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Widerrufsjoker gegen BHW Bausparkasse bringt hohe Ersparnisse

Auch die Kunden der BHW Bausparkasse können von der Möglichkeit des Widerrufs profitieren. Das Recht, von ihrem Vertrag Abstand zu nehmen, haben alle Darlehensnehmer, die bei Vertragsschluss falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Das gilt für alle Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden.

Der Widerruf ermöglicht die Umschuldung zu historisch niedrigen Zinsen. Insbesondere – und darin liegt der große Vorteil dieses Vorgehens – ist die Umschuldung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Anders als bei vielen Kreditinstituten resultiert der entscheidende Fehler im Falle der BHW nicht aus dem Wortlaut der erteilten Widerrufsbelehrung, sondern vielmehr aus dem Finanzierungsmodell, das die Bausparkasse zur Vergabe ihrer Kredite nutzt.

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Geschäftsmodell der BHW Bausparkasse 

Um Hauseigentümer zu werden, sind viele Möglichkeiten denkbar. Neben einem klassischen Annuitätendarlehen steht auch die Kombination aus Vorausdarlehen und Bausparvertrag zur Auswahl. Hierbei wird das Vorausdarlehen unmittelbar nach Vertragsschluss ausgezahlt. In den ersten Jahren ist das Darlehen tilgungsfrei, es fallen nur Zinsen an. Die Tilgung erfolgt bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages, in den jeden Monat eingezahlt wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die komplette Bausparsumme, vergleichbar einer Sondertilgung, auf das Darlehen verwendet. Nachdem die Darlehensvaluta hierdurch verringert wurde, wird der Kredit zu den vereinbarten Konditionen wie ein herkömmliches Darlehen – bei der BHW unter dem Namen „Baudarlehen“ bekannt – weitergeführt.

Aktuell



Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der BHW Bausparkasse

Genau dieser Tilgungsmodus könnte der BHW nun in Hinblick auf den Widerrufsjoker zum Verhängnis werden. Bei dem Bausparvertrag und dem Vorausdarlehen könnte es sich nämlich um sogenannte verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB handeln. Von verbundenen Verträgen ist auszugehen, wenn ein Vertrag ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrages dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist bei der vorliegenden Konstellation naheliegend. Wie eine solche fehlerhafte Belehrung aussieht, zeigt unsere Beispielbelehrung.

OLG München nimmt Verbundenheit der Verträge an

Ob Vorausdarlehensvertrag und Bausparvertrag verbunden sind, blieb lange Zeit in der Rechtsprechung unbehandelt. Das Oberlandesgericht München hat nun in einem Hinweisbeschluss Stellung bezogen. Es ist davon ausgegangen, dass es sich bei dem von den Parteien geschlossenen Vertrag um verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB handelt. Die Richter bezogen sich hierbei auf die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Anforderungen an einen verbundenen Vertrag, die auch im Falle der vorliegenden Kombination erfüllt sein sollen. Diese Erwägungen sind zwar zunächst nur auf die oben geschilderte Situation eines mit einem Bausparvertrag verbundenen Vorausdarlehens anwendbar. Ob auch ein einfacher Darlehensvertrag mit einem Sparvertrag im Sinne des § 358 verbunden ist, wurde von der Rechtsprechung noch nicht erörtert. Aus unserer Sicht spricht einiges dafür, die Ausführungen auch auf diese Situation auszudehnen.

BHW weist Verbraucher nicht auf verbundene Verträge hin

Bejaht man die Frage der verbundenen Verträge, wie auch das OLG München, so greift ein Widerruf des einen Vertrages auf den anderen Vertrag durch (sog. Widerrufsdurchgriff). Wird einer der beiden Verträge widerrufen, so muss auch der andere Vertrag rückabgewickelt werden.

An dieser Stelle schließt sich der Kreis, denn auf diesen wichtigen Umstand musste die BHW ihre Kunden in der Widerrufsbelehrung aufmerksam machen.

Dies geschah jedoch in keiner der uns bekannten Belehrungen, da die BHW scheinbar davon ausging, dass verbundene Verträge nicht vorliegen – ein möglicherweise fataler Fehler. Folge der unzureichenden Belehrung über die Folgen eines Widerrufs ist, dass den betroffenen Darlehensnehmern noch heute das Recht zusteht, ihre auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen.

Aussichten

Mit dem Hinweisbeschluss des OLG München bezüglich der Verbundenheit der Verträge sind die Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf im Falle eines Vorausdarlehens gestiegen. Die besseren Argumente sprechen dafür, dass der Darlehensvertrag und der Bausparvertrag bei ihrer Rückabwicklung verbunden sind und ein Schicksal teilen sollten.

Interessierte Verbraucher können sich im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung über die Chancen und Risiken eines Widerrufs beraten lassen.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Fehlerhafte Widerrufsbelehrung BHW Bausparkasse AG”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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6 Kommentare
  1. Alex H.
    says:

    Guten Tag,

    ich habe im Juni 2016 ein Baufi-Darlehen und Bausparvertrag bei der BHW abgeschlossen. Nun möchte ich meine Immobilie mit Gewinn verkaufen. Lohn sich eine Draufsicht auf die Widerrufsbelehrungen und deren Fehlerhaftigkeit oder kann es da schon vollkommen ausgeschlossen werden?

    Gruß

    Alex H.

    • Ilja Ruvinskij
      says:

      Sehr geehrter Herr H.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch Verträge aus 2016 können häufig ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden. Unsere kostenlose Prüfung und Erstberatung lohnt sich also definitiv.

      Mit freundlichen Grüßen

      I. Ruvinskij
      Rechtsanwalt

  2. Elisabeth S.
    says:

    Hallo,

    unser Vertrag ist aus dem Jahr 2015 ebenfalls Darlehen ohne Tilgung und Bausparvertrag. Dazu noch zwei KfW Darlehen, wovon eines sowieso jederzeit kündbar ist. Unser Haus wird nun verkauft, lohnt es sich die Verträge prüfen zu lassen?

    VG
    E. Schadt

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Schadt,

      unsere Prüfung Ihrer Möglichkeiten ist kostenlos und unverbindlich, daher biete ich Ihnen gerne an, die Unterlagen an uns zu senden.
      Nutzen Sie entweder unsere Upload-Funktion oder senden Sie eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Sascha B.
    says:

    Guten Tag,

    ich bin selbst Kunde der BHW und muss nun wegen einer Trennung den im August 2017 geschlossenen Kreditvertrag, bestehend aus Darlehen und Bausparer vorzeitig kündigen. Hierdurch entsteht eine enorm hohe Vorfälligkeit. Sind die Belehrungen derzeit immer noch auf dem Prüfstand, sodass sich eine Prüfung des Vertrages lohnt oder ist die BHW mittlerweile rechtlich konform?

    Ich freue mich auf eine Antwort.
    Herzliche Grüße
    Sascha Bettinghausen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Bettinghausen,

      bei einem Vertrag aus dem Jahr 2017 würde ich nicht mehr von einer Widerrufbarkeit ausgehen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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