöhung

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    DKV Beitragserstattung

    • Die Prämien der DKV werden regelmäßig angehoben

    • Eine Beitragserhöhung muss die DKV plausibel und nachvollziehbar begründen. Allgemeine Hinweise auf gestiegene Gesundheitskosten reichen nicht – Vielmehr muss in der Regel der auslösende Faktor konkret benannt sein.

    • Diese Voraussetzungen hat die DKV regelmäßig nicht erfüllt. Prämienerhöhungen, die unter diesen Umständen zustande kamen, wurden daher vor Gericht für unwirksam erklärt.

    • Kunden der DKV können daher einen Teil der gezahlten Prämien der letzten Jahre von der DKV zurückfordern – je nach Tarif mehrere tausend Euro.

    • Außerdem gilt, dass der DKV-Versicherungsnehmer in der Zukunft wieder die alte, niedrigere Prämie zahlt, die vor der widerrechtlichen Erhöhung galt.

    • Ob auch die Erhöhung Ihrer Beiträge in Ihrem DKV-Tarif unzulässig war, überprüfen wir kostenfrei.

    So gehen wir für Sie vor

    • Schnell-Check Ihrer Erfolgsaussichten

      Mit wenigen Angaben in unserem Schnell-Check können wir in kurzer Zeit eine Empfehlung für ein weiteres Vorgehen abgeben.

      Alternativ senden Sie uns Ihre DKV-Unterlagen per E-Mail, postalisch oder über unsere Upload-Funktion zur kostenlosen Überprüfung zu.

    • Wir überprüfen Ihre DKV-Beitragsanpassungen

      Unsere Anwälte überprüfen kostenlos und ohne Verpflichtungen für Sie, ob die Beitragserhöhungen der DKV rechtmäßig waren.

    • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

      Wir stellen kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. 

    • Rückforderung der DKV-Prämien

      Wir fordern für Sie die zuviel an die DKV gezahlten Beiträge der letzten Jahre zurück.

    • Vertretung vor Gericht

      Falls es notwendig sein sollte, können Sie die Unwirksamkeit Ihrer Prämienerhöhung gerichtlich feststellen lassen. Hierbei vertreten wir Sie ebenfalls.

    Beitragserhöhungen bei der DKV teils existenzgefährdend

    Einmal von vorne. Es geht hier nicht bloß um eine lukrative Möglichkeit Geld zu sparen. Für viele Versicherte geht es inzwischen um ihre finanzielle Existenz. Beitragserhöhungen in zweistelliger Prozentzahl sind – auch bei der DKV – keine Ausnahme. Obwohl der jährliche Anstieg im Durchschnitt bei nur 3 % liegt, erwischt es viele härter als andere. Es gibt beitragsstabile Tarife und Tarife, deren Beitrag sich innerhalb von wenigen Jahren nahezu verdoppelt. Die Schere geht weit auseinander. Gerade nach Antritt der Rente kann die Krankenversicherung einen beträchtlichen Teil der Lebenshaltungskosten ausmachen. Vor diesem Hintergrund erscheint die mit einer Rückzahlung verbundenen Reduktion der Beiträge besonders attraktiv.

    BGH entscheidet den Treuhänderstreit

    Aber wie gelingt das? Mit Zweifeln an der Unabhängigkeit des Treuhänders schon einmal nicht. Zwar sieht das Gesetz vor, dass der Treuhänder wirtschaftlich unabhängig von der Krankenkasse sein muss. Schließlich soll er im Interesse des Kunden überprüfen, ob eine Erhöhung tatsächlich notwendig ist und auch der Höhe nach korrekt ist. Die etwa 16 Treuhänder aber, die es in Deutschland gibt, sind alteingesessen und übernehmen die Prüfung sämtlicher Tarife einer Krankenkasse. Dabei beziehen sie einen Großteil der Jahreseinnahmen von dem jeweiligen Unternehmen. Wirtschaftliche Unabhängigkeit? Mitnichten. Allerdings waren die BGH-Richter der Auffassung, dass die Zivilgerichte sich mit dieser Frage gar nicht auseinandersetzen dürften. Diese Frage obliege einzig einer Prüfung durch die BaFin als zuständige Behörde.

    „Steigende Gesundheitskosten“ – Unzureichende Begründung für Beitragsanpassung

    Zugleich aber wies der BGH auf eine andere Fragestellung hin, die sehr wohl von den Gerichten entschieden werden darf. Der Gesetzgeber möchte nämlich die Position des Kunden gegenüber privaten Krankenversicherungen wie der DKV stärken. Stichwort ist hier Transparenz. § 203 Abs. 5 VVG sieht vor, dass eine Beitragserhöhung dem Kunden gegenüber zu begründen ist.

    Das bedeutet: Er muss anhand der mitgesendeten Informationen zur Beitragsanpassung genau nachvollziehen können, warum es nun in seinem Tarif wieder eine Erhöhung gegeben hat.

    Stattdessen aber wird das Gesetz floskelartig zitiert. Oder es werden „steigende Gesundheitskosten“ vorgeschoben. Ein nachvollziehbarer Grund, die Kosten durch neue Behandlungstechniken steigen tatsächlich. Eine ausführliche Begründung sucht man aber meist vergebens. Und diese Tatsache macht die Beitragserhöhung unwirksam. Der Kunde kann infolge derartiger Begründungen die Beitragserhöhungen rückgängig machen. Die Uhren werden zurückgedreht auf den Zeitpunkt vor der unrechtmäßigen Beitragserhöhung. Alles, was in dieser Zeit zu viel bezahlt wurde, wird zurückerstattet. Je nach Tarif kann sich dadurch ein Rückzahlungsanspruch von mehreren tausend Euro ergeben.

    Aktuelle Urteile dazu hat unsere Kanzlei neben der DKV bereits gegen die AXA am OLG Köln (Aktenzeichen 9 U 138/19), gegen die Barmenia am LG Frankfurt sowie die ARAG am LG München erreicht.

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    Ihr Anwaltsteam im Bereich Beitragserstattung PKV:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Ilja Ruvinskij
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Gerichte geben Kunden Recht – Beitragsanpassung unrechtmäßig

    So ganz neu ist dieser Ansatz nicht. In Anbetracht des medial ausgeschlachteten Treuhänderstreits geriet er nur mehr und mehr in den Hintergrund. Doch bereits vor einem Jahr hat die fehlerhafte Begründung einer Erhöhung die Zivilgerichte beschäftigt. Beispielhaft anzuführen sind hier die Urteile des LG Frankfurt/Oder (Az.: 14 O 203/16) und des LG Berlin (Az. 23 O 78/16). Beide Gerichte sprachen den Kunden einen Rückzahlungsanspruch zu – nicht wegen des wirtschaftlich  abhängigen Treuhänders, sondern wegen wegen unzureichender Begründung der Beitragsanpassung.

    Die Berliner Richter stellten klar, dass eine Erhöhung, so notwendig sie auch sei, ohne Begründung nicht erfolgen könne. Die aktuell durch die DKV und andere Versicherer verschickten Begründungen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht – und stehen damit einer fehlenden Begründung gleich. Das LG Frankfurt/Oder sieht in dem Abstellen auf „gestiegene Gesundheitskosten“ das Risiko, dass dem Kunden dadurch vermittelt werden könnte, dass bei jeder Änderung dieser eine Anpassung ohne weiteres möglich sei. Es entsteht ein Eindruck von Willkür, welche das Gesetz aber nicht vorsieht. Beiden Klägern wurde ein Rückzahlungsanspruch in vierstelliger Höhe sowie eine Anpassung der Prämie zugesprochen. Sie sind nicht die ersten und nicht die einzigen.

