Zahlreiche Gerichte bestätigen: Kunden der Generali Krankenversicherung haben jahrelang zu viel gezahlt
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Generali Krankenversicherung waren unwirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die Generali Krankenversicherung meist nicht bereit, die Überzahlungen zurückzuerstatten. Allerdings wiesen Gerichte die privaten Versicherungen im letzten Jahr immer öfter in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – in der Folge erhielten Betroffene Privatversicherte der Generali Krankenversicherung die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Unsere Kanzlei konnte unter anderem vor dem OLG Köln am 11.11.2022 (Aktenzeichen 20 U 296/21) ein sehr positives Urteil gegen die Generali erreichen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 10.112,02 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten leisten.
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die Generali die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.
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