Welche Möglichkeiten gibt es, von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?
Chefarztbehandlung im Krankenhaus, umfangreiche Erstattungen für zahnmedizinische Behandlungen oder auch schnellere Termine in der fachärztlichen Praxis – grundsätzlich sprechen viele Argumente dafür, den Weg in die Private Krankenversicherung (PKV) einzuschlagen. Während der Wechsel von einem gesetzlichen Krankenversicherer in die private Krankenkassenversorgung relativ einfach möglich ist, kann sich der Rückweg deutlich schwieriger gestalten.
Einfach zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung?
Das Sprichwort „Gesundheit ist ein kostbares Gut“ gewinnt bei den meisten Menschen besonders im voranschreitenden Alter immer mehr an Gewicht. Nicht allein deshalb, weil Arztbesuche häufiger werden und Beschwerden sowie gesundheitliche Einschränkungen deutlicher zum Vorschein treten. Doch was ist, wenn man sich plötzlich wünscht, den Weg in die Private Krankenversicherung rückgängig zu machen, weil beispielsweise die Beiträge immens gestiegen sind oder sich Sorgen um die finanzielle Belastung im Alter auftun? Das, was vor einiger Zeit als Vorteil punkten konnte, nämlich der individuellere Leistungsumfang, verliert gegebenenfalls seine Attraktivität. Nicht selten hören wir von Versicherten, die sich fragen, ob ihnen der Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch offensteht. Durch unsere langjährige Auseinandersetzung mit dem Themenbereich kennen wir die gesetzlichen Anforderungen ganz genau und können Sie umfangreich, kostenlos beraten.
Hallo, ich bin durch meinen Exmann in der PKV. (Beamter) seit der Scheidung muss ich mich zu 100% versichern. Kann diese aber nicht bezahlen, dadurch bin ich jetzt in der Privatinsolvenz. Beziehe eine BU- Rente ( selbst abgeschlossen) und bin Obdachlos, aber in der PKV im Notlagentarif. Jeden Arztbesuch muss ich selber zahlen….. das kann ich nicht…. Was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort
Sehr geehrte Frau M.,
danke für Ihre Frage. Nach der Scheidung gibt es grundsätzlich nur eine kurzfristige Austrittsoption. Wurde diese Versäumt, wird ein Wechsel in die GKV schwieriger.
Gerne können Sie eine kostenlose Erstberatung vereinbaren und wir geben Ihnen bereits einen ersten Überblick über Ihre sonstigen Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
I. Ruvinskij
Rechtsanwalt
Liege mit meinem Gehalt als geschäftsführender Gesellschafter der MEM GmbH unter Euro 64.300,00 – lasse mein Geld hauptsächlich in der Firma arbeiten – bin über 55 Jahre – geht dennoch ein Wechsel in GKV? Vielen Dank für ein kurzes feedback – MfG Dipl.-Kfm. A. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sobald man die Grenze von 55 Jahren überschritten hat, ist ein Wechsel in die GKV kaum noch möglich.
Als beherrschender Gesellschafter besteht Versicherungsfreiheit, in diesem Fall ist bei Überschreiten der Altersgrenze leider die Rückkehr grundsätzlich ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt