Kunden der ARAG können Widerspruchsrecht noch heute durchsetzen
Um im Alter abgesichert zu sein, haben Versicherungsnehmer eine (kapitalbildende) Lebensversicherung abgeschlossen. Die Mehrheit aller Lebensversicherungen haben sich jedoch als unlukrativ herausgestellt. Insbesondere die fondsgebundenen Lebensversicherungen, bei denen der Sparanteil in Aktien investiert wurde, haben sich schlecht entwickelt. Viele Versicherungsnehmer wünschen sich daher einen Ausstieg aus dem Versicherungsvertrag.
Die Kündigung oder der Verkauf der Police sind mit hohen Einbußen verbunden. Der Rückkaufswert beträgt häufig weniger, als die Kunden über die Jahre eingezahlt haben.
Ein Widerspruch gegen die Lebensversicherung bietet eine gute Alternative. Enthält der Versicherungsvertrag eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung kann die Lebensversicherung auch noch Jahre nach ihrem Abschluss mit Wirkung für die Vergangenheit aufgelöst werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde.
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