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    Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung vollziehen

    Chefarztbehandlung im Krankenhaus, umfangreiche Erstattungen für zahnmedizinische Behandlungen oder auch schnellere Termine in der fachärztlichen Praxis – grundsätzlich sprechen viele Argumente dafür, den Weg in die Private Krankenversicherung (PKV) einzuschlagen. Steigende Beiträge machen die PKV für viele Menschen aktuell allerdings wieder weniger attraktiv. In Zeiten massiv steigender Preise lohnt es sich, über Einsparoptionen bei der Krankenversicherung nachzudenken.

    Lösung: Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung

    Hier können wir als auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei weiterhelfen. Durch unsere langjährige Auseinandersetzung mit dem Themenbereich kennen wir die gesetzlichen Anforderungen eines Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ganz genau und können Sie umfangreich beraten. Und unserer Einschätzung nach gibt es für alle Privatversicherten eine Lösung.

    Wechselchancen bestehen auch für über 55-Jährige

    Zwar wollte der Gesetzgeber einen Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse für PKV-Versicherte nach Vollendung ihres 55. Lebensjahrs grundsätzlich ausschließen. Trotzdem gibt es vor allem seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 auch für über 55-jährige Wege zurück in die GKV.

    Zur Erörterung Ihrer Möglichkeiten zum Wechsel benötigen wir dabei weitere Informationen von Ihnen. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen zunächst einen Beratungstermin und informieren Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens. Sollten Sie dann weiterhin Interesse haben, erteilen Sie uns die notwendigen anwaltlichen Vollmachten.

    Ihr Vorteil: Wir greifen für unsere Prüfung auf ein spezialisiertes Netzwerk von Experten aus dem Sozialversicherungsrecht, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Rentenberatern  zurück. Dadurch können wir Ihnen nach entsprechend positiver Prüfung Ihrer Unterlagen garantieren, dass Sie sich nach Abschluss des Verfahrens bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl versichern lassen können.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem auf Versicherungsrecht spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Großkonzerne durch.

    Anwaltliche Beratung für Wechsel in die GKV

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    Hintergrund: Voraussetzungen für einen Wechsel in die GKV variieren je nach Einzelfall

    Ein Wechsel von der privaten Mitgliedschaft in die gesetzliche Krankenversicherung ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die es zu beachten gilt. Ein freier Wechsel für jede Person zu jeder Zeit ist vom Gesetzgeber aufgrund des Solidarprinzips nicht erwünscht. Entsprechend wurden gesetzlich strenge Vorschriften verankert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass junge Versicherungsnehmer nicht nach Jahren niedriger Beitragssätze in der PKV im Alter auf die gegebenenfalls preiswertere GKV zurückgreifen, ohne lange in diese eingezahlt zu haben.

    Trotzdem gibt es nach unserer rechtlichen Einschätzung für fast alle privat Krankenversicherten eine Lösung um in die GKV zu wechseln.

    • Angestellte vor dem 55. Lebensjahr: Entscheidend ist das Jahreseinkommen, welches unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen muss

    • Selbstständige vor dem 55. Lebensjahr: Diese müssen hauptberuflich als Angestellte tätig werden

    • Witwen und Witwer: Für diese bestehen vereinfachte Bedingungen für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

    • Versicherte über 55 Jahren: Entgegen häufiger Annahme haben auch Versicherte über 55 Jahren die Möglichkeit auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

    • Rentner: Auch bei Rentner ist die Möglichkeit einer Rückkehr häufig gegeben.

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    Geld sparen durch Wechsel in die GKV

    Wer viele Jahre als Angestellter privat versichert ist, kann nicht ohne Weiteres in die GKV wechseln. Vielmehr kommen hier Faktoren wie das Alter und Einkommen ins Spiel, die die Möglichkeiten wesentlich beeinflussen. Hierzu zählt auch die bekannte Altersgrenze von 55 Jahren.

    All das ist aber kein dauerndes Hindernis und durch die richtigen rechtlichen Maßnahmen lässt sich ein Wechsel in die GKV erreichen. Dadurch können Sie auch in höherem Alter noch von den dann bedeutend geringeren Beiträgen in der GKV profitieren.

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    Rechtlichen Rat einholen: Sachverhalt und Chancen prüfen lassen

    Wer mit dem Gedanken spielt, die PKV zu verlassen und sich erneut durch eine gesetzliche Gesellschaft krankenversichern zu lassen, sollte unbedingt den spezifischen Sachverhalt überprüfen lassen. Da das Thema Versicherungsrecht komplex und die Konsequenzen für Laien oft nicht vorhersehbar sind, empfehlen wir Ihnen, den Schritt gut überlegt zu gehen. Idealerweise bitten Sie jemanden mit umfangreicher Sachkenntnis wie unser Team aus Versicherungsrechtsexperten, Ihre individuellen Chancen und Auswirkungen eines Wechsels in die Gesetzliche Krankenversicherung einzuschätzen.

    Wir bieten Ihnen im Rahmen eines unverbindlichen, kostenfreien Erstberatungsgesprächs eine genaue Prüfung Ihrer PKV-Unterlagen sowie eine fundierte Einschätzung Ihrer Wechselchancen.

    Ihr Anwaltsteam im Bereich PKV-Vertragsberatung:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Natalie Wegener
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Ludger Knuth
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Ilja Ruvinskij
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Sie haben noch eine Frage zum Thema Wechsel in die GKV? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    4 Kommentare
    1. Carmen M. .
      says:

      Hallo, ich bin durch meinen Exmann in der PKV. (Beamter) seit der Scheidung muss ich mich zu 100% versichern. Kann diese aber nicht bezahlen, dadurch bin ich jetzt in der Privatinsolvenz. Beziehe eine BU- Rente ( selbst abgeschlossen) und bin Obdachlos, aber in der PKV im Notlagentarif. Jeden Arztbesuch muss ich selber zahlen….. das kann ich nicht…. Was kann ich tun?
      Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        danke für Ihre Frage. Nach der Scheidung gibt es grundsätzlich nur eine kurzfristige Austrittsoption. Wurde diese Versäumt, wird ein Wechsel in die GKV schwieriger.
        Gerne können Sie eine kostenlose Erstberatung vereinbaren und wir geben Ihnen bereits einen ersten Überblick über Ihre sonstigen Möglichkeiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt

    2. Andrea M.
      says:

      Liege mit meinem Gehalt als geschäftsführender Gesellschafter der MEM GmbH unter Euro 64.300,00 – lasse mein Geld hauptsächlich in der Firma arbeiten – bin über 55 Jahre – geht dennoch ein Wechsel in GKV? Vielen Dank für ein kurzes feedback – MfG Dipl.-Kfm. A. M.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Sobald man die Grenze von 55 Jahren überschritten hat, ist ein Wechsel in die GKV kaum noch möglich.
        Als beherrschender Gesellschafter besteht Versicherungsfreiheit, in diesem Fall ist bei Überschreiten der Altersgrenze leider die Rückkehr grundsätzlich ausgeschlossen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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