• Unwirksame Kündigungen von Prämiensparverträgen

    Etliche attraktive, gut verzinste Prämiensparverträge werden aktuell durch die Sparkassen gekündigt. Doch viele dieser Kündigungen sind unwirksam.

  • Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsanpassung

    Viele Sparkassen haben sich in den AGB das Recht eingeräumt, die Zinsen eigenmächtig zu senken. Solche Klauseln sind aber unwirksam. Wurden die Zinsen aufgrund einer solchen Klausel angepasst, müssen die Banken die restlichen Zinsen jetzt nachzahlen. Hier kommen je nach Vertrag hohe Summen zustande.

  • Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche

    Neben einem Anspruch auf Fortsetzung des Vertrags können Betroffene einer solchen Kündigung oft auch Nachzahlungen verlangen. Unsere Kanzlei teilt Ihnen im Rahmen einer 100 % kostenlosen Erstberatung mit, welche Rechte Ihnen zustehen.

  • Hohe Erfolgsaussicht

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass viele der ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind (Aktenzeichen XI ZR 345/18). Die Erfolgsaussichten, sich gegen unwirksame Kündigungen zu wehren und den Vertrag mit hohen Zinsen und Prämien weiterführen zu können, sind also äußerst gut.

Offene Fragen? – Kostenlose Bankenrecht-Hotline:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

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