    Weiterer Paukenschlag am OLG Köln

    Dass unsere Kanzlei diese Linie konsequent weiter verfolgt hat, macht sich jetzt für viele Versicherte der DKV bezahlt. Mit einem Urteil vom 22.09.2020 konnten wir am OLG Köln erneut einen vielbeachteten und wegweisenden Erfolg gegen die DKV erreichen. Nicht nur folgte das OLG der bisherigen Rechtsprechung, dass eine nur floskelhaft begründete Beitragserhöhung unwirksam ist. Zudem wurde auch eine Klausel in den verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für unwirksam erklärt, was ebenso zur Unwirksamkeit der Erhöhung führt.

    Kostenlose Prüfung Ihrer Beitragserhöhung

    Stellen auch Sie fest, ob Sie ohne großen Aufwand eine Reduktion Ihrer Prämie bei der DKV erhalten können. Profitieren auch Sie von einer Rückzahlung? Ob Ihnen ein Anspruch zusteht, können Sie mit unserer Hilfe ohne ein Kostenrisiko feststellen lassen. Dazu geben Sie uns Ihre Kontaktdaten und lassen uns Ihre Versicherungsunterlagen zukommen – postalisch oder digital. Innerhalb weniger Werktage werden Ihre Unterlagen von unseren Mitarbeitern auf fehlerhafte, beziehungsweise unzureichende Begründungen hin untersucht. Sodann setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und klären Sie über Ihre Möglichkeiten in Ihrer individuellen Situation auf. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Risiken und Chancen eines Vorgehens sowie die Finanzierungsmöglichkeiten. Sämtliche offene Fragen können in diesem Gespräch geklärt und Unsicherheiten beseitigt werden.

    Nutzen Sie diese Gelegenheit einer kostenlosen Erstberatung und profitieren Sie von einer Beitragsabsenkung und einer Rückzahlung.

    Ihre Fragen und unsere Antworten zur unzulässigen Beitragserhöhung bei der DKV

    Habe auch ich zu hohe Beiträge an die private Krankenversicherung gezahlt?

    Von der Rückforderung der Versicherungsbeiträge können möglicherweise bis zu 8 Millionen Kunden profitieren, die einen Vertrag mit einer der privaten Krankenversicherungen in Deutschland besitzen. Kunden der AXA und der DKV können mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit ihre Beiträge zurückerhalten. Das gleiche gilt auch für Kunden der DBV.

    Potentiell könnten auch alle weiteren privaten Versicherungsanbieter betroffen sein, denn sie alle haben in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei vermutlich rechtswidrig vorgegangen.

    Allerdings muss jeder Versicherte seine Rechte einzeln geltend machen, da es keine Möglichkeit einer “Sammelklage” o.ä. gibt. Aufgrund unserer Spezialisierung auf Bank- und Versicherungsrecht setzen wir Ihre Ansprüche kompetent und sachkundig durch.

    Warum sind die Beitragsanpassungen unwirksam?

    Der Rückzahlungsanspruch gegen die Krankenversicherung besteht, weil die Versicherungen die Voraussetzungen für eine wirksame Beitragsanpassung nicht erfüllt haben. Grundsätzlich dürfen Versicherungen natürlich ihre Beiträge anheben, wenn ein Grund vorliegt. Diese Gründe müssen dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden, so dass dieser sie verstehen und nachvollziehen kann.

    Beitragserhöhungen werden nicht plausibel begründet

    Mittlerweile haben das OLG Köln sowie zuvor bereits mehrere Landgerichte (z.B. LG Neuruppin und LG Frankfurt/Oder) festgestellt, dass die Erhöhungen formal unwirksam waren, weil dem Versicherten im Zuge der Beitragserhöhung nicht die maßgeblichen Gründe für diese Erhöhung mitgeteilt worden sind. Eine solche Mitteilung sieht nämlich § 203 Abs. 5 VVG vor. Der Versicherte muss nachvollziehen und zumindest grob prüfen können, warum seine Versicherung es für nötig hielt, die Beiträge zu erhöhen.

    Diesen relativ niedrigen Anforderungen genügen viele Ankündigungen der Beitragserhöhungen nicht. Häufig erschöpfen sich die entsprechenden Mitteilungen in Floskeln oder in schlichter Wiederholung des Gesetzeswortlauts. Das reicht für eine wirksame Mitteilung nicht aus. Daher wurden dem Versicherten in dem Verfahren vor dem LG Neuruppin ca. 10.000 EUR zugesprochen.

