Oberlandesgericht Bamberg bestätigt: Kunden der LVM Krankenversicherung haben jahrelang zu viel gezahlt
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der LVM Krankenversicherung waren unwirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die LVM Krankenversicherung meist nicht bereit, die Überzahlungen zurückzuerstatten. Allerdings wiesen Gerichte die privaten Versicherungen im letzten Jahr immer öfter in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – in der Folge erhielten Betroffene Privatversicherte der LVM Krankenversicherung die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Unsere Kanzlei konnte unter anderem vor dem OLG Bamberg am 24.11.2022 (Aktenzeichen 1 U 451/21) ein sehr positives Urteil gegen die LVM erreichen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 1.110,12 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten leisten. Die Rückerstattungssumme ist abhängig von den zu viel gezahlten Prämien. Bei einem anderen Fall vor dem OLG Köln bekam unser Mandant daher einen fünfstelligen Betrag zugesprochen!
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die LVM die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.
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