Die Barmenia Lebensversicherung mit Sitz in Wuppertal ist eine der größten Lebensversicherer Deutschlands. Trotz der enormen Zahl an Mitarbeitern und juristischem Fachpersonal, versäumte es die Barmenia Lebensversicherung, ihre Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über das Ihnen zustehende Widerspruchsrecht zu informieren. Dies hat zur Folge, dass tausende Verträge noch heute mit Wirkung für die Vergangenheit aufgelöst werden können. Voraussetzung hierfür ist eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in den Vertragsunterlagen.
Folge des Widerspruchs: Hohe Rückerstattungsansprüche zugunsten des Verbrauchers
Infolge des Widerspruches stehen dem betroffenen Versicherungsnehmer hohe Rückzahlungen zu. Neben den über die Jahre eingezahlten Beiträgen, zuzüglich einer Verzinsung in Form der von der Versicherung erwirtschafteten Gewinne, stehen dem Widersprechenden die Rückerstattung der kostenintensiven Abschluss- und Verwaltungskosten zu. Insgesamt ergibt sich so ein vierstelliger Saldo zugunsten des Versicherungsnehmers.
Insbesondere für die Versicherungsnehmer, die ihr Geld in Form einer fondsgebundenen Lebensversicherung angelegt haben, ist der Widerspruch lukrativ. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der Einlage am Kapitalmarkt angelegt, um so Gewinne für die Altersvorsorge zu generieren. Durch die Finanzkrise haben sich die Policen jedoch schlecht entwickelt. Die betroffenen Versicherungsnehmer mussten hohe Verluste verzeichnen. Gerade für diese lohnt es sich, den Widerspruch zu erklären, da dieser die Möglichkeit eröffnet, sich vom Vertrag zu lösen. Außerdem haben diese Verbraucher nach erfolgter Kündigung oftmals einen niedrigen Rückkaufwert erhalten, der weit weniger beträgt, als sie über die Vertragslaufzeit eingezahlt haben. Der Widerspruch gegen die Lebensversicherung kann hier einen Ausweg bieten.
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Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung eröffnet Widerspruchsmöglichkeit
Der Schlüssel für eine ertragsreiche Rückerstattung ist eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 haben die Lebensversicherer immer wieder Fehler bei der Belehrung der Verbraucher über das ihnen zustehende Recht gemacht. Im Wesentlichen lassen sich vier Fehler feststellen.
Unzureichende Belehrung über die Widerspruchsfrist
Der erste verbreitete Fehler ist die unzureichende Auflistung der fristauslösenden Unterlagen. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass das Versicherungsunternehmen die maßgeblichen Unterlagen in der Widerspruchsbelehrung aufzählen muss. Diese Dokumente umfassen den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, sowie die Verbraucherinformation nach § 10a VAG. Eine solche Auflistung findet sich jedoch häufig nicht in den Widerspruchsbelehrungen der Bavaria Lebensversicherung, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung führt.
Des Weiteren enthalten viele Widerspruchsbelehrungen nicht den Hinweis darauf, dass für die Einhaltung der Widerspruchsfrist die Absendung des Widerspruchs genügt. Auf den Zugang soll es gerade nicht ankommen, da sich dieser der Kenntnis des Verbrauchers entzieht. Dies entschied der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2004.
Versicherungsnehmer müssen über Formerfordernis belehrt werden
Ein weiterer wichtiger Hinweis, den die Widerspruchsbelehrung enthalten muss, ist die Information darüber, wie der Verbraucher sein Widerspruchsrecht ausüben kann. Abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss der Versicherungsträger den Versicherungsnehmer auf die Schriftform (vor 2002) oder auf die Textform, die weiter zu verstehen ist, hinweisen. Ohne eine dahingehende Belehrung vermag der juristische Laie nicht festzustellen, wie er den Widerspruch wirksam erklären kann.
Deutliche Hervorhebung ist obligatorisch
Der Versicherungsnehmer musst die Widerspruchsbelehrung ohne Probleme im Vertragstext ausfindig machen können, um einen hinreichenden Verbraucherschutz zu garantieren. Der Versicherungsträger kann diesem Erfordernis durch eine Umrandung, durch Fettdruck, oder einer Darstellung in einer anderen Drucktype genügen. Viele Lebensversicherer haben gegen dieses Erfordernis verstoßen, indem sie die Belehrung in den übrigen Vertragstext ohne besondere Kenntlichmachung eingegliedert haben. Dies widerspricht den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Kriterien und führt zur Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung.
Aussichten
Sollten auch Sie einen der oben aufgeführten Fehler in ihren Vertragsunterlagen finden, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch sehr gut. Dennoch muss eine Überprüfung im Einzelfall erfolgen, um die Erfolgsaussichten und die mögliche Rückerstattung genauer einschätzen zu können. Insbesondere wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist der Widerspruch lohnenswert. Außer der anfallenden Selbstbeteiligung ergeben sich für Sie keine Kosten.
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