Tausende Euro durch Rentenfaktor: Jetzt RV-Vertrag prüfen!

Es geht um Tausende Euro: Deutschland prüft den Rentenfaktor!

Lassen Sie Ihren Renten-Vertrag ✔ kostenfrei, ✔ schnell und ✔ unverbindlich überprüfen.

Haben Sie eine Riester-Rente, eine betriebliche Altersvorsorge, eine private Rentenversicherung oder einen Rürup-Vertrag? Wenn ja, dann könnte es sein, dass Ihre Rente unbemerkt um Tausende Euro abgesenkt wurde. Und zwar durch Senkung des sogenannten Rentenfaktors.

Hintergrund: Über 30 Millionen privaten Rentenversicherungen in Deutschland haben – vor allem, wenn sie fondsgebunden sind – eines gemeinsam: den Rentenfaktor. Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Rente der Versicherer später im Monat auszahlt. Liegt der Rentenfaktor zum Beispiel bei 35, bekommen Sie pro 10.000 Euro Guthaben 35 Euro im Monat.

Und um den Rentenfaktor gibt es Streit vor deutschen Gerichten. Bisher meinten die Versicherer, dass Sie den Rentenfaktor dank einer vertraglichen Klausel einfach senken dürfen und damit die spätere Rente kürzen.

Dieses vermeintliche Anpassungsrecht haben die Versicherer in der Vergangenheit auch bereits oft genutzt. Zum Beispiel hat die Allianz 2021 bei rund 750.000 Verträgen den Rentenfaktor gesenkt. Und auch die Zurich Lebensversicherung hat zahlreiche Verträge angepasst und damit Versicherten die Rente gekürzt.

Doch damit dürfte jetzt Schluss sein, wie das Urteil des Landgerichts Köln (Az. 26 O 12/22) zeigt.

Ist Ihr Rentenfaktor gesunken?

  • Prüfen!

    Die aktuelle Rechtsprechung des Landgerichts ist ein Weckruf für Versicherte. Falls Sie eine Rentenversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie jetzt prüfen, ob auch Ihr Rentenfaktor angepasst wurde.

  • Kostenlose Erstberatung vereinbaren!

    Sollte dies der Fall sein, empfiehlt es sich anwaltliche Beratung heranzuziehen und die Klausel prüfen zu lassen. Dazu können Sie bei uns eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

Dr. Veaceslav Ghendler ist Rechtsanwalt, Gründungsmitglied und Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Gemeinsam mit seinem Anwaltsteam vertritt er seit Jahren erfolgreich die Rechte von Verbrauchern.

LG Köln: “Niedrige Zinsen sind kein Grund für Kürzungen des Rentenfaktors”

In dem Verfahren hatte ein Versicherter  gegen die Zurich Lebensversicherung geklagt, nachdem der Rentenfaktor in seinem fondsgebundenen Vertrag von 37,34 auf 27,97, also um stolze 25 Prozent, gesenkt worden war. Hierbei hatte sich die Zurich zur Begründung auf die Niedrigzinsphase berufen.

Das Gericht hat die Änderung nun gekippt, der niedrigere Rentenfaktor ist damit unwirksam. Zwar stand im Vertrag, dass der Versicherer den Faktor einseitig senken darf, wenn die Rendite der Versicherung dauerhaft sinkt. Diese Klausel war aber unwirksam. Niedrige Zinsen allein sind  kein ausreichender Grund, den Rentenfaktor zu senken, so das Landgericht. Der Versicherer durfte also die Nachteile des niedrigen Zinsniveaus nicht auf die Versicherten abwälzen.

Das bedeutet: Es gilt der Rentenfaktor, der im Vertrag steht. Und dies unabhängig davon, ob es sich dabei um einen garantierten Rentenfaktor gehandelt hat. Zudem hat das Gericht klargestellt: Änderungen sind nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn die Lebenserwartung plötzlich drastisch steigt. Diese aber werden selten bis nie vorliegen.

Damit erscheinen Anpassungen des Rentenfaktors rechtlich angreifbar. Für Verbraucher ist es daher dringend zu empfehlen Ihre Rentenversicherungsverträge auf eine Anpassung des Rentenfaktors zu überprüfen. Sollte eine Anpassung vorgenommen worden sein, ist eine anwaltliche Überprüfung der Klausel angezeigt.

Als Kanzlei für Verbraucherschutz haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt und bieten Ihnen eine anwaltliche Beratung und Anspruchsdurchsetzung an, mit dem Ziel, Ihren Rentenfaktor wieder nach oben anzupassen. Nutzen Sie gern unseren Schnell-Check um eine kostenlose Ersatzberatung zu vereinbaren.

Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Vertrag. Jetzt Ersatzberatung vereinbaren!

KOSTENLOS SCHNELL UNVERBINDLICH

Über

100000

geprüfte Fälle

  • Hidden
  • Hidden
  • Hidden
  • Hidden
  • Hidden
  • Hidden

  • Hidden
  • Hidden
  • Hidden
  • Hidden
  • Hidden
  • Hidden
  • Hidden

Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Renten-Vertrag

Offene Fragen? Lieber telefonieren?

Unsere Hotline: 0221 – 6777 00 55

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr /
bundesweit – dt. Festnetz)

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei