Sensationelles Urteil: Barmenia muss Kunden zu viel gezahlte Beiträge zurückerstatten
“Alle Jahre wieder” … wer kennt diesen musikalischen Weihnachtsklassiker nicht. Doch so schön es in der Advents- und Weihnachtszeit anmutet, so negative Assoziationen bestehen in übertragenem Sinne für privat Krankenversicherte, wie etwa für Mitglieder der Barmenia und anderer privaten Krankenversicherungen. Diese können im wahrsten Sinne des Wortes davon ein Lied singen: alle Jahre wieder nämlich erhöhen Barmenia & Co. ihre Versicherungsprämien; die Prämien werden “angepasst”, wie es im Jargon der Versicherungen so schön heißt. Eine “Anpassung” erfolgt aber meist nur in eine Richtung: steil nach oben.
Die Anhebung der Prämien ist allerdings nur ordnungsgemäß, wenn die Barmenia dem Betroffenen Kunden auch die maßgeblichen Gründe hierfür mitteilt. Diese Mitteilungen müssen nachvollziehbar und transparent begründet sein. Andernfalls ist die Beitragserhöhung unwirksam und Kunden haben Anspruch auf eine Rückerstattung der überbezahlten Beiträge. Wie bei vielen anderen privaten Krankenversicherungen ist genau dies auch bei der Barmenia der Fall. Denn wie viele Versicherte aus eigener Anschauung kennen dürften, sind die Erhöhungsmitteilungen meist nicht mehr als inhaltsleere Floskeln.
Entsprechend verurteilte auch das LG Frankfurt die Barmenia in einem von unserer Kanzlei geführten Prozess zur Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge, da die Beitragserhöhung unzureichend begründet und daher unwirksam war. Die von uns erwirkte Entscheidung des LG Frankfurt (Aktenzeichen 2-23 O 198/19) ist nicht das einzige Urteil, das Versicherten Mut machen kann: So verurteilte das OLG Köln erst am 27.09.2022 die Barmenia zur Rückzahlung von 6.939,51 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten (Az. 9 U 128/21)!
Mittlerweile hat sogar der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen unter anderem auch einem unserer Mandanten Recht gegeben und die Versicherung zur Rückzahlung von ungerechtfertigt erhöhten Beiträgen verurteilt.
Daher können Millionen Versicherungsnehmer jetzt von der gefestigten Rechtslage profitieren und die Rückzahlung ihrer zu viel gezahlten Beiträge erwirken.
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