    Es lohnt sich also, sich die Ankündigungen von Beitragserhöhungen genauer anzuschauen. Vermissen Sie eine plausible Begründung der Erhöhung, stehen die Chancen gut, dass die Erhöhungen rechtswidrig gewesen sind. Ihnen steht in diesem Fall ein Rückforderungsanspruch zu.

    Zu beachten ist hier allerdings die Verjährungsfrist. Diese ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch werden zum 31.12. eines jeden Jahres zahlreiche Ansprüche verjähren.

    Welche Versicherungen sind betroffen?

    Uns haben Mittlerweile Kunden aller großen Versicherungsgesellschaften kontaktiert. bei der Prüfung der Beitragserhöhungen konnten wir feststellen, dass die Begründungen so gut wie nie den Anforderungen der Gerichte genügen. Es handelt sich stets um ähnliche Floskeln oder eine reine Wiedergabe des Gesetzestextes ohne Informationsgehalt.

    Unserer Einschätzung nach gibt es daher grundsätzlich keine Versicherung, deren Beitragsanpassungen ordnungsgemäß waren. Je nach Tarif und Jahr der Erhöhung kann es im Einzelfall anders aussehen.

    Bislang gibt es gerichtliche Urteile insbesondere gegen die AXA, die Barmenia und die DKV. Hier liegen voraussichtlich Millionen Fälle unwirksamer Beitragserhöhungen vor. Aber auch bei allen anderen Versicherungen lohnt sich immer eine kostenfreie anwaltliche Überprüfung.

    Grundsätzlich haben alle privaten Krankenversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei ähnlich vorgegangen wie AXA und DKV. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch gegen andere Versicherungen die ersten Urteile ergehen.

    Welche Auswirkungen haben die unwirksamen Beitragserhöhungen?

    Bei einer unwirksamen Beitragserhöhung muss der Versicherer die Beiträge zurückerstatten, die Sie zuviel gezahlt haben (§ 812 BGB). Hinzu kommen die über die Jahre aufgelaufenen Zinsen für diesen Betrag.
    Die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beträgt dabei grundsätzlich drei Jahre. Somit könnten Sie also Beitragserhöhungen aus dem Zeitraum seit 2015 unwirksam sein.
    Außerdem haben Sie den Vorteil, dass Sie für die Zukunft wieder Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Beitrag, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Somit kommen für Sie weitere monatliche Ersparnisse hinzu. Die kostenfreie Prüfung Ihrer Beitragserhöhungen kann sich also gleich doppelt lohnen.

    Wie kann ich die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern?

    Im ersten Schritt können Sie die Beitragsanpassung überprüfen lassen. Wir überprüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Anforderungen für die Prämienerhöhung erfüllt hat oder nicht. Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Erhöhung rechtswidrig war, kontaktieren wir Ihre Versicherung.

    Die Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen mit den Versicherungen relativ selten sind. Dies liegt auch daran, dass es bisher kein richtungsweisendes Gerichtsurteil gibt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Bank- und Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung auch vor dem Zivilgericht. Vor Gericht muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt hat. Hierbei kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der die Preiserhöhung untersucht. Dieser wird bewerten, ob der Versicherer die Preiserhöhung ausreichend begründet hat.

    Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess.  Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    Brauche ich anwaltliche Vertretung?

    Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine komplexe juristische Materie. Auf keinen Fall sollten Sie sich voreilig und ohne anwaltliche Beratung an Ihre Versicherung wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungsrechts. Durch die Bündelung mehrer Mandate zu diesem Sachverhalt können wir diese Erfahrungen nutzen und für Sie Kosten und Aufwand minimieren.

    Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherer bisher noch selten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Wir vertreten Sie daher vor dem Zivilgericht, falls dies notwendig sein sollte.

    Wird die Versicherung meinen Vertrag kündigen oder die Leistungen kürzen?

