Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung vollziehen
Chefarztbehandlung im Krankenhaus, umfangreiche Erstattungen für zahnmedizinische Behandlungen oder auch schnellere Termine in der fachärztlichen Praxis – grundsätzlich sprechen viele Argumente dafür, den Weg in die Private Krankenversicherung (PKV) einzuschlagen. Steigende Beiträge machen die PKV für viele Menschen aktuell allerdings wieder weniger attraktiv. In Zeiten massiv steigender Preise lohnt es sich, über Einsparoptionen bei der Krankenversicherung nachzudenken.
Lösung: Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung
Hier können wir als auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei weiterhelfen. Durch unsere langjährige Auseinandersetzung mit dem Themenbereich kennen wir die gesetzlichen Anforderungen eines Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ganz genau und können Sie umfangreich beraten. Und unserer Einschätzung nach gibt es für alle Privatversicherten eine Lösung.
Wechselchancen bestehen auch für über 55-Jährige
Zwar wollte der Gesetzgeber einen Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse für PKV-Versicherte nach Vollendung ihres 55. Lebensjahrs grundsätzlich ausschließen. Trotzdem gibt es vor allem seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 auch für über 55-jährige Wege zurück in die GKV.
Zur Erörterung Ihrer Möglichkeiten zum Wechsel benötigen wir dabei weitere Informationen von Ihnen. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen zunächst einen Beratungstermin und informieren Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens. Sollten Sie dann weiterhin Interesse haben, erteilen Sie uns die notwendigen anwaltlichen Vollmachten.
Ihr Vorteil: Wir greifen für unsere Prüfung auf ein spezialisiertes Netzwerk von Experten aus dem Sozialversicherungsrecht, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Rentenberatern zurück. Dadurch können wir Ihnen nach entsprechend positiver Prüfung Ihrer Unterlagen garantieren, dass Sie sich nach Abschluss des Verfahrens bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl versichern lassen können.
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Hallo, ich bin durch meinen Exmann in der PKV. (Beamter) seit der Scheidung muss ich mich zu 100% versichern. Kann diese aber nicht bezahlen, dadurch bin ich jetzt in der Privatinsolvenz. Beziehe eine BU- Rente ( selbst abgeschlossen) und bin Obdachlos, aber in der PKV im Notlagentarif. Jeden Arztbesuch muss ich selber zahlen….. das kann ich nicht…. Was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort
Sehr geehrte Frau M.,
danke für Ihre Frage. Nach der Scheidung gibt es grundsätzlich nur eine kurzfristige Austrittsoption. Wurde diese Versäumt, wird ein Wechsel in die GKV schwieriger.
Gerne können Sie eine kostenlose Erstberatung vereinbaren und wir geben Ihnen bereits einen ersten Überblick über Ihre sonstigen Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
I. Ruvinskij
Rechtsanwalt
Liege mit meinem Gehalt als geschäftsführender Gesellschafter der MEM GmbH unter Euro 64.300,00 – lasse mein Geld hauptsächlich in der Firma arbeiten – bin über 55 Jahre – geht dennoch ein Wechsel in GKV? Vielen Dank für ein kurzes feedback – MfG Dipl.-Kfm. A. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sobald man die Grenze von 55 Jahren überschritten hat, ist ein Wechsel in die GKV kaum noch möglich.
Als beherrschender Gesellschafter besteht Versicherungsfreiheit, in diesem Fall ist bei Überschreiten der Altersgrenze leider die Rückkehr grundsätzlich ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt