Ein wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: unsere Preise werden von Beginn an mit Ihnen abgesprochen und ändern sich auch dann nicht, wenn sich unser Arbeitsaufwand unerwartet erhöht.
Die Erstberatung führen wir kostenfrei durch. Sie verpflichten sich zu nichts und entscheiden selbst, wie es weitergeht. Rufen Sie uns einfach an und wir erläutern Ihnen gerne die Chancen und Risiken eines Widerspruchs. Oder schicken Sie uns einfach eine Mail mit oder ohne Ihre Versicherungsunterlagen und wir rufen Sie zurück.
Wenn Sie hinreichend informiert sind und im Moment keine Beratung brauchen, können Sie uns einfach einen Scan Ihrer Versicherungspolice, des Versicherungsscheins und der Verbraucherinformationen zusenden. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob Sie von der Möglichkeit eines Widerspruchs profitieren können und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Anschließend können Sie sich gerne von uns beraten lassen.
Sie entscheiden, wie es weiter geht. Wenn Sie beschließen, Ihrer Lebensversicherung zu widersprechen und uns damit beauftragen, berechnen wir Ihnen nach vorherigen Vereinbarung unsere Vergütung für die Vertretung Ihrer Ansprüche gegen den Versicherer. Wir werden zu keinem Zeitpunkt kostenpflichtig tätig, ohne mit Ihnen vorher die Kosten abzusprechen.
Denken Sie daran: Einen in Eigenregie erklärten Widerspruch weisen die Versicherungen in der Regel zurück. Denn das Widerspruchsrecht ist komplex und die Versicherung ein zäher Gegner mit einer Menge Erfahrung. Die Rechtsabteilungen der Versicherer wissen um die Unsicherheiten der Kunden Bescheid. Nur wenn Sie kompetente anwaltliche Unterstützung mitbringen, herrscht Waffengleichheit. Wir stellen außerdem sicher, dass die Berechnung der Rückforderung, die durch unterschiedliche gesetzliche Zinshöhen beeinflusst ist, korrekt verläuft.
Eventuelles Gerichtsverfahren
Sollten die Verhandlungen schlussendlich scheitern, kann man sein Recht vor Gericht durchsetzen. Bei Auseinandersetzunge vor Gerichten gilt für die Höhe des Honorars das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bestimmt, welchen Mindestbetrag der Rechtsanwalt für seine Leistung verlangen muss. Dafür ist der Wert des Streitgegenstands maßgeblich. Dieser Wert entspricht dem noch offenen Kreditbetrag. Gerne beraten wir Sie dazu.
Sehr geehrter Herr RA Ghendler,
ich möchte mich zuerst für Ihre Antwort bedanken und gleichzeitig für meine verspätete Antwort entschuldigen. Ich habe damit gerechnet, dass ich eine private Mail bekommen würde, erst jetzt als ich Ihre Seite besucht habe, bemerkte ich, dass Sie mir bereits geschrieben haben. Ich werde gegen 10.09.20 wieder nach München kommen, wie kann ich mich im Verbindung mit Ihnen setzen um die weitere Schritte mit Ihnen zu besprechen?
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Peteanu
Betreff: ASPECTA Lebensversicherung – Widerrufsbelehrungen fehlerhaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich die im Betreff genannte Wiederrufsbelehrung von Ihnen prüfen lassen.
Was wäre dann der nächste Schritt?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Besten Dank Ihnen,
Viele Grüße
Paul Peteanu
Sehr geehrter Herr Peteanu,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, rechnen wir mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die mögliche Rückerstattung aus und informieren Sie genauestens über den Ablauf. Sollten Sie sich dann für ein Vorgehen entscheiden, stellen wir als nächstes kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese kann unter Umständen sogar jetzt noch abgeschlossen werden, falls derzeit keine vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Mit freundlichen