Gerichte bestätigen: Kunden der Münchener Verein Krankenversicherung haben jahrelang zu viel gezahlt
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Münchener Verein Krankenversicherung waren unwirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die Münchener Verein Krankenversicherung meist nicht bereit, die Überzahlungen zurückzuerstatten. Allerdings wiesen Gerichte die privaten Versicherungen im letzten Jahr immer öfter in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – in der Folge erhielten Betroffene Privatversicherte der Münchener Verein Krankenversicherung die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Unsere Kanzlei konnte unter anderem vor dem LG Bamberg am 25.02.2022 (Aktenzeichen 43 O 310/21) ein sehr positives Urteil gegen die Münchener Verein erreichen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 1.806,60 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten leisten.
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die Münchener Verein die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.
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