    Nein, Ihre Versicherung wird Ihren Versicherungsvertrag nicht kündigen. Eine Versicherung hat gar nicht die rechtliche Möglichkeit dazu, den Vertrag zu kündigen, nur weil Sie Ansprüche auf Beitragsrückerstattung geltend machen. Ein Kündigungsrecht würde nur entstehen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht fristgemäß zahlen würden. Daher sollten Sie natürlich weiterhin Ihre Beiträge in voller Höhe zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

    Auch die Sorge, dass Ihre Versicherung möglicherweise schlechter regulieren und weniger Kulanz zeigen wird, können wir Ihnen nehmen. Im Gegenteil ist Ihr Versicherer nun darüber informiert, dass Sie von einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vertreten werden. Daher wird er ggf. sogar noch schneller und kulanter auf Ihre Versicherungsfälle reagieren.

    Habe ich auch nach dem BGH-Urteil eine Chance auf Beitragsrückzahlungen?

    Ja. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf lediglich die Frage, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit des Treuhänders erfüllt waren. Dessen Abhängigkeit darf jedoch kein Gericht, sondern nur die BaFin als zuständige Behörde feststellen.

    Gleichzeitig stellten die Bundesrichter aber fest, dass eine Beitragserhöhung aus anderen Gründen unwirksam sein kann – und dies dürfen die Gerichte durchaus selbst prüfen und entscheiden. Dazu zählt eine fehlerhafte Begründung. Wer überlegt, Klage einzureichen, sollte sich dementsprechend nicht länger auf den Vorwurf eines wirtschaftlich abhängigen Treuhänders stützen. Empfehlenswert ist es vielmehr, überprüfen zu lassen, ob die Begründung in ausführlicher und plausibler Form abgegeben wurde. Ein Rückzahlungsverlangen kann allein auf diesen Fehler gestützt werden. Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich nur auf die Treuhänderproblematik. Gleichzeitig klärte der BGH, dass Klagen wegen unzureichender Begründung weiterhin möglich sind.

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    4 Kommentare
    1. Kerstin G.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mit großem Interesse habe ich Ihr erstrittenes Urteil gegen die Betragserhöhungen der PKV AXA gelesen. Ich bin zu 50% bei der DKV versichert und daher gespannt auf das angekündigte Verfahren im Juni 2020. Was muss ich tun, um ein möglicherweise positives Urteil in Anspruch nehmen zu können (die Einspruchsfrist gegen die letzte Erhöhung ist leider abgelaufen)?
      Mit freundlichen Grüßen
      Kerstin Gleinig

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Gleinig,

        vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Interesse an dem Urteil.
        Unabhängig von der Einspruchsfrist würde ich Ihnen empfehlen, die kostenlose Erstberatung durch unsere Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Denn die Rückforderungen können auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geltend gemacht werden.
        Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an und vereinbaren Sie einen Termin.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    2. Eberhard P.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich bin seit 39 Jahren bei der DKV Kranheitskosten vollversichert, und zwar mittlerweile als Rentner über den Gruppenversicherungsvertrag der Apothekerkammer Niedersachsen. Die DKV hat mir eine Beitragserhöhung ( sowohl der Selbstbeteiligung als auch der monatlichen Beiträge ) von insgesamt 18,7% zum 1.4.2020 angekündigt. In der Vergangenheit habe ich mehrfach die Tarife gewechselt, zuletzt 2017, was natürlich auch zu Beitragserhöhungen geführt hat. In erster Linie möchte ich gegen die aktuelle Beitragserhöhung vorgehen. Könnten Sie mich trotz Gruppenversicherungsvertrag vertreten?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Pompe,

        in der Regel kann nur der Versicherungsnehmer gegen die Beitragsanpassung vorgehen. Bei einer Gruppenversicherung ist der Arbeitgeber bzw. die Apothekerkammer der Versicherungsnehmer.
        Gerne prüfen wir trotzdem, ob in Ihrem Fall ein Vorgehen möglich ist. Vereinbaren Sie gerne eine kostenlose Erstberatung unter 0221 – 6777 0055